Nach dem Gewaltschutzgesetz hat die Bundesregierung mit dem Opferrechtsreformgesetz einen weiteren Baustein zum notwendigen Schutz von Frauen und Kindern, die Opfer häuslicher Gewalt werden, geschaffen. Ich bitte Sie um eine breite Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.
Es hat noch einmal das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ankermann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will das jetzt nicht über Gebühr hinaus ausdehnen, auch weil ich vorhin gerade gesagt habe, es ist nicht unbedingt der Punkt, über den wir so lange sprechen müssen, weil wir inhaltlich doch einer Meinung sind.
Frau Kollegin Seemann, Sie tun doch mit Ihrem Antrag gerade das nicht, was Sie hier eben gefordert haben, nämlich dass der Landtag eine Gesetzesinitiative von Schleswig-Holstein beispielsweise unterstützt. Genau das tun Sie nicht!
Nein. Sie fordern nicht den Justizminister mit diesem Antrag auf, irgendetwas zu tun. Sie sagen einfach nur, das, was in Berlin getan wird, ist Klasse und das ist toll. Und das reicht eben nicht aus.
Das ist genau der Punkt, über den ich mich hier ärgere. Der Antrag, den Sie hier formuliert haben, ist eigentlich
Effekthascherei. Mehr ist es nicht. Es bringt nichts, es ändert keine Gesetze. Es bringt uns nicht nach vorn. Sie haben zum Beispiel nicht den Justizminister aufgefordert – und dem hätten wir zweifellos zugestimmt –, dafür Sorge zu tragen, innerhalb der Staatsanwaltschaft beispielsweise den Opferschutz voranzutreiben. Formulieren könnte man noch an anderer Stelle, das kann man sicherlich auch besser machen.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Er hat doch schon Sonderdezernate bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet. – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
Dann muss das aber in den Antrag rein. Sie sagen hier einfach nur, wir begrüßen das, was in Berlin getan ist. Und das können wir nicht tun,
das ist nicht unser Job, das ist nicht unsere Aufgabe. Ich helfe Ihnen gerne bei der Ausformulierung von Anträgen
und unterstütze Sie auch gerne dabei, aber dann sollten das auch Anträge sein, denen wir hier alle zustimmen können. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1116. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. –
Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache4/1116 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie Ablehnung durch die Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Anpassung und Verlängerung der Fischereipachtverträge für stehende Gewässer an Binnenfischereiunternehmen, Drucksache 4/1086.
Antrag der Fraktion der CDU: Anpassung und Verlängerung der Fischereipachtverträge für stehende Gewässer an Binnenfischereiunternehmen – Drucksache 4/1086 –
Das Wort zur Begründung des Antrages hat die Vizepräsidentin Frau Holznagel. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Unser Land ist das Land der Seen und Wälder, deshalb ist es auch so schön. Aber bedeutsam wird es eben durch die Menschen und dazu gehören auch die Fischer.
Im Bereich der Binnenfischerei will – oder vielleicht auch muss – die Landesregierung Pachten erhöhen, vielleicht auch um die Haushaltssituation zu verbessern, auch wenn es sich nur um kleine Summen angesichts der Größe unseres Haushaltes handeln wird.
Der größte Teil der Binnengewässer befindet sich im Eigentum des Landes. Aus diesem Grund steht die Landesregierung als Verpächter in besonderer Verantwortung. Sie gibt mit ihren Pachtzinsen die Leitlinien für andere Gewässereigentümer vor. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, muss ich sagen, sind die bereits gezahlten Pachtpreise schon auf hohem Niveau. Die jetzige Erhöhung geht von 30 bis 76 Prozent, also doch schon enorm. Meine Damen und Herren, in jüngster Zeit herrschen auch deswegen Schlagzeilen in unseren Landeszeitungen wie „Angler rügen Erhöhung der Gewässerpacht“, „Neue Seenpacht bringt Fischer in Rage“ und vieles andere.
(Karsten Neumann, PDS: Na, die Fische freuen sich. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
(Karsten Neumann, PDS: Dazu können wir eine Anhörung machen! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)
Neben der Pachthöhe erregen im Wesentlichen die unter Paragraph 17 des Pachtvertrages getroffenen Regelungen zu den Gebühren, Beiträgen, Abgaben und Steuern den Unmut der Fischer – ich meine, hier auch zu Recht. Obwohl seitens des Landesverbandes der Binnenfischer Mecklenburg-Vorpommerns und des zuständigen Ministeriums langwierige Verhandlungen geführt wurden, kam es zu keinem auskömmlichen Ergebnis. Das ist der Grund für den vorliegenden Antrag meiner Fraktion. Wir fordern die Landesregierung auf, die Änderung der Fischereipachtverträge und eine Neufestsetzung der Pachtzahlung auszusetzen und mit dem Berufsverband erneut Gespräche aufzunehmen, die bis zum 30. April dieses Jahres abgeschlossen werden sollen. Also wir wollen auch, dass das zeitgemäß geschieht.
Meine Damen und Herren, obwohl die Verhandlungen zwischen den Verantwortlichen des Landwirtschaftsministeriums und den Vertretern der Binnenfischerei über drei Jahre andauerten, ist das Ergebnis für die Binnenfischer unseres Landes so noch nicht tragbar. Die Ermittlung der Pacht auf der Basis des Rohertrages der Bonitierungsergebnisse gefährdet viele Binnenfischereiunternehmen unseres Landes in ihrer Existenz. Das Problem ist nicht die Bonitierung als Grundlage der Pachtermittlung – das wird sogar als sehr positiv betrachtet –, sondern die willkürliche Festlegung des Pachtzinses auf 27,62 Prozent des Rohertrages. Er berücksichtigt nicht, dass durch abnehmende Nährstoffeinträge und die anhaltende Kormoranproblematik erhebliche Ertragsrückgänge zu verzeichnen waren.
Meine Damen und Herren, ich möchte es hier noch einmal sagen: Die Bonitierung als Grundlage der Pachtpreisermittlung ist der richtige Weg. Ein Fehler war es allerdings, aus rein politischen Vorgaben heraus, den Faktor 27,62 der Roherträge als Maßgabe für den Pachtzins zu erheben. Diese Maßgabe führt letztendlich dazu, dass viele Fischer unseres Landes die Pachtpreiserhöhungen nicht mehr
schultern können. Es stellt sich die Frage, ob wir es uns leisten wollen, im Bereich der Binnenfischerei Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen und die wirtschaftliche und touristische Entwicklung zahlreicher Regionen unseres Landes in Frage zu stellen beziehungsweise die traditionellen Betriebe in Schwierigkeiten zu bringen.
Der Punkt 2 unseres vorliegenden Antrages fordert die Landesregierung auf, bei der Neufestsetzung der Pachtzahlungshöhe die wirtschaftliche Situation der Fischereibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen und diese bei der Neufestsetzung zu berücksichtigen. Seitens des Verbandes der Binnenfischer wurde meiner Fraktion dargestellt, dass im Rahmen der Beratungen die wirtschaftliche Situation der Binnenfischereibetriebe keinerlei oder nicht ausreichend Berücksichtigung fand. Dies ist auch auf der Jahrestagung des Landesverbandes vorgetragen worden. Hier müssen sich meines Erachtens die Vertreter des Ministeriums und der Binnenfischereibetriebe noch einmal an einen Tisch setzen, um zu wirtschaftlich tragbaren Ergebnissen für die Binnenfischereibetriebe zu kommen.
Meine Damen und Herren, in Punkt 3 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, fischereirechtlich fremde Leistungen aus den Pachtverträgen auszuschließen. Gerade die fischereirechtlich fremden Leistungen wie Abgaben, Steuern und Beiträge führen zu erheblichen zusätzlichen Belastungen der Binnenfischereiunternehmen. Während die alten Pachtverträge lediglich vorsahen, dass der Pächter die auf dem Pachtgegenstand ruhenden Steuern und Abgaben trägt, ist in den neuen Pachtverträgen die Regelung dahin gehend geändert worden, dass der Pächter die auf den Gewässern und den Gewässergrundstücken ruhenden Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge und Umlagen bezahlen soll. Das heißt, dass der Fischer in Zukunft alle Kosten tragen muss, die mit dem Gewässer im Zusammenhang stehen. Problematisch ist diese Frage für den Fischer vor dem Hintergrund, dass die Kosten, Gebühren, Beiträge und Umlagen nicht näher verifiziert werden können. Herr Minister, das, denke ich, muss noch einmal beraten werden.
Meine Damen und Herren, zur Klärung dieser rechtlichen Problematik hat das Landwirtschaftsministerium aus aktuellem Anlass die Fischerei Müritz-Plau GmbH vor dem Landwirtschaftsgericht Neubrandenburg verklagt. Hinsichtlich des zu erwartenden Prozessausganges ist die Fischerei Müritz-Plau GmbH guter Dinge, wie ihr Geschäftsführer auf der Jahrestagung des Landesverbandes der Binnenfischer in Tollenseheim ausführte. Wir haben also hier ein schwebendes Verfahren. Ich denke, dass abzuwarten ist. Und auch deshalb fordern wir die Streichung des Paragraphen 17 in dieser Art und Weise.
Meine Damen und Herren, wie wir alle wissen, führen naturschutzfachliche Maßnahmen, die verringerten Nährstoffeinträge in die Gewässer und die Kormoranpolitik zu geringeren Fangmengen beim so genannten Brotfisch. Was des einen Freud, ist manchmal des anderen Leid. Eine Pachtpreiserhöhung vor diesen Hintergründen scheint mir nicht zielführend. Im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Binnenfischerei und des Tourismus in unserem Lande würde eine öffentliche Ausschreibung der Binnengewässer eher kontraproduktiv wirken. Aus
diesem Grunde sollte der Landwirtschaftsminister auch nicht damit drohen. Ich bin der Meinung, es sollte genauso geschehen und gehandhabt werden wie die Vergabe von Landwirtschaftsflächen, denn hier wird es auch so geregelt, dass durch die Vergabe die Veredlungswirtschaft gestärkt wird, um so Arbeitsplätze zu sichern. Einen solchen Weg fordere ich auch für die Vergabe der Binnengewässer. Gerade auch deswegen bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. Ich hoffe, dass die Gespräche weitergeführt werden, damit es hier zu einer Lösung kommt, die die Binnenfischer unbedingt brauchen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr D r. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
(Rainer Prachtl, CDU: Jetzt gehen Sie schwungvoll ans Mikrophon ran! – Zuruf von Karsten Neumann, PDS)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich, das gewässerreichste Bundesland Deutschlands will und muss für die Fischerei eine Lobbyarbeit machen. Dazu haben wir keine andere Auffassung. Das gilt sowohl für die Berufsfischerei als auch dafür, das Eldorado der Angelei Deutschlands zu werden, daran wollen wir festhalten.
Das Thema Verpachtung beziehungsweise Pachthöhe der Fischereigewässer ist mittlerweile tatsächlich zu einem Dauerbrenner geworden.