Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Das sage ich Ihnen, ich kenne die Menschen in Horn sehr gut, und auf diese Taschenspielertricks, die Sie fabrizieren, fallen die Menschen vor Ort nicht herein.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE – Zurufe von der LINKEN)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Sudmann für die Fraktion DIE LINKE, und das Wort hat nur die Abgeordnete Sudmann.

(Dirk Kienscherf SPD: Einmal nicht das letz- te Wort haben!)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Allem Anschein nach hat Herr Schmidt die Zeit, in der er nicht im Verkehrsausschuss war, sehr intensiv genutzt. Denn im Gegensatz zu allen anderen hier wissen Sie also sehr genau, es ist absolut nicht möglich, eine Stadtbahn zu bauen auf der Manshardtstraße, ohne genauso viele Bäume zu fällen. Sie wissen also wesentlich mehr. Ich habe Ihnen als Antwort sehr klar gesagt, und das war eine Antwort, die Ihnen vielleicht nicht gefällt, natürlich können Sie auf der Straße eine Stadtbahn bauen. Ich habe nicht behauptet, dass dafür kein Baum fallen muss. Aber ich habe Ihnen vorgerechnet, und darauf sind Sie nicht eingegangen, dass Ihnen wegen der Gelder, die Sie jetzt

(Senator Dr. Andreas Dressel)

ausgeben für die U-Bahn, dann später auch das Geld fehlt, noch einmal mehr Strecken zu bauen.

(Dorothee Martin SPD: Darum geht es doch gar nicht!)

Der Finanzsenator hat auch nicht auf meine Frage geantwortet trotz seiner vielen Worte. Sie haben nicht gesagt, ob Sie definitiv eine Stadtbahn ausschließen, ob Sie sagen, wir brauchen das als Ergänzung. Ich kann noch einmal feststellen, es scheint Sie tief getroffen zu haben, dass Sie jetzt meinen, Sie müssen so tief in Ihre üble Tasche greifen und noch einmal sagen, das sei Populismus. Was ist denn das, was Sie machen? Sie stellen sich hin, Sie lassen nicht prüfen. Ich habe auch im Ausschuss gesagt, das haben Sie vielleicht nicht mitbekommen und nicht nachgelesen, dass es keine Alternativprüfungen gab, nämlich zum Beispiel, wie kann die Stadtbahn dort verlaufen und wie teuer wäre sie. Das habe ich alles angesprochen. Wenn Sie sich dann hier hinstellen und sagen, DIE LINKE sei populistisch, dann das ist echt erbärmlich und unter Niveau.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der SPD)

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt – das ist der Fall –, kommen wir nun zu der Empfehlung des Haushaltsausschusses aus Drucksache 21/17122.

Wer möchte sich dieser anschließen? Dann bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dies angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. – Gibt es Widerspruch aus dem Hause? Den sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur zweiten Abstimmung.

Wer möchte also diese Drucksache annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Zurufe von der SPD – Glocke)

Dann ist damit auch in zweiter Lesung diese Drucksache beschlossen.

(Zurufe von der LINKEN – Glocke)

Ich bitte um Ruhe, wir wollen doch, dass wir dieses Programm vor Mitternacht beenden. Deshalb denke ich einmal an unsere Gesundheit und möchte gern zum nächsten Tagesordnungspunkt überleiten.

(Glocke)

Die Abgeordnete Sudmann von der Fraktion DIE LINKE möchte gern eine persönliche Erklärung abgeben.

Heike Sudmann DIE LINKE (persönliche Bemer- kung gemäß § 45 GO):* Denn ich möchte es nicht so stehen lassen, wie Sie mich gerade angegangen sind. Ich habe zu Anfang klipp und klar gesagt, dass wir alle für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sind und dass Sie die Alternativen nicht geprüft haben. Deswegen bleibt mir gar nichts anderes übrig, wenn ich mehr Bus und Bahn haben will, dem zuzustimmen. Und das jetzt auch noch zu geißeln bleibt immer noch erbarmungswürdig.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann kommen wir endgültig zu Tagesordnungspunkt 24, Bericht des Gesundheitsausschusses: Entwurf für ein Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/16175: Entwurf für ein Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (Shisha-Kohlenstoffmonoxid-Gesetz – HmbS- hKG) (Senatsantrag) – Drs 21/17012 –]

Dieser Tagesordnungspunkt ist nun vonseiten der SPD als Kurzdebatte angemeldet worden.

(Glocke)

Ich könnte langsamer reden, um zu verstehen, was Sie mir jetzt so sagen wollen durch Ihre Gespräche. Okay, dann können wir weitermachen.

Diese Debatte ist als Kurzdebatte angemeldet worden, sodass wiederum eine Redezeit von zwei Minuten pro Debattenbeitrag gilt. Wird das Wort gewünscht? – Ja, da ist er schon, Herr Rosenfeldt hat es für die SPD-Fraktion. Saß irgendwie etwas linker, ja, ist okay, kein Problem.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Shisha-Rauchen ist auch in Hamburg immer mehr zur Mode geworden, und dabei werden die erheblichen Gefahren, die durch das geruchlose Gas Kohlenstoffmonoxid gerade in geschlossenen Räumen auftreten können, oftmals übersehen. Aber die Zahl der Vorfälle, die wir auch in Hamburg, aber nicht nur hier gehabt haben, macht das deutlich. Mit diesem Gesetz wird Hamburg Vorreiter für das gesamte Bundesgebiet und das ist gut, weil es klare Regeln für alle schafft. Gesundheit geht vor. Wir wollen die Beschäftigten

(Heike Sudmann)

und die Kundinnen und Kunden in den ShishaBars schützen.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt für dieses Gesetz straffe Übergangsregeln. Das ist sehr gut dabei. Drei Monate für die Anzeigepflicht, damit wir auch wissen, wie viele ShishaBars es übrigens gibt, das ist ein Nebeneffekt. Wir haben für Rauchabzüge sechs Monate und bis zu zwölf Monate, um raumlufttechnische Anlagen zu schaffen, damit die Sicherheit bei Überschreitung der klar gesetzten Grenzwerte dann auch sofort angezeigt wird und man entsprechend durch die Warnanlagen und durch die raumlufttechnischen Anlagen sofort reagieren kann beziehungsweise überhaupt dieses Problem einer Grenzüberschreitung nicht auftreten kann.

Die Sanktionen dabei sind genauso deutlich wie die Richtwerte. Das halte ich für gut, denn alle Shisha-Bar-Besitzer wissen seit einem Jahr, um welche Regeln es geht. Die sind damals veröffentlicht worden, also jeder konnte sich lange genug darauf einstellen und sich auch als verantwortungsvoller Shisha-Bar-Besitzer um den Gesundheitsschutz seiner Kundinnen und Kunden kümmern.

Ich glaube, das ist ein gutes Gesetz, und es ist gut, dass wir das jetzt auf die Reihe bringen, dass wir schnell handeln, dass wir in straffer, kurzer Zeit die Regeln umsetzen und damit den Gesundheitsschutz für die Nutzerinnen und Nutzer, für die Kundinnen und Kunden und die Beschäftigten sehr schnell regeln und sichern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Stöver für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Das Kohlenmonoxid, welches beim Shisha-Rauchen freigesetzt wird, ist unsichtbar, geruchslos, geschmacklos, aber hochgiftig und damit ein Gesundheitsrisiko in den sogenannten Shisha-Bars. In den vergangenen Jahren hat es in Hamburg fünf schwere Vergiftungsfälle in Shisha-Bars gegeben, hinzu kommen zahlreiche Vorfälle, bei denen Verletzte mit einer Kohlenmonoxidvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten. Ärzte schlagen längst Alarm. So ist es also richtig und längst überfällig, ein Gesetz zum Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren in Shisha-Bars aufzusetzen.

Dennoch zweifle ich ein wenig an der Entfaltungskraft des Papiers, denn ein Gesetz aufzusetzen ist das eine, es aber umzusetzen das andere, gerade wenn die Gesundheitsbehörde noch nicht einmal die Zahl der Shisha-Bars kennt. Der Gesetzestext ist hier etwas lapidar. In Hamburg werben aktuell 70 Shisha-Bars im Internet um Gäste. Berlin hat über 300 Shisha-Bars. Es gilt außerdem, auch

noch Diskotheken, die ihr Angebot um das ShishaRauchen erweitert haben, zu berücksichtigen. Ohne Kontrollen, Frau Senatorin, und nähere Kenntnisse der Shisha-Bar-Vielfalt in Hamburg droht jedenfalls eines sehr schnell zu verpuffen, nämlich die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit des Gesetzes.

Und noch etwas möchte ich zu bedenken geben. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung raucht jeder zehnte Jugendliche regelmäßig Shisha, mehr als jeder dritte Teenager hat schon einmal an der Wasserpfeife gezogen, obwohl dieses gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Faktisch gesehen ist das Rauchen von Shishas eine Verharmlosung aller Arten des Rauchens, egal welcher Stoff konsumiert wird. Die Installation von Kohlenmonoxid-Meldern in Bars mit Wasserpfeifen kann also nur ein Aspekt sein. Genauso wichtig, mindestens genauso wichtig, wie die Betreiber in die Pflicht zu nehmen, ist aber auch Prävention und damit die Aufgabe, insbesondere junge Menschen über die Risiken des Konsums aufzuklären. Jugendschutz muss gelebt und kontrolliert werden. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Blömeke für die GRÜNEN Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Genau, Frau Stöver, ein Gesetz ist ein Baustein, und die Aufklärung von Jugendlichen der andere. Wir haben es im Gesundheitsausschuss besprochen, dass das auch fester Bestandteil in den Schulen ist bei dem Programm, auch ähnlich wie Be Smart – Don't Start. Ich hätte gern mehr Zeit gehabt, ich hätte gern von Ihnen einmal erfahren, wer denn schon einmal Shisha-Pfeife geraucht hat. Eine freiwillige Meldung – ich kann Ihnen das als Gesundheitspolitikerin gar nicht empfehlen, nicht nur die Pfeife als solches, in der auch zusehends Tabak enthalten ist, obwohl das eigentlich gar nicht sein darf. Die WHO sagte, dass eine Inhalation einer Wasserpfeifensitzung bei Tabak 100 Zigaretten gleichkommt. Das muss man sich einmal klar machen, was da passiert, wenn man Shisha raucht. Normalerweise soll kein Tabak darin sein. Und trotzdem ist die Shisha-Pfeife natürlich mit hohen Gefahren verbunden, das haben die Kolleginnen und Kollegen gesagt, nämlich durch den Verbrennungsprozess und das Entstehen von Kohlenmonoxid.

Ich bin sehr froh, dass wir uns im Ausschuss einig waren, dass da Handlungsbedarf besteht. Und ich bin noch froher, dass wir hier eine Vorreiterrolle in Hamburg eingenommen haben und als erstes Bundesland jetzt ein Gesetz erlassen haben, das die Shisha-Betreiber in die Pflicht nimmt. Das ist drin

(Jenspeter Rosenfeldt)

gend notwendig. Wenn es nach mir gehen würde, brauchen wir diese Shisha-Bars nicht. Ich kann auch, wie gesagt, nur anraten, das nicht zu rauchen. Aber wir haben sie nun einmal. Und deswegen müssen wir dafür Sorge tragen, dass es nicht mehr länger zu Vorfällen von Kohlenmonoxidvergiftungen kommt. Dafür ist dieses Gesetz da. Es werden klare Grenzwerte für die Kohlenmonoxidkonzentration festgelegt. Wenn die überschritten werden, dann gibt es ein schrilles Signal, ähnlich wie beim Rauchmelder. Das bedeutet, alle schnell raus hier. Und wenn die Betreiber das nicht respektieren, dann ist das ein Strafverstoß.