ich zitiere: „Ein besonderes Problem ist die Ungleichheit der Besoldung in den neuen und alten Bundesländern.“ Doch Sie haben es versäumt, das umzusetzen, Herr Riemann. „Im Hinblick auf vermehrte Auslandseinsätze wird dies besonders deutlich. Namentlich die daran beteiligten Soldaten haben einen Anspruch auf gleiche Besoldung und Versorgung. Es erscheint nicht angängig, die Soldaten in den Bundesländern auf eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage zu beschränken. Die Bundeswehr und insbesondere die Soldaten können auf Dauer nicht mit einer unterschiedlichen Besoldung und Versorgung zusätzlich belastet sein.“ So weit der Wehrbeauftragte.
Und so hoffe ich, dass sich unsere Landesregierung mit diesem Antrag im Hintergrund gegenüber dem Bund mit Nachdruck für die Interessen der Betroffenen einsetzt. Und dass es sich bei meiner Fraktion dabei nicht um Wahlkampfgetöse handelt, hat der Verweis auf unsere früheren Aktivitäten hoffentlich deutlich gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun hört man in diesem Zusammenhang immer wieder das Argument: Wer soll das bezahlen? Bei 50 Millionen Euro im Jahr eine nicht ganz unberechtigte Frage. Wir wissen aber auch, dass seit 1998 23 Milliarden Euro Neuinvestitionen im Rüstungsbereich getätigt wurden. Was noch alles auf der Wunschliste von Herrn Scharping steht, wissen wir auch. Auch was die Auslandseinsätze kosten, wissen wir. Diese Summen aufzubringen sind allesamt politische Entscheidungen. Warum sollte dann eine politische Entscheidung zur Angleichung des Ost/West-Soldes nicht möglich sein?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der zweite Punkt unseres Antrages ist eine politische Entscheidung. Mit der Herstellung der deutschen Einheit nach Artikel 23 des Grundgesetzes wurde die NVA aufgelöst. Für Forderungen der Soldaten, wie sie vom Verband der Berufssoldaten der DDR gestellt wurden, fand sich im Einigungsvertrag kein Platz. Und wer nun meint, diese Betroffenen hätten eh kein Recht, irgendwelche Forderungen zu stellen, dem will ich mit Egon Bahr antworten, der 1992 schrieb: „Zur Geschichte der NVA gehört, daß sie lange vor der Wende, wozu damals noch Mut gehörte, der politischen Führung der DDR klarmachte, daß sie sich nicht gegen das Volk einsetzen lassen würde.“ Zur Geschichte der NVA gehört auch, neben vielen anderen Dingen, die kritisch hinterfragt und historisch untersucht werden müssen, die Tatsache, dass die Soldaten dafür sorgten, dass bis zum 02.10.1990 ihre Waffen und jene, die sie bei der Auflösung der Kampfgruppen, der Staatssicherheit und der Bereitschaftspolizei übernehmen mussten, nicht in fremde Hände gerieten.
Und diese Soldaten glaubten an Fairness. Bis heute jedoch gelten die Soldaten, die vor dem 03.10.1990 aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, als „Gediente in fremden Streitkräften“. Im Unterausschuss für Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern hieß es 1993 dazu: „Die Befugnis für Soldaten der NVA, die Bezeichnung des dort erreichten Dienstgrades nach dem Ausscheiden mit dem Zusatz ,der Reserve‘ oder ,a. D.‘ weiterführen zu dürfen, sei eine gesetzliche Folge der Reservistenordnung der DDR gewesen. Nach dem Einigungsvertrag ist dies kein fortgeltendes Recht.“ Ferner wurde mitgeteilt, dass sich für Angehörige der Reichswehr oder der Wehrmacht diese Frage nie gestellt hätte, da diese Streitkräfte nicht zeitgleich neben der Bundeswehr bestanden haben, die Dienstgrade also mit dem Zusatz „a. D.“ oder „der Reserve“ geführt werden können.
Interessant ist die Tatsache, dass es bereits 1994 Änderungsbestrebungen gab. Jedenfalls zeugt davon eine Gesetzesinitiative der damaligen SPD-Bundestagsfraktion auf Drucksache 12/8525 vom 22.09.1994, die im Verteidigungsausschuss des Bundestages aber keine Mehrheit fand. Ich denke, es ist an der Zeit, diese Initiative wieder aufzugreifen, denn es geht nicht nur darum, hinter dem Dienstgrad eine Bezeichnung tragen zu dürfen, es geht auch hier um Gerechtigkeit. Zum Beispiel findet Paragraph 11 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes, wonach eine bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst für diejenigen erfolgt, die ihren Grundwehrdienst geleistet haben, keine Anwendung für die Betroffenen, die ihren Wehrdienst bis zum 03.10.1990 in der NVA geleistet haben. Und es geht natürlich um Rentenfragen, um die Ergänzung der vorhandenen Bestimmungen zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen, es geht um die Gleich
stellung von Bürgern der neuen Bundesländer. Und ich denke, zwölf Jahre nach Herstellung der Einheit ist es dringend notwendig, diese Ungleichheiten zu beseitigen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Caffier für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Wahlkampf schlägt schon die urigsten Kapriolen.
(Peter Ritter, PDS: Herr Caffier, ich habe doch gesagt, ’95 habe ich mit Herrn Putensen den gleichen Antrag gestellt, den Sie abgeschmettert haben.)
(Peter Ritter, PDS: Das hat doch mit Wahl- kampf überhaupt nichts zu tun, auch wenn Sie von den Fraktionen reden.)
... doch tatsächlich ihr Herz für die Bundeswehr. Mitglieder der gleichen Fraktionen, die sich heute hinstellen und sich für Besoldungsfragen für die Soldaten stark machen, haben sich im Antrag auf Drucksache 3/1890 vom 02.02.2001 noch für die Abschaffung derselben eingesetzt.
(Peter Ritter, PDS: Daran gibt es nichts zu deuteln. Aber sollen die Leute bis dahin nicht mal ordentlich Knete kriegen?!)
Ich zitiere: „Der Landtag erkennt die veränderte sicherheitspolitische Lage der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes an und stellt fest, dass die Bundesrepublik nur noch von verbündeten und befreundeten Ländern und Kräften umgeben sowie keiner direkten militärischen Bedrohung ausgesetzt ist. Der Landtag fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Abschaffung der Bundeswehr... voranzutreiben“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Engagement für die Bundeswehr glaubt Ihnen außerhalb der Schlossmauern kein Mensch.
(Peter Ritter, PDS: Reden Sie mal mit dem Bundeswehrverband, Herr Caffier! Die warten darauf, dass jemand Initiative ergreift und nicht so’n Wischiwaschi, was Sie hier erzählen.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Grund des vorliegenden Antrages erschließt sich dem Leser ja auch erst bei näherem Hinsehen. Die Forderung der Besoldungsangleichung ist doch nur als populistische Pfeilspitze zu verstehen, um so den Weg für die eigentliche Intention des Antrages, nämlich Punkt 2, die Möglichkeit des Führens von Dienstgraden mit dem Zusatz „a. D.“, zu eröffnen. Der Antrag beinhaltet demzufolge also zwei Einzelanträge und müsste nach unserem
Zum Punkt 1 Ihres Antrages: Wir, die CDU-Fraktion, halten den Zustand der unterschiedlichen Besoldung für Soldaten in den Streitkräften, die in ein und derselben Einheit ihren Dienst tun, ebenfalls für einen nicht tragbaren Zustand
und gehen mit der Intention des Antrages mit. Nicht zuletzt die laufenden Einsätze beispielsweise der Marine vor Afrika machen eindrucksvoll den Sachverhalt deutlich. Es ist nicht vermittelbar, warum sich auf ein und demselben Schiff, Tausende Kilometer von der Heimat entfernt, die Bezahlung nach einigen Kilometern Luftlinie von Lübeck nach Schwerin entscheidet.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann und die Fraktion, ist eine Klientelpolitik für einzelne Berufsgruppen.
sondern sich auf die Bundeswehr beschränken. Das wäre für mich aufrichtiger als politische Stückwerksforderungen.
(Peter Ritter, PDS: Wie haben Sie sich denn beispielsweise zum Tarif- treuegesetz verhalten, Herr Caffier?)
In Punkt 2 Ihres Antrages führen Sie diese Art der Politik nahtlos fort. Ehemaligen Mitgliedern der NVA soll demnach das Führen ihres Dienstgrades mit dem Zusatz „a. D.“ statt des bisherigen Zusatzes „NVA“ zukünftig ermöglicht werden. Auch diese Forderung kann ich mir wieder nur mit dem näher rückenden Wahltermin erklären. Warum sonst sollen Sie kurz vor Toresschluss noch eine solche Aktion starten? Schließlich hätten Sie ja nun vier Jahre Zeit gehabt, die Sache als verantwortliche Landesregierung auf Ebene des Bundesrates zu pushen.
(Peter Ritter, PDS: Das habe ich ja vor- hin am Anfang gesagt, dass manches etwas länger dauert, Herr Caffier.)
Ich denke, dieses Thema ist differenzierter zu betrachten, als Sie es mit dem vorliegenden Antrag zu suggerieren versuchen.
Eine generelle Gleichbehandlung aller ehemaligen NVA-Soldaten ist aus meiner Sicht abzulehnen, da es der sensiblen Thematik der DDR-Vergangenheit in keiner Art und Weise gerecht würde.
Nehmen Sie nur das Beispiel der unterschiedlichen Wege und Anlässe der Dienstgradgewinnung, die in vielen Fällen leider auch mit Unrecht verbunden gewesen ist. Mit dem vorliegenden Antrag wollen Sie insbesondere denen zuträglich sein, die überhaupt Wert auf das Führen ihres ehemaligen Dienstgrades legen. Ich und die Fraktion haben nichts gegen Militärtraditionen, aber nur, wenn diese im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gesehen werden. Deshalb lehnen wir Ihre Intention ab.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Peter Ritter, PDS: Nur Ausreden! – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)
Herr Caffier, die Abgeordneten haben im Februar 2001 einen ähnlich gelagerten Antrag abgelehnt, hatten Sie vorhin formuliert. Nehmen Sie es mir bitte ab, weil Sie von Scheinheiligkeit, von Wahlpropaganda und Wahlkampfgetöse gesprochen haben, ich war da noch nicht dabei, konnte es nicht ablehnen. Ich rede heute ehrlichen Herzens darüber.