Meine Damen und Herren! Regelmäßige Treffen zur Beratung mit dem Vorstand mindestens zweimal im Jahr sind kein angemessenes Instrument, um regionale Gesichtspunkte und Erkenntnisse in die Entscheidung der Bundesbank einzubringen.
Meine Damen und Herren! Ich kann in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf alle Aspekte des Antrages umfassend eingehen. Dieser enthält aber auch eine sehr umfassende schriftliche Begründung, auf die ich nochmals verweisen möchte, die jeder nachlesen kann. Sie wissen wahrscheinlich, dass es einen gleichlautenden Antrag im niedersächsischen Landtag zu dieser Problematik gegeben hat, und zwar fraktionsübergreifend, darauf möchte ich besonders hinweisen.
Ich meine, im Interesse unseres Bundeslandes sollte sich unser Landtag ein Beispiel daran nehmen, dass sachgerechte Entschließungen nicht in jedem Fall an Partei- oder Fraktionsgrenzen Halt machen müssen.
Ich weiß sehr wohl, dass sich der Bundesrat mit dieser Thematik bereits befasst hat und die Länder einhellig gegen die Pläne der Bundesregierung opponiert haben. Aber, Frau Keler, wenn Sie in Ihrer Rede sagen werden, der Bundesrat habe sich am 13.07.2001 bereits mit der Problematik befasst, deswegen wäre unser Antrag möglicherweise überflüssig, dann sage ich Ihnen: Es steht nach wie vor ein gültiger Beschluss des Bundesrates aus,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es. – Harry Glawe, CDU: Jawohl!)
der im Sinne dieses Antrages gestaltet werden muss. Darauf legt unsere Fraktion gesteigerten Wert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion fordert in Ihrem Antrag, dass die Landesregierung weiterhin für eine
föderale Bankenstruktur und eine dezentrale Bankenaufsicht eintreten möge. Und, Herr Nolte, das tun wir.
Und wenn Sie jetzt einen Antrag von Niedersachsen nehmen und den dann hier einbringen und sagen, nun lasst uns doch mal das Gleiche machen, dann, denke ich, sind wir doch ein Stückchen anders als die Niedersachsen, die haben ein anderes Interesse als wir. Ich werde auch gleich noch sagen, warum.
Also zum Hintergrund für die, die in der Thematik nicht so drinstehen: Seit dem 01.01.1999 haben wir die Europäische Zentralbank und dadurch hat sich natürlich die Position der Bundesbank und der Landeszentralbanken grundlegend geändert. Seit 1999 führen auch deshalb die Finanzminister der Länder im Finanzausschuss des Bundesrates eine Diskussion darüber, wie diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann. Hierzu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen ins Leben gerufen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind schließlich in die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Juli 2001 eingeflossen. Ich weiß jetzt nicht, von wann Ihr Antrag von Niedersachsen stammt, aber am 13. Juli gab es im Bundesrat mit allen Länderfinanzministerstimmen dazu eine Position
(Harry Glawe, CDU: Das hat Herr Nolte vorhin gerade gesagt. – Georg Nolte, CDU: Da war sie vielleicht nicht drin.)
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Bundesbankpräsident seine Vorstandskollegen künftig nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung bestellen können – Selbstverständlichkeit. Hier sehen die Länder die Gefahr einer Verquickung von allgemein politischen und geldpolitischen Interessen, also letztlich eine Gefährdung der geldpolitischen Unabhängigkeit der Bundesbank.
Der Bundesrat hat sich weiterhin für die Festlegung der Zuständigkeiten der Landeszentralbanken durch Gesetz ausgesprochen. Er hat die Beteiligung der Landeszentralbanken an der Bankenaufsicht gefordert. Er vertritt die Position, dass das derzeitige Verfahren zur Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten beibehalten werden soll.
Für uns wäre das auch nicht das Problem. Das Problem gibt es aber in Niedersachsen. Hier ist es der Fall, dass es
Und er befürwortet die gleichberechtigte Vertretung der Landeszentralbankpräsidenten neben den übrigen Vorstandsmitgliedern im Bundesbankvorstand. Hier gibt es bereits konkrete Vorschläge, wie dies durch ein Rotationsverfahren bewerkstelligt werden kann.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der CDU, in all diesen Punkten stimmen wir mit Ihrem Antrag überein,
Ein bisschen mehr Probleme habe ich allerdings mit der ablehnenden Haltung gegenüber einer Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel. Die Zusammenlegung dieser Ämter ist notwendig, um der Entwicklung des Banken- und Versicherungswesens zur so genannten Allfinanzdienstleistung Rechnung zu tragen. Die Verbindung des Kreditgewerbes mit dem Versicherungswesen wird am Beispiel der Allianz sehr deutlich. Versicherungen bieten zunehmend auch Finanzdienstleistungen an und Kreditinstitute werben nicht erst seit der Riester-Rente für Versicherungsprodukte. Die Aufsicht über Banken und Versicherungen kann aber nur effizient arbeiten, wenn auch sie vergleichbare Strukturen wie die zu beaufsichtigenden Dienstleister aufweist.
Das hierüber in Grundsatz- und Stabsabteilungen Synergieeffekte erzielt werden können, halte ich für notwendig und für ein anerkennenswertes Ziel der Bundesregierung. Dem sollten wir uns nicht widersetzen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Detlef Müller, SPD: Genau so ist das. – Harry Glawe, CDU: Was? Das ist aber nicht schön.)
Deshalb, meine Damen und Herren, schlage ich vor, diesen Antrag abzulehnen, weil er sich sowieso schon erübrigt hat.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Unruhe bei Dr. Ulrich Born, CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: Richtig.)
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Wir reden über die Reform einer Bundesinstitution, die schon lange vor dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf im Verborgenen zwischen Bundesbank, Landeszentralbanken, Bundesregierung und Länderfinanzministerinnen und -ministern diskutiert worden ist,
eine Reform, die selbstverständlich zu Veränderungen bei den Landeszentralbanken führen wird. Es kann nicht alles beibehalten werden, so naiv sind wir wohl alle nicht. Richtig, es ist unstrittig, dass die Bundesregierung die bestehenden Strukturen der Bundesbank reformieren muss. Die Rahmenbedingungen haben sich verändert und dieser Prozess wird sich auch weiter dramatisch fortsetzen. Es ist ebenfalls unstrittig, dass die Geldpolitik eine europäische geworden ist. Der gesamte Finanz- und Versicherungssektor befindet sich im Umbruch und das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Bereits seit Beginn des Jahres 1999 hat die Bundeszentralbank keine eigenständigen geld- und währungspolitischen Kompetenzen mehr. Es leuchtet ein, dass die Zentralbanken in dem neuen europäischen Gefüge eine andere Rolle als die bisherige spielen werden.
Der Antrag der CDU enthält wohl formulierte Forderungen, geht aber wenig differenziert auf die komplizierte Thematik ein.