Noch schlimmer, und das hat bisher auch niemand gemacht in der Diskussion, ist der Hinweis auf die Nazivergangenheit des Architekten der City-Hochhäuser, denn die hat mit der Architektur überhaupt
nichts zu tun. Was Kollegin Sudmann sagt, ist völlig richtig: Die Kontorhäuser wurden überwiegend von Architekten mit NSDAP-Mitgliedschaft gebaut, unter anderem Höger, der schon 1932 Mitglied der NSDAP war und von dem bekannt ist, dass er sich 1931 um Gespräche und Treffen mit Hitler bemüht hat. Hitler hat gesagt, er interessiere sich nicht für diesen Menschen und seine Architektur möge er im Übrigen auch nicht, er hat also diese Gespräche abgesagt. Und von Höger haben wir heute noch einen Architekturpreis in der Stadt und heute noch eine Straße, die wir nach ihm benannt haben. Das jetzt als Argument zu bringen ist, glaube ich, etwas, das in der ganzen Diskussion am peinlichsten und am meisten neben der Sache ist.
Denn es verkennt generell die Begriffe Denkmalschutz, Architektur, Stadtplanung und Stadtentwicklung und es rechtfertigt nicht einmal im Ansatz, was dieser Senat hier mitmacht, was dieser Senat hier vormachen will und was die GRÜNE Fraktion auch noch unterstützt, und das ist wirklich das Allerpeinlichste an der Geschichte. – Vielen Dank.
(Dennis Thering CDU: Was ist denn jetzt los? – Zurufe von der CDU: Nein, nein! – Zu- ruf von der Präsidiumsbank: Habe ich nicht gesehen!)
Herr Thering, Sie müssen sich gar nicht aufregen, bleiben Sie ganz ruhig. Ich will nur etwas zum Aktenvorlageersuchen sagen, weil uns das noch einmal wichtig ist. Da gab es diverse Neueinreichungen und Überarbeitungen, und im Allgemeinen ist es so üblich …
Bei dem aktuellen Vorlageersuchen ist es so, dass es beantragt wird und der Senat sich dann bemüht, entsprechende Akten relativ schnell vorzulegen, es kommt natürlich immer darauf an, wie groß der Umfang ist; hier geht es anscheinend über einige Jahrzehnte, wie Sie uns mitgeteilt haben. Ich will nur sagen, dass Sie wiederum, auch bei der Neufassung, das verknüpft haben mit einem Zeitraum und mit einer Bedingung. Nämlich: Das muss schnellstmöglich erfolgen – ich glaube, das wird der Senat auch machen –, und es muss auf jeden Fall erfolgen, bis irgendwelche Abrisstätigkeiten vorbereitet oder ergriffen werden. Und das ist unüblich und es ist wohl auch nicht rechtswirksam. Deswegen sage ich noch einmal ganz deutlich: Es kann eine Aktenvorlage durchgeführt werden; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aber das bedeutet eben nicht, dass wir es verknüpfen mit einer weiteren Bedingung. Das will ich einfach nur noch einmal klarstellen. Nicht dass Sie nachher irgendwie sagen … Ich glaube, wir sind alle sicher, dass der Senat schnellstmöglich diese Aktenvorlage umsetzen wird, das ist ganz klar. Aber Sie haben eben einen riesigen Umfang dort definiert und deswegen wollte ich nur noch einmal darauf hinweisen. – Vielen Dank.
Herr Kienscherf, vielen Dank für diese Klarstellung, auch dafür, dass Sie nicht gegen die Akteneinsicht sprechen. Aber ich will noch einmal ein Wort sagen: Natürlich ist mir klar, dass es keine rechtliche Bindung ist. Aber es ist eine politisch-moralische Bindung, und ich gehe davon aus, dass Sie als Senat und dass auch Sie als rot-grüne Fraktionen sagen: Wir wollen erst einmal gucken, was da war, wenn die geballte Opposition – die demokratische geballte Op
Ja, Herr Kruse, ich wurde eines anderen überzeugt, weil Kolleginnen aus dem Raum mich darauf hingewiesen haben, dass ich möglicherweise die Wortmeldung von Herrn Kienscherf übersehen hatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir beginnen mit der Drucksache 21/13090, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Wer möchte diese Drucksache federführend an den Stadtentwicklungsausschuss sowie mitberatend an den Kulturausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer den LINKEN-Antrag aus Drucksache 21/13090 nur an den Kulturausschuss überweisen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung ebenfalls abgelehnt.
Dann kommen wir zu den Abstimmungen in der Sache und beginnen mit dem Antrag der LINKEN aus Drucksache 21/13090. Diesen möchte die antragstellende Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.
Wer also möchte Ziffer 1 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltung? – Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.
Wer möchte sich Ziffer 2 anschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 ist damit abgelehnt.
Wer möchte nun schließlich Ziffer 4 des Antrags seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 4 abgelehnt.
Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen.
Schließlich kommen wir noch zum Antrag der LINKEN aus Drucksache 21/13072 in der zweiten Neufassung.
Zunächst stelle ich hierzu fest, dass dieser Antrag, bei dem es sich um ein Aktenvorlageersuchen handelt, nicht mit dem nach Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung erforderlichen Quorum gestellt worden ist. Ich lasse deshalb nun über den Antrag abstimmen.
Wer möchte diesen unterstützen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Quorum ist erreicht und damit ist das Aktenvorlageersuchen wirksam zustande gekommen.