Die Mitwirkungsrechte der Personensorgeberechtigten – Herr Glawe, das wissen Sie genauso gut wie ich – sind im Paragraphen 8 des KiföG in fünf Aspekten geregelt. Unter anderem haben die Eltern einen Rechtsanspruch darauf, an der pädagogischen Konzeption der Einrichtung mitzuwirken. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, Auskunft über die Verwendung der Elternbeiträge und über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtungen zu verlangen. Ein solches Instrument hat es noch nie gegeben. Das ist ein starkes Mittel, dass Eltern mit Rechtsanspruch in der Hinterhand fragen können: Was macht ihr mit meinem Geld? Was passiert damit? Es gilt zu hinterfragen,...
Das ist sehr wohl Gegenstand der Volksinitiative, und zwar Punkt 5. Sie haben es wahrscheinlich nicht gelesen oder nicht bis dahin gelesen.
Es gilt also zu hinterfragen, warum dies nicht sinnvoll wäre und eine effektive Mitwirkung der Eltern im Wege stünde.
Lassen Sie uns zu all dem, was ich hier gesprochen habe, und den weiteren hier nicht in Erwähnung findenden Punkten der Volksinitiative sachbezogen und vorurteilsfrei das Gespräch führen! Für weitere Vorschläge ist die PDS in jedem Falle offen. Lassen Sie uns darüber und auch über alle weiteren Fragen reden! Lassen Sie mich abschließend sagen, es entspricht nicht unserem Politikverständnis, an der Volksinitiative herumzuschnitzen oder sie gar passend zu machen, denn am Ende steht eine Entscheidung in der Art, wie sie schon in der Bibel aufgeführt wurde: Sage ja, ja oder nein, nein! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Renz von der CDU hat uns gerade die Empfehlung gegeben, dem Gesetzentwurf der CDU zum Thema KitaGesetz hätten wir damals die Zustimmung erteilen sollen. Ich halte ihn einmal hoch. Ich weiß nicht, ob man das sehen kann, aber zwischen den beiden blauen Balken, das ist der Gesetzentwurf der CDU.
Er besteht aus zwei Artikeln. Im ersten Artikel steht, wir machen so weiter wie bisher, und im zweiten Artikel steht, dass das Wort „Kultusministerium“ durch das Wort „Sozialministerium“ ersetzt wird.
(Torsten Renz, CDU: Das habe ich Ihnen schon damals erklärt, weil das einfach nicht den Tatsachen entspricht.)
Herr Renz, ich sage einmal, wenn das Ihr Anspruch zum Kindertagesförderungsgesetz ist, dann herzlichen Glückwunsch dazu!
Das hätten Sie an dieser Stelle aber noch ein bisschen weiter explizieren können. Herr Renz, Sie haben inhaltlich zu dem Thema wie immer nichts gesagt. Und wenn die CDU, Herr Renz, schon nicht die Erhöhung der Elternbeiträge herbeiwünscht, so redet sie sie zumindest herbei,
denn überall, wo ich CDU-Vertreter sehe, wird nur das Thema Elternbeiträge bemüht. Sie müssen ja hellseherische Fähigkeiten haben.
Auf der einen Seite erlebe ich gerade Herrn Liskow mit seinen Zwischenrufen, die auf die Übergangszeit hinweisen, und auf der anderen Seite wird von anderen das Thema Elternbeiträge nach vorne katapultiert. Das muss man einmal sehen!
Ich sage Ihnen, bei den Elternbeiträgen werden Sie so wenig Recht behalten, wie Sie in allen anderen Fragen zu diesem Gesetz auch nicht Recht behalten werden.
(Beate Schlupp, CDU: Darüber reden wir 2005 noch mal. Hoffentlich erinnern Sie sich dann noch daran!)
Ich würde ganz gerne einmal auf eine Pressemitteilung der Hochschule in Wismar eingehen. Die Hochschule in Wismar hat im September dieses Jahres eine Pressemitteilung herausgegeben, die in der Überschrift lautet: „Verunsicherung durch fehlende Information“. Sie führt weiterhin aus, dass sie im Ergebnis ihrer Untersuchung – die haben im Land Mecklenburg-Vorpommern 200 Eltern und Erzieherinnen in den Regionen Wismar, Schwerin, Rostock, Nordwestmecklenburg und Vorpommern zu dem Thema Kindertagesförderungsgesetz befragt – festgestellt hat, dass immer nur die, die für die Information verantwortlich sind, nämlich in erster Linie die örtlichen Jugendhilfeträger nach SGB VIII, ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Ich möchte das ganz gerne im Detail noch ein bisschen untersetzen.
Wir haben eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen. Wir haben im Gesetz die Orientierung der Aufgaben und Ziele deutlich präzisiert und sehr zielgerichtet formuliert. Und wenn man sich einmal ansieht, dass von den befragten Eltern 45,93 Prozent nicht davon informiert waren, dass hier bei den Zielen und Aufgaben deutliche Verbesserungen vorgenommen worden sind, dass das Gesetz eine bedarfsorientierte Betreuungszeit anbietet, wussten 50,91 Prozent der befragten Eltern nicht, dass wir – und das ist richtig, das wird ja von Ihnen immer wider angemerkt – mit dem Gesetz eine Finanzierung vornehmen wollen, die sich am tatsächlichen Aufwand einer Einrichtung orientiert, wussten 56,02 Prozent der befragten Eltern nicht, dass wir die Möglichkeit einbezogen haben, Elternbeiträge sozial zu staffeln,
wussten 43,27 Prozent der befragten Eltern nicht, dass wir weitreichende Mitwirkungsrechte der Personensorgeberechtigten einbezogen haben, wussten 51,43 Prozent der befragten Eltern nicht,
dass wir eine stärkere Beteiligung der Kinder eingebaut haben, wussten 61,59 Prozent der befragten Eltern nicht, und so weiter und so fort. Das heißt, im Grunde genommen kann man konstatieren, dass die vielen Verbesserungen, die dieses Gesetz beinhaltet, den Eltern nicht bekannt sind.
Natürlich kann ich Ihnen sagen, Herr Renz, dass wir die Volksinitiative begrüßen. Und dass die Volksinitiative hier vorliegt, das gibt uns die Möglichkeit, uns hier noch einmal ganz klar und deutlich zu positionieren. Für die SPD-Fraktion kann ich Ihnen sagen, dass wir dazu stehen, was wir hier gemacht haben. Wir halten das auch für gut. Zum Umgang mit der Volksinitiative, muss ich Ihnen sagen, Herr Renz, dass mich das etwas überrascht, denn wir sind hier in einem geordneten parlamentarischen Verfahren. Die Angelegenheit wird nach unserer Vorstellung in den Sozialausschuss überwiesen und dort werden wir vernünftig damit umgehen und wir werden zu vernünftigen Ergebnissen kommen. Ich habe
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, die hitzige Debatte zeigt doch die Erklärungsnöte, in denen sich die SPD- und PDS-Koalitionäre hier befinden,
logischerweise bei dem, was Sie auf den Weg gebracht haben. Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich für die CDU-Fraktion sagen, dass wir hier einen konkreten Punkt angesprochen haben, sprich den Personalschlüssel, und dazu stehen wir. Wir sind bereit, das aufzunehmen, der Volksinitiative zu folgen und das zu ändern, denn das ist eine alte Forderung von uns.
hülsen bringen uns hier einfach nicht weiter, meine Damen und Herren. Sie haben nichts Konkretes gesagt, wo Sie überhaupt bereit sind, Korrekturen vorzunehmen. Dass Sie Volksinitiativen begrüßen, das brauchen wir uns hier nicht ständig gegenseitig zu artikulieren. Begrüßen alleine reicht nicht, Sie müssen handeln, meine Damen und Herren! Davon haben wir an dieser Stelle aber nichts gehört.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, PDS: Das werden wir auch machen. Das werden wir auch machen.)
Um hier auch noch einmal gegenüber der Öffentlichkeit einige Klarstellungen vorzunehmen, muss ich Ihnen sagen, Herr Heydorn, dass Sie auf eine so triviale Art und Weise wieder versuchen, einen Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, hier der Öffentlichkeit zu präsentieren und dass es mehr oder weniger nur zwei Sätze sind,
das ist – das wissen Sie ganz genau, das zeigt mir auch Ihr Lächeln – nicht fair. Sie wissen ganz genau, dass dieser Gesetzentwurf in der Gesamtheit zu sehen ist, und zwar das alte bestehende Gesetz plus Verbesserungen, die wir beantragt haben.