Deniz Celik

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Immer weniger Menschen in unserer Stadt können sich die Kosten für Pflegeheime leisten, weil die Eigenanteile immer weiter steigen. Selbst Menschen mit guten Renten sehen sich gezwungen, ihre Altersvorsorge aufzuzehren, und sind danach auf Sozialhilfe angewiesen. Wir finden, dass es nicht sein kann, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und für ihr Alter gespart haben, am Ende nur noch mit dem Allernötigsten auskommen müssen und am gesellschaftlichen Leben nicht teilhaben können.
Deshalb sagen wir: Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf kein Armutsrisiko sein.
Wir finden, dass Hamburg für schnelle Entlastung sorgen und das von Schwarz-Grün abgeschaffte Pflegegeld von 2010 sofort wiedereinführen muss.
Natürlich sehen wir die Notwendigkeit einer Pflegereform auf Bundesebene und sind für die Einführung einer Vollversicherung. Wir begrüßen auch die Initiative der Gesundheitssenatorin zur Deckelung der Eigenanteile, nehmen aber auch zur Kenntnis, Frau Senatorin, dass Sie mit Ihrer Initiative gescheitert sind. Deshalb darf Rot-Grün nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten, bis die Bundesregierung endlich handelt, sondern steht in der Verantwortung und in der Pflicht, selbst zu handeln. Dass das auf Landesebene geht, zeigen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen, die noch immer am Pflegewohngeld festhalten. Das ist auch richtig so.
Wir brauchen eine schnelle Entlastung, wie ich gesagt habe. Konkret beantragen wir eine Entlastung
von bis zu 530 Euro pro Monat. Das wäre ein wichtiger und notwendiger Schritt, damit mehr pflegebedürftige Menschen in unserer Stadt in Würde altern können. – Vielen Dank.
Frau Senatorin, Sie haben, glaube ich, meiner Rede nicht zugehört. Ich habe doch gesagt, dass wir eine Pflegereform auf der Bundesebene fordern und dass die Bundesregierung gefordert ist, da etwas zu machen. Sie kennen mich schon seit fünf Jahren, auch aus den Ausschusssitzungen. Wir sagen doch immer, dass wir eine solidarische Bürgersicherung und eine
Vollversicherung wollen. Deshalb sind wir Herrn Spahn nicht auf den Leim gegangen. Und die Stadt Hamburg kann nicht nur etwas machen, sondern ist sogar in der Pflicht, etwas zu machen.
Frau Dutschke hat gefragt, wie das finanziert werden soll. Ich möchte dazu gern aus dem Sozialgesetzbuch XI Paragraf 9 zitieren:
"Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen."
Also gibt es laut Sozialgesetzbuch eine Verpflichtung für die Bundesländer, die Investitionskosten zu finanzieren, und insofern wäre die finanzielle Frage eigentlich gelöst.
Ich höre immer, man brauche ein ganzheitliches Konzept und das müsse der Bund regeln. Wir sehen doch, dass die Eigenkostenanteile immer weiter steigen und dass diese Belastungen für die Pflegebedürftigen unzumutbar sind. Es ist nicht richtig, dass das Pflegewohngeld der Hilfe für Pflege angerechnet wird, sondern das wäre eine ganz konkrete Entlastung bis zu 530 Euro für die Menschen, damit sie eben nicht auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Das wäre ein wichtiger und richtiger Schritt.
Liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Wenn der Lohn für Arbeit nicht zum Leben reicht und Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, im Alter in der Armutsfalle landen, ist das nicht nur bitter, sondern auch beschämend. 90 000 Menschen in Hamburg arbeiten in Vollzeit zu Niedriglöhnen, und auch dieser Senat hat zu wenig getan, um Hamburg tatsächlich zu einer Stadt der Guten Arbeit zu machen. Die Stadt vergibt Aufträge in Milliardenhöhe, jedoch sind bei der Vergabe nicht gute Arbeitsbedingungen oder -löhne ausschlaggebend, sondern immer das günstigste Angebot.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Celik, entschuldigen Sie. – Ich bitte darum, die Gespräche lieber draußen zu führen und dem Redner zuzuhören. Vielen Dank. – Fahren Sie gern fort.
Allein im Bereich der Wach- und Sicherheitsdienste arbeiten mindestens 1 300 Beschäftigte zu Niedriglöhnen im Auftrag der Stadt. Sehenden Auges nimmt der Senat in Kauf, dass diese Menschen in der Armutsfalle landen. Diese Vergabepraxis ist einfach nur demütigend und muss dringend geändert werden.
Deshalb muss künftig in der Vergabepraxis der Stadt der Grundsatz gelten: öffentliches Geld nur für gute Arbeit und Tariftreue.
Nun hat die Bürgerschaft einen Mindestlohn von 12 Euro beschlossen, aber eben nur für die eigenen Beschäftigten. Das führt zum Beispiel dazu, dass die Pförtnerinnen im öffentlichen Dienst mindestens 12 Euro die Stunde bekommen, während die Kollegin von privaten Dienstleistern für die gleiche Arbeit 10 Euro die Stunde erhält. Diese Ungleichbehandlung muss aufhören, es muss wieder der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Bei den eigenen Betrieben haben wir in der Vergangenheit erlebt, dass es immer, wenn es um Erhöhung der Löhne ging, erbitterten Widerstand gab. Bei den Elbkindern wurde schon mit dem Gedanken gespielt, in den Bereichen Catering und Reinigungsdienstleistungen eine Fremdvergabe zu machen. Im Flughafen wurde in den Tarifauseinandersetzungen angedroht, komplett das Bodenabfertigungsgeschäft einzustellen, oder die Bäderland GmbH zahlte gar aus unseren Wassergeldern eine Streikbrecherprämie. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben.
Die Wahlergebnisse sind auf Seite 8581 zu finden.
Es steht also ständig die Drohung einer Auslagerung im Raum, solange wir keinen gesetzlichen Landesmindestlohn haben. Daher brauchen wir einerseits verpflichtende Tarifbindungen der Auftragnehmerinnen und andererseits eine absolute Lohnuntergrenze, die auch armutsfest ist.
Deshalb wollen wir das Vergaberecht entsprechend reformieren. Nun haben wir gestern zur Kenntnis genommen, dass es jetzt einen Zusatzantrag der Regierungsfraktionen gibt, und es freut uns, dass Rot-Grün endlich seine ablehnende Haltung aufgibt und auch das Vergabegesetz reformieren will.
Aber genauso wie beim städtischen Mindestlohn von 12 Euro zeigt sich wieder einmal, dass DIE LINKE die Initiative ergreift und Rot-Grün reagiert.
Das zeigt, wie wichtig und notwendig eine starke LINKE in der Bürgerschaft ist, wenn es um gute Löhne und gute Arbeit geht.
Dennoch ist die schrittweise Anhebung auf 12 Euro nicht ausreichend. Selbst das arme Berlin führt einen Mindestlohn von 12,50 Euro ein. 12 Euro führen laut Bundesregierung zu einem Rentenanspruch unterhalb der Grundsicherung. Deshalb brauchen wir jetzt sofort, und nicht in ein paar Jahren, einen Mindestlohn, der bei 14 Euro liegen muss.
Nur mit 14 Euro kann man eine Altersversorgung erarbeiten, die wenigstens auf dem Niveau der Grundrente liegt. Das muss im reichen Hamburg einfach drin sein.
Zudem ist Hamburg, mindestens bei den Mieten und HVV-Preisen, eine der teuersten Städte in Deutschland. Allein deshalb muss der Mindestlohn höher liegen als in anderen Städten wie zum Beispiel Berlin.
Auch das beste Vergabegesetz auf dem Papier ist wertlos, wenn man die Einhaltung nicht überwacht. In Hamburg wurde und wird kaum kontrolliert. Wir finden, das ist einfach ein Unding, und deshalb fordern wir eine personell gut ausgestattete Kontrollstelle beim Amt für Arbeitsschutz, die die Einhaltung des Vergabegesetzes engmaschig kontrolliert.
Lassen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen,
Ihren Worten Taten folgen und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Deputationen sind intransparent, aber es geht nicht nur um Beteiligung bei den Deputationen, sondern, Herr Warnholz hat es gesagt, es geht auch um Mitspracherecht und die Beteiligung an Entscheidungen. Die ersatzlose Abschaffung der Deputationen wird nicht die demokratische Kontrolle stärken, sondern im Gegenteil schwächen. Die Deputationen haben doch das Recht auf Akteneinsicht und sind auch an grundsätzlichen Entscheidungen beteiligt. Das kann eine öffentliche Bürgersprechstunde nicht leisten. Deshalb werden wir den AfD-Antrag ablehnen.
Aber zielführender wäre eine Debatte darüber, wie wir die Deputationen auch demokratisch und transparenter gestalten können, denn eine nicht öffentliche Tagung der Deputationen ist in der Tat nicht mehr zeitgemäß und müsste aus unserer Sicht geändert werden. Wir finden es jedoch richtig, dass man vielleicht im Rahmen der Beratung zur Stärkung der Bürgerschaft auch das Thema bespricht und berät. Die Abschaffung würde für uns nur in Betracht kommen, wenn anderweitig die demokratische Kontrolle der Bürgerschaft gestärkt werden würde, zum Beispiel durch die Etablierung eines wissenschaftlichen Dienstes oder verbesserte Rechte auf Akteneinsicht, wie es die GRÜNEN 2013 vorgeschlagen haben. Über solche Sachen kann man in den Ausschüssen beraten, aber mit so einem Hauruckverfahren kann das nicht gehen, und deshalb werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir finden den Antrag der Regierungsfraktionen gut und richtig und werden ihm selbstverständlich zustimmen. Unsere Fraktion hatte bereits in der Vergangenheit mit parlamentarischen Initiativen Maßnahmen gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von HIVpositiven Menschen gefordert. Die Unterzeichnung der Deklaration ist ein guter Schritt. Die Diskriminierung von Menschen mit HIV im Arbeitsleben muss bekämpft werden und ist vom Grund her auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt, denn dieses verbietet eine willkürliche Benachteiligung.
Es ist gut, dass die Stadt jetzt präventive Maßnahmen ergreift. Das hilft, das Ziel des AGG Wirklichkeit werden zu lassen. Natürlich dürfen wir uns nicht mit dem Erreichten zufriedengeben. Es müssen weitere Anstrengungen gegen Diskriminierung und Stigmatisierung unternommen werden. Daher würden wir, wie wir es schon länger fordern, uns wünschen, dass Hamburg der Fast-Track-Initiative beitritt. Denn es wäre ein starkes Signal, wenn wir als Stadt uns unter anderem dem Ziel verpflichten, Diskriminierung und Stigmatisierung aufgrund des HIV-Status auf null Prozent zu senken. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Blömeke, es ist nicht so, dass eigentlich nur das Ergebnis zählt. Ich glaube, da sind Sie auf einem Irrweg, und das will ich auch kurz erläutern. Es sind genau vier Jahre vergangen, dass wir das erste Mal ein Zentrum für von Folter betroffene und traumatisierte Flüchtlinge hier beantragt haben.
Es bestand bereits damals dringender Handlungsbedarf, weil ein Großteil der Geflüchteten traumatisiert und an posttraumatischen Belastungsstörungen erkrankt war, und sie haben schnellstmöglichen Zugang zu Therapieangeboten gebraucht. Wir haben immer wieder betont, dass frühes Erkennen und Behandeln psychischer Belastungen für die Heilung eine sehr wichtige Angelegenheit ist, und wir haben davor gewarnt, dass Nichtbehandeln von traumatisierten Flüchtlingen zu Chronifizierungen führt und ein großes Integrationshemmnis darstellt. Der Senat hat es jedoch versäumt, schnell und entschlossen zu handeln. Wenn man vier Jahre braucht, um ein Konzept zu erstellen, dann grenzt das für mich schon fast an Arbeitsverweigerung,
und das mit verheerenden Konsequenzen für die Geflüchteten. Herr Ploog hat uns die Beispiele genannt: Egal ob bei Bildung, Ausbildung oder der Aufnahme eines Arbeitsplatzes – Traumata sind für Geflüchtete ein schwerwiegendes Hindernis. So wird die Teilhabe von betroffenen Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben nicht funktionieren.
Ein weiteres Problem, das nicht benannt wird, ist auch das Erkennen von Schutzbedürftigkeit. Die EU stellt in der Aufnahmerichtlinie unter anderem für traumatisierte Personengruppen einen erhöhten Schutzbedarf fest und verpflichtet auch die Mitgliedsstaaten, diese Personen zu identifizieren und angemessen zu versorgen. Obwohl in anderen Bundesländern schon erprobte Verfahren existieren, kommt der Senat auch in dieser Hinsicht seiner Pflicht nicht in ausreichendem Maß nach. Die Frage, wie die traumatisierten Geflüchteten mit Hilfebedarf identifiziert und erreicht werden sollen, wird auch in dieser Drucksache nicht beantwortet. Zudem haben wir das große Problem, dass die Behandlungskapazitäten im Regelsystem bei Weitem nicht die Bedarfe decken. Wartezeiten von mehreren Monaten in der psychotherapeutischen Versorgung sind keine Seltenheit, und viele Therapeuten arbeiten auch nicht mit Sprachmittlern.
Durch das Koordinierungszentrum schaffen wir keine zusätzlichen Kapazitäten in der Regelversorgung. Was bringt die beste Vermittlung, wenn es keine Therapieangebote gibt? Deshalb sind wir nach wie vor für die Schaffung eines interdisziplinären psychosozialen Behandlungszentrums, das
zusätzliche medizinische und psychotherapeutische Angebote speziell für diese Zielgruppe schafft.
Zusammengefasst kann ich nur sagen, dass das Koordinierungszentrum viel zu spät kommt und Sie zudem die strukturellen Defizite in der Regelversorgung nicht angehen. Das ist kostengünstige Symbolpolitik, die sich weiterhin größtmöglich auf Hilfeorganisationen im Flüchtlingsbereich stützt. Dabei wäre es höchste Zeit, dass wir nachhaltige Lösungen entwickeln und umsetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Die soziale Spaltung in unserer Stadt zeigt sich auch an der Ungleichheit der Gesundheitschancen. Der Morbiditätsatlas hat 2013 gezeigt, dass es einen engen Zusammenhang zwischen sozialem Status und dem Risiko zu Erkrankungen gibt. Es gibt eine enge Verbindung zwischen der Höhe des Einkommens, dem Auftreten von chronischen Krankheiten und den Gesundheitsrisiken. In Stadtteilen mit niedrigen Einkommen, wie zum Beispiel in Billstedt, treten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes und Herzinsuffizienz überdurchschnittlich häufig auf. Die Lebenserwartung ist bis zu zehn Jahre kürzer, und das liegt nicht daran, dass die Menschen im falschen Stadtteil leben, sondern daran, dass sie arm sind, denn Armut macht krank. Um die ungleichen Gesundheitschancen zu verringern, müssen wir vor allem die soziale Ungleichheit bekämpfen. Da ist auch der Senat gefragt, endlich eine Strategie zu entwickeln.
Zur nachhaltigen Bekämpfung der gesundheitlichen Ungleichheit sind für uns interdisziplinäre Stadtteilgesundheitszentren in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft wichtige Bausteine. Wir wollen den Aufbau insbesondere in Stadtteilen mit niedrigen Einkommen und hohen Krankheitsraten, und ich freue mich auch sehr, dass Rot-Grün unsere Idee aufgegriffen hat
und bereit ist, sie umzusetzen. Das zeigt, linke Opposition wirkt.
Im Unterschied zu den Arztpraxen soll der Fokus aber nicht allein auf der Behandlung von akuten Krankheiten liegen, sondern wir fordern als Lösung ein Umdenken in der Gesundheitsversorgung. Sie muss mehr auf Präventionsprojekte setzen, die auch stärker auf die sozialen Lebensverhältnisse ausgerichtet sind. Deshalb sollen neben ärztlicher Versorgung in einem multiprofessionellen Team auch Sozial- und Rechtsberatung, aufsuchende Beratung durch Gemeindeschwestern, aber auch psychosoziale Beratung angeboten werden. Wir finden jedoch, dass 100 000 Euro jährlich pro Zen
trum alles andere als eine auskömmliche Finanzierung sind, und wir fordern, dass auch eine kommunale Trägerschaft für den Fall, dass sich keine gemeinnützigen Träger finden lassen, infrage kommen muss.
Zudem sind Kinder- und Hausärzte keine Alternative zueinander. In den Zentren müssen mindestens diese beiden Facharztgruppen vertreten sein, wenn nicht mehr; das verstehen wir unter interdisziplinärer Versorgung.
Die ungleichen Gesundheitschancen werden durch eine Ungleichverteilung der Ärztinnen und Ärzte zusätzlich verschärft; das ist das Ergebnis unserer Großen Anfrage. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel in Horn, einem Stadtteil mit niedrigem Einkommen, ein Kinderarzt im Schnitt über 4 800 Kinder betreut; in Blankenese sind es 840 Kinder. Das Betreuungsverhältnis ist hier fast sechsmal besser als im Stadtteil Horn. Das ist alles andere als eine gerechte Gesundheitsversorgung.
Gleiches gilt bei der Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten. In Steilshoop zum Beispiel, einem Stadtteil mit hoher Krankheitsrate, muss ein Hausarzt im Schnitt 2 800 Einwohnerinnen und Einwohner versorgen; in Uhlenhorst sind es 871 Einwohnerinnen und Einwohner. Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte sich am wenigsten dort niederlassen, wo der Bedarf am größten ist.
Das kann so nicht weitergehen. Und obwohl RotGrün im Koalitionsvertrag versprochen hat, sich für eine bessere Verteilung von Haus- und Kinderärzten einzusetzen,
hat sich an der Ungleichheit nichts Wesentliches geändert,
trotz Sonderbedarfszulassung. In Horn und Billstedt zum Beispiel haben wir weniger Kinderärzte als vor zwei Jahren.
Vor Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss das wirksame Instrument der kleinräumigen Planung geschaffen, um lokale Unterversorgung festzustellen und in unterversorgten Stadtteilen mehr Haus- und Kinderärzte anzusiedeln. Für mich ist es absolut nicht nachvollziehbar, weshalb Hamburg auf dieses Instrument verzichtet.
Zudem haben Sie durch das TSVG deutlich mehr Kompetenzen erhalten und können sogar eigenmächtig Zulassungssperren auch kleinräumig aufheben. Deshalb, Frau Senatorin: Machen Sie von Ihren Kompetenzen Gebrauch, und sorgen Sie endlich dafür, mehr Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Stadtteilen anzusiedeln. – Vielen Dank.
Ich möchte nur noch auf einige Punkte eingehen. Untätigkeit habe ich nicht vorgeworfen, Frau Wowretzko. Aber das Ziel, das in Ihrem Koalitionsvertrag steht … Wir sind noch sehr weit davon entfernt, dass wir eine gerechte Verteilung in der Stadt haben. Da müssen wir uns noch weitere Schritte überlegen. Das war mein Ansinnen.
Die sieben Gesundheitszentren sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die gesundheitliche Ungleichheit, das finde ich auch. Aber ich möchte mich dagegen verwehren, dass uns vorgeworfen wird, wir hätten auf die Senatsinitiative reagiert. Das stimmt nicht. Wir haben dieses Thema immer wieder im Ausschuss angesprochen, wir haben mehrere Große Anfragen dazu gestellt, was wir immer regelmäßig und auch öffentlich machen, auch gegenüber der Presse, und wir haben im Ausschuss immer wieder gesagt, dass wir Stadtteilgesundheitszentren wollen. Diesen Antrag haben wir ebenfalls länger vorbereitet, die Große Anfrage ist über zwei Monate alt. Von daher stimmt es nicht, dass wir jetzt kurzfristig so einen Antrag hier eingereicht hätten.
Dann sagen Sie, Frau Wowretzko, eine kleinräumige Planung gehe nicht.
Eine kleinräumige Planung gehe nicht, sagen Sie. In der Großen Anfrage, Drucksache 21/11112, antwortet aber der Senat, dass diese Möglichkeit schon besteht, eine kleinräumige Bedarfsplanung zu machen, und dass die Partner der Selbstverwaltung aber nicht davon Gebrauch gemacht haben. Das ist auch eine ältere Große Anfrage.
Ansonsten möchte ich mich noch einmal bei Frau Stöver bedanken, weil Sie die eine Forderung mit dem Morbiditätsplan, die ich in meiner Rede nicht unterbringen konnte … Ja, die Daten sind veraltet, und wir bräuchten jetzt einen neuen Morbiditätsatlas. Eigentlich hätten wir darüber im Ausschuss diskutieren können. Das wäre eine wichtige Beratung gewesen. Von daher finde ich es schade, dass dieser Antrag jetzt nicht an den Ausschuss überwiesen wird.
Und zu Frau Dutschke möchte ich noch einmal sagen: Ich weiß, Sie sind die eiserne Verfechterin der Zweiklassenmedizin,
aber wir wissen auch, dass Sie von den privaten Krankenversicherungen gesponsert werden. Dazu muss ich sagen, wir sind da auf einer Linie mit Frau Wowretzko, wir wollen eine Bürgerversicherung und die Zweiklassenmedizin überwinden. Und dafür werden wir auch weiterhin kämpfen. – Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Frau Karger, meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen sparen selten mit Eigenlob und feiern sich für Zahlen, die sich nicht wesentlich von der Entwicklung anderer Bundes
länder unterscheiden. Aber eine "Stadt der Guten Arbeit" ist Hamburg noch lange nicht, denn was gern von der Regierungsseite verschwiegen wird, sind die unschönen Seiten der Beschäftigungsentwicklung. Zwar nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Hamburg seit 2003 zu, aber eine besonders alarmierende Entwicklung ist, dass 40 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse atypisch sind. Das bedeutet Leiharbeit, Zeitarbeit, Befristungen, Teilzeit oder geringfügige Beschäftigungen. Das bedeutet für die Betroffenen unsichere Arbeitszeiten und Lebensperspektiven. Auf diese Entwicklung, liebe SPD, kann man doch nicht stolz sein. Das ist doch ein Armutszeugnis für die Politik dieses Senats.
Teilzeitstellen sind in dieser Zeit mit einer Zunahme von fast 100 Prozent förmlich explodiert. Der DGB schätzt, dass circa 15 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten unfreiwillig eine Teilzeitstelle annehmen. Besonders oft trifft das Frauen nach einer Reduzierung der Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes. Auch aus Sicht der Geschlechtergerechtigkeit ist das für uns inakzeptabel.
Ein Alarmzeichen ist ebenso die hohe Zahl der befristeten Neueinstellungen. Rund jede zweite Stelle wird nur noch befristet besetzt, und in den letzten zehn Jahren ist der Anteil von Leiharbeit um 22 Prozent gestiegen. Das, finden wir, ist ein Skandal.
Es ist ein Gipfel der Ironie, Herr Trepoll, dass diese Probleme, die Sie benennen, eigentlich auch das Ergebnis Ihrer Politik auf der Bundesebene sind. Es ist bemerkenswert, dass Sie als CDU das ansprechen.
Die Zahl der Menschen, die neben ihrem Hauptjob einen Minijob ausüben, stieg in diesem Zeitraum sogar um über 180 Prozent, ein klares Anzeichen dafür, dass die Löhne und Gehälter in Hamburg immer seltener zum Leben und Überleben ausreichen. Weiterhin müssen rund 30 000 Menschen aufstocken und sind trotz Arbeit arm. Das finden wir einfach nur beschämend.
Angesichts dieser Zahlen ist es doch ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, wenn von der "Stadt der Guten Arbeit" gesprochen wird. Es ist längst überfällig, mit wirksamen Maßnahmen auch mehr Druck auf die private Wirtschaft auszuüben, denn bis jetzt hat der Senat in diesem Punkt leider versagt. Da wird zum Beispiel ein als gewerkschaftsfeindlich bekanntes Versandhaus auf der Peute angesiedelt, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig als Scheinselbstständige mit nahezu
schrottreifen Lieferwagen Pakete ausliefern. Da gibt es bei den Kriterien zur Vergabe von öffentlichen Flächen an Unternehmen kein einziges Kriterium, das etwas mit der Qualität der entstehenden Arbeitsplätze zu tun hat. Da sollen städtische Unternehmen bis 2020 einen tariflichen Mindestlohn von 12 Euro vereinbaren – und was macht die Geschäftsleitung von Bäderland? Sie zahlt Prämien an Streikbrecherinnen und Streikbrecher, damit dies nicht umgehend durchgesetzt wird. Herr Rose, da müssten auch Sie rot vor Scham werden.
Über die Investitions- und Förderbank vergibt die Stadt Millionensummen an vergünstigten Krediten. Soziale Kriterien? Gute Arbeit? Fehlanzeige. Und Sie weigern sich, den städtischen Mindestlohn ins Vergabegesetz zu schreiben, dort zu verankern, und das, obwohl viele andere Bundesländer das vormachen und einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn als den Mindestlohn festgelegt haben, der auf Bundesebene gilt.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, das, was hier gespielt wird, ist die Stadt der leeren Versprechungen und zur "Stadt der Guten Arbeit" ist es noch ein weiter Weg. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Die meisten Argumente sind genannt worden. Es ist, glaube ich, unstrittig, dass diesem Antrag jetzt fraktionsübergreifend zugestimmt wird. Es ist doch längst überfällig, dass die Pflegeheime WLAN-Zugang bekommen. Es wurde gesagt, es gehe um Zugang zu Informationen, zu Kommunikation und um gesellschaftliche Teilhabe. Was für uns aber ebenfalls sehr wichtig ist, ist, dass der Zugang kostenlos sein muss, und wie Frau Stöver gesagt hat, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es ein Grundrecht ist. Also es gibt auch ein Grundrecht auf Internet, und das muss möglichst schnell verwirklicht werden.
Aber laut einer Studie ist es wohl so, dass nur ein Drittel der befragten Pflegeheime durch ein Portal einen WLAN-Zugang besitzen, und der Anteil der Heime mit kostenlosem WLAN-Zugang beträgt lediglich 6 Prozent. Diese Frage ist jetzt bei den Reden etwas offengeblieben. Darüber, ob wir diesen kostenlosen Zugang so einrichten, hätten wir auch gern noch einmal im Ausschuss geredet. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass wir als Fraktion diesem Antrag von SPD und GRÜNEN zustimmen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Anscheinend gehen der CDU die Themen aus, wenn nun ein Antrag von 2011 recycelt und wieder zur Debatte angemeldet wird.
Die Bezirke haben längst die Möglichkeit, Alkoholund Rauchverbote auf Spielplätzen zu erwirken. Ihre Fraktionen in den Bezirksversammlungen hätten längst die Initiative ergreifen können.
Es gab 2011 viele, viele Einwände; damals wurde dieser Antrag abgelehnt. Ich finde es schade, dass wir nicht im Ausschuss darüber debattieren, und wüsste auch gern, woher der Sinneswandel kommt. Das habe ich aus den Redebeiträgen nicht heraushören können.
Zum anderen: Sie sprechen von Flaschensplittern. Wenn wir ein Alkoholverbot umsetzen, heißt das doch nicht, dass wir generell keine Flaschensplitter mehr auf Spielplätzen haben werden, denn Glasflaschen beinhalten nicht nur Alkohol, sondern auch nicht alkoholische Getränke. Damit ist das Problem also nicht gelöst. Und wie weit sollen wir mit den Verboten gehen? Kinder spielen ja nicht nur auf Spielplätzen, sie spielen auf der Straße, sie spielen in Freibädern und so weiter und so fort. Die Verbote könnte man also immer weiterführen. Deshalb wäre es eigentlich wichtig gewesen, dass wir einmal im Ausschuss darüber beraten, ob das jetzt so zielführend ist.
Und ansonsten möchte ich darauf hinweisen, dass das bezirkliche Angelegenheiten sind. Die Bezirke haben längst die Instrumente, ein Verbot durchzusetzen, und einige machen ja auch davon Gebrauch. Sie sind die Expertinnen und Experten vor Ort und können besser einschätzen, wo ein Verbot Sinn macht und wo es keinen Sinn macht. Deshalb finden wir Ihre Initiative nicht zielführend. Sie verstößt zudem gegen das Subsidiaritätsprinzip. Im Großen und Ganzen ist das unausgegoren. Ohne
Beratung in den Ausschüssen können wir dem nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Hamburgerinnen und Hamburger! Wieder einmal erleben wir, wie die AfD ein Aufregerthema aufgreift und versucht, daraus politisches Kapital zu ziehen.
Der Antrag suggeriert, die Demokratie zu stärken, hat aber genau das Gegenteil als Zielsetzung, nämlich die Demokratie zu schwächen. Das möchte ich begründen. Eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent würde zu einer weiteren Schwächung der demokratisch gewählten Bezirksversammlung führen.
Es wäre nahezu unmöglich, eine Bezirksamtsleitung abzusetzen, auch wenn die Mehrheit einer Bezirksversammlung keine Grundlage mehr für ei
ne vertrauensvolle Zusammenarbeit sähe. Solch eine Machtfülle wollen wir einer Bezirksamtsleitung nicht verleihen, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Zudem erscheint uns die Absicht, hier die Hürde einer Dreiviertelmehrheit einzuführen, vollkommen willkürlich. Selbst eine qualifizierte Mehrheit für eine Verfassungsänderung – das wurde auch vorhin gesagt – erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Und Sie kommen jetzt mit einer Dreiviertelmehrheit; das ist doch vollkommen absurd und willkürlich.
Ihr Antrag ist unausgegoren, nicht durchdacht und dient lediglich der Stimmungsmache.
Zu den GRÜNEN möchte ich sagen, dass die Absetzung der Bezirksamtsleitung in Eimsbüttel einzig und allein machtpolitisch motiviert ist, und das ist sehr durchsichtig. Einen Bezirksamtsleiter zu stürzen, den Sie jahrelang unterstützt und ihm das Vertrauen ausgesprochen haben, macht deutlich, dass es Ihnen nur darum geht, Ihre eigenen Leute mit Posten zu versorgen. Das beschädigt die politische Kultur in unserer Stadt und führt zu Politikverdrossenheit. Und was noch schlimmer ist, finde ich: Sie liefern die Steilvorlage für die AfD, die das politisch auszuschlachten versucht. Das halten wir für falsch und gefährlich.
Die Vorkommnisse zeigen aber auch, dass wir grundsätzlich darüber sprechen müssen, wie die Bezirksamtsleitung besetzt werden muss. Aber statt Schnellschüssen brauchen wir eine breite Debatte in der Stadt. Wir als DIE LINKE finden wichtig, dass die demokratisch legitimierten Bezirksversammlungen aufgewertet werden und ihnen mehr Kompetenzen verliehen werden. Warum die Bezirksamtsleitung, ähnlich wie in Berlin, nicht direkt vom Wahlvolk wählen lassen? Dann würden wir diese unsäglichen Debatten nicht mehr haben, und es hätte den Vorteil, dass wir die Demokratie in unserer Stadt stärken würden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Pflegestützpunkte leisten eine gute Arbeit, und es ist sehr erfreulich, dass die Stützpunkte immer mehr Menschen erreichen. Dennoch möchte ich auf zwei, drei kritische Punkte eingehen.
Erstens: Wir haben neun Pflegestützpunkte in der Stadt. Das entspricht einem Versorgungsgrad von knapp 200 000 Einwohnern je Stützpunkt. Vor diesem Hintergrund kann man nicht von einer hohen Versorgungsdichte sprechen. Wir sind zum Beispiel weit davon entfernt, das Versorgungsziel des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von einem Pflegestützpunkt pro 20 000 Einwohnern zu erfüllen. Auch im Vergleich mit anderen Städten gilt: Wenn wir beispielsweise einen Versorgungsgrad wie in Berlin erreichen wollen, müssten wir die Anzahl der Stützpunkte verdoppeln. Auch weil die Bevölkerung wächst und die Anzahl der Senioren steigt, bräuchten wir für die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung die Erweiterung der Kapazitäten. Und um Migrantinnen und Migranten besser zu erreichen, fordern wir einen zusätzlichen Stützpunkt, der sich auf diese Zielgruppe spezialisiert.
Zweitens möchte ich die durchschnittlichen Öffnungszeiten der Stützpunkte ansprechen. Auch dort liegen wir mit 16 Stunden durchschnittlicher Öffnungszeit pro Woche im Bundesvergleich eher im unteren Bereich. Um eine niedrigschwellige Verfügbarkeit des Beratungsangebots zu erreichen, müssten wir darüber nachdenken, die Öffnungszeiten zu erweitern.
Und zu guter Letzt müssen wir mehr Menschen erreichen. Viele wissen von den Angeboten der Pflegestützpunkte nichts. Deshalb brauchen wir eine Verzahnung der verschiedenen Angebote für Seniorinnen und Senioren in den Quartieren. Da
brauchen wir größere Anstrengungen. Trotzdem stimmen wir dem Antrag zu, denn Transparenz hilft uns, die Pflegestützpunkte weiterzuentwickeln.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über die Stärkung der Tarifbindung sprechen, denn die weißen Flecken in der Tariflandschaft werden immer größer. Deshalb finden wir auch jede Initiative zur Stärkung der Tarifbindung gut und wichtig, auch wenn die Bundesratsinitiative vage und unkonkret bleibt. Aber statt sich über den Klee zu loben, hätte ich mir eine ehrliche Debatte darüber gewünscht, wer die politische Mitverantwortung dafür trägt, dass die Abnahme der Tarifbindung in Deutschland immer mehr zunimmt.
Ja, wir haben eine Tarifautonomie, aber die Politik setzt die Rahmenbedingungen. Seit 1998 regieren die Sozialdemokraten, und sie haben es versäumt, die Tarifbindung zu stärken. Im Gegenteil, mit der Agenda 2010 haben sie die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften geschwächt. Leiharbeit, befristete Beschäftigung, Ausweitung des Niedriglohnsektors haben die Belegschaften gespalten
und die Verhandlungsmacht geschwächt. Deshalb wären etwas mehr Selbstkritik und auch ein klares Signal für eine Politikwende mehr als angebracht.
Wenn wir das Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit stärken wollen, müssen wir in Zukunft einfache Tarifverträge allgemeinverbindlich erklären. Unsere Bundestagsfraktion hat vor zwei Monaten im Bundestag beantragt, dass es in Zukunft ausreichen muss, wenn eine Tarifpartei, in der Regel die Gewerkschaft, eine Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Das haben Sie, CDU und SPD, im Bundestag leider abgelehnt, und das ist keine gute Perspektive für die Beschäftigten.
Wenn wir von guten Perspektiven für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sprechen, schneidet auch Hamburg, die vermeintliche Stadt der guten Arbeit, nicht sehr überzeugend ab. Die Bürgerschaft hat vor zwei Jahren einen Beschluss für einen tariflichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro beschlossen. Aber seit dem Beschluss zeigt sich, dass die Geschäftsführer der stadteigenen GmbH extrem unwillig sind bei der Umsetzung der Vorgabe. Bei der Elbkinder Servicegesellschaft kommt der Mindestlohn erst im Jahr 2022. Zu diesem Zeitpunkt sind die 12 Euro schon längst überholt. Das sind keine guten Perspektiven für die Beschäftigten und ein Armutszeugnis für die Regierungspolitik.
Nein, Hamburg ist noch nicht die Stadt der guten Arbeit, und die Vorstöße, um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern, blockieren die Regierungsfraktionen immer wieder. Mehrfach haben Sie, SPD und GRÜNE, unsere Vorstöße abgelehnt, den Hamburger Mindestlohn auch ins Vergabegesetz zu schreiben. Das hätte doch die Wirkung für Tausende Beschäftigte in dieser Stadt, zum Beispiel auch für die Kolleginnen und Kollegen der Wach- und Sicherheitsdienste, deren Tarifvertrag, als übrigens einziger in Hamburg, vorgestern als allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ändern Sie Ihre Politik und schaffen Sie endlich gute Perspektiven für Tausende Beschäftigte in dieser Stadt.
SPD und GRÜNE lehnen zudem beständig ab, die Tarifsteigerung bei TV-L-Erhöhungen an Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger weiterzugeben. Dies hatten wir auch in den HaushaltsplanBeratungen beantragt. So schwächt man Tarifbindungen und fördert sie nicht. Welchen Sinn hat die Tarifbindung für Zuwendungsempfängerinnen- und -empfänger, wenn die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen nicht von der Stadt refinanziert werden? So treibt der Senat die sozialen und kul
turellen Einrichtungen zum Personalabbau, zur Arbeitsverdichtung und im äußersten Fall zur Tarifflucht. Das sind keine guten Perspektiven für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Deshalb müssen Sie Ihre Politik auch in diesem Bereich unverzüglich ändern.
Herr Rose, Ihr Nachfolger hat sich in genau dieser Sache an die Fraktionen in der Bürgerschaft gewandt. Nun erwartet dieser Senat also in dieser Aktuellen Stunde auch, dass wir alle diese Initiative begrüßen und feiern, weil er im Bundesrat dafür gestimmt hat, zu prüfen, wie die Tarifverträge einfach und allgemeinverbindlicher gestaltet werden können. Das ist zwar gut, aber das reicht nicht. Es gibt viele unerledigte Hausaufgaben in dieser Stadt, die Sie jetzt endlich angehen müssen. – Vielen Dank.
Ich bin auch Gesundheitspolitiker und habe Shisha geraucht, das stimmt. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Shisha-Kohlenstoffmonoxid-Gesetz ist insgesamt ein Schritt in eine richtige Richtung, das mehr Schutz der Menschen vor Kohlenmonoxidvergiftungen bieten soll. Daher werden wir dem Gesetz zustimmen. Aber, Frau Stöver hat es gesagt, wir sehen das ebenso, dass für einen effektiven Gesundheitsschutz entsprechend die Umsetzung kontrolliert werden muss. In der Ausschussberatung haben wir vom Senat gehört, dass die Bezirke für die Kontrollen zuständig sind und dass der Bedarf pro Bezirk 0,1 Stellen beträgt. Da haben wir unsere Zweifel, ob das wirklich die Bedarfe abdeckt, weil die Personaldecke in den Bezirken sowieso schon sehr dünn ist. Und wir haben es auch in der Vergangenheit gesehen, es werden immer mehr Aufgaben an die Bezirke übertragen, zum Beispiel beim Passivraucherschutzgesetz. Da sehen wir, dass die Kontrolldichte sehr gering ist. Es gibt Bezirke, die da kaum kontrollieren.
Auch, was die Lebensmittelüberwachung angeht, stellen die Kollegen von der CDU immer wieder Anfragen. Oder auch, was die Wohnpflegeaufsicht anbelangt, ist es so, dass sie aufgrund der Unterbesetzung in den Bezirken nicht immer ihren Kontrollbefugnissen nachkommen. Und wer immer
mehr Aufgaben an die Bezirke überträgt, der muss entsprechend dafür sorgen, dass das Personal aufgestockt wird.
Zweiter Punkt ist die Einhaltung des Gesundheitsschutzes, die Konsumenten müssen natürlich vor Kohlenstoffmonoxidvergiftungen geschützt werden. Aber wir hätten uns auch einen ganzheitlicheren Ansatz gewünscht. Das Thema Hygiene wird gar nicht in den Fokus genommen, wie auch die Senatorin berichtet hat, oder der Infektionsschutz. Hier besteht eine Regelungslücke, die hätten hier schon einen ganzheitlichen Ansatz fahren können, weil es viele Aspekte gibt, die unserer Meinung nach nicht so stark beleuchtet wurden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Immer mehr Menschen in unserer Stadt wollen sich an demokratischen Entscheidungsprozessen beteiligen. Sie möchten partizipieren und mitgestalten. In Zeiten niedriger Wahlbeteiligung ist es wichtig, dass wir die Beteiligungsmöglichkeiten stärken und erweitern. Das stärkt die Demokratie und steigert die Akzeptanz von Entscheidungen.
Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass wir jetzt das Thema Onlinepetition bewegen. Wenn ich mir die Parlamentsdatenbank anschaue, dann habe ich gesehen, dass es in der letzten Legislatur eine und in der jetzigen Legislatur drei Volkspetitionen gegeben hat. Diese geringe Inanspruchnahme der Volkspetition ist für mich auch ein Indiz, dass das Einsammeln von 10 000 Unterschriften doch wohl eine hohe Hürde ist. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir im Zeitalter der Digitalisierung auch die Möglichkeit schaffen, online zu zeichnen, und damit auch die Hürden der Beteiligung in diesem Bereich senken.
Die stärkere Einbindung erhöht zugleich auch die Legitimität von Entscheidungen. Aber wenn wir über Bürgerbeteiligung sprechen, sollten wir uns davor hüten, die Bürgerbeteiligung auf anderen Ebenen zu erschweren. Die immer wiederkehrende Diskussion um höhere Quoren bei Bürger- und Volksentscheiden ist aus unserer Sicht falsch und kontraproduktiv.
Auch der große Unmut über Evokation auf bezirklicher Ebene sollte endlich einmal ernst genommen werden.
Zum FDP-Antrag möchte ich nur sagen: Es wäre doch ein widersprüchliches Signal, wenn wir einerseits die Beteiligungsmöglichkeiten erweitern und andererseits durch höhere Quoren neue Hürden schaffen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab und rufen dazu auf, unserem interfraktionellen Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir halten die von den Fraktionen SPD, GRÜNE, FDP und CDU vorgeschlagene Diätenerhöhung sowohl
politisch-inhaltlich für falsch als auch vom Verfahren her.
Denn wir sagen, es kann nicht angehen, dass hier still und heimlich unter ferner liefen die Diätenerhöhung durchgewunken wird. Welches politische Signal senden wir denn damit nach draußen?
Seit Wochen kämpfen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst um eine Erhöhung von 200 Euro, und hier ist es so,
dass wir eine Erhöhung von bis zu 1 800 Euro für die Vorsitzenden ohne eine Beratung im zuständigen Fachausschuss durchwinken. Das finde ich politisch höchst bedenklich und halte es auch für keinen angemessenen Umgang.
Grundsätzlich ist es so, dass wir natürlich die Diätenerhöhung für die Abgeordneten mit einfachen Diäten unterstützen und richtig finden; das haben wir auch seit Wochen signalisiert. Was wir aber politisch falsch finden, ist, dass mit der moderaten Diätenerhöhung für die einfachen Abgeordneten gleichzeitig verbunden ist, dass den Funktionsträgern, den Vorsitzenden ein kräftiger Schluck aus der Pulle gewährt wird. Das hat auch etwas mit dem Abstandsgebot zu tun, das wir in der Verfassung haben. Wir brauchen deshalb eine grundsätzliche Debatte in dem zuständigen Fachausschuss, wie wir diese Staffelung flexibler gestalten und die notwendigen Regelungen vornehmen können, damit der Abstand zwischen den Diäten für einfache Abgeordnete und denen für die Vorsitzenden nicht immer weiter auseinanderklafft.
Deshalb wäre es richtig und gut gewesen, wenn wir das im Ausschuss beraten hätten.
Ich verstehe diese Eile nicht, wir haben keine Zeitnot. Und wir haben auch einen konkreten Lösungsvorschlag; ob Sie ihn unterstützen oder nicht, es wäre wichtig gewesen, dass wir darüber beraten. Wir sagen, alle Abgeordneten, unabhängig von der Funktion, sollen 450 Euro Entgelterhöhung und 150 Euro Pauschalen-Erhöhung bekommen. Denn Sie können doch niemandem politisch vermitteln, dass die Funktionsträger auch noch eine dreifache Erhöhung bekommen, was die Pauschalen und das Entgelt angeht. Das können wir niemandem draußen vermitteln.
Wir können auch niemandem draußen vermitteln, dass Fraktionsvorsitzende jetzt fünfstellige Entgelte bekommen sollen. Darüber hätten wir eine Debatte gebraucht. Es ist ein Trauerspiel, dass Sie sich dieser Debatte verweigern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Zwei Aspekte an der Fortschreibung des DemografieKonzepts sind erfreulich. Erstens finden wir gut, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen worden sind, und zweitens haben Sie endlich das Thema Altersarmut entdeckt, zumindest wird es im Bericht auf einer Seite dargestellt. Aber wenn Sie schon die Bürgerinnen und Bürger befragen, dann wäre es das Mindeste, was wir erwarten, dass Sie die Vorschläge, Anregungen und Kritik ernst nehmen, aufgreifen und in das Konzept einfließen lassen würden. Das ist aber in vielen Fällen im Konzept nicht der Fall.
Ich möchte das an ein paar Beispielen deutlich machen. Im Hinblick auf den Onlinedialog steht im Bericht, es werde ein Leben ohne Altersarmut und mit einer für alle bezahlbaren guten Altersvorsorge gefordert. Ein anderer Bürger schreibt, es würde zu wenig für die Bekämpfung der Armut getan und es würden zu wenige finanzielle Ressourcen bereitgestellt. Da frage ich mich: Was folgt denn daraus? Wenn ich in das Konzept sehe, kann ich da absolut gar nichts erkennen. Eine Strategie zur Bekämpfung der sozialen Spaltung, zur Bekämpfung
der Altersarmut ist im Demografie-Konzept schlicht nicht vorgesehen.
Und dabei werden die Menschen in unserer Stadt nicht nur immer älter, sondern immer mehr Menschen werden dabei auch immer ärmer. Immer mehr Senioren sind von Altersarmut betroffen und Pflegebedürftigkeit ist längst ein Armutsrisiko. Besonders Frauen und Migrantinnen und Migranten sind von Altersarmut stark betroffen.
Die Menschen in unserer Stadt erwarten von Ihnen politische Lösungen und Strategien zur Bekämpfung von Altersarmut, die Sie hier nicht liefern. Es ist ein Armutszeugnis, dass das hier in diesem Konzept leider nicht Eingang findet.
Und dann sagen Sie, Sie wollten barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum schaffen und Sie wollten, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben. Das ist auch richtig und wichtig, das unterstützen wir, aber wie sieht denn die Realität aus? Da schreibt auch ein Bürger, generell würden die zu hohen Wohnungsmieten dazu führen, dass Seniorinnen und Senioren gezwungen werden, ins Umland auszuweichen, eine gesunde soziale Durchmischung innerhalb der Quartiere würde somit verhindert werden. So sieht die Realität für viele ältere Menschen in unserer Stadt aus. Und das ist das Ergebnis Ihrer Wohnungspolitik.
Es werden leider überwiegend teure Miet- und Eigentumswohnungen gebaut. Die Gentrifizierungsund Verdrängungseffekte haben zur Folge, dass viele Menschen eben nicht weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Deshalb ist es für uns auch vollkommen unklar, was Sie dagegen unternehmen wollen, denn im Konzept finden wir dazu keine Antworten.
Aber es kommen von den Teilnehmern des Onlinedialogs auch sehr konkrete Vorschläge. Ein Bürger schreibt, für eine gesunde und solide Stadtentwicklung sei eine umfangreiche Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie von Genossenschaften und ähnlichen Modellen und nicht der Bau von teuren Wohnungen, Eigentumswohnungen und Büros nötig. Das ist auch das, was wir als LINKE hier in der Bürgerschaft immer wieder fordern. Das sollten Sie
zum Anlass nehmen, endlich Ihre Wohnungspolitik grundlegend zu überdenken und größere Anstrengungen zur Schaffung von bezahlbaren und barrierefreien Sozialwohnungen zu unternehmen.
Zur gesellschaftlichen Teilhabe gehört aber auch die Mobilität im Alter.
Dazu zählt die preiswerte und sozialverträgliche Gestaltung der Fahrpreise. Die Bürgerinnen und Bürger im Onlinedialog kritisieren zu Recht, dass die Fahrpreise zu teuer sind. Und zuletzt hat auch die Anfrage meiner Kollegin Heike Sudmann ergeben, dass die Fahrpreise für Seniorentickets zum Beispiel schneller steigen als die Renten. Das ist ein Unding und das Gegenteil von einer seniorengerechten Politik.
Senken Sie endlich die Fahrpreise für die Seniorinnen und Senioren und schaffen Sie die unsinnige Sperrzeit in den Morgenstunden ab. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut. Und wenn Sie schon so großen Wert auf die Beteiligung von Senioren legen: Auch die Seniorenbeiräte fordern schon seit Langem, dass diese Forderungen endlich umgesetzt werden.
Zusammengefasst geht Ihr Demografie-Konzept an der zentralen Herausforderung in unserer Stadt vorbei, nämlich an der immer tiefer werdenden sozialen Spaltung und der zunehmenden Altersarmut.
Die Onlinediskussion zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Lösungsvorschlägen viel weiter sind als der Senat. Der Bürgermeister hatte bei seinem Antritt auch die Armut im Alter zu den drängendsten Problemen gezählt und versprochen, gute Politik für Senioren zu machen. Es ist allerhöchste Zeit, damit endlich anzufangen. Deshalb bitten wir Sie, damit anzufangen und zu handeln und die Bekämpfung der Altersarmut endlich anzugehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Auszubildende! Frau Stöver, wir haben unseren Antrag vor Ihrem Antrag eingereicht. Wenn überhaupt, dann haben Sie von uns abgeschrieben.
Aber kommen wir zur Sache. Wir finden, dass die Schulgeldfreiheit für therapeutische Gesundheitsberufe längst überfällig ist, und fordern mit unserem Antrag, dass die Schulgeldfreiheit jetzt, also rückwirkend ab dem 1. Januar und für alle therapeutischen Gesundheitsberufe ausnahmslos gelten soll.
Es ist keine aktuelle Entwicklung, dass wir einen gravierenden Fachkräftemangel haben. Wir wissen schon seit Längerem, dass Krankenhäuser, Kliniken und Praxen offene Stellen nur schwer oder gar nicht besetzen können. Viele Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen bedürfen einer therapeutischen Begleitung durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten. Für ihre Therapie sind diese Gesundheitsberufe unverzichtbar. Wir wissen auch, dass aufgrund des demografischen Wandels die Bedarfe steigen werden.
Frau Blömeke, wenn Sie sagen, Herr Spahn habe das Handeln verschleppt, dann kann man das auch Ihnen vorwerfen. Es ist so, dass viele andere Bundesländer schon seit Wochen oder Monaten den Einstieg in die Schulgeldfreiheit verkündet haben.
Genau.
Sie haben, statt zu gestalten, einfach erst einmal abgewartet, Sie haben nicht gehandelt. Und dann haben Sie sich von den Protesten der Auszubildenden treiben lassen. Wenn wir heute über die Einführung der Schulgeldfreiheit sprechen, dann haben wir es hauptsächlich den Auszubildenden zu verdanken, die seit Wochen kräftig für die Schulgeldfreiheit demonstrieren.
Nun haben Sie sich auch auf die Forderung nach Schulgeldfreiheit eingelassen. Besser spät als nie. Aber das, was Sie als Antrag hier vorlegen, finden wir kontraproduktiv. Denn statt eine nachhaltige und eine umfassende Lösung anzustreben, weigern Sie sich, die Schulgeldfreiheit für Podologinnen und Podologen, für medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und für Masseurinnen und Masseure einzuführen. Wir finden, das ist unmöglich, denn auch andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein zeigen, dass das geht. Schleswig-Holstein führt Schulgeldfreiheit für Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister ein,
und Niedersachsen führt Schulgeldfreiheit für Podologinnen und Podologen ein. Für uns ist es unbegreiflich, warum das in Hamburg nicht umzusetzen ist.
Sie schaffen damit eine Zweiklassenausbildung für die Gesundheitsberufe. Es ist so, dass auch der Beruf der Podologinnen und Podologen ein Mangelberuf ist. Wenn Sie davon sprechen, dass Schulgeld kontraproduktiv ist und abgeschafft gehört, dann verstehen wir nicht, warum Sie diese Ungleichbehandlung vornehmen. Es ist doch auch so, dass die Bundesagentur für Arbeit festgestellt hat, dass der Beruf der Podologinnen und Podologen ein Mangelberuf ist. Sie verschärfen damit den Fachkräftemangel, denn es wurde doch hier gesagt, bis zu 440 Euro monatlich, bis zu 20 000 Euro im Monat.
Es ist doch unmöglich, dass Menschen ihre Ausbildung aus eigener Tasche bezahlen müssen und, wenn sie keine finanzkräftigen Eltern haben, gezwungen sind, entweder Kredite aufzunehmen oder sich einen Nebenjob zu verschaffen. Wir können nicht begreifen, dass Sie jetzt einfach hinnehmen, dass Podologinnen und Podologen, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure weiterhin in dieser schwierigen Situation ihre Ausbildung selbst finanzieren sollen. Das finden wir unmöglich. Das müssen Sie abschaffen.
Ich möchte auch kurz darauf hinweisen, warum es so unverzichtbar ist, dass die Podologinnen und Podologen für die Versorgungssicherheit gestärkt werden müssen. Sie sind unverzichtbar für die Behandlung von Diabetikerinnen und Diabetikern und auch unverzichtbar bei der interdisziplinären Behandlung zur Vermeidung von Folgekosten im Gesundheitssystem. Ein Beispiel: 40 000 Amputationen finden bei Diabetikerinnen und Diabetikern statt und 80 Prozent davon wären vermeidbar. Deshalb sind Podologinnen und Podologen auch bei der interdisziplinären Behandlung unverzichtbar. Deshalb müssen wir auch dahin kommen, dass junge Menschen begeistert werden für diese Berufe. Deshalb brauchen wir Schulgeldfreiheit auch für diese Berufe.
Zum Schluss noch einmal: Sie stehen in der Verantwortung, die Versorgungssicherheit für alle Therapeutinnen und Therapeuten sicherzustellen. Wenn Sie tatsächlich junge Menschen für die Gesundheitsberufe begeistern wollen, dann müssen Sie auch entsprechend handeln. Wir brauchen die Schulgeldfreiheit jetzt, rückwirkend ab dem 1. Januar und für alle Gesundheitsberufe ohne Ausnahme. Handeln Sie endlich entsprechend. – Vielen Dank.
Ich habe aufmerksam zugehört. Sie sagen, Schulgeld sei anachronistisch, sei kontraproduktiv, sei zutiefst ungerecht. Deshalb habe ich aufmerksam zugehört, ob Sie noch einmal auf die Podologinnen und Podologen, Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure eingehen.
Auch wenn die Senatorin sagt, die Finanzierung sei anders geregelt, haben wir uns noch einmal schlau gemacht. Es ist so, dass zum Beispiel bei den Podologinnen und Podologen nicht ein Ausbildungsplatz über eine Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Deshalb wollen wir von Ihnen wissen, wie die Schulgeldfreiheit für diese Berufe gewährleistet werden soll. Oder nehmen Sie es einfach hin, dass sie ihre Ausbildung weiterhin aus der eigenen Tasche finanzieren sollen?
Was die Masseurinnen und Masseure und medizinischen Bademeisterinnen und Bademeister angeht, haben wir bei der Döpfer Schule nachgefragt. Höchstens die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler profitiert von Umschulungsmaßnahmen. Die andere Hälfte muss das aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn Sie von Ungerechtigkeit und von Anachronismen sprechen, dann müssen Sie doch dafür sorgen, dass alle Gesundheitsberufe von der Schulgeldfreiheit profitieren. Ich finde es echt bedauerlich und kontraproduktiv, dass Sie jetzt eine neue Ungerechtigkeit und eine Zweiklassenausbildung schaffen.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit Positivem anfangen und zum Ausdruck bringen, dass wir durchaus Fortschritte in einzelnen Bereichen sehen.
Da möchte ich einmal den Bereich Drogen- und Suchthilfe hervorheben. Die Mittelsteigerungen waren längst überfällig. Wir werden auch den Antrag zur Ausweitung der Öffnungszeiten der Drogenkonsumräume und die Angebote für mobilen Spritzentausch unterstützen.
Aber von einer langfristigen und nachhaltigen Stärkung der Suchthilfesysteme kann doch nicht die Rede sein. Sie haben in den vergangenen Jahren faktisch die Mittel eingefroren und somit auch eine faktische Kürzungspolitik betrieben, mit dem Ergebnis, dass in den Suchthilfeeinrichtungen Personal abgebaut wurde und die Strukturen zusammengeschrumpft werden mussten. Gleichzeitig setzen Sie mit den Task-Force-Einheiten auf Repression und konterkarieren Ihre eigene Zielsetzung der Gesundheitsförderung und Prävention. Das finden wir nicht richtig und das reicht uns nicht aus.
Wir fordern endlich einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik, weg von der Repression und Kriminalisierung, hin zu mehr Prävention und Aufklärung. Hören Sie auf, hohe Summen für die TaskForce-Einheiten einzusetzen und das Geld zu verbrennen. Investieren Sie das Geld lieber in Prävention, Gesundheitsschutz und nachhaltigen Ausbau der Drogenhilfesysteme.
Es ist für uns im Haushalt auch überhaupt nicht erkennbar, dass die Bekämpfung des Pflegenotstands höchste Priorität für die Regierungsfraktionen hat. Sie weigern sich nicht nur beharrlich, die Personalbedarfe in den Krankenhäusern zu ermitteln, Sie klagen auch gegen die Volksinitiative, um vor dem Verfassungsgericht feststellen zu lassen, dass Sie keine Regelungskompetenz haben. Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Regierung klagt, um ihren eigenen Handlungsspielraum einzuschränken. Das geht doch nicht.
Politischer Gestaltungswille sieht aus unserer Sicht anders aus.
Ich will auch über die Kennzahl "Erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege" sprechen; wir haben es mehrfach im Ausschuss thematisiert. Seit der Einführung der Doppik sprechen wir darüber, dass die Kennzahlen wichtig sind für die politische Steuerung, und in der Pflege ist aufgrund des Fachkräftemangels wichtig, dass die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen erhöht wird. Dafür müssen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden.
Für uns ist es nicht akzeptabel, dass die Zahlen der erfolgreichen Ausbildungen zur Krankenpflege seit 2012 überhaupt nicht ansteigen
und auch die Planzahlen bis 2022 keinen Anstieg vorsehen. Wenn in Hamburger Krankenhäusern Betten in Intensivstationen über Wochen und Monate gesperrt werden, wenn die Notfallversorgung abgemeldet wird, weil das Pflegepersonal fehlt, dann muss doch dieser Senat alles Mögliche unternehmen,
um gegen den Fachkräftemangel vorzugehen.
Wenn der Senat es nicht einmal schafft, die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen zu erhöhen, dann ist das angesichts der dramati
schen Situation in den Krankenhäusern eine verantwortungslose Politik.
Deshalb brauchen wir ambitioniertere Ziele und eine politische Steuerung über die Kennzahlen. Dankenswerterweise hat auch die FDP-Fraktion zu den Kennzahlen einen Antrag gestellt, den wir unterstützen.
Wenn wir bei den Ausbildungen sind: Zu Schulgeldfreiheit hat Frau Stöver viel gesagt. Ja, ich finde auch, dass der Senat sich in diesem Bereich wegduckt. Es kann doch nicht sein, dass die Auszubildenden in diesen Bereichen keine Ausbildungsvergütung bekommen und auch noch für ihre Ausbildung bezahlen müssen. Wir sagen: Die Ausbildung und die freie Wahl des Berufs dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.
Während Bremen, Niedersachsen und SchleswigHolstein den Einstig in die Schulgeldfreiheit beschlossen haben,
hat es dieser Senat versäumt, zu handeln, mit der Folge, dass Hamburg als Ausbildungsort erheblich an Attraktivität verloren hat.
Wir haben nur gehört, dass Sie für die Döpfer Schulen eine Lösung anstreben, aber Sie haben nichts Konkretes vorzulegen. Und was ist mit den anderen privaten Schulen? Da haben Sie keine Lösung vorzuweisen. Das geht nicht.
Fangen Sie endlich an, zu handeln, und präsentieren Sie Lösungen. Übernehmen Sie Verantwortung, statt immer nach Berlin zu verweisen.
Wir brauchen auch endlich Perspektiven für eine gerechte Gesundheitsversorgung. Wir haben schon mehrfach besprochen, dass gerade Menschen in von Armut betroffenen Stadtteilen häufiger krank sind und im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung haben. Umgekehrt haben wir aber den Fall, dass wir eine ungerechte und ungleiche Ärzteverteilung haben. Es kann doch nicht angehen, dass ein Kinderarzt, statistisch gesehen, in Jenfeld 5 000 Kinder betreuen muss und in Othmarschen unter 1 000, also 950 Kinder. Deshalb sagen wir: Gerade in sozial belasteten Stadtteilen, wo es Aufnahmestopps gibt, wo es lange Wartezeiten gibt, brauchen wir endlich innovative Lösungskonzepte.
Dann würde ich sagen, dass das Modellprojekt Gesundheitskiosk ein guter Zwischenschritt ist, wir aber weiter gehen müssen. Und deshalb brauchen wir, um die Bedarfe zu decken, Stadteilgesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft, wo Gesundheitsberatung, Präventionsangebote und ärztliche Versorgung unter einem Dach angeboten werden.
Das wäre nicht nur ein Schritt gegen den Ärztemangel in den sozial belasteten Stadtteilen, das wäre auch ein Signal gegenüber der Ökonomisierung, wo Private-Equity-Fonds jetzt immer mehr Arztpraxen aufkaufen und übernehmen.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir bereits vor drei Jahren ein Traumazentrum für Folteropfer und geflüchtete Menschen gefordert haben. Das ist nicht nur medizinisch notwendig, um Chronifizierung und Suizide zu vermeiden, es macht auch aus finanzieller Hinsicht Sinn, weil Sie die Menschen schnellstmöglich in die Therapie bringen und dadurch Chronifizierung und spätere Folgeschäden vermeiden können. Vor fast drei Jahren haben Sie angekündigt, dass es ein koordiniertes Zentrum für traumatisierte Geflüchtete geben soll. Bis heute haben Sie es nicht gebacken bekommen, Ihren Worten Taten folgen zu lassen. Wir warten immer noch und ich finde es mehr als peinlich, dass bis heute nichts passiert ist.
Deshalb fordern wir zum Schluss, dass Sie zumindest die Zuwendungen für die Flüchtlingsambulanz im UKE aufstocken. Durch einen erheblichen Zuwachs an Patienten ist dort eine Aufstockung der Mittel dringend notwendig. Hier können Sie handeln und deshalb fordern wir Sie auf, die Mittel dafür aufzustocken. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Dass sich ausgerechnet die AfD das Thema Rauchverbot im Auto auf die Fahne schreibt, ist verwunderlich, hat sie sich doch in der Vergangenheit eher mit komplett gegenteiligen Ansichten hervorgetan. In NRW sprachen Sie von diktatorischen Zwangserlassen und auch der Spitzenkandidat der AfD in Bayern hat versucht, sich als erklärter Gegner des Nichtraucherschutzes zu profilieren.
Woher kommt also der Sinneswandel?
Im Wahlprogramm der AfD Hamburg finden sich zu Kindeswohl und Gesundheitsprävention nur Allgemeinplätze. Sie hatten offenbar denselben Geis
tesblitz wie die NPD in Mecklenburg-Vorpommern, denn Sie haben hier nahezu den gleichen Antrag eingereicht. Sich zum einen also zum Geschwister im Geiste mit der NPD zu machen und das dann auch noch hier in der Bürgerschaft zu thematisieren, finden wir schändlich.
Wenn es der Hamburger AfD ernst gewesen wäre mit dem Nichtraucherschutz, hätte sie sich solider mit den Nichtraucherschutzgesetzen befassen können. Da gäbe es im Nichtraucherschutzgesetz eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die kritikwürdig sind und dringend überprüft werden sollten. Aber darauf gehen Sie gar nicht ein. Daher finden wir die Initiative des Hamburger Senats bei der Gesundheitsministerkonferenz unterstützenswert, aber andererseits auch unzureichend, weil es immer noch eine Menge von Schutzgesetzen gibt, die einen Flickenteppich über dem Bundesgebiet bilden. Daher ist es auch schwer, gesundheitliche Effekte zu messen. Immer noch sterben jährlich über 120 000 Menschen an den Folgen des Rauchens und daher bedarf es umfassenderer Maßnahmen der Regierung, um Nikotin- und Tabaksucht einzudämmen.
Das Thema ist auch emotional extrem aufgeladen, die Fronten verhärten sich sehr schnell. Deshalb ist eine sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung vonnöten und keine Schnellschüsse wie von der NPD 2015 oder wie jetzt von der AfD. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir als LinksFraktion werden dem Antrag zustimmen, weil wir es wichtig und gut finden, dass es Ersthilfeangebote, niedrigschwellige und aufsuchende Angebote gibt. Doch das eigentliche Problem, quasi der Elefant im Raum, wird weiterhin ignoriert. Wir haben eine Gesundheitsversorgung, die systematisch psychisch kranke Menschen von den Versorgungsangeboten ausgrenzt. Das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen.
Obdachlose psychisch kranke Menschen haben auch ein Recht auf Leistungen der ambulanten und stationären Eingliederungshilfen, genauso wie alle seelisch behinderten Menschen auch. Viele Menschen bräuchten diese Menschen auch. Wir bräuchten auch mehr Wohnprojekte für psychisch kranke Obdachlose und einen barrierefreien Zugang zu allen Gesundheitsleistungen.
Aber bevor es mit einer Hilfestellung losgeht, müssen so viele bürokratische Voraussetzungen erfüllt werden, dass obdachlose Menschen das in der Regel nicht schaffen. Sie bekommen auch in der Regel keine Eingliederungshilfe, weil die Hürden zu hoch sind. Es sind aber nicht die hilfsbedürftigen Menschen, die fitter werden müssen im Umgang mit dem Amt oder mit den Regelangeboten, sondern es sind die Ämter und die Versorgungsstrukturen, die sich ändern müssen, damit ihre Eingliederungshilfen ankommen bei denen, die sie brauchen, auch bei Obdachlosen.
Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege weisen schon seit Jahren immer wieder auf die grundlegenden strukturellen Probleme hin. Wir brauchen endlich den Abbau von Hürden und Barrieren zum Gesundheitssystem und zu den Regelangeboten. Deshalb sagen wir, kommen Sie aus Ihrem Prüfmodus heraus und schaffen Sie endlich den barrierefreien Zugang für obdachlose Menschen zu den Regelangeboten der Gesundheitsversorgung.
Das ist ihr Menschenrecht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der DGB hat in diesem Jahr einen Minijob-Report für Hamburg erstellt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Förderung von Minijobs weder arbeitsmarktpolitisch noch aus der Perspektive der Gleichstellung sinnvoll ist. Im Gegenteil: Minijobs erweisen sich in der Regel nicht als Sprungbrett in die reguläre Beschäftigung, sondern führen in die Jobsackgasse und verfestigen das Modell des männlichen Hauptverdieners.
Wenn man sich die Zahlen anguckt: 30 Prozent der Frauen arbeiten über neun Jahre in MinijobVerhältnissen, sogar 50 Prozent mehr als fünf Jahre. Allein in Hamburg haben wir rund 177 000 Menschen, die einen Minijob haben; davon sind mindestens 60 Prozent Minijobber, die kein anderes Einkommen haben. Die Hälfte von ihnen bekommt nicht einmal den Mindestlohn, wie der Bericht darstellt. Das bedeutet: Sie haben keine Ansprüche auf die Krankenversicherung, sie haben keinen Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung und sie erwerben aufgrund der Armutslöhne nur minimale Ansprüche auf die Rentenversicherung. Minijobs führen zu Minirenten und damit in die Altersarmut, und das ist das Gegenteil von guter Arbeit.
Es muss auch Schluss sein damit, dass der Arbeitsmarkt weiterhin gespalten wird und die Menschen ihrer Zukunftsperspektive beraubt werden. Wir brauchen gute, existenzsichernde Arbeit statt Armutslöhne und Altersarmut. Daher fordern wir die Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem ersten Euro.
Auch aus der Perspektive der Gleichstellung ist es ein verheerendes Signal, wenn die finanzielle Abhängigkeit der Partnerin verstärkt wird. Deshalb müssen wir diesen gefährlichen Irrweg verlassen. Auch hier in Hamburg haben wir einen dringenden Handlungsbedarf. Wir brauchen zum Beispiel eine Beratungsstelle, die die Menschen über ihre Rechte, zum Beispiel bei Lohnfortzahlung im Urlaub und so weiter aufklärt. Da müssen wir auch etwas machen. – Vielen Dank.
Frau Grunwaldt, ich wollte noch einmal darauf hinweisen …
Wie heißt sie?
Entschuldigung. Frau Rath. Entschuldigung.
Ich wollte nur darauf hinweisen: Wir haben nicht in unserem Antrag gefordert, dass das jetzt mit Lohnsteuerklasse 5 besteuert werden soll, wenn Menschen einen Minijob aufnehmen, sondern wir wollen eine Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und eine Ausdehnung der Gleitzone. Das ist natürlich eine ganz andere Geschichte, als eine Lohnsteuerklasse 5 einzuführen.
Und dann wollte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns ausschließlich auf den DGBBericht berufen haben. Darin steht, dass bis zu 50 Prozent der Beschäftigten im Minijob-Bereich zum Beispiel Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder bis zu 40 Prozent Lohnfortzahlung im Urlaubsfall nicht in Anspruch nehmen. Das sind nicht Zahlen, die wir uns ausgedacht haben, sondern das steht so im Bericht und das muss man dann auch zur Kenntnis nehmen.
Dann möchte ich nur noch auf einen Punkt hinweisen: Es ist auch vom DGB berichtet worden, dass bei fast der Hälfte aller Tätigen, die einen Minijob aufnehmen, der Mindestlohn unterlaufen wird. Wenn das so stimmen sollte, ist das, finde ich, sehr besorgniserregend. Es gab eine Anfrage unserer Bundestagsfraktion, nach deren Antwort wir in Hamburg bei der Überprüfung von Betrieben zur Einhaltung von Mindestlöhnen, bei den Kontrollen, im Vergleich mit anderen Bundesländern im Schlussfeld liegen. Das sollten wir auch im Ausschuss beraten, denn es kann nicht sein, dass Menschen … Wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn, und es kann nicht sein, dass das nicht eingehalten und Lohndumping betrieben wird, was gegen die Gesetze verstößt, die wir verabschiedet haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich mir den Bericht angeschaut habe, musste ich feststellen, dass der Erkenntnisgewinn gegen null tendierte. Das, was Frau Rath angesprochen hat, teile ich. Es gibt keine Zielvorgaben, es werden keine Zahlen genannt. Wie werden die Erfolge gemessen, wie viele Beratungen wurden durchgeführt und so weiter und so fort? Es bleibt alles sehr allgemein und sehr vage und es ist für uns Abgeordnete natürlich schwierig, daraus irgendwelche Erkenntnisse zu ziehen, außer dass es jetzt eine Fachkräftestrategie und ein Netzwerk gibt, die sich austauschen und vernetzen und kooperieren. Aber welche konkreten Erfolge haben wir erzielt? Das ist doch die spannende Frage. Darüber sagt der Bericht kaum etwas aus.
Wenn wir davon sprechen, dass wir die Fachkräftepotenziale ausschöpfen wollen, muss doch auch darüber gesprochen werden – und in dem Bericht steht auch dazu nichts –, dass immer noch viel zu wenige Betriebe ausbilden, dass die Ausbildungsquoten zu niedrig sind. Man muss darüber nachdenken, wie wir mehr Ausbildungsplätze schaffen und wie wir auch die Betriebe in die Pflicht nehmen können. Darüber ist in der Fachkräftestrategie nichts zu lesen. Das fand ich sehr enttäuschend.
Wir teilen die Kritik des DGB, dass es nicht ausreicht, dass die Aufsichtsbehörden Betrieben, die zum Beispiel immer wieder Vertragsauflösungen bei Auszubildenden vornehmen, Beratungstätigkeiten anbieten oder man mit ihnen in den Dialog kommt. Die Aufsichtsbehörden müssen dann ihre Sanktionsmöglichkeiten ausschöpfen, damit diese Vertragsauflösungsquoten und Abbrüche bei den Ausbildungen zurückgehen.
Auch eine sehr wichtige Zielgruppe: Nahezu jeder dritte Hamburger/Hamburgerin hat einen Migrationshintergrund. Wir wissen, sei es Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, dass gerade diese Zielgruppe viel stärker von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Das ist ein riesiges Potenzial, das wir in der Stadt haben. Diese Zielgruppe müssen wir viel stärker in den Fokus nehmen. Zwar wird in der Fachkräftestrategie erwähnt, dass dieses Potenzial ausgeschöpft werden müsse, aber bis heute – es sind fünf Jahre vergangen – konnte ich keine konkrete Maßnahme entdecken, wie man dieses Potenzial ausschöpfen könnte. Das finde ich auch viel zu wenig und zu schwach.
Zum Schluss möchte ich noch einmal zu den Pflegekräften kommen, Stichwort Mangelberufe. Ja, auch in dem Bericht steht, dass man die Arbeitsbedingungen attraktiver gestalten müsse, damit wir viel mehr Menschen dafür gewinnen, den Pflegeberuf zu ergreifen. Aber wenn wir uns ansehen, wie die Situation in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen ist, dann müssen wir doch feststellen, dass wir einen Pflegenotstand haben, dass wir ein unattraktives Arbeitsumfeld haben und dass viele Pflegekräfte nicht lange in ihrem Beruf bleiben. Wenn die Verweildauer 7,5 Jahre beträgt, dann ist das doch viel zu gering. Und es werden ja konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Es gibt eine Volksinitiative für bessere Pflege, für mehr Pflegepersonal. Und dann gibt es eine Anhörung und da heißt es: Wir können da nichts machen, das ist eine Bundesangelegenheit, wir könne hier keine Personalvorgaben machen. Das finde ich äußerst bedauerlich. Wir haben konkrete Maßnahmen, die man umsetzen könnte. Es wird nicht gemacht, und das führt nicht dazu, dass die Pflegeberufe attraktiver gemacht werden. Und dann müssen wir immer wieder feststellen, dass es ein Mangelberuf ist. Das ist echt eine vertane Chance. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Hamburgerinnen und Hamburger! Organspende und Organtransplantation retten Leben. Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, über welches viel zu selten gesprochen wird. Daher ist es auch gut, dass wir uns heute hier in der Bürgerschaft mit diesem Thema beschäftigen.
Wir haben in Hamburg, aber auch bundesweit eine widersprüchliche Entwicklung.
Einerseits besitzen immer mehr Menschen einen Organspendeausweis und gleichzeitig geht aber die Zahl der erfolgten Organspenden in Hamburg, aber auch bundesweit kontinuierlich zurück. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gerade wieder bekannt gegeben, dass der Anteil von Besitzern eines Organspendeausweises von 22 Prozent im Jahr 2012 auf 36 Prozent im Jahr 2018 gestiegen ist. Also ist das grundlegende Problem nicht die Organspendebereitschaft, sondern die Tatsache, dass in den Krankenhäusern das Potenzial viel zu wenig abgerufen wird und die Krankenhäuser ihren Versorgungsauftrag nicht in ausreichendem Maße erfüllen. Das hat der Senat richtig erkannt und diesen Gesetzentwurf hier vorgelegt, was wir inhaltlich überwiegend richtig und gut finden, und wir werden diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Wir finden aber, dass es in diesem Gesetzentwurf zwei kritische Punkte gibt. Einmal – das wurde auch von Frau Stöver genannt – hatten wir in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten und auch Skandale, was Organtransplantationen angeht. Dadurch gibt es auch in der Bevölkerung einen enormen Vertrauensverlust. Deshalb fordern wir, dass es für öffentliche Kontrolle und mehr Transparenz größere Anstrengungen geben muss. Im Gesetzentwurf steht zum Beispiel, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Behörde anlassbezogen an den Transplantationskonferenzen teilnehmen können. Wir hätten es besser gefunden, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Behörde auch an diesen Konferenzen regelmäßig teilgenommen hätten.