Das heißt, die Tagesordnung ist Ihnen vorläufig zugegangen und wir treffen jetzt aufgrund Ihres Widerspruchs zunächst die Entscheidung darüber, ob diese vorläufige Tagesordnung unsere Tagesordnung der heutigen Sitzung sein wird oder nicht. Und erst dann können wir darüber befinden, so, wie Frau Schulz das vorgetragen hat, ob Tagesordnungspunkte von dieser Tagesordnung abgesetzt werden sollen.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Dann gehen wir raus. Das ist doch kein Parlament mehr! Erst schreien und dann fangt ihr an zu meckern! – Volker Schlotmann, SPD: Wenn ich das höre!)
(Volker Schlotmann, SPD: Das ist nicht nur akustisch, sondern auch inhaltlich. – Torsten Koplin, PDS: Warum geht er nicht ans Mikro?)
Frau Präsidentin, ich beantrage die Einberufung des Ältestenrates und eine Sitzung zu den aufgeworfenen Fragen.
Und noch einmal ganz klar: „Das Bodenreformurteil des EuGH – Auswirkungen für Mecklenburg-Vorpommern“ ist der allen vorliegende Tagesordnungspunkt. Ich frage Sie: Was ist der EuGH und welches Urteil hat dieser erlassen?
Und wenn Sie mir das sachlich genau beantworten, ist die Fraktion jederzeit bereit, den Tagesordnungspunkt zuzulassen und über ihn zu reden.
Andererseits muss ich darauf aufmerksam machen, dass, solange wir diesen Tagesordnungspunkt in der Form haben, alle Redner, die zu diesem Tagesordnungspunkt reden, nicht zur Sache reden,
Für diesen Fall ist in unserer Geschäftsordnung ganz genau geregelt, dass der amtierende Präsident veranlasst ist, dem Redner das Wort zu entziehen. Und das will, glaube ich, niemand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann wiederhole ich es auch noch einmal: Gegenstand der Aktuellen Stunde, und das ist auch im Vorfeld nicht bestritten worden, ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Ich habe eine andere Tagesordnung bekommen. – Lorenz Caffier, CDU: Das steht aber nicht hier drauf! – Harry Glawe, CDU: Wo steht denn das? – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages hat die Fraktion der CDU der Tagesordnung widersprochen. Gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung lasse ich jetzt den Landtag die Tagesordnung feststellen. Wer der vorliegenden Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung der 32. und 33. Sitzung des Landtages mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU festgestellt.
Für den Fall, dass die Tagesordnung so festgestellt wird, hat die Fraktion der CDU gemäß Paragraph 74 Ziff e r 4 unserer Geschäftsordnung die Absetzung des Ta
gesordnungspunktes 1 „Aktuelle Stunde“ und des Tagesordnungspunktes 3 „Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum Kindertageseinrichtungs- und -pflegeförderungsgesetz“, Drucksache 4/864, mit der hierzu vorliegenden Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1063 beantragt.
Wird noch einmal das Wort zur Begründung gewünscht? – Das sehe und höre ich nicht. Das Wort zur Gegenrede?
Zur Aktuellen Stunde kann ich seitens der beantragenden Fraktion sagen, dass wir in unserem Antrag das Bodenreformurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte meinten. Wir waren entsprechend Paragraph 66 der Geschäftsordnung angehalten, ein kurzes Thema zu erörtern. Ich denke, alle wissen, dass es um dieses Urteil geht.
(Heiterkeit und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Dann soll man es doch aufschreiben! – Lorenz Caffier, CDU: Was Sie meinen und was da steht. – Volker Schlotmann, SPD: Es geht hier um den Gegenstand. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Ich lasse jetzt über die von der CDU beantragte Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 „Aktuelle Stunde“ abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 von der Tagesordnung gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS mit den Stimmen der CDU bei zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wird hier noch einmal das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht?
Seitens der Koalitionsfraktionen möchte ich dem Antrag der CDU widersprechen. Wir denken, dass das Verfahren hinreichend klar war,
hätte man im Bildungsausschuss im Laufe des Verfahrens diesen Tagesordnungspunkt seit November im Rah