Protokoll der Sitzung vom 13.07.2000

Auf Webseiten, wo tausend wild gewordene Werbegrafiker rumgearbeitet haben, kann kein Blinder navigieren. Und auch das ist nicht barrierefrei. Und auch das gehört dann zu der Arbeit von Behinderten, da wirklich Hand anzulegen. Demzufolge sehe ich mich auch in der Pflicht, das immer wieder anzumahnen. Wir tun einen guten Schritt. Wir haben sehr wohl Leute, die erst mal den Schritt noch nicht so verstehen, weil sie nur das Finanzielle sehen.

Es gibt aber auch Menschen, die von uns verlangen weiterzugehen und die auch ganz konkret von mir verlangen weiterzugehen, weil bestimmte Dinge noch nicht bedacht sind. So ist nun dafür gesorgt, dass Wohnungen in nötiger Zahl behindertengerecht barrierefrei da sein können. Nun frage ich aber im Namen von Behindertenvereinen und -organisationen, wenn einmal in einem Haus eine Wohnung barrierefrei gebaut wird, also barrierefrei geplant ist, warum können dann nicht alle Wohnungen barrierefrei geplant sein, denn eigentlich möchte ein Mensch mit Behinderung auch nicht in seiner Wohnung eingesperrt sein, sondern vielleicht noch eine Etage höher gehen, um dort einen Besuch zu machen. Nun rufen Sie nicht gleich, um Himmels willen, da muss dann schon wieder ein Fahrstuhl eingebaut werden. Nein, muss nicht, für die Überwindung von wenigen Treppen gibt es Treppenlifte, die eigentlich Menschen mit Behinderungen, die einen Treppenlift brauchen, dann auch haben. Aber in der Wohnung möchte man sich bewegen, auch eine Etage höher.

Und Herr Kreuzer sagte es schon sehr richtig, wenn es bei uns so üblich wird wie in Amerika, dass Türen grundsätzlich die barrierefreie Breite haben, dann werden schmale Türen teuer, weil das dann die Extraanfertigung ist und nicht die barrierefreie Tür, die ist dann nämlich Norm. Und so ist die Landesbauordnung in ihrer Änderung in diesem nächsten Schritt auch zu sehen, dass wir die Normen ein Stückchen anders setzen und dadurch im Endeffekt im Haushalt Geld sparen. Das haben uns andere Länder bereits vorgemacht. Wer bereits in der Planung von barrierefreiem Bauen ausgeht und es grundsätzlich so tut, spart im Endeffekt Geld, nämlich alles das, was für die Nachrüstung ausgegeben werden muss. Beispiel: Fahrstuhl hier im Schloss, nachträgliche Ausrüstung mit der Sprachausgabe. Das hätte überhaupt nicht so teuer zu sein brauchen.

Lassen Sie uns gemeinsam in diese Richtung gehen. Barrierefreiheit ist – wie gesagt – eine Angelegenheit für

viele, nicht nur eine bauliche. Wir gehen einen nächsten Schritt. Ich danke all denen, die diesen Schritt mitgehen, und denke auch, dass wir in Anhörungen, in weiteren Aussprachen noch ein Stückchen weiterkommen werden.

Ich muss allerdings Herrn Baunach fragen: Wieso Landesbauordnung im Sozialausschuss? Behindertenpolitik ist nicht nur Sozialpolitik und in dem Moment hier ist es Baupolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Müller.

Wir sind damit am Ende der Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1387 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Reinhard Dankert, Hinrich Kuessner, Fraktion der SPD, Dr. Arnold Schoenenburg, Andreas Bluhm, Fraktion der PDS, Rainer Prachtl, Fraktion der CDU, Dr. Harald Ringstorff, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Wolfgang Riemann, Dieter Markhoff, Friedbert Grams, Georg Nolte, Harry Glawe, Gesine Skrzepski und Dr. Hubert Gehring, Fraktion der CDU, Dr. Henning Klostermann, Claus Gerloff und Detlef Müller, Fraktion der SPD – Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1388. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Torsten Koplin, Gabriele Schulz, Barbara Borchardt, Birgit Schwebs, Annegrit Koburger, Dr. Gerhard Bartels, Monty Schädel, Angelika Gramkow, Heike Lorenz, Irene Müller, Johann Scheringer, Gerd Böttger, Kerstin Kassner, Peter Ritter und Götz Kreuzer, Fraktion der PDS, auf Drucksache 3/1429 vor.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Reinhard Dankert, Hinrich Kuessner, Fraktion der SPD, Dr. Arnold Schoenenburg, Andreas Bluhm, Fraktion der PDS, Rainer Prachtl, Fraktion der CDU, Dr. Harald Ringstorff, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Wolfgang Riemann, Dieter Markhoff, Friedbert Grams, Georg Nolte, Harry Glawe, Gesine Skrzepski und Dr. Hubert Gehring, Fraktion der CDU, Dr. Henning Klostermann, Claus Gerloff und Detlef Müller, Fraktion der SPD: Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 9. ÄndG AbgG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 3/1388 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Torsten Koplin, Gabriele Schulz, Barbara Borchardt, Birgit Schwebs, Annegrit Koburger, Dr. Gerhard Bartels, Monty Schädel, Angelika Gramkow, Heike Lorenz, Irene Müller, Johann Scheringer, Gerd Böttger, Kerstin Kassner, Peter Ritter und Götz Kreuzer, Fraktion der PDS – Drucksache 3/1429 –

Das Wort zur Einbringung des Antrages hat der Abgeordnete Herr Kuessner von der SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach unseren Diäten werden wir oft kritisch bis vorwurfsvoll befragt. Immer wieder wird uns Selbstbedienung vorgeworfen. Die Entscheidung über unsere Abgeordnetenentschädigung kann uns keiner abnehmen. Wir können sie auch nicht wie die Tarifpartner mit jemandem aushandeln. Dies müssen wir immer wieder erläutern, aber wir dürfen es nicht ändern.

Meine Auffassung ist, wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern eine starke Demokratie haben wollen, dann muss die Abgeordnetenentschädigung so sein, dass sich genügend qualifizierte Bürgerinnen und Bürger finden, die den Job eines Abgeordneten anstreben und mit hohem Einsatz und mit Unabhängigkeit ausüben.

Wir sind ein wirtschaftlich schwaches Bundesland. Darum rangieren wir bei der Abgeordnetenentschädigung an letzter Stelle aller deutschen Parlamente, abgesehen von den Teilzeitparlamenten in den Stadtstaaten. Das ist richtig so und bleibt auch so nach dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Das Abgeordnetengesetz regelt in Paragraph 28 a ein Verfahren zur Anpassung der Entschädigung für Abgeordnete. Ursprünglich sollte danach die Entschädigung zum 1. November 1999, zum 1. November 2000 und noch mal im Jahre 2001 jeweils entsprechend dem Durchschnitt der Veränderung der Bruttoverdienste von abhängig Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden. Die Aufwandsentschädigung gemäß Paragraph 28 a Absatz 2 soll jeweils zum 1. November eines Jahres – erstmals zum 1. November 1999 – entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller Arbeitnehmerhaushalte angepasst werden. Diese Regelungen hätten die Höhe der Leistungen an die Abgeordneten an bestimmte Indizes gekoppelt und für die gesamte dritte Wahlperiode Wirkung entfaltet. Beschlossen wurde dies in der vorigen Legislaturperiode.

Nicht nur bei mir ergaben sich zu dieser Regelung verfassungsrechtliche Bedenken, da diese Bestimmung zur Folge gehabt hätte, dass die Abgeordneten in der dritten Wahlperiode nicht mehr selbst öffentlich über ihre Entschädigung entscheiden würden, sondern eine Erhöhung automatisch erfolgt wäre, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1975 festgestellt, dass über die Höhe und das Verfahren der Anpassung die betroffenen Abgeordneten selbst entscheiden müssen. Dabei muss der gesamte Willensbildungsprozess für den Bürger durchschaubar bleiben, das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen werden. Jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung ist im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit als eine selbständige politische Frage zu entscheiden.

Ich habe deshalb bereits im März 1999 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädi

gung vorgelegt und den Fraktionen zugeleitet. Dies entsprach meiner Pflicht nach Paragraph 28 a Absatz 4 unseres Abgeordnetengesetzes. Weil es nicht zu einer neuen Beschlussfassung kam, gab es auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. November 1999. Das galt nicht nur für die Anpassung der Grundentschädigung, sondern auch für die Anpassung der Aufwandsentschädigung, der Kostenpauschale. Diese Kostenpauschale sollte nämlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller Arbeitnehmerhaushalte in Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe angepasst werden. Es hat sich aber gezeigt, dass dies gar nicht mehr möglich ist, weil das Statistische Landesamt den Index der Lebenshaltungskosten aller Arbeitnehmerhaushalte nicht mehr erhebt. Stattdessen wird inzwischen der Index der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte ermittelt. Somit verweist unser Abgeordnetengesetz in der geltenden Fassung auf einen nicht mehr verfügbaren Preisindex. Auch dies müssen wir ändern und das Gesetz insoweit schon aus technischen Gründen der Realität anpassen. So viel zu den Fragen, warum wir unser Abgeordnetengesetz ändern müssen.

Die vorgeschlagene Neufassung von Paragraph 28 a Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes knüpft nicht mehr an die Einkommenssteigerungen bestimmter Berufsgruppen an, sondern ebenso wie die vorgesehene künftige Regelung zur Anpassung der Aufwandsentschädigung an die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Damit wird eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung in der Höhe bewusst auf die Inflationsrate beschränkt, die im Moment auch als Limit für die Steigerung der gesetzlichen Renten gilt.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung würde jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung im Zeitraum vom 1. Juli des vorvergangenen Jahres bis zum 30. Juni des abgelaufenen Jahres erfolgen. Die entsprechenden Daten sollen vom Statistischen Landesamt bis zum 15. September mitgeteilt werden. Die konkreten Daten der Abgeordnetenentschädigung könnten daher bei den jeweils laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Die erste Anpassung der Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2001 vorgenommen werden. Damit ist festgelegt, dass die Mitglieder des Landtages auf eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung vom 1. Januar 2000 verzichten.

Die für die Veränderung der Aufwandsentschädigung maßgebliche Preisentwicklungsrate wird künftig auf der Grundlage der Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte ermittelt. Wir beenden mit dieser Regelung die bisher bestehende Rechtsunsicherheit, was als Grundlage für die Anpassung dieser Kostenpauschale dienen soll, nachdem der ehemalige Index weggefallen ist. Bei der vorgeschlagenen Änderung der Absätze 2 und 3 des Paragraphen 28 a des Abgeordnetengesetzes wird die bisher bestehende Regelungslücke beseitigt durch Bezugnahme auf den nunmehr vom Statistischen Landesamt erhobenen Index zur Berechnung der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte. Bei der Bemessung der Fristen wurden der vom Statistischen Landesamt bei der Datenermittlung zu berücksichtigende Erhebungszeitraum, das parlamentarische Haushaltsverfahren und der Zeitpunkt einer Entschädigungsanpassung aufeinander abgestimmt, um rückwirkende Erhöhungen zu vermeiden und bereits bei den Haushaltsberatungen über konkrete Daten für den kommenden Haushalt zu verfügen.

Die Änderung des Paragraphen 28 a des Abgeordnetengesetzes stellt durch die Feststellung der bestimmten Erhöhungszeitpunkte – 1. Januar 2001 und 1. Januar 2002 – klar, dass die Regelung in der konkreten Form nur für den dritten Landtag Mecklenburg-Vorpommerns Geltung beanspruchen kann. Eine Bindungsregelung für künftige Landtage ist ausgeschlossen. Dies stellt auch der Absatz 4 des Paragraphen 28 a klar, in dem festgelegt ist, dass künftige Landtage über die Anpassung der Grundentschädigung innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung zu beschließen haben. Dieser Beschluss kann durchaus darin liegen, lediglich die konkreten Daten in Absatz 1 anzupassen, denkbar sind aber auch andere Parameter zur Anpassung der Grundentschädigung. Das muss der Landtag jeweils in der Legislatur neu für sich entscheiden.

Was bedeutet die vorgeschlagene Erhöhung? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes betrug die Preissteigerungsrate zuletzt 1,4 Prozent. In Zahlen ausgedrückt: Der Inflationsausgleich betrüge monatlich rund 96 DM, wir bekämen dann also ab 1. Januar 2001 eine monatliche Abgeordnetenentschädigung von 6.976 DM. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang darauf, dass Abgeordnete kein 13. Monatsgehalt und kein zusätzliches Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten.

Bei dem Änderungsantrag ist für mich eines missverständlich: Da entsteht der Eindruck, dass dieses nicht für diese Legislatur gelten soll, und man könnte den Schluss daraus ziehen, dann gelte es aber für die nächste Legislatur. Ich denke, wir haben Übereinstimmung in diesem Landtag darüber, dass wir nur für diese Legislatur entscheiden.

Meines Erachtens ist die vorgeschlagene Erhöhung gut zu vertreten. Andere Berufsgruppen erreichen in diesem Jahr ganz andere Zuwächse. Keine Erhöhung vorzusehen halte ich für falsch, auch im Blick darauf, dass wir im Jahre 2002 wieder neue und gute Leute für dieses Parlament gewinnen wollen. Wir entscheiden für uns, aber auch für die, die nach uns kommen. Demokratie kostet der Gesellschaft und dem Steuerzahler Geld. Auch ein Landesparlament und seine Abgeordneten haben ihren Preis.

Ich bitte Sie, diesen Antrag federführend an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kuessner.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten verabredet. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch.

Dann eröffne ich jetzt die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Caffier von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir kurz drei Vorbemerkungen.

Zunächst begrüße ich es, dass es nach zehn Jahren gelungen ist, den Tagesordnungspunkt nicht unter Tagesordnungspunkt 26 um 23.30 Uhr aufzurufen und ihn dann möglichst schnell am nächsten Tag zu verabschieden,

sondern dass es uns mittlerweile gelungen ist, so viel Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, den Tagesordnungspunkt zum ordnungsgemäßen Zeitpunkt und so, wie es in den Abläufen ist, aufzurufen. Ich denke, das ist schon ein Fortschritt, wenn auch ein kleiner.

Eine zweite Vorbemerkung: Ich möchte einer Reihe von Abgeordneten sagen, dass ich manchmal den Eindruck habe, wir reden hier über die Berufsgruppe der Gebrauchtwagenhändler oder was weiß ich. Wir reden hier über das Image der Landtagsabgeordneten und deren Aufgaben.

(Gerd Böttger, PDS: Gerade deshalb, gerade deshalb, Herr Caffier!)

Insofern sollten wir damit auch so umgehen.

Ein dritter Punkt ist, dass ich mir wünschte, dass der eine oder andere Abgeordnete, der – jetzt sage ich mal – Normalbezieher ist, hier auch mehr dafür mit kämpft. Denn ein Großteil von Leuten, die den Antrag unterschrieben haben, sind aufgrund ihrer Funktion, ob Fraktionsvorsitzender, ob Ministerpräsident, ob Parlamentarischer Geschäftsführer oder Ausschussmitglied, sowieso schon etwas besser situiert –

(Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

ich komme aber im Laufe meiner Rede noch darauf zurück. Grundsätzlich sollten wir uns als Abgeordnete des Landtages auch nicht verstecken.

Wer sich an die Debatte der letzten Änderung des Abgeordnetengesetzes in der vergangenen Legislaturperiode noch erinnert, dürfte sich verwundert die Augen darüber reiben, dass wir in dieser Legislaturperiode das Thema der Vergütung der Abgeordneten erneut aufrufen mussten. Der Präsident hat schon darauf hingewiesen. Damals erklärten wir noch, um dies noch einmal kurz zu skizzieren, dass die Abgeordneten der zweiten Legislaturperiode diejenigen der dritten, also uns jetzt, die Pflicht abgenommen hätten, die Diätenhöhe zu definieren. Das Gesetz in der aktuellen Fassung nämlich sieht vor, dass eine Angleichung der Diäten auf Grundlage der Erhebung des Statistischen Landesamtes jährlich im Rahmen der durchschnittlichen Veränderung des Bruttoverdienstes der abhängig Beschäftigten erfolgen soll.

Davon abgesehen, dass es diesen Begriff so heute im Statistikgesetz nicht mehr gibt und insofern sowieso eine technische Anpassung durchaus notwendig gewesen wäre, war es für viele von uns überraschend, dass es bei der Vorbereitung zur Umsetzung dieses Gesetzes zu einer neuen verfassungsrechtlichen Beurteilung der Regelung kam, die bei der damaligen Ausschussdebatte und Verabschiedung so nicht aufgetaucht war. Nach dieser Ansicht verstößt die damals verabschiedete Regelung gegen das Transparenzgebot. Es dürfte also nicht sein, dass die Abgeordneten der zweiten Legislaturperiode für die heutigen Abgeordneten die Diätenerhöhung bestimmen.

Diese Bedenken wurden nun so groß, dass es trotz eines gültigen Gesetzes nicht zu einer Umsetzung der bevorstehenden Vorschriften kam. Dieses ist sicherlich juristisch nachvollziehbar. Ich bekenne allerdings, dass für mich diese Nachvollziehbarkeit eine logische Grenze hat. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass die grundsätzliche Höhe der Diäten von 6.880 DM, die wir derzeit erhalten und die schließlich ebenfalls in der letzten

Legislaturperiode beschlossen wurde, korrekt sein kann, wenn die im Vergleich dazu eher geringe Steigerungsentwicklung rechtswidrig sein soll. Meine menschliche Logik eines zugegebenermaßen Nichtjuristen würde dann zu dem Ergebnis kommen, dass auch die Grunddiäten von jedem Parlament zu Beginn der Legislaturperiode zu definieren wären. Da dies allerdings nur die unerhebliche Meinung eines Nichtjuristen ist, befassen wir uns also lediglich mit den Steigerungsraten.

Der Umstand, dass wir über die angenommene Rechtswidrigkeit der Diätenbeschlüsse aus der letzten Legislaturperiode schon lange Kenntnis haben und erst heute, also fast in der Mitte der Legislaturperiode, einige von uns einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, zeigt, wie sensibel das Thema der Abgeordnetendiäten immer wieder ist. Ich habe schon Verständnis dafür, dass unsere Wählerinnen und Wähler, denen gegenüber wir auch diese Diäten verantworten müssen, uns immer wieder fragen: Was tut ihr denn für das Geld?

Ich kann auch sehr gut verstehen, dass – wie im ganz alltäglichen Berufsleben üblich – jeder Einzelne sein eigenes Einkommen mit denen der Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Nachbarn, Sportidolen, Schauspielern, Politikern, seien es nun Minister, Staatssekretäre oder eben Abgeordnete, vergleicht.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Seltsam in dieser Diskussion finde ich allerdings, dass jeder der Genannten sein persönliches Einkommen als absolut gerechtfertigt, bestenfalls angemessen und wahrscheinlich sogar unterbezahlt bezeichnet. Sei es nun der Versicherungsvertreter, der vielfach auf Provisionsbasis arbeitet, oder sei es Michael Schumacher, der 17 Autorennen im Jahr fährt. Eine einzige Berufsgruppe in Deutschland hat mit ihrer Einkommensentwicklung heftige Schwierigkeiten und das ist die Berufsgruppe der Politiker. Bei uns ist angesichts unseres Einkommens ein gewisses schlechtes Gewissen weit verbreitet. Viele von uns haben das Gefühl, dass sie die Diätenhöhe gegenüber unseren Wählerinnen und Wählern nicht rechtfertigen können. Deshalb ist es zum Beispiel im Rahmen von Haushaltsberatungen eine alte Tradition, dass Politiker angeben, ihren eigenen Gürtel enger zu schnallen, um auch in jedem Fall nicht den Eindruck zu vermitteln, dass den Wählern etwas abzuverlangen ist, was wir Politiker selbst nicht leisten wollen.