wie Gebäudebau, Abschluss von Mietverträgen, behördeninterne Organisation, wie Bildung von Abteilungen und Referaten et cetera pp. Meine Damen und Herren, diese Arbeitsteilung zwischen Parlament und Landesregierung wollen wir aber nun wirklich gern beibehalten. Das Parlament bestimmt und die Landesregierung führt aus.
Demokratie erfordert die Auseinandersetzung mit widerstreitenden Interessen und diese Auseinandersetzung muss und soll im Parlament geführt werden.
Und deshalb, meine Damen und Herren, es tut mir Leid, können wir diesem Gesetzentwurf ganz anders als beim KAG nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider kann ich heute nicht mit Petronius dienen, obwohl ich ihn sehr schätze.
Bevor ich meine Rede beginne, lassen Sie mich eine Grundsatzbemerkung machen. Niemand in der SPD und auch nicht in der PDS, meine ich, denkt daran, an der jetzigen Ämterstruktur, die das Land seit zwei Monaten prägt, irgendetwas zu drehen.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, mit dem wir uns heute beschäftigen und das wir heute auch beschließen werden, legt lediglich die Grundlagen zur notwendigen Neuorganisation der Landesverwaltung fest. Ziel dieser Neuorganisation ist es – und ich denke, das ist parteiübergreifender Konsens –, Effizienzreserven zu erschließen, die unser Land vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage sicherlich dringend braucht.
Ich möchte hier noch einmal hervorheben, dass die Beratung im Sonderausschuss sehr konstruktiv gewesen ist. Da möchte ich mich wirklich auch bei den Kollegen der Opposition bedanken. Wir haben sehr konstruktive Beratungen geführt und wir haben das Gesetz in wesentlichen Punkten verbessert. Dazu möchte ich sagen, dass wir uns letztendlich auch dazu verständigt haben, dass wir geeignete Aufgaben direkt in die kommunale Ebene geben. Das ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die ich ausdrücklich unterstütze und die mit diesem Gesetz vom Rahmen her festgeschrieben ist. Streitpunkt war – und darauf ist Herr Ringguth ausführlich eingegangen – der Paragraph 8, in dem die Verordnungsermächtigung für die Errichtung, Auflösung und Verlegung von Landesbehörden festgelegt wird. Wir halten diese Verordnungsermächtigung für notwendig, um zu einer zügigen Umsetzung der von allen gewollten Vorhaben zur Verschlankung und zur Effektivierung der Verwaltung beitragen zu können. Allerdings, so scheint es jetzt, ist genau diese Verordnungsermächtigung der Grund für die Opposition, dem Gesetz nicht zuzustimmen, was ich außerordentlich bedauere.
Herr Ringguth, ich sage Ihnen, wenn Sie jetzt Innenminister wären und hätten diesen Gesetzentwurf vorgelegt,
Dafür will ich Ihnen zwei Gründe nennen, Herr Ringguth: Zum einen, Herr Ringguth, halte ich Sie auch jenseits aller politischen Differenzen, die wir haben, für einen aufrechten Demokraten.
Deshalb wäre ich mir sicher, dass Sie das besondere Privileg einer vom Parlament erteilten Verordnungsermächtigung verantwortungsvoll ausfüllen würden. Das genau wird unser Innenminister auch tun. Wenn er es nicht tut, werden wir ihn ermahnen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Also bei der Ämter- fusion war das anders. Denken Sie mal an Gägelow, da musste der Innenminister zurückgepfiffen werden!)
weil eine Verordnungsermächtigung, wie ich vorhin schon sagte, dem gemeinsamen Interesse entgegenkommt, zügig die Verwaltung unseres Landes umzustrukturieren. Ihre Ablehnung des Gesetzes, meine Damen und Herren von der CDU, suggeriert jedoch, dass die Landesregierung dazu neigt oder neigen könnte, die Verord
für, um es mal gelinde zu sagen, einen bedenklichen politischen Stil. Ich möchte abschließend daher an Sie appellieren, meine Damen und Herren, Ihre Entscheidung der Ablehnung noch einmal zu überdenken,
denn unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, die unser Land prägen, halte ich es für ausgesprochen notwendig, dass die großen Parteien in unserem Land, die Verantwortung tragenden Parteien, in wirklich wichtigen Fragen der Landespolitik an einem Strang ziehen, so, wie wir es heute Morgen beim KAG auch gemacht haben. Die Fraktion der SPD wird diesem sinnvollen und notwendigen Gesetz zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich ganz sachlich feststellen: Welche praktischen Wirkungen das vorliegende Landesorganisationsgesetz für die Organisation der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern letztlich entfaltet, bleibt erst einmal abzuwarten.
Ich möchte wie auch meine Vorredner zunächst an die Erste Lesung anknüpfen. Ja, die Aussage oder Prognose des Kollegen Rehberg war damals sehr deutlich, dass es uns zwar nicht schadet, aber auch nicht weiterhilft.
Aber Herr Kollege Müller hat auch sehr deutlich in gleicher Lesung gesagt, eine Verwaltungsreform wäre theoretisch auch ohne das Gesetz denkbar.
Die damalige Problembeschreibung durch meine Fraktion kann bei Bedarf dem Protokoll entnommen werden. Aus meiner Sicht besteht dazu überhaupt kein Korrekturbedarf.
Meine Damen und Herren, Herr Innenminister, das vorliegende Landesorganisationsgesetz war im Ganzen gesehen meines Erachtens nicht der schlechteste Reformauftakt. Lassen Sie mich diese Einschätzung unter vier Aspekten kurz beschreiben:
Erstens. Der Gesetzgebungsprozess zum Landesorganisationsgesetz zeigt, die Landesregierung ist reformwillig und der Landtag reformfähig. Damit sind bereits zwei
wesentliche Reformvoraussetzungen für MecklenburgVorpommern gegeben. Die zum Gesetzentwurf durchgeführte öffentliche Anhörung des Sonderausschusses am 5. November 2004 zeigte auf zum Teil recht ungewöhnliche Weise große Reformerwartungen ebenso wie Unsicherheiten und Ungewissheiten. DGB-Forderungen – etwa nach einem Personalüberleitungsgesetz zeitgleich zum Vewaltungsmodernisierungsgesetz, die Verwaltungsreform auf allen Ebenen ohne Entlassungen durchzuführen – waren und sind verständlich. Mit dem vorliegenden Gesetz verfehlen sie aber wohl den Adressaten.
Zweitens. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt heute deutlich sichtbar auch die Handschrift des Landtages. Die PDS Fraktion verzichtet an dieser Stelle auf Urheberschaft oder Copyright, hat aber mit der Ersten Lesung und den kritischen Bemerkungen offenbar doch zum Nachdenken angeregt. Die Landesregierung kann sich jedenfalls darauf verlassen, wenn beispielsweise Kollege Heinz Müller als Vorsitzender des Sonderausschusses ankündigt, Probleme des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen sehr gründlich diskutieren zu wollen, dann meinen die das wohl auch ernst. Das war und ist keine parlamentarische Floskel. Der Gesetzentwurf wurde insbesondere mit der Überarbeitung der Paragraphen 3, 8 und 9 qualifiziert.
Drittens, meine Damen und Herren, hatte der Sonderausschuss moniert, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere in Paragraph 3 Absatz 2 – ich gebe noch einmal die Stichworte „Aufgabenübertragung in den eigenen oder übertragenen Wirkungskreis“ – der vom Landtag beschlossenen Grundkonzeption der Verwaltungsreform nicht entspricht, um es ganz vorsichtig, man könnte auch sagen, ganz deutlich, auszudrücken. Auch zu dieser Problematik wurde dem Sonderausschuss eine rechtliche Stellungnahme des derzeitigen Rechtslotsen Herrn Professor von Mutius vorgelegt. Meine Damen und Herren, beim Lesen dieser Stellungnahme leidet man förmlich mit dem Autor mit. Das Drehen und Winden bereitet selbst dem Leser physische Schmerzen.