Ich denke, mit der heutigen abschließenden Beratung können wir einen vorläufigen Schlusspunkt unter diese Thematik setzen. Der Auslöser, das ist hier schon erwähnt worden, war bekanntermaßen sehr unerfreulich und wir hatten nun die Aufgabe, handhabbare Lösungsvarianten
und eine für alle akzeptable Lösungsvariante hier vorzulegen. Das ist geschehen. Klare Zielsetzung war die konkrete Zuweisung der entsprechenden Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Fachaufsicht. Und ich denke, wir haben sie hiermit erfüllt.
Ich persönlich finde es sehr bedauerlich, dass die kommunale Ebene nicht mehr in der Verantwortung ist, weil – so, wie wir das bei der letzten Änderung auch begründet hatten – ich es schon als wichtig ansehe, dass vor Ort die Kompetenzen auch entsprechend genutzt werden. Wir wissen aus den Anhörungen auch zu dem vorherigen Änderungsentwurf, den wir schon im letzten Jahr hatten, dass die kommunale Ebene die fachliche Kompetenz nicht vorzuweisen hat, weil sie aus finanziellen Gründen nicht entsprechende Expertinnen und Experten an die entsprechende Stelle gesetzt hat.
Wir haben uns daher, und das hat Herr Kreuzer vorhin schon ausgeführt, den Auffassungen der Experten in der Anhörung angeschlossen, die in der Dreiteilung eine erhebliche Kompetenzrangelei gesehen haben und Schwierigkeiten erkannt haben oder aufgemacht haben, was die Koordinierung und Abstimmung anbelangt. Demzufolge hat der Sozialausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, dem sich dankenswerterweise der Rechtsausschuss angeschlossen hat. Und es wird hier, so wird es deutlich, auch in der Beschlussempfehlung diesem Antrag gefolgt.
Ich möchte – deswegen habe ich vorhin gesagt, wir wollen hier einen vorläufigen Schlusspunkt setzen – noch einmal auf eine Sache eingehen, die ich in den anderen Debatten immer wieder angemahnt habe: Forensik ist ein sehr, sehr schwieriges Fachgebiet, ein zum Teil auch ungeliebtes, selbst innerhalb der Wissenschaft, das wissen wir mittlerweile auch von den Expertinnen und Experten. Aber wir brauchen eine weitere Debatte um die Ausgestaltung und Fortentwicklung der forensischen Psychiatrie. Und wir dürfen sie auch als Politikerinnen und Politiker nicht aus den Augen verlieren, sondern sollten uns dort mit einbringen, denn Sicherheit – und Forensik hat nichts mit dem Staat zu tun, sondern eigentlich wirklich was mit Medizin – ist dann am besten gewährleistet, wenn wir eine qualitativ hochwertige Therapie haben. Das ist das Grundgerüst für die Sicherheit. Alles andere sind nach unserer Auffassung und auch nach Auffassung von Fachexpertinnen und -experten begleitende Momente.
Ich bitte allerdings darum, dass wir, wenn wir uns in die Debatte einmischen, das nicht in der von Herrn Thomas üblichen Art und Weise tun, sondern auf solider wissenschaftlicher und sachlicher Basis.
(Reinhard Dankert, SPD: Fordern Sie ihn nur nicht heraus! – Heiterkeit bei Heidemarie Beyer, SPD, und Peter Ritter, PDS)
In diesen Prozess sollten neben den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch die Praktikerinnen und Praktiker mit einbezogen werden und so sollten wir uns mit vorbereiten auf nächste politische Entscheidungen. Hinzu kommt, dass wir auch in einer weiteren Debatte alle Beteiligten benötigen. Wir müssen den Psychiatrieplan des Landes weiterentwickeln. Bekanntlich ist seit In-KraftTreten dieses Planes eine erhebliche Weiterentwicklung in allen Teilbereichen der psychiatrischen Versorgung zu verzeichnen, neben den Gesetzesänderungen, die wir vollzogen haben. Hier muss es einfach eine Anpassung des Psychiatrieplanes an das Erreichte geben. Und das
kann natürlich auch nicht vom grünen Tisch entschieden werden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zweiter Lesung beschäftigen wir uns hier und heute mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Psychischkrankengesetzes. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat es eine Anhörung im Rechtsausschuss gegeben, bei der – und das gehört ehrlicherweise auch dazu einzuräumen – der vorliegende Gesetzentwurf durchaus Kritik der Experten gefunden hat.
Ich will auch gar nicht drum herumreden. Auch an mir sind diese Anhörung und die Ausführungen der Experten nicht spurlos vorübergegangen. Auch ich habe mich nach der Anhörung gefragt, ob das alles so richtig ist, was wir mit unserem Gesetzentwurf vorhaben. Letztlich bin ich aber mit den Kollegen im Sozial- und Rechtsausschuss zu der Überzeugung gelangt, dass der durchaus neue Weg, den wir mit diesem Gesetzentwurf eingeschlagen haben, richtig und vertretbar ist. Denn vergessen wir eines nicht, dieser Gesetzentwurf ist nicht im luftleeren Raum entstanden. Konkret sind diesem Entwurf doch einige Entweichungen aus dem Maßregelvollzug in Ueckermünde vorausgegangen, die unser Land tage- und wochenlang bewegt haben. Damit einher ging eine breite und sehr intensiv geführte öffentliche Diskussion darum, wie die Sicherheit solcher Einrichtungen verbessert werden kann. Das dürfen wir nicht aus den Augen lassen, wenn wir den Gesetzentwurf vor den Ergebnissen der Expertenanhörung bewerten. In einem Bundesland, in dem es seit Jahren keine Entweichungen gegeben hat, käme man wahrscheinlich nicht auf die Idee einer solchen Konstruktion, wie wir sie gefunden haben.
Und gerade in dieser Phase der öffentlichen Diskussion, auch hier im Landtag, sind die Koalitionsfraktionen zu dem Entschluss gekommen, das Justizministerium stärker als bisher bei sicherheitsrelevanten Fragen mit einzubeziehen. Die Bedenken, dass diese Einbeziehung des Justizministeriums in sicherheitsrelevante Maßnahmen des Maßregelvollzuges womöglich in Deutschland einmalig sei, überzeugen mich nicht, um daraus den Schluss abzuleiten, das Justizministerium weiter außen vor zu lassen. Wir sollten den Mut haben, neue Wege zu gehen, und nicht nur immer darauf schauen, ob es andere Bundesländer gibt, die schon vergleichbar vor uns so gehandelt
Nach den Entweichungen der vergangenen beiden Jahre musste etwas geschehen. Die Bevölkerung hat aus meiner Sicht zu Recht ein entschiedenes Handeln der Politik gefordert und genau das haben wir getan. Ich stehe mit meiner Fraktion dazu, dass, obwohl oder gerade weil die Belange der Therapie und Sicherheit beim Maßregelvollzug eng miteinander verwoben sind, die Sachkunde des Sozialministeriums in Fragen der Therapie ergänzt werden sollte um die Sachkunde des Justizministeriums in Sicherheitsbelangen. Dieser Gedanke zieht sich durch den gesamten Gesetzentwurf. Die Befürchtungen der Experten, durch Kompetenzüberschneidung käme es letztlich zu einem Kompetenzvakuum, müssen in der Praxis durch organisatorische Planung und detaillierte Absprachen entkräftet werden. Ich bin davon überzeugt, dies wird geschehen.
Zufrieden bin ich damit, dass es gelungen ist, die im Sozialausschuss und Rechtsausschuss am Gesetzesentwurf vorgenommene Änderung einstimmig, also mit den Stimmen der Opposition einzubringen. Inhalt dieser Änderung ist, dass die Kontrolle der Einrichtung, ob diese die Maßregeln gegenüber den Betroffenen rechtmäßig und zweckmäßig vollzogen hat, sowie die Überwachung der Krankenhaushygiene nicht mehr von den Gesundheitsämtern der kreisfreien Städte und Landkreise durchgeführt werden sollen, sondern zukünftig durch das Sozialministerium. Dies hat, und das möchte ich klarstellen, nichts mit Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene zu tun. Alle Fraktionen waren sich darin einig, dass diese Aufgabe besser durch das Sozialministerium, quasi durch eine Hand, wahrgenommen werden sollte.
Abschließend möchte ich festhalten, dass ich in den Beratungen den Eindruck gewonnen habe, dass die CDU den Gesetzesentwurf an sich gar nicht so schlecht findet, diesen zumindest als einen Schritt in die richtige Richtung sieht. Auch die Rede von Herrn Glawe bestätigte diese Wahrnehmung meinerseits. Umso weniger kann ich das abschließende Urteil, das er mit dem Satz gefällt hat, wir werden ablehnen, dann verstehen.
Ja. Ich habe auch gehört, wie die Experten den beurteilt haben, Herr Glawe. Das habe ich sehr deutlich gehört. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU, Ende des vergangenen Jahres nicht einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht hätten, wären wir uns bei diesem Gesetz wahrscheinlich schneller näher gekommen.
Bei einem ja nicht ganz unwesentlichen Änderungsantrag waren sich Koalition und Opposition auch einig.
Meine Damen und Herren, die Koalition wird der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung zustimmen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der PDS und SPD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes auf Drucksache 3/1575. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1575 mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1949. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1949. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. Bitte noch mal deutlich die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei vier Gegenstimmen der CDU-Fraktion und drei Stimmenthaltungen angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1949 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. Bitte noch einmal deutlich! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1949 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei sieben Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1919.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz – LVerfSchG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1919 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines neuen Landesverfassungsschutzgesetzes vor. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode war dieses Vorhaben nicht verankert. Dennoch haben die SPD- und die PDS-Fraktion gemeinsam mit uns im Innenministerium intensiv über dieses Vorhaben beraten und wir haben uns geeinigt.
Ich will nicht verschweigen, dass ich als Innenminister, der qua Amt eine besondere Verantwortung für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat, froh bin über dieses Ergebnis. In der Presse las ich sogar, dass die Opposition zufrieden ist. Mehr kann man, glaube ich, gar nicht erwarten.