Sicherlich hat auch die Änderung des Modus der Kostenerstattung des Landes für die Gemeinden etwas für sich insoweit, damit Benachteiligungen kleinerer Gemeinden behoben werden. Aber weiter darüber nachzudenken, so, wie Herr Kollege Rehberg angeregt hat, ist sicherlich auch nicht verboten. Kurzum, ich denke, dass es zu den organisatorischen oder verfahrensmäßigen Änderungen des Entwurfs hoffentlich wenig Differenzen geben dürfte. Wir sind daher auch für eine zügige Behandlung des Entwurfs in den Ausschüssen.
Allerdings, meine Damen und Herren, möchten wir schon, da wir über das Landeswahlrecht reden, in diesem Zusammenhang noch einmal unseren Standpunkt bekräftigen, dass es aus unserer Sicht angebracht wäre, über weitere inhaltliche Entwicklungen, über Änderungen im Landtagswahlrecht weiter nachzudenken. Wir waren, sind und werden auch weiterhin beispielsweise gegen die 5-Prozent-Klausel sein. Das ist für uns eine Prinzipfrage, denn die 5-Prozent-Klausel ist aus unserer Sicht von keinerlei praktischem Nutzen. Vom Standpunkt der Demokratie und der Gleichwertigkeit von Wählerstimmen ist sie sogar schädlich. Natürlich wissen wir, dass für die Schleifung dieser Klausel gegenwärtig im Haus keine Mehrheit vorhanden ist. Für uns steht dieser Punkt aber trotzdem weiterhin zur Disposition und wir werden ihn auch immer weiter offen halten.
Dann denken wir auch, um einen weiteren Merkpunkt zu nennen, dass über die Öffnung für die Teilnahme aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landes an Landtagswahlen – das schlösse in diesem Sinne auch bestimmte dauerhaft hier wohnende Ausländer ein – weiterhin nachgedacht werden muss. Sofern Ausländer auf Dauer, sagen wir seit fünf Jahren, bei uns wohnen und mit uns leben, sollten sie auch politisch mit entscheiden dürfen.
Wir haben ja auf bestimmten Ebenen auch das EU-Ausländerwahlrecht schon verankert, also das Prinzip ist ja bereits in der Welt. An sich verbieten unsere Landesverfassung und das Grundgesetz die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft und Abstammung. Natürlich wissen wir andererseits um die grundgesetzliche Sperre von Artikel 28 und 20 um die entsprechende Rechtsprechung von Verfassungsgerichten. Dennoch müssen wir weiter darüber nachdenken, gerade auch im Zuge der europäischen Entwicklungen. Die Welt entwickelt sich ganz einfach weiter.
Und schließlich sollte auch bedacht werden, ob nicht auch für junge Menschen ab 16 Jahren wenigstens das aktive Wahlrecht in dieser Beziehung eingeführt werden sollte.
Wir haben immer betont, dass es aus unserer Sicht wenig überzeugende logische Argumente gibt für die Beibehaltung der bisherigen altersmäßigen Abschottung. So viel, meine Damen und Herren, zum Artikel 1 des Entwurfs.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes in Artikel 2 gibt es aus unserer Sicht ebenfalls keine Einwendungen, denn sie liegen auf der Ebene der Änderungen des Landeswahlgesetzes, also sind zumeist deren Konsequenz.
Dass zugleich formelle Unstimmigkeiten bereinigt werden, liegt auf der Hand. Das ist sozusagen ein Abwasch, der jetzt mit geleistet werden muss und kann. Allerdings, meine Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht auch hier dringend an der Zeit, das Volksabstimmungsgesetz in der Folge grundlegender zu überarbeiten, denn das Gesetz trägt nun einmal die Spuren und Narben aus seiner Entstehungszeit in der ersten Wahlperiode. Es entstand ja als Schnellschuss in einem recht dubiosen Hauruckverfahren, in einem bestimmten Verfahren zwischen CDU und F.D.P. in der ersten Wahlperiode, man könnte auch Kuhhandel dazu sagen.
Der Grund für die Eile war allerdings folgender: Nachdem wir – die PDS – bereits am 6. Juni 1993, also nur 14 Tage nach In-Kraft-Treten der Landesverfassung, einen Gesetzentwurf zur Ausführung des verfassungsmäßigen Volksabstimmungsverfahrens eingebracht hatten, ging es damals in erster Linie darum, diesen Gesetzentwurf der PDS auszuhebeln und gleichzeitig ausreichende Sicherungen einzubauen, um das Volksabstimmungsverfahren für die repräsentative Demokratie letztlich möglichst erträglich oder, ich sage, unschädlich zu machen. Und für die CDU war das ganze Unternehmen Volksabstimmungsgesetz ohnehin ein ungeliebtes Kind. Man braucht ja nur hier und da in den Protokollen der Verfassungsdebatten zu lesen, was beispielsweise Herr Buske und seine Lieben für diesbezügliche Bedenken hatten. Und es war ferner inzwischen auch Eile angebracht, da die PDS ja bereits eine Volksinitiative zur Aufnahme von sozialen Rechten in die Landesverfassung begonnen hatte, der man ebenfalls die Spitze brechen wollte. So türmte man neben den bereits bestehenden Verfassungshürden weitere auf, beispielsweise, dass die bei einer Volksinitiative gesammelten Unterschriften nicht für ein Volksbegehren übernommen werden dürfen – ein Unding, geht man davon aus, dass die Verfassung klar ein dreistufiges Gesetzgebungsverfahren im Auge hat. Und so waren beispielsweise bis zu 70.000 gesammelte Unterschriften unter einer Volksinitiative dann für die Verwertung in einem Volksbegehren oder in einem weiterführenden Volksgesetzgebungsschritt praktisch wertlos.
Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, veranlasst uns zu sagen, lassen Sie uns jetzt das machen, was anliegt. Lassen Sie uns aber bitte nicht den Blick für die richtigen und weitergehenden und für das Land darüber hinaus notwendigen Lösungen für unsere eigene Perspektive aus den Augen verlieren. Ich plädiere für eine
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine ganze Ansammlung, ich will es hier nicht kleiner machen, als es ist, aber wenn wir es bei Lichte besehen, von Änderungsregelungen, die nicht die ganz große politische Bedeutung haben, die runtergehen bis zu rein redaktionellen Änderungen. Wenn aus „Plau“ „Plau am See“ wird, dann bleibt diese Gemeinde immer noch ein schönes Städtchen und materiell ändert sich an unserem Wahlrecht nichts. Der Innenminister hat diese Veränderungen in den wesentlichen Punkten dargestellt, ich kann mir daher entsprechende Ausführungen hier versagen.
Wesentlich scheinen mir allerdings zwei, drei Regelungen zu sein, die ich hier ansprechen möchte. Im Stadtgebiet von Neubrandenburg vollziehen wir eine Veränderung der Wahlkreisgrenzen. Das, was hier vorgesehen wird, ist – ich glaube, die Begründung ist hier absolut schlüssig und man kann ihr nicht widersprechen – verfassungsrechtlich geboten. Auf der anderen Seite sagen wir damit, dass die übrige Wahlkreiseinteilung im Land so bleiben kann. Ich denke, dass dieses eine wesentliche Aussage ist, auch für uns selbst als Abgeordnete, die wir uns auf die nächsten Wahlen vorbereiten.
Wesentlicher noch ist die Frage zur Kostenregelung bei Wahlen, die der Kollege Rehberg bereits angesprochen hat, wenn wir hier eine Verbindung von kommunalen Wahlen und Landtagswahlen oder Volksabstimmungen haben. Kollege Rehberg ist im Moment – ich sehe ihn jedenfalls nicht – offenbar nicht mehr im Raum.
Ich bitte um Vergebung! Er hat sich, um es fußballerisch auszudrücken, aus der ersten Sturmreihe ins Mittelfeld begeben. Da habe ich ihn nicht gleich entdeckt.
Aber, Herr Kollege Rehberg, ich denke, über einen Punkt sind wir uns einig. Wenn wir Wahlen miteinander verbinden, und dieses hat sicherlich auch unter dem Aspekt, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, etwas für sich, dann sparen wir Kosten ein, dann haben wir Synergieeffekte. Ich denke, es ist nur vernünftig und konsequent, wenn die beteiligten Körperschaften diese Synergieeffekte beziehungsweise die eingesparten Gelder untereinander teilen. Ich habe den Text des Gesetzentwurfes so verstanden und ich glaube, das ist das Ziel, auf das wir uns hinbewegen müssen, dass wir hier zu einer vernünftigen Teilung kommen und beide Beteiligten etwas davon haben.
Nun will ich nicht ausschließen, dass eine Formulierung hier nicht eindeutig genau ist und eine Formulierung verbessert werden muss. Ich denke, über solche Fragen können wir jederzeit diskutieren und dann können wir eine Formulierung notfalls auch verändern. Aber ich glaube, das Ziel einer vernünftigen Kostenteilung ist klar, und deswegen überweist man solche Entwürfe in die Ausschüsse.
Ich glaube, dass Sie hier vielleicht auch etwas hineininterpretiert haben, was noch nicht drin ist. Aber darüber müssen wir uns jetzt nicht streiten. Wir haben, glaube ich, gleich noch ein paar andere Dinge, über die zu streiten sich dann allerdings lohnt.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Frage der rechtlichen Absicherung einer repräsentativen Wahlstatistik. Ich glaube, das Interesse an einer repräsentativen Wahlstatistik ist ein vielfältiges. Zunächst haben wir selbst, hat die Politik ein Interesse daran, dass so etwas gemacht wird. Es gibt allerdings auch ein – und das sollten wir ebenfalls befriedigen – erhebliches Interesse von Seiten der Wissenschaft an derartigen Daten.
Und nicht zuletzt ist es die Demoskopie und ihre Ergebnisse, die wir ja gerne für uns als Basismaterial zu Rate ziehen, die die repräsentative Wahlstatistik braucht, um das, was sie in Befragungen ermittelt, dann auf Wahlen hochrechnen zu können. Ich denke also, dass es insgesamt ein Interesse der Öffentlichkeit an einer solchen repräsentativen Wahlstatistik gibt. Nun wissen wir, dass es in der Vergangenheit hier rechtliche Probleme gegeben hat, und so, denke ich, ist es sinnvoll, dass wir hier klare Regelungen schaffen, die einerseits dem öffentlichen Interesse Rechnung tragen, die aber andererseits selbstverständlich das Wahlgeheimnis schützen. Ich plädiere also, so, wie es der Kollege Kreuzer bereits getan hat, für eine Überweisung dieses Vorhabens federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Rechtsausschuss.
Aber bevor ich mich wieder setze, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte einige wenige Sätze zu dem, was der Kollege Rehberg dann weiter ausgeführt hat, was eigentlich nicht mehr unter der Überschrift „Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes“ zu subsumieren ist, sondern eher unter die Rubrik „Dichtung und Wahrheit“ fällt. Aber ich denke, es sollte hier nicht unwidersprochen bleiben.
Zunächst einmal fand ich den Versuch beachtenswert, eine Generaldebatte, die ja im Deutschen Bundestag beispielsweise traditionell beim Haushalt durch den Bundeskanzler begonnen wird, vom Oppositionsführer hier an einem solchen, na ja, nicht in der ersten Reihe stehenden Gesetz zu führen. Aber vielleicht war es auch vom Inhalt her nicht gerade die erste Reihe, was uns da geboten worden ist.
Ich denke, meine Damen und Herren, was Herr Rehberg hier gesagt hat, war ganz bewusst darauf angelegt zu unterstellen, dass andere Parteien als seine eigene kein Interesse an demokratischen, an sauberen und an fairen Wahlen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Heike Polzin, SPD: Genau so ist es.)
Denn es war die Unterstellung, dass die Landesregierung – und implizit damit die sie tragenden Parteien und Fraktionen – versucht, mit illegitimen oder illegalen Machenschaften demokratische Wahlen zu untergraben. Ich halte diesen Vorwurf für absolut ungeheuerlich und ich möchte ihn hier nachdrücklich zurückweisen.
Herr Rehberg, auf unseren Konten taucht nicht einfach mal 1 Million DM auf und keiner weiß, wo sie herkommt.
Sie haben wohl auch Schwierigkeiten damit, andere sprechen zu lassen. So weit nur mal zu den demokratischen Rechten.
Die Zahl der Landräte, die wegen krimineller Machenschaften ihr Amt räumen mussten, ist in Ihrer Partei auch immer noch größer als in meiner.
und warum denn in Demmin überhaupt eine Landratswahl notwendig war. Darüber sollten wir vielleicht mal reden und darüber, was hier für Machenschaften gelaufen sind.
Ja, ich bin vorsichtig. Ich weiß ja, mit Drohen ist die CDU immer sehr groß. Man hat mir auch schon gesagt, ich hätte ja noch Kinder und ein Einzelgehöft.
So, und dann möchte ich auch mal gerne darauf hinweisen, mit welchen Schmutzkampagnen andere Wahlkämpfe geführt werden. Ich möchte hier nur mal daran erinnern, was in dem schönen, von mir schon zitierten kleinen Städtchen Plau dann am Wahlsonntag an Schmähschriften durch alle Haushalte gegangen ist,
um hier einen untadeligen Bürgermeister als Kriminellen hinzustellen und madig zu machen. Das sind Machenschaften, die gegen die Demokratie sind.