Protokoll der Sitzung vom 08.03.2001

Jaja.

Ich möchte trotzdem auch noch mal zu dem Problem kommen, das Frau Holznagel berechtigterweise angesprochen hat, was ist mit dem Tiermehlverfütterungsverbot und dessen Weiterführung. Ich sage hier ganz klar, wir brauchen dieses weitere Verfütterungsverbot, um möglichst schnell Klarheit zu haben und damit auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich zu machen, Deutschland macht alles, um Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.

Und ich will auch noch mal herausstellen, durch die Risikomaterialentscheidung der Kommission vom 1. Oktober, nämlich das Risikomaterial ordnungsgemäß zu entsorgen, und das eingetretene Tiermehlverfütterungsverbotsgesetz stiegen die Kosten der Tierkörperbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern von 4,1 Millionen DM auf insgesamt 12,2. Das ist schon eine dramatische Entwicklung.

Nun ist sich das Land Mecklenburg-Vorpommern seiner Verantwortung bewusst und trägt zur Milderung der Belastung der Landwirte seit dem 2. Dezember 2000 bei. Also, mit dem Einsetzen des Fütterungsverbotes hat das Land freiwillig – das betone ich ausdrücklich –, freiwillig ein Drittel der Kosten übernommen. Das heißt, dass wir gut 4 Millionen DM freiwillig im Haushalt bereitstellen. Und Sie wissen es ja auch, wir haben dankbarerweise vom Landtag 2 Millionen DM bereitgestellt bekommen, die anderen 2 Millionen DM und den Rest werden wir dann zusätzlich bereitstellen. Auch in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 1. Dezember 2000, also mit dem Wirksamwerden der Regelung zur Beseitigung von Risikomaterialien, hat sich das Land an den zusätzlichen Kosten in einer Größenordnung von 250.000 DM beteiligt.

Nun zeichnet sich – und das ist eine wichtige Aussage, Herr Riemann – bundesweit hinsichtlich der Kostenträgerschaft der Tierkörperbeseitigung ein ganz klares Bild ab. Die dominierende Kostenregelung ist die so genannte Drittellösung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, das heißt, das Land trägt ein Drittel der Kosten, die Landkreise tragen ein Drittel der Kosten und ein Drittel die Tierhalter. Und das ist aus meiner Sicht auch absolut berechtigt. Diese Variante der Drittellösung der Kostenverteilung kommt im Übrigen in acht Bundesländern zum Tragen. In fünf Bundesländern tragen, und da hören Sie gut zu, Herr Riemann, die Kreise – die Kreise! – 100 Prozent der Kosten.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die werden ja auch nicht so geschröpft mit dem FAG. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das sind unter anderem Sachsen-Anhalt, NordrheinWestfalen. Und nur in Berlin trägt das Land 100 Prozent der Kosten. Grundsätzlich ist die Drittellösung aus meiner Sicht zu präferieren, weil sie sowohl die öffentliche Hand und natürlich auch den Tierhalter im übergeordneten Interesse zur Verantwortung zieht und wiederum die Sorgfaltspflicht zur Minimierung von Tierverlusten und damit auch für seuchenprophylaktische Maßnahmen erfüllen muss. Und damit sehe ich, dass sich alle Beteiligten gleichmäßig an den Kosten beteiligen sollen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte von den Tierkörperbeseitigungskosten freizuhalten kann ich auch aus folgenden Gründen überhaupt nicht akzeptieren. Die Kreise sind nach Gesetz – und das wissen Sie, Sie würden sonst zum Gesetzesbruch aufrufen – grundsätzlich die beseitigungspflichtigen Körperschaften. Das haben Sie hier auch deutlich gemacht, Frau Holznagel.

(Zuruf von Renate Holznagel, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Das ist genau er- klärt worden. Dann ändern Sie das Gesetz!)

Aus dem Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz geht dieses eindeutig hervor. Das heißt, die Landkreise und kreisfreien Städte haben diese Aufgabe als eigene Aufsichtsbehörde wahrzunehmen und können sich hier Dritter bedienen. Das haben Sie auch deutlich gemacht, das ist SARIA.

(Zuruf von Birgit Schwebs, PDS)

Nach meiner Auffassung stellt sich hier tatsächlich die Frage, welchen Stellenwert, ich betone, welchen Stellenwert die Landkreise und kreisfreien Städte ihren landwirtschaftlichen Betrieben überhaupt beimessen.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist doch gar nicht der Punkt jetzt.)

Das sind kleine und mittelständische …

(Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist doch gar nicht der Punkt jetzt.)

Ja, Herr Rehberg, bleiben Sie mal ganz ruhig jetzt!

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das sind kleine und mittelständische Unternehmen. Und hier zeigt sich, wie die Landkreise ihrer Verantwortung wirklich gerecht werden.

Zwar kann ich die finanziellen Zwänge der Landkreise grundsätzlich nachvollziehen, Verständnis für eine ablehnende Haltung zur Kostenbeteiligung habe ich aber nach wie vor nicht. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Und Sie haben ja gestern, wenn ich es richtig weiß, Frau Holznagel, mit dem Bauernpräsidenten gesprochen. Er hat mich im Übrigen auch angerufen. Dieser hat ja Ihren Beitrag, den Sie der Öffentlichkeit auch in der „Demminer Zeitung“ zum Ausdruck gebracht haben, ausdrücklich verneint.

(Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Gerade wenn man sich vor Augen führt, dass insbesondere die arbeitsintensiven Tierhaltungsbetriebe für die Wertschöpfungsketten und -prozesse und damit für die Einkommen und Existenzen im ländlichen Raum eine entscheidende Rolle spielen, muss zumindest der Wille erkennbar sein, zur Entlastung der Kostensituation in der Landwirtschaft beizutragen. Möglichkeiten gäbe es durch eine Kürzung freiwilliger Leistungen in den Landkreisen oder …

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Jürgen Seidel, CDU: Die sind schon gekürzt.)

Jaja, ich sage doch nur mal die Varianten.

… aber es gibt natürlich auch die Lösung der Erhöhung der Kreisumlage.

(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der CDU)

Jaja.

(Wolfgang Riemann, CDU: Wo leben Sie denn? Sind Sie schon so abgehoben? – Zuruf von Dieter Markhoff, CDU)

Ich bin überhaupt nicht abgehoben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Na klar!)

Das wissen die meisten Menschen auch.

(Wolfgang Riemann, CDU: Sie wissen wohl nicht mehr, was in den Kommunen los ist?! – Reinhardt Thomas, CDU: Sie sind wohl nicht mehr von dieser Welt?! – Glocke der Vizepräsidentin)

Zum Glück gibt es eine ganze Reihe von Bürgermeistern, die klipp und klar erklärt haben, dass sie pro Einwohner bereit sind, aus ihren Gemeinden zwei bis drei Mark – das wäre ja das Kostenvolumen – bereitzustellen.

(Zuruf von Dr. Christian Beckmann, CDU)

Insofern ist für mich die Sache eindeutig. Die zusätzlichen Aufwendungen für die Drittellösung erscheinen für mich daher ganz klar vertretbar. Leider haben meine Bemühungen, die Kreise von diesem Erfordernis zu überzeugen – und ich habe alle Landräte am Tisch gehabt, es zumindest versucht –, nicht zum Erfolg geführt.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Und ich kann nur noch einmal die Landkreise bitten und auffordern, die Landwirte in dieser Situation wirklich nicht allein zu lassen.

Bezug nehmend auf den Punkt 3 des Antrages der CDU darf ich darauf hinweisen, dass heute der Ministerpräsident und Herr Stoiber versuchen, mit dem Kanzler eine Lösung in Fragen BSE-Bewältigung und Kostenteilung hinzubekommen. Und ich hoffe natürlich auch, dass wir hier eine vernünftige und schnelle Lösung erzielen. Leider war uns das bis heute nicht vergönnt. Im Übrigen haben da auch CDU-geführte Länder nicht die allerbeste Rolle gespielt.

Abschließend möchte ich bezüglich der EU-einheitlichen Umsetzung von Beschlüssen infolge der BSE-Krise und auf die Forderung der Länder an die Bundesregierung auf der Amtschefskonferenz hinweisen. Wir haben diese Beschlüsse alle gefasst, die letzten Endes auch in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommen. Hinzu kommt, dass wir als Land Mecklenburg-Vorpommern …

(Wolfgang Riemann, CDU: Aber Eichel zeigt sich hartleibig.)

Jaja.

… auch eine Entschließung vorgelegt haben, auf die ich nur noch mal verweisen möchte. Dabei geht es nicht nur um eine EU-einheitliche Umsetzung der Maßnahmen, sondern auch um das Schutzbedürfnis mit dem Handel von Drittländern. Auch das ist ein Problem, mit dem wir uns tagtäglich auseinander setzen müssen, und Sie haben das sicherlich auch zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich muss ich bei der Forderung jedoch zu bedenken geben, dass Deutschland nur ein Mitgliedsstaat neben anderen ist. Ich will damit auch zum Ausdruck bringen, dass bei allen Forderungen nach Einheitlichkeit der Maßnahmen diese nur durchzusetzen sind, wenn es in

Brüssel dafür Mehrheiten gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn diese Erfahrung sogar noch Bundesminister machen müssen, dass man Mehrheiten finden muss, kann ich natürlich auch die CDU-Fraktion insofern bestärken, dass sie diese Erfahrungslücke noch nicht hat, aber vielleicht in der Zukunft bekommen wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion liest sich bei unbedarftem Herangehen natürlich wunderbar.

(Wolfgang Riemann, CDU: Der ist wunderbar. – Peter Ritter, PDS: So einzigartig wie Herr Riemann.)

Da wird zum einen das Land aufgefordert, …

Warten Sie ab, Herr Riemann!

… die durch die BSE-Krise zu erwartenden zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Tierkörperbeseitigung zu übernehmen, damit die Landkreise angesichts ihrer finanziellen Situation von den Kosten der BSE-Krise freizuhalten sind. Und andererseits soll sich das Land auf Bundesund Europaebene dafür einsetzen, dass die dort verursachten Kosten auch dort übernommen werden, wo sie entstanden sind beziehungsweise deren Vorgaben einheitlich umgesetzt werden. Stimmt so?