Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 49, einem Antrag der FDP-Fraktion. – Gibt es weiteren Beratungsbedarf, meine Damen und Herren?
Wir fahren fort in der Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 49, Antrag der FDP-Fraktion: Den Opferschutz in Hamburg stärken.
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD und GRÜNEN an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP liegen Anträge auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz vor. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, ohne Debatte gleich zu den Überweisungen überzugehen.
Wer also möchte nun zunächst den FDP-Antrag aus Drucksache 21/13075 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wer stimmt dann einer Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration zu? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diese Überweisung ist angenommen worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 48, Antrag der FDP-Fraktion: Kriminelle Aktivitäten im und aus dem Cyberraum effektiver bekämpfen.
[Antrag der FDP-Fraktion: Kriminelle Aktivitäten im und aus dem Cyberraum effektiver bekämpfen – Drs 21/13074 –]
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, ohne Debatte gleich in das Überweisungsverfahren zu gehen.
Wer möchte also nun den Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/13074 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das scheint mir einstimmig der Fall gewesen zu sein.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6, Große Anfrage der AfD-Fraktion: Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund in den Neubauprojekten "Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen".
[Große Anfrage der AfD-Fraktion: Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund in den Neubauprojekten "Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen" (UPW) – Drs 21/12634 –]
Diese Drucksache möchte die AfD-Fraktion federführend an den Stadtentwicklungsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat den Senat umfassend zur Belegung der Hamburger Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen befragt; moderne Neubauten, gebaut von privaten Investoren oder städtischen Unternehmen und nun von f & w fördern und wohnen angemietet und verwaltet. Das Konzept sieht vor, dass in den Mehrfamilienhäusern anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive einquartiert werden und dass diese, sobald sie auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung gefunden haben, wieder ausziehen. Die frei werdenden Wohnungen sollen anschließend als Sozialwohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt, also den Hamburgern, zur Verfügung stehen. So die Theorie.
Und die Praxis? Schauen wir uns die Zahlen an, die Quote der anerkannten Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive in den fünf bereits in Betrieb gegangenen Anlagen. Zunächst – erste Frage –: Wie vielen Bewohnern wurde das Asylrecht zuerkannt? Denn es wäre doch naheliegend für derartige auf Dauer angelegte Wohnungen, ein tatsächlich abgeschlossenes Asylverfahren mit positivem Asylbescheid vorauszusetzen.
Das sind 14 von 3 481 Bewohnern, nicht einmal ein halbes Prozent. Der Großteil, fast 49 Prozent, hat laut der Statistik Flüchtlingseigenschaft, weitere 18,5 Prozent sind Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde. Selbst wenn man diese drei Gruppen zusammennimmt und alle als anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive ansehen würde – was ich für verfehlt halte, aber selbst wenn man das tut –, bleibt fast ein Drittel Personen übrig, die einen offenkundig nur vorläufigen Status haben. Dabei handelt es sich zum einen um Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsländern, denen aufgrund diverser Abschiebehemmnisse eine nur temporäre, also vorübergehende Duldung ausgesprochen wurde – als häufigsten Grund für die gescheiterte Abschiebung gibt der Senat übrigens "keine Reisedokumente" an –, bei der zweiten großen Gruppe handelt es sich um Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder die aus sonstigen Gründen nicht anerkannt wurden. Die Gruppe aller nicht anerkannten Flüchtlinge entspricht einem Anteil an der Gesamtbelegung von derzeit circa 32 Prozent, fast ein Drittel also in den auf Dauer angelegten Wohnanlagen, die, so die Aussage, nur für anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive gedacht seien. Kein Wunder im Übrigen, dass nur 3,3 Prozent der Bewohner bislang auf den freien Wohnungsmarkt vermittelt wurden. Fazit: eine ganz miserable Bilanz. Weniger als ein 1 Prozent hat ein Recht auf Asyl und circa ein Drittel lebt dort trotz offenkundig nur vorläufigen Status. Gettobildung und Unterlaufen der Bürgerverträge nenne ich das.
Das Schlimme aber ist, dass hier mit Unsummen an Steuergeldern Ausländer letztlich dauerhaft angesiedelt und alimentiert werden, die dieses Land längst wieder hätten verlassen müssen. Es gärt in der Bevölkerung angesichts dieser Zustände; das erlebe ich immer wieder in Bürgergesprächen. Hier zeigt sich die ganze Dekadenz Ihrer Flüchtlingspolitik. Für illegal Zugewanderte werden Unsummen lockergemacht, während immer mehr Deutsche von Armutsrenten leben und ein unwürdiges Leben fristen.
"Die Zeit" berichtet über eine Hamburger Rentnerin: Frau Klein, die ihr Leben lang als Kassiererin, als Putzfrau, später im Büro gearbeitet und jahrelang in Sozialkassen eingezahlt hat, bekommt heute eine Rente von 480 Euro; das Sozialamt gibt 100 Euro Grundsicherung dazu. Sie wohnt in einer heruntergekommenen Genossenschaftswohnung auf St. Pauli. Nachts schwärmt sie mit Plastiktüten aus, um Flaschen zu sammeln und vom Pfand ihre Rente aufzubessern.
Im Unterschied dazu ein Bild aus der neuen Flüchtlingsunterkunft. Die "Bild"-Zeitung berichtet von Herrn Saheri aus Afghanistan, Asylverfahren zwar mutmaßlich noch nicht abgeschlossen, aber ihm und seiner vierköpfigen Familie wird trotzdem Bleibeperspektive attestiert.
Nie hier eingezahlt, posiert er in Markenklamotten vor dem "Bild"-Zeitungsreporter auf seinem holzgetäfelten Balkon in seiner neuen Wohnung in der Anlage Mittlerer Landweg, Einbauküche, Fahrstuhl et cetera pp.
Wir fordern Sie auf, in den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen zukünftig tatsächlich nur noch rechtmäßig anerkannte Flüchtlinge mit einer gesicherten Bleibeperspektive einzuquartieren, wie Sie es versprochen, aber nicht gehalten haben. – Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Jens-Peter Schwieger SPD: Unglaublicher Rassismus, der hier be- trieben wird!)
Das Wort hat die Abgeordnete Koeppen. Ich appelliere nicht nur an Herrn Dr. Wolf, sondern auch an andere Redner, sich bei diesem Thema gesittet und vernünftig zu verhalten. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bereits in der Mitteilung des Senats zu den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen aus dem November 2015 wird zu den Wohnungsbaustandards Folgendes ausgeführt:
"Ziel ist es, die geplanten öffentlichen Unterkünfte im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten. Die Wohnungen werden mit eigenen Bädern und Küchen errichtet. Maßstab in Bezug auf Wohnungsgröße und Ausstattung sind die geltenden Standards des öffentlichen geförderten Wohnungsbaus."
Denn schon im November 2015 war klar, dass nicht die Absicht besteht, diese Häuser nach Nutzungsende als Unterkunft abzureißen, sondern ohne große Umbaumaßnahmen dem Wohnungsmarkt zuzuführen.
Warum gebe ich jetzt diesen Hinweis auf die Standards? Die Antwort können Sie dem Förderantrag der Kreditanstalt entnehmen. Dort gibt es eine Baubeschreibung, die zehn Seiten lang ist und die
man immer beifügen muss und die bis ins letzte Detail besagt, welche verbindlichen Mindeststandards für den geförderten Wohnungsbau in Hamburg umzusetzen sind. Neben den Ausführungen zu den konstruktiven Bauteilen wird auch die exakte Ausführung der Elektroleitungen vorgeschrieben. Da gebe ich Ihnen mal ein Beispiel:
"Im Hauptwohnraum müssen ein Deckenauslass und vier Doppelsteckdosen vorgesehen werden. Hinzu kommen noch Anschlüsse für Radio, TV und Telefon und Internet."
Jetzt kann man sicherlich der Meinung sein, dass bei einer Unterkunft eine Steckdose ausreicht. Aber nun stellen Sie sich doch einmal vor, dass diese Wohnung dann frei wird und dem freien Wohnungsmarkt zugeführt werden soll: Wollen wir dann noch drei Steckdosen nachrüsten? Das wäre ein Schildbürgerstreich.
Aber nicht nur bei den Steckdosen, sondern bei allen Ausstattungen haben sich die Investoren und die Bauherren gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung im Vorwege tatsächlich über die Absenkung der Standards unterhalten und das auch geprüft. Das Ergebnis war ganz eindeutig, eine zweistufige Einrichtung beziehungsweise Nachrüstung wäre deutlich aufwendiger und teurer geworden. Insofern war diese Entscheidung genau richtig, denn sie ist die Grundvoraussetzung auch zur schnellen Umsetzung der Bürgerverträge.
Denn so schnell das Planrecht da ist, werden diese Wohnungen dann auch gemäß den Bürgerverträgen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt. Auch die Wohnungsgrößen und Zimmergrößen werden in den Förderbedingungen genauestens festgelegt. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die förderfähige Wohnfläche zwischen 30 und 50 Quadratmetern. Diese Größenordnung passt durchschnittlich zu der Wohnfläche von circa 40 Quadratmetern, die 2013 in Hamburg pro Person statistisch genutzt wurden. Zum Vergleich: Den 2 400 Bewohnern am Mittleren Landweg stehen nicht einmal 20 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung und da wird sogar noch der Balkon mit dazugerechnet.
Noch ein Wort zu den Renovierungs- und Schönheitsreparaturen,. Das können die Juristen unter uns sicherlich besser, aber trotzdem möchte ich darauf eingehen. Die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ist abdingbares Recht und kann durch Vertrag auf den Mieter übertragen werden. Dies ist gängige Praxis, sodass der Bundesgerichtshof dies sogar für eine Verkehrssitte hält. Selbstverständlich kann der Senat zum jetzigen Zeitpunkt keine seriösen Angaben über die Höhe der Renovierungskosten beziehungsweise
der Schönheitsreparaturen für die Wohnungen machen. Oder können Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagen, was in 15 Jahren das Streichen von einem Quadratmeter Wand kostet? Diese Kosten können erst nach einer ordnungsgemäßen Ausschreibung der Leistungen beziffert werden.
Meine Ausführungen waren sehr technisch, aber sie sollten deutlich aufzeigen, nach welchen gesetzlichen Vorgaben diese Gebäude umgesetzt wurden. Daher ist eine weitere Befassung im Stadtentwicklungsausschuss nicht notwendig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Flüchtlingsunterkünfte des Senats mit der Perspektive Wohnen sind ein Etikettenschwindel. Was dieser Senat gebaut hat, sind keine Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen, sondern Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive sozialer Brennpunkt und es schmerzt, das zu sehen. Denn es wäre eigentlich eine gute Möglichkeit gewesen für diese Stadt zu sagen, man erleichtere die Integration der Flüchtlinge durch die baulichen Bedingungen, die man schafft, soweit es geht und wo immer man kann. Stattdessen hat der Senat ein Verfahren gewählt, das von Anfang an dieses Ziel vereitelt hat. Er hat per Drucksache hier in der Bürgerschaft den Bezirken aufgetragen, jeder Bezirk möge eine Fläche für eine Großunterkunft benennen. Die Bezirke waren natürlich – auch mit anderen Wohnungsbauzielen schon zur Genüge bedient – massiv unter Druck gesetzt und kannten zum Teil gar nichts mehr. Das Ergebnis war eine Verteilung über die Stadtteile, die sich überhaupt nicht zur Priorität gemacht hat, eine sozial ausgeglichene Verteilung der Flüchtlinge in dieser Stadt zu erreichen. Man hat einige wenige Flüchtlinge in Harvestehude, in Rissen und ansonsten nahezu ausschließlich in Gegenden, die sozial eher zu den schwächeren Teilen der jeweiligen Bezirke gehören.