Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, hat sich eine nachhaltige Entwicklung auf die Fahnen geschrieben. „Global denken, lokal handeln“, dieses Motto verpflichtet uns, nachfolgenden Generationen ein Gemeinwesen zu hinterlassen, das sozial, wirtschaftlich und nachhaltig mit allen Ressourcen, auch mit der Umwelt, umgeht. Der Streit um die Festsetzung des Naturschutzgebietes Neuendorfer Wiek und Insel Beuchel ist meiner Meinung nach in erster Linie ein Streit um wirtschaftliche Interessen.
Die Interessen der dortigen Einwohner, der Kommunen und des Landkreises und nicht zuletzt die Interessen des Naturschutzes scheinen hier zweitrangig zu sein. Mit unserem Antrag und dem Votum des Parlamentes soll ihnen endlich entsprochen werden. Ausgehend von der aktuellen Bedarfsprognose für Kies auf Rügen, die einen stetig abnehmenden Bedarf vorhersagt, und angesichts von anderen Alternativen muss man sich wirklich die Frage stellen, ob das völlige Abbaggern eines Kiesberges in einer ökologisch wertvollen und vorwiegend touristisch genutzten Region immer noch notwendig ist.
Und wirklich, Herr Timm, der Hinweis der Heidelberger Baustoffwerke GmbH, dass hier in 25 bis 30 Jahren ein funktionierendes Biotop zu haben ist, nutzt dabei wenig,
denn noch immer rasten glücklicherweise tausende Vögel in der Neuendorfer Wiek und auf der Insel Beuchel konnten in diesem Jahr hunderte Seevögel ungestört vom Lärm tonnenschwerer Lkw und der Saugbagger brüten. Ich meine, das Unternehmen Heidelberger Zement als Muttergesellschaft würde sicherlich an Image gewinnen, wenn es sich auch aus Naturschutzgründen aus diesem Vorhaben zurückziehen würde.
Für die ausstehende Entscheidung der Europäischen Union im Beschwerdeverfahren gegen Deutschland ist eine eindeutige Stellungnahme des Landtages sicherlich hilfreich,...
... genauso wie die schnellstmögliche Festsetzung des Naturschutzgebietes. Ich bitte Sie daher wirklich noch einmal eindringlich, dem Antrag von PDS und SPD zuzustimmen.
Frau Abgeordnete, können Sie mir die Frage beantworten, ob mit der Festsetzung des Naturschutzgebietes der Planfeststellungsbeschluss aufhebbar ist?
Ich denke, das sind rechtliche Fragen, Herr Timm, über die wir hier an dieser Stelle nicht entscheiden können.
Frau Kollegin, es war zu erfahren, dass zwischen dem BUND und dem Bergamt ein Klageverfahren lief. Können Sie etwas zu dem Ergebnis sagen, wenn es eins gibt?
Ja. Herr Timm hatte ja darauf verwiesen, dass die Klage sozusagen abschlägig beschieden worden ist im Oktober. Da kann ich sagen, nach meinen Informationen ist es so, dass die Klagen der Gemeinde Neuenkirchen und des BUND zunächst aus formalen Gründen von dem Gericht zurückgewiesen wurden. Inhaltliche Probleme wie die Verletzung von EUNaturschutzrecht und von Entwicklungshindernissen für die Gemeinde Neuenkirchen wurden vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht nicht behandelt. Das Gericht befand es auch in einer nachträglichen Anhörung des BUND zu einem für die Genehmigung maßgeblichen Gutachten als rechtlich zulässig. Insofern ist es nur an der formalen Hürde gescheitert und nicht inhaltlich negativ beschieden worden. Und außerdem, soweit ich weiß, haben die Naturschutzverbände und auch die Gemeinde Neuenkirchen angekündigt, dagegen in Revision zu gehen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.
Frau Kollegin Schwebs, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der Umweltminister bis zum heutigen Tag aus seinem Hause noch nicht versucht hat, das als Naturschutzgebiet zu melden?
So krass würde ich das nicht sagen. Das Umweltministerium hat es ja 1999 befristet ausgewiesen. Das ist im letzten Jahr ausgelaufen. Und ich denke, es zeigt eigentlich die Problemhaftigkeit der Ausweisung des Naturschutzgebietes, weil man eben nicht sagen kann, der Planfeststellungsbeschluss wird jetzt aufgehoben oder nicht, dass das Umweltministerium bis jetzt nicht agiert hat. Und ich denke, wenn ein Beschluss aus dem Parlament kommt, ist es sozusagen auch eine Handlungsaufforderung, eine Unterstützung für den Umweltminister, endlich zu handeln.
Frau Kollegin Schwebs, sind Sie mit mir der gleichen Auffassung, dass man dem Umweltminister nicht vorwerfen kann, dass er in der Unterschutzstellung von Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern zurückhaltend ist?
Ja, aber ich bewerte es durchaus positiv, dass der Umweltminister so agiert. Da bin ich durchaus mit ihm auf einer Seite.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, einige der hier anwesenden Abgeordneten sind der Meinung – so konnte ich es jedenfalls aus dem Beitrag ganz konkret von meinem so hochverehrten Kollegen Timm von der Insel Rügen auch entnehmen –, der Landtag sollte sich mit regionalen Befindlichkeiten nicht beschäftigen und wir sollten es dem Regierungshandeln überlassen.
Jo, œwer so hebben Sei dat gemeint. Darüber können wir uns ja an anderer Stelle einmal streiten, Herr Timm.
Aber ich denke, der politische Wille ist hier gefragt, lange genug hat es gedauert. Wenn das Regierungshandeln uns etwas zu lange dauert, dann müssen wir eben nachhelfen. Und das wollen wir heute damit tun.
Und, liebe Kollegen von der CDU, wie oft macht Ihr denn solche Späßchen und greift in das Regierungshandeln ein, oder wollt eingreifen, oder wollt schieben, oder wollt sonst etwas machen?
Dazu sollen wir unser Okay geben, da gibt es dann keinen Widerspruch. Das ist ja eigenartig. Wenn aber nach dem Bergrecht...