Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Petters. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister! Wir haben uns ja schon in der letzten Sitzung ganz eindeutig hinter den Minister gestellt
und uns für die GA eingesetzt. Wie gesagt, haben wir heute noch einmal dieses Thema auf der Tagesordnung, weil uns die Präsidentin die Unterrichtung „Regionales Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2004“ überwiesen hat. Diese Unterrichtung haben wir am 19. und 2 8. Februar im Wirtschaftsausschuss beraten und einstimmig Kenntnisnahme beschlossen.
Die Landesregierung legt jährlich einen Rahmenplan, und zwar ein eigenes regionales Förderprogramm vor. Darin werden neben der Analyse des wirtschaftlichen Aktionsraumes, sprich Auflistung wirtschaftlicher Kennzahlen, auch die Förderregeln und Kennzahlen des Jahres aufgeführt. Angesichts dramatischer volkswirtschaftlicher Kennzahlen in Mecklenburg-Vorpommern – ein Minus von 1,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in 2003 und damit erstmals im Nachkriegsdeutschland, in einem Flächenland, drei Jahre in Folge negativ – ist die gesamte Wirtschaftsförderung in bestehender Form zu hinterfragen. Das wurde seitens der CDU-Fraktion auch in den Beratungen im Ausschuss immer wieder verdeutlicht, denn trotz aller regionalen Förderprogramme ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten allein von Oktober 2000 zum Oktober des vergangenen Jahres um rund 55.000 Beschäftigte zurückgegangen. Das muss uns allen hier in diesem Hohen Hause auch zu denken geben.
Das Programm, das uns zur Kenntnisnahme vorliegt, besteht aus einer Vielzahl von Absichtserklärungen. Entscheidend, meine Damen und Herren, ist aber letztlich das Handeln der Landesregierung. Es ist richtig und gut, beispielsweise unter Abschnitt B.2.1 auf der Seite 17 von „Aufbau und Entwicklung des Mittelstandes“ zu sprechen. Die Politik muss aber die auf diesem geduldigen Papier niedergeschriebenen Absichten auch umsetzen. Das mahnen wir immer wieder an. Deswegen wollen wir einfach auch anmahnen, dass im nächsten regionalen Förderprogramm, was uns zur Kenntnisnahme zugeleitet wird, auch konkretes Handeln deutlich wird.
Sehr häufig hat man uns gesagt, dass es eigentlich keine Veränderung zum regionalen Förderprogramm des Vorjahres gibt. Ein Weiterso, meine Damen und Herren, ist auch, wenn wir uns bei der GA parteiübergreifend für eine gleichbleibende Höhe und auch für ein Instrument einsetzen, das wir gegenüber Westdeutschland profilieren müssen. Wir müssen trotz alledem auch inhaltliche Veränderungen vornehmen und darüber in den Ausschüssen diskutieren. Ich hoffe, dass wir vor dem nächsten regionalen Förderprogramm, welches wir zugeleitet bekommen, dieses Thema auch noch einmal auf der Tagesordnung haben werden.
Meine Damen und Herren, konkretes Handeln heißt auch, beim Thema Entbürokratisierung tätig zu werden – darüber haben wir schon in diesem Hause häufig gesprochen – und die Investorenwerbung zu bündeln. Auch das ist häufig ein Thema gewesen. Bei der Förderung von Forschung und Entwicklung – wo ich gerade Herrn Metelmann sehe – müssen auch die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte weiter berücksichtigt werden. Neu in das regionale Förderprogramm wurde das Thema Standortkonversion aufgenommen. Das heißt, meine Damen und Herren, dass wir durch Wegfall von Bundeswehrstandorten sehr häufig Konsequenzen im wirtschaftspolitischen Bereich haben.
Erst in den letzten Tagen haben wir auch in der „Schweriner Volkszeitung“ noch einmal dieses Thema ganz groß und prominent dargestellt bekommen.
Wir wissen, dass wir vom Bund leider kaum Unterstützung bei der Konversion erfahren können, und deswegen ist es auch ein Thema der Wirtschaftsförderung des Landes. Darum müssen diese Maßnahmen, und das ist ja zu Recht aufgenommen worden, auch Teil der Wirtschaftspolitik, und zwar der vorausschauenden Wirtschaftspolitik sein.
Dass aber Militärstandorte, ehemalige Militärstandorte, meine Damen und Herren, ich spreche zum Beispiel den Standort Püttnitz an, als Biotope im Raumordnungsprogramm des Arbeitsministers aufgeführt werden und dadurch jegliche Investitionsmöglichkeiten für diese Flächen genommen werden, das kann nicht Inhalt von vorausschauender Wirtschaftspolitik der Landesregierung sein.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir diese Maßnahmen weiterhin so weit wie möglich im Konsens in den nächsten regionalen Förderprogrammen vorfinden werden.
Ich möchte mich abschließend noch einmal bei allen Mitgliedern im Wirtschaftsausschuss recht herzlich bedanken, auch beim Minister, der uns jederzeit für eine Auskunft zur Verfügung gestanden hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Dr. Bunge. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir nehmen heute das regionale Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern für 2004 zur Kenntnis. Allgemein anerkannt ist, dass es ein probates Mittel zur Verwendung der GA-Mittel ist, um sie zu steuern, und es findet letztlich auch Eingang in das Rahmenprogramm GA des Bundes. Es ist gut, dass das Förderprogramm dem Landtag, speziell dem Wirtschaftsausschuss, vom Wirtschaftsministerium bereits im Januar des Jahres, also faktisch vor Verabschiedung des Doppelhaushaltes zur Verfügung gestellt wurde. So konnte auf Kompatibilität geachtet werden.
Nicht alles ist neu, Bewährtes ist fortgeschrieben beziehungsweise modifiziert an einigen Stellen, die uns ja auch ganz deutlich gemacht wurden, aber es wurden auch neue Akzente gesetzt. Sie haben den einen genannt.
Ihre pessimistische Einschätzung, Herr Petters, die Sie sagten und dann gleich ein neues Element nannten, kann ich hier nicht nachvollziehen.
Wir sind ja auch alle gehalten, Vorschläge in den Debatten dazu zu unterbreiten, was dort eventuell noch ausspezifiziert werden könnte. Bei der Mittelverwendung finden wir uns immer in dem Spannungsfeld, Breite oder Cluster. Meines Erachtens ist das nicht zu verwechseln mit Gießkanne oder Schwerpunkte. Ich denke, für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern ist es 14 Jahre nach der Einheit noch zu früh, sich ausschließlich auf Wachstumspoole zu konzentrieren. Eine gute Mischung ist gefragt, eine Mischung von Beförderung dessen, was durch Investorenaktivitäten entsteht, mit der Stimulierung dessen, was uns zukunftsträchtig erscheint. Wir brauchen ja faktisch jeden Arbeitsplatz.
Das vorliegende regionale Förderprogramm ist der Handlungsrahmen für den Ausbau von Wirtschaft, Tourismus und Infrastruktur im Land. Wir begrüßen als PDS solche neuen, und da haben wir auch ziemlich aktiv immer den Daumen draufgelegt, beziehungsweise expliziten Fördertatbestände wie Konversion, Neuordnung der Medien und Filmwirtschaft sowie Entwicklung der Gesundheitswirtschaft.
Hierfür müssen die Vergaberichtlinien zügig modifiziert werden. Das erste Quartal 2004 ist heute um. Ich denke, wir müssen weiter dranbleiben, dass Möglichkeiten eröffnet werden, damit zukunftsfähige Unternehmen nicht nur in der Gründungsphase gefördert werden, denn gerade bei diesen Hochtechnologieunternehmen braucht der Unternehmensgründer zumeist einen ganz, ganz langen Atem. Die Unterstützung als einmaliger Akt reicht oft nicht aus. Die Förderpolitik sollte von der Gründungs- auf die Konsolidierungs- und Wachstumsphase ausgedehnt werden können. Wir wissen, nicht alles kann das regionale Förderprogramm und nicht alles kann in diesem Rahmen geregelt werden. Es bietet einen guten Rahmen für das Land, aber es ist damit nicht alles paletti. Das Förderprogramm kann letztlich nicht alle Probleme lösen. Aber bei dem, was es kann, sollten wir aktiv mitwirken und uns dazu auch in der Ausschussarbeit Zeit nehmen. – Ich danke Ihnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schildt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon erwähnt worden, dass wir uns in diesem Landtag in den letzten Wochen und Monaten häufiger mit der Gemeinschaftsaufgabe, der Wirtschaftsförderung, befasst haben. Im Wirtschaftsausschuss haben wir diese Themen sehr intensiv besetzt. Es geht natürlich darum, die zur Verfügung stehenden Mittel für diese Aufgabe sinnvoll einzusetzen, und dafür muss sich auch unser Land einen Rahmen setzen, und zwar wie wir das tun. Das muss im Konsens passieren, denn dafür gibt es Grundlagen.
Ein Paragraph des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe fordert uns auf, ein regionales Entwicklungsprogramm, Förderprogramm zu erstellen, das auch hier zur Kenntnis zu nehmen und danach zu verfahren. Das haben wir jedes Jahr getan und das für das Jahr 2004 wurde uns
im November des vergangenen Jahres zur Verfügung gestellt. Ich denke, alle Fraktionen haben sich sehr umfangreich damit befasst. Schließlich hat auch jeder regionale Interessen und sagt, bin ich dabei und wurde ich gerecht behandelt. Ich denke, das Programm trifft die Interessen unseres Landes in der vollen Breite. Schließlich gewährleistet es, dass – bis auf die Regionen Schwerin und Ludwigslust – das gesamte Land als Ziel-1-Fördergebiet in das Fördergebiet A eingeteilt wurde und diese beiden Regionen in B. Damit ist gewährleistet, dass die gewerbliche Wirtschaft bis zu 35 Prozent eine Förderung erhalten kann und kleine und mittelständische Unternehmen bis 50 Prozent gefördert werden können. Im B-Fördergebiet ist es etwas weniger, und zwar 28 beziehungsweise 43 Prozent.
Ich möchte hier noch einmal ganz besonders unterstreichen, dass es für die Verteilung dieser Mittel sehr wichtig ist, dass es gelungen ist, die Investitionszulage auch weiterhin zu sichern, denn die wirkt ja kumulativ oder als Ergänzung zu den GA-Mitteln, die wir in diesem Rahmen zur Verfügung haben. Ich denke, dass es sehr wichtig ist für uns, gezielt zu sagen, was geht noch, was ist neu, was bedarf der Förderung und was ist eine Aufgabe, die vielleicht schon im Wettbewerb zu bestehender Infrastruktur oder bestehender Industrie neu geschaffen werden soll. Deshalb begrüßen wir auch, dass es Bereiche gibt, die nicht mehr gefördert werden, auch wenn es für die Betroffenen zunächst eine Härte darstellt, aber auch das ist ja explizit ausgeführt in diesem Programm. Ich denke, es ist wichtig, dass man das sagt, dass wir auch diese Bereiche kennzeichnen.
Insgesamt begrüßen wir, dass auch in diesem Programm die Bindung an Arbeitskräfte und die Arbeitsplatzschaffung ein Kriterium sein wird, wenn Fördermittel ausgereicht werden. Das ist in dem Programm festgeschrieben und betrifft sowohl die Neuinvestitionen, die auf 500.000 Euro mindestens eine Arbeitskraft vorsehen als auch bei Erweiterungsinvestitionen, die 15 Prozent mehr Arbeitskräfte notwendig machen. Ich denke, dass das für uns alle ein wichtiges Kriterium ist, denn Wirtschaftsentwicklung heißt ja auch, für viele Menschen, die auf der Suche sind, Arbeit zu sichern.
Wir haben das Programm umfangreich beraten und wir wissen, dass es zum Teil mit den Fragen der Raumordnung, mit dem Raumentwicklungsprogramm der Region, zum Beispiel in der Tourismusförderung, abgestimmt ist, dass es Chancen offenbart, dass es aber auch ein Handlungsmaßstab für den Einsatz der Mittel ist. Den haben wir uns selbst unter Kontrolle genommen. Es ist ein Rahmen für die Vergabe von Mitteln im nächsten Jahr. Wir sollten in dieser Form auch gemeinsam, wie wir es im Wirtschaftsausschuss getan haben, im nächsten Jahr zusammenarbeiten und sehr konstruktiv nach Wegen suchen, ein neues Programm, und zwar auf der Basis des alten, neu auszustatten. Wir haben es zur Kenntnis genommen und meinen, dass es der richtige Weg ist, die GA-Mittel sinnvoll im Land einzusetzen. – Besten Dank.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1121, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf der Drucksache 4/984 zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1121 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Mehr Rechte für Opfer von Straftaten, auf der Drucksache 4/1116.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren vorgelegt, das Opferrechtsreformgesetz. Dieses ist zwischenzeitlich im Bundestag verabschiedet worden und befindet sich im Bundesrat. Der Bundesrat will nach meinem Kenntnisstand den Vermittlungsausschuss anrufen, es ist also noch im Verfahren.
Mit diesem Gesetz soll das Opferschutzgesetz von 1986, das Zeugenschutzgesetz von 1998 und das Gesetz zur straffälligen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs von 1999 fortgeführt werden. Diese Fortführung oder auch Fortschreibung erfolgt unter dem Aspekt, dass sich gerade in den letzten beiden Jahrzehnten die Rechtswissenschaft und die Rechtspolitik verstärkt den Opfern zuwenden. Es erfolgt eine Abkehr von der Betrachtungsweise, die im Opfer vornehmlich seine Stellung als Zeuge und damit letztendlich als Beweismittel sah. Neben der Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs ist es Aufgabe des sozialen Rechtsstaates, die Handlungsschwäche des Verletzten auszugleichen und seine schützenswerten Belange zu wahren. Ziel der Reform ist es, die Rechtsposition des Verletzten deutlich zu stärken.
Meine Damen und Herren, ich persönlich halte dieses Gesetzesvorhaben für enorm wichtig, und zwar aus dem einfachen Grunde, denn jeder von uns hier im Raum, absolut jeder von uns, kann irgendwann Opfer einer Straftat werden. Es reicht wirklich aus, wenn wir zur falschen Zeit an einer falschen Stelle sind, und dann ist es passiert. Es passiert leider oftmals auch heute noch, dass das Gericht, welches über den Täter zu urteilen hat, sich sehr intensiv mit der Psyche des Täters beschäftigt, sich faktisch darüber ein Bild machen muss, was ging in dem Täter zum Tatzeitpunkt vor, was natürlich hinsichtlich der Strafbemessung richtig und wichtig ist. Wie sich jedoch die Straftat auf die Psyche des Opfers ausgewirkt hat, findet nicht immer die notwendige Berücksichtigung. Opfer von Straftaten, gerade von Gewalttaten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, haben in der Regel enorme psychische Probleme, bis hin zur Traumatisierung. Es ist nicht selten, dass die psychische Aufarbeitung der Auswirkung der Straftat bei dem Opfer zeitlich länger andauert als die Haftzeit des Täters.
Natürlich kann die hier zur Rede stehende Reform diese Problematik nur lindern, sie kann sie nicht gänzlich besei