Protokoll der Sitzung vom 22.11.2017

(Beifall bei der CDU)

Frau Möller hat das Wort für die GRÜNE Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur in aller Kürze ein paar Dinge noch zur Ergänzung. Das ganze Thema und Problem, arbeitsrechtlich und sozial, rund um die Leiharbeit ist uns, glaube ich, allen klar. Die drei Eckpunkte des Antrags aus dem Jahr 2011, der ja von SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN gemeinsam beschlossen wurde, Equal Pay sicherstellen, Missbrauch verhindern und jährlich im Personalbericht berichten, sind für ein Bundesland ein guter Schritt, ein großer Schritt. Der Fokus liegt dabei darauf, anders als DIE LINKE es jetzt fordert, Leiharbeit ganz zu verbannen, sondern es geht erst einmal darum, den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Dafür gibt es Prüfmechanismen, die sind eindeutig. Das würde man sich für die private Wirtschaft, glaube ich, so wünschen, dass überhaupt solche Prüfungen stattfinden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Es ist aber natürlich trotzdem so, dass der Anteil an Leiharbeit Schwankungen unterworfen ist und unterliegt. Es ist hier schon gesagt worden, zwischenzeitlich war der Bedarf an weiteren, an zusätzlichen Arbeitskapazitäten groß und konnte nicht anders gedeckt werden.

Um den Vorschlag der LINKEN noch einmal mit einem anderen Blick anzugucken, würde ich das ein bisschen anders ausdrücken, als Wolfgang Rose das gemacht hat. Sie würden im Grunde ja einen Personalpool unter dem Dach der Freien und Hansestadt Hamburg schaffen. Das würde dann bedeuten, das dort angestellte Personal müsste überall dort einspringen, wo gerade Bedarf wäre. Das würde einerseits von den benötigten, spezifischen Qualifikationen sicherlich nicht klappen, denn man braucht ja schon Fachleute und Spezialisten im großen Thema Umgang mit den Geflüchteten. Ich kann mir da überhaupt nicht vorstellen, dass so ein Personalpool diesen Bedarf hätte leisten können. Also ich halte das doch für einen sehr ineffizienten Vorschlag.

Unser Weg ist hier ein anderer. Wir sind auf einem guten Weg mit Regeln zur Eindämmung der Leiharbeit. Wir wollen die praktische Umsetzung in den Behörden natürlich nicht aus den Augen verlieren

(Wolfgang Rose)

und auch immer wieder genauer unter die Lupe nehmen, werden die Prüfkriterien eingehalten, wo sind Interpretationsspiele, müssen wir die schließen oder wie werden sie genutzt. Kurz, wir könnten noch besser mit diesen Richtlinien arbeiten, um die Entscheidung für Leiharbeit in jedem Einzelfall sinnvoll und verantwortlich zu treffen. Und das werden wir tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Herr Celik hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben mit unserem Zusatzantrag einen Personalpool oder mehrere Personalpools vorgeschlagen, um langfristig – wir wissen, dass es nicht von heute auf morgen geht, aber langfristig – auch darauf hinzuwirken, dass Leiharbeit überflüssig wird. Dass das natürlich kurzfristig nicht umsetzbar ist, sondern dass es geprüft werden soll, war unser Anliegen. Ansonsten unterstützen wir den Antrag der SPD und finden es auch sinnvoll, dass es unbegrenzt verlängert wird.

Noch einmal zurück zu unserem Personalpool. Das ist keinerlei Arbeit, sondern wir dachten, dass in diesem Pool auch festangestelltes und qualifiziertes Personal mitwirkt. Es gibt auch Beispielmodelle in der Privatwirtschaft, aber das wird auch im Gesamthafenbetrieb angewendet, dass es einen Pool von 1 000 Beschäftigten gibt, die eine sichere und ordentlich bezahlte Arbeit haben. Und deshalb finden wir es sinnvoll, dass man auch solche Modelle prüft,

(Beifall bei der LINKEN)

weil Leiharbeit natürlich für die Betroffenen heißt, dass sie keine langfristige Lebensplanung vornehmen können. Sie haben immer die Sorge, dass sie auch wieder entlassen oder kurzfristig eingesetzt werden. Das ist natürlich eine Belastung für die Betroffenen. Wir möchten, dass diese Belastungen durch solche Modelle überwunden werden, dass Menschen nicht mehr unter einer solch prekären Situation beschäftigt sein müssen. Das ist unser Anliegen.

Ansonsten kann ich mich auch dem anschließen, was Frau Grunwaldt gesagt hat. Wir würden uns auch ein bisschen mehr Transparenz im Personalbericht wünschen, weil wir sehen, dass es da Schwankungen gibt. Aber wir wissen zum Beispiel nicht, in welchen Zeiträumen und in welchen Bereichen spezifisch Leiharbeiter eingesetzt werden. Das könnte man sicherlich noch detaillierter aufschlüsseln. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Nicolaysen hat das Wort für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Jahr 2012 wurden Leiharbeitskräfte im Äquivalent von 14 200 Arbeitstagen in der Kernverwaltung eingesetzt. Seitdem stieg der Einsatz von Leiharbeitskräften stetig und erreichte im Jahr 2015 sogar eine Höhe von 36 352 Tagen oder anders ausgedrückt, im Äquivalent von fast 100 Jahren Arbeitszeit. Erst im letzten Jahr ging die Stundenanzahl wieder etwas zurück. Den Wert von 2012 hat die Freie und Hansestadt Hamburg aber noch nicht wieder erreicht. Und hier rede ich, wie gesagt, nur von der Kernverwaltung. Dazu kommen noch die öffentlichen Unternehmen der Stadt. Sage und schreibe 153 700 Tage Leiharbeit kamen noch einmal im Jahr 2016 zusammen, also 421 Jahre Leiharbeit.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, wir Freien Demokraten haben nichts gegen den freien und flexiblen Einsatz von Arbeitskräften, wir trauen den Menschen aber zu, selbst zu prüfen, welchen Arbeitsvertrag sie unterschreiben möchten. Ihre Arbeit ist genauso gut und wichtig, auch gerade weil sie flexibler einsetzbar sind. Die geradezu ideologische Verteufelung von Leiharbeit von einigen in diesem Haus wird der Leiharbeit deshalb nicht gerecht. Das ist angesichts des notwendigen und sinnvollen Einsatzes von Leiharbeitskräften in der Kernverwaltung und in öffentlichen Unternehmen geradezu zynisch.

Sie können sich vorstellen, dass wir während der Flüchtlingskrise nicht so schnell hätten reagieren können. Nun will Rot-Grün ein Gesetz entfristen, das offenbar keinen Deut zur Begrenzung der Nutzung von Leiharbeit in Hamburg beigetragen hat,

(Wolfgang Rose SPD: So ein Quatsch!)

eben weil es hierfür offenbar schlicht einen entsprechenden Bedarf gab und immer noch gibt,

(Beifall bei der FDP)

selbst wenn es politischer Wille wäre, den Einsatz von Leiharbeit bei der Freien und Hansestadt Hamburg und ihren öffentlichen Unternehmen oder sogar bei Auftragnehmern der Stadt zu begrenzen. Eine Fortschreibung des Gesetzes ist nicht sinnvoll und nicht notwendig, sondern eine reine Symbolpolitik.

(Beifall bei der FDP)

An dieser Stelle würde ich darum gern Montesquieu zitieren:

"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."

(Antje Möller)

Wir werden diesem Antrag daher nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Wolf für die AfDFraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die eine Richtlinie zielt darauf ab, in allen Behörden das Prinzip Equal Pay for Equal Work einzuführen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das klingt erst einmal gut, aber der Senat schießt mit seinen Richtlinien über das Ziel hinaus. Mit dem strengen Erfordernis, alle Instrumentarien angewendet zu haben, um die zugewiesenen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu erfüllen, bevor auf Leiharbeit zurückgegriffen werden kann, wird zu stark reglementiert. Auch dass die Dauer von Leiharbeit im Regelfall einen Monat nicht überschreiten darf, in äußersten Ausnahmefällen maximal drei Monate betragen dürfe, halten wir für zu strikt.

Für interessant halten wir die Ausführung des Senats in der zweiten Richtlinie, in der er die Leiharbeit eingangs auch würdigt, nämlich da heißt es:

"Leiharbeit ist ein geeignetes Mittel für Unternehmen, vorübergehende Personalbedarfe, die durch individuell begründete Ausfälle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder aufgrund von Arbeitsspitzen entstehen, zu überbrücken."

Danach wird das aber in der Richtlinie weiter eingeschränkt.

Wir stimmen mit dem Senat darin überein, dass Leiharbeit eine wichtige Funktion übernimmt, um kurzfristigen Verlust beziehungsweise Ausfall von Arbeitskräften zu kompensieren. Aus diesem Grund aber vertreten wir, anders als der Senat, die Auffassung, dass die Bedingungen, unter denen Leiharbeit genutzt werden kann, mit den gegenwärtig gültigen Richtlinien zu stark beschränkt werden. Insbesondere die zeitliche Beschränkung auf einen Monat legt den Unternehmen, die dessen bedürfen, eine zu enge Zwangsjacke auf. Daher lehnen wir die Verlängerung der Richtlinien ab, den noch weitergehenden Antrag der LINKEN ohnehin. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen, meine Damen und Herren? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen und stimmen zunächst über den Zusatzantrag der LINKEN ab.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN.

Wer möchte diesem zustimmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit Mehrheit so beschlossen.

Wir haben unsere Debatten für heute beendet und können zur

Senatsbefragung

kommen. Uns liegt vonseiten der Fraktionen der FDP und der AfD jeweils eine Fragestellung vor, für die uns ebenfalls jeweils 20 Minuten zur Verfügung stehen.

[In der letzten Senatsbefragung zur Fahrrinnenanpassung hatte Senator Horch erklärt, die durch das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht erforderlich gewordenen Planungen bis Ende 2017 abschließen zu wollen, doch mittlerweile ist dieser Zeitplan vom Senat mehrfach korrigiert worden. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen mit Niedersachsen zur Schaffung von Ausgleichsflächen bzgl. der Fahrrinnenanpassung?] (Fragethema der FDP-Fraktion)

Wir beginnen mit der FDP-Fraktion. Herr Kruse wünscht das Wort und hat es für maximal eine Minute. Bitte schön.

Lieber Herr Senator Horch! In der letzten Senatsbefragung zum Thema Fahrrinnenanpassung hatten Sie ja etwas optimistisch verkündet, dass die Planungen, die jetzt durch das letzte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts notwendig geworden sind, bis Ende 2017 abgeschlossen sein sollten. Deswegen würden wir gern sehr konkret fragen, wie der aktuelle Stand der Gespräche mit Niedersachsen bezüglich der Schaffung von Ausgleichsflächen ist und ob Sie weiterhin im Zeitplan sind.

Herr Senator.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich vor der Beantwortung der Frage noch einmal die Gesamtsituation unseres umfassenden Planfeststellungsverfahrens in seiner Größenordnung, in seiner Dimension darstellen darf, damit wir ein rechtes Verständnis haben für das, worum es jetzt geht und was wir mittlerweile mit dem Urteil vom 9. Februar 2017 auf den Weg gebracht haben.

Ich mache es sehr kurz. Ich will noch einmal deutlich betonen, was das Bundesverwaltungsgericht gesagt hat, damit wir immer wissen, woran wir uns orientieren. Keiner der Habitatschutzrechtlinienverstöße wiegt so schwer, dass die Planung als Ganzes infrage gestellt werden kann. Vielmehr können