aber momentan liegt da die Hand des Handelns wohl eher bei Ihnen als bei uns. Ich würde mir wünschen, es wäre anders,
Wir müssen uns vielleicht darüber verständigen, warum Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzgesetzes bei uns im Land nicht so greifen, wie sie greifen könnten. Das ist vollkommen in Ordnung. Darüber sollten wir uns, wenn es so einen Aktionsplan geben sollte, verständigen, was dazu führen kann, dass Jugendschutz besser greift, denn theoretisch ist ja vieles aufgeschrieben, aber praktisch funktioniert es nicht so, wie es funktionieren soll.
Und ganz zum Schluss, wenn ich schon für einen liberalen Umgang gerade mit dem Thema „weiche Drogen“, also Cannabisprodukte, werbe und in diesem Zusammenhang auch einen wissenschaftlich fundierten Umgang an der Stelle anmahne, der wirklich nötig ist, auch bei uns im Land, will ich noch kurz die Kurve bekommen zu dem Thema „Verbot Ja, Verbot Nein“. Wissen Sie, ich glaube immer, dass der freiwillige Verzicht, die Freiwilligkeit, keine Drogen zu konsumieren, hundertmal mehr Wert hat, auch nachhaltig mehr Wert hat als ein einziges Verbot.
(Torsten Renz, CDU: Das zweifle ich an, Herr Walther. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
An der Stelle möchte ich Ihnen einen Satz vorlesen, der für sich spricht, der nämlich vom Verzicht spricht. Er heißt, ich zitiere: „Das Eintreten für Drogenverzicht ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, d. h. nicht nur die Politik, sondern auch Familie, Schule, Kirchen, Gewerkschaften, Vereine und andere gesellschaftliche Organisationen müssen in die Pflicht genommen werden.“ Der Satz begann mit einem Drogenverzicht und ich setze voraus, Verzicht ist ja wohl immer freiwillig, wenn ich das zumindest von der Deklination des Begriffes „Verzicht“ richtig verstanden habe. Von diesem Verzicht spricht aber kein PDS-Politiker, sondern Mitglied des Landtages BadenWürttemberg, Herr Dieter Hillebrand, seines Zeichens CDU-Politiker. – Und an der Stelle bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt noch einmal ums Wort gebeten der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Ich habe hier einen Antrag aus dem Land Brandenburg, getragen von SPD und CDU.
„Im Interesse des Nichtraucherschutzes und als Beitrag der Tabakkonsumverringerung als einem vorrangigen Gesundheitsziel wird die Landesregierung aufgefordert: a) verbindliche Regelungen zu treffen, um spätestens ab dem 1.1.2007 ein Rauchverbot in den Bereichen aller Landesgebäude zu gewährleisten,“
„die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen;“ – und jetzt kommt Punkt b) –, „für die Schulen im Land Brandenburg zum Schuljahr 2005/06 das in der ,Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb‘ bereits bestehende Rauchverbot durch eine Streichung der Ausnahmeregelungen uneingeschränkt wirksam werden zu lassen“.
Ich glaube, Sie werfen uns immer vor, wir sollten nicht nach Bayern sehen. Sehen Sie doch mal nach Brandenburg! So weit entfernt sind wir gar nicht. Wenn Sie das umsetzen, dann haben wir das erreicht, was wir wollen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schmidt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nach den grundsätzlichen Ausführungen von Herrn Walther für die Darstellung der Fraktionsmeinung ein ganz konkretes Beispiel bringen, eben genau zu diesem letzten Satz Ihres Antrages vonseiten der Fraktion der CDU, in dem ja steht: „Daher ist der Konsum legaler und illegaler Drogen bzw. Suchtmittel auf dem gesamten Schulgrundstück sowie auf sämtlichen Schulveranstaltungen durch den Staat nicht mehr zu dulden.“
Nicht mehr zu dulden, das hieß für mich als Lehrerin einer elften Klasse, die auf Klassenfahrt gegangen ist, im Vorfeld der Klassenfahrt gemeinschaftlich mit den Schülern und den Eltern ein Papier zu erstellen, was Verhaltensmaßregeln im Sinne auch staatsgeltender Ordnung sein sollen auf dieser Klassenfahrt. Und dazu gehört unter anderem, und so Sie Kinder haben, wissen Sie das selbst meistens aus dem eigenen Erleben heraus, dass dann auch eine Unterschrift dazugehört zu der Maßgabe, die da schlicht und einfach lautet: Der Konsum von Alkohol ist auf dieser Fahrt verboten, untersagt, wie auch immer formuliert.
Dann komme ich mit dieser Klasse an in der Jugendherbergsstätte, Dreibettzimmer, von innen verschließbar.
Ich habe keinen Zugang, keine rechtliche Möglichkeit, die Sachen der Kinder zu kontrollieren. Das heißt, ich kann deren Koffer, Gepäck et cetera nicht kontrollieren, ob Alkohol enthalten ist, weil das einen Zugriff auf die Persönlichkeit darstellt. Ich kann auch nicht einfach in die Zimmer eintreten, wenn sie von innen verschlossen sind, sondern muss von außen mit Klopfen kenntlich machen, dass ich gerne hinein möchte. Nach wie viel Minuten oder welchem Zeitraum sich die Tür öffnet, ist vorher nirgendwo vereinbart, wird auch sicherlich nicht vereinbar sein. Das heißt, wenn die Kollegen Schüler dann etwas länger aus ihrem Bett brauchen, um aufzustehen und die Tür zu öffnen, ist genügend Zeit gegeben, um diesen Alkohol an irgendwelchen Stellen, die ich auch wieder nicht alleine kontrollieren kann, in diesem Raum zu verstecken.
Fazit des Ganzen ist, dass ich vielleicht früh um vier, obwohl alle diese Vereinbarungen miteinander getroffen worden sind, in einen dieser Räume geholt werde, in dem dann festgestellt wird, dass ein Schüler oder eine Schülerin etwas alkoholisiert, oder wie auch immer, von einer dieser Drogen, von denen wir sprachen – Tabletten gehören übrigens dazu – sich in einem Rausch befindet und wir ganz konkret eine Lösung finden müssen. Und nun sagen Sie mir an dieser Stelle, obwohl es Vereinbarungen gegeben hat, obwohl es ein solches Verbot gegeben hat, wie dies dann an dieser Stelle ganz konkret, so, wie Sie es nennen, durch den Staat nicht mehr zu dulden ist! Diese Frage haben Sie mir in diesem Antrag nicht beantwortet.
Und ich möchte einen ganz anderen Bogen schlagen zu einem Thema, das heute früh hier schon für Aufregung gesorgt hat, nämlich die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Ich kann mich ganz gut erinnern, dass gerade im Zusammenhang mit der Wende und den nachfolgenden Entwicklungen bei Rechtsextremen, die es hier im Osten Deutschlands gegeben hat, auch in Mecklenburg-Vorpommern, wiederholt das Argument gekommen ist, dass eine der Ursachen darin zu finden ist, dass es einen verordneten Antifaschismus mit alledem, was dazugehörte in der DDR, gegeben hat. Das heißt, da werden Verordnungen als missliebig hingestellt, da sie zu Reaktionen führen, die eben nicht zu einer persönlichen Aufarbeitung, Auseinandersetzung geführt haben, sondern dazu, dass durch Verordnungen ein Abschalten zu einer Thematik geführt hat, dass man sich nicht auseinander gesetzt hat und jetzt frei dafür ist, sich diesem hinzugeben.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Landesaktionsplan gegen Sucht und Drogen bei Kindern und Jugendlichen ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion unverzichtbar. Er muss auf den Weg gebracht werden, und zwar deswegen, weil das Einstiegsalter von Jugendlichen, egal ob es lega
le oder illegale Drogen sind, beängstigend tief ist. Bei Rauchern beginnt es mit dem zehnten Lebensjahr, meine Damen und Herren!
Sie, Frau Ministerin, stellen sich hier hin und sagen uns, es steht im KiföG. Natürlich steht es im KiföG. Wir brauchen aber die Maßnahmen, wir brauchen die präventive Seite, dass wir die Familien, die Schüler, die Lehrer, alle, die am gesellschaftlichen Prozess der Erziehung beteiligt sind, in die Lage versetzen, dass die Kinder nicht zum Glimmstängel greifen, nicht in Richtung Nikotinmissbrauch abgleiten oder später zu einer Sucht kommen, meine Damen und Herren.
Liebe Genossinnen und Genossen, es hilft Ihnen überhaupt nichts, wenn Sie jeden Tag vor den Realitäten die Augen verschließen, an den Schulen vorbeifahren und sehen, dort steigt Rauch auf, blauer Dunst, jeden Tag. Nachdem die CDU-Fraktion sich dieses Themas angenommen hat, hat der Minister berechtigterweise erklärt, er wäre durchaus dafür, für Lehrer ein Rauchverbot anzustreben und zu diskutieren.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, richtig, genau. – Heike Polzin, SPD: Ja, prima! Damit haben wir das Problem gelöst, richtig.)
Wir müssen über den präventiven Teil zu einem Ergebnis kommen. Dazu sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Dafür ist die Arbeit der Ministerin genauso wichtig wie die Arbeit von Frau Doese und aller anderen Persönlichkeiten,
die sich im Bereich der Beratung – selbst über die Krankenkassen – mit diesem Thema beschäftigen. Es geht um die Gesundheit unserer jungen Generation, die sozusagen diesen Staat weiterführen soll. Das ist Punkt 1.
Punkt 2: Worum geht es weiter bei der Prävention? Es geht darum, in erster Linie Missbrauch, Gewöhnung und am Ende Sucht zu verhindern. Dafür stehen wir als CDUFraktion hier in diesem Land jeden Tag ein.
und nicht bloß immer darauf zu setzen, dass das Prinzip der Freiwilligkeit greift. Das greift am Ende nicht. Wir müssen zu einem gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage kommen, der da heißt: So etwas tut man nicht, ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich nehme keine Drogen. Das müssen doch die Botschaften am Ende sein für die Menschen, für die Kinder und Jugendlichen, für Frauen und für Männer. Denn wenn wir weiter zuschauen, werden wir immer ohnmächtiger diesem Problem gegenüber. Sie müssen endlich einmal zugeben, dass das so ist.
Dazu gehört am Ende auch Repression. Die präventive Seite heißt am Ende, wenn einer in Not gerät, sozusagen von der Sucht befallen ist oder in die Sucht abgleitet, dass ich dem helfe. Selbstverständlich, dafür haben wir alle Möglichkeiten im Gesundheitsbereich ausgebaut, die sind da.