Protokoll der Sitzung vom 26.05.2005

Es ist heute die Realität, dass gerade Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bei der Beantragung von Hilfeleistungen damit zu rechnen haben, dass das für die Beerdigung angesparte Geld auf dem Konto oder angesparte Sterbegeldversicherungen beziehungsweise Bestattungsvorsorgeverträge als Vermögen mit eingesetzt werden. Gemäß Paragraph 90 des SGB XII ist grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen vor der Gewährung von Sozialhilfe einzusetzen. Hierzu gibt es Ausnahmeregelungen, jedoch ist die Sterbegeldversicherung oder der Bestattungsvorsorgevertrag bei diesen Ausnahmeregelungen nicht erwähnt. Theoretisch gibt es die Möglichkeit, Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträge unter die in Paragraph 90 Absatz 3 SGB XII angeführten Härtefallregelungen abzufassen. Rechtssicherheit für die Betroffenen bietet diese Möglichkeit aber

nicht, da es noch keine einheitliche Verwaltungspraxis und keine Rechtsprechung zu diesem Punkt gibt.

Ähnliches wie für Sozialhilfeempfänger gilt auch für die Empfänger von Arbeitslosengeld II. Bis auf das Schonvermögen in Höhe von grundsätzlich 1.600 Euro haben deshalb Sozialhilfeempfänger ihr Vermögen auch im Todesfalle einzusetzen. Auch hierbei sind Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge nicht ausgenommen. Zwar wird in diesem Bereich ein Grundfreibetrag, also das gesamte Schonvermögen, altersabhängig festgesetzt und beträgt 200 Euro je Lebensjahr, insgesamt maximal 13.000 Euro, aber es gibt keine Möglichkeit, angespartes Vermögen für die eigene Bestattung unabhängig von diesem Schonbetrag gesondert zu berücksichtigen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes, also noch zu Zeiten des BSHG, in seiner Entscheidung vom vergangenen Jahr eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall als Schonvermögen anerkannt. Ausdrücklich hat es dabei den Wunsch vieler Menschen, für die Zeit nach ihrem Tod vorzusorgen, gewürdigt. Ihnen sollen die Mittel erhalten bleiben, die für eine angemessene Bestattung angespart wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es deshalb gerechtfertigt, eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall vom anzurechnenden Vermögen zu verschonen.

Das ist auch der Kerngedanke dieses hier vorliegenden Antrages. Es ist so, dass die etwas unklare Rechtssituation oder auslegbare Rechtssituation – so muss man eher sagen – mitunter zu inakzeptablen Ergebnissen führt. Zwar übernehmen die Kommunen als Träger der Sozialhilfe die Bestattungskosten, wenn es den Familienangehörigen nicht zumutbar ist, diese zu tragen. Es sind aber Einzelfälle bekannt, dass Bestattungsunternehmen zögerlich sind und bis alles erledigt ist, bis sie über die Kostenzusage verfügen, doch nicht im Interesse des Verstorbenen handeln. Sie müssen erst einmal prüfen, ob es Verwandte gibt. Sie kennen das aus einzelnen Fällen. Das soll mit dem hier vorliegenden Antrag verhindert werden. Es soll verhindert werden, dass es lange dauert, bis eine verstorbene Frau, ein verstorbener Mann seine letzte Ruhestätte gefunden hat.

Wir haben im Bestattungsgesetz des Landes Regelungen, die hier aber nicht weiterhelfen. Zwar ist eine verstorbene Frau, ein verstorbener Mann innerhalb von 36Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle zu überführen. Das Gesetz trifft aber keine ausdrückliche Regelung darüber, wann, in welchem Zeitraum der Verstorbene zu bestatten ist. Es liegt in unser aller Interesse, auch die eigene Bestattung als das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu würdigen, das aus unserem Grundgesetz resultiert, und hier Rechtssicherheit zu schaffen, um dem Verstorbenen auch bei seinem letzten Gang die gesellschaftliche Würdigung zu erweisen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich hier und heute

zu diesem Antrag spreche, dann nicht, weil ich über Nacht zu einer Sozialexpertin geworden bin oder weil ich mich in allen Themenbereichen fit fühle, sondern weil diesem Antrag auch ein Fall zugrunde liegt, den ich als Berichterstatterin in den Petitionsausschuss eingebracht habe.

(Angelika Peters, SPD: Richtig.)

Auch wenn ich mich bereits im April vergangenen Jahres mit der Problematik beschäftigt habe, so ist diese Petition für mich immer noch sehr präsent, denn es ging um einen jener Fälle, die einen nicht loslassen. Zu erkennen ist das schon allein an dem Umstand, dass die Akte zwei Monate bei mir lag, in denen ich versucht habe zu helfen. Worum ging es mir? Da wendet sich die Tochter eines alten Ehepaares an uns mit der Bitte um Hilfe für ihre Eltern, da ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten, die Eltern zu unterstützen, erschöpft waren. Der Vater, der ein langjähriges Berufsleben hinter sich hat, in dem er pflichtgemäß Steuern und Sozialversicherungsabgaben entrichtete, hatte sogar für sein eigenes und für das Ableben seiner Ehefrau vorgesorgt. Er hat mit Geld aus einer Rentennachzahlung einen so genannten Bestattungsvorsorgevertrag mit über insgesamt 8.500 Euro abgeschlossen.

Nun wissen wir, dass viele Dinge nicht planbar sind und unvorhergesehene Schicksalsschläge jeden von uns treffen können. Nicht alles lässt sich absichern, so auch in diesem Fall. Die Ehefrau wird pflegebedürftig, das Vermögen des Ehepaares muss aufgebraucht werden, bevor staatliche Unterstützung, sprich in diesem Fall die Sozialhilfe, greift. Dem ist grundsätzlich auch zuzustimmen. In dem vorliegenden Fall verlangte das Sozialamt von den Antragstellern, dass die Bestattungsvorsorgeverträge aufzulösen sind, da diese zum Vermögen zählen und das so genannte Schonvermögen überstiegen.

Aus verschiedenen Gründen hat mich diese Entscheidung betroffen gemacht, insbesondere nachdem mir eine Mitarbeiterin des zuständigen Sozialamtes am Telefon erklärte, dass Bestattungsvorsorgeverträge dazu missbraucht werden könnten, Geld am Sozialamt vorbeizuschummeln, um es dann für sich selbst zu verwenden. Wie man das hinbekommt, wenn man tot ist, konnte die Dame mir leider nicht erklären. Auch war die Auflösung der Bestattungsvorsorgeverträge vertraglicherseits mit finanziellen Verlusten verbunden. Zudem war die Versicherungssumme nicht unangemessen hoch, circa 8.600 Euro für zwei Beerdigungen. Ich habe die Verträge studiert. Extravaganzen konnte ich dabei nicht erkennen, sondern nur, dass Beerdigungen wirklich eine kostspielige Angelegenheit sind.

Gefehlt hat mir bei der Entscheidung des Sozialamts auch das Verständnis dafür, dass es für viele, gerade ältere Menschen unheimlich wichtig ist, im Falle ihres Todes für die Bestattung vorzusorgen. Das hat mich an meine Oma erinnert, die erst beruhigt war, nachdem sie der ganzen Familie mehrfach erklärt hatte, wie sie beerdigt werden möchte und wo das Geld liegt, das sie dafür angespart hat.

Zu ähnlich gelagerten Fällen gab es bereits einige Gerichtsurteile, zwar von diversen Oberverwaltungsgerichten und sogar eines vom Bundesverwaltungsgericht, allerdings kamen sie zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, was die Behandlung von Bestattungsvorsorgeverträgen angeht. Das zeigt, dass gerade diese sehr spezielle Problematik höchst richterlich noch sehr kontrovers gese

hen wird. So lautete, die Sozialministerin hat es angeführt, der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichtes zu einem Fall: Eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall ist zu verschonen. In unserer Sachverständigenanhörung, die ich aus den oben genannten Gründen beantragte, wurde dieser Eindruck von den Vertretern des Sozialministeriums und des Kommunalen Sozialverbandes bestätigt. Der Kommunale Sozialverband unterstützte jedoch gänzlich die Linie des Sozialamtes und als Ergebnis der Sitzung musste festgehalten werden, dass jeder Fall anders liegt und dass die Petenten hätten klagen müssen, falls sie mit der Entscheidung des Sozialamtes nicht einverstanden sind.

Da die Entscheidung auf der Grundlage der noch im letzten Jahr geltenden Sozialgesetze getroffen worden war, blieb uns als Petitionsausschuss nichts anderes übrig, als zu beschließen, dass den Eltern der Petentin nicht geholfen werden konnte. Wir alle hatten, ich erinnere mich sehr gut daran, große Bauchschmerzen bei dieser Entscheidung. Daher, meine Damen und Herren, begrüße ich den Antrag der PDS- und SPD-Fraktion, auch wenn nach der neuen Gesetzeslage in diesem Fall die Eltern der Petentin den Bestattungsvorsorgevertrag wahrscheinlich nicht hätten auflösen müssen, da das Schonvermögen für Personen, die vor dem Jahr 1948 geboren wurden, jetzt doch sehr viel höher ist als noch nach der alten Gesetzeslage. Mit diesem Antrag wird Rechtssicherheit für die Versicherungsnehmer geschaffen und das ist für das persönliche Empfinden der Senioren sehr wichtig. Die CDU-Fraktion hält ebenso wie Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, eine Nachbesserung für solche Fälle für menschenwürdig und notwendig. Wir werden daher Ihrem Antrag zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, Gabriele Meˇsˇt’an, PDS, und Gerd Walther, PDS)

Danke schön, Frau Schlupp.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem Frau Schlupp die Emotionen gerade älterer Leute sehr präzise beschrieben hat, ist dem in dieser Hinsicht nichts hinzuzufügen. Wir haben es hier bei dem Thema Einkommens- und Vermögenseinsatz mit einer Geschichte zu tun, die im Sozialrecht seither praktiziert wird. Da gab es schon immer dieses Schonvermögen, differenziert nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt war es geringer als bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Wir wissen alle, dass die SGB-II-Leistungen – im Volksmund Hartz IV – modifizierte Sozialhilfe sind. Meines Erachtens hat man beim Zustandekommen diesem Bereich zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Unser Antrag zielt in die Richtung, dass man das korrigiert, dass man das entsprechend nachholt, dass Menschen, die für den eigenen Tod Vorsorge treffen, sei es dadurch, dass Geld zurückgelegt wird, oder dadurch, dass Versicherungsleistungen bedient werden, die Sicherheit gibt, dass das einfach statthaft ist, und dass da nicht jemand kommt und sagt, das ist verwertbares Vermögen und bevor sie jetzt die Augen zumachen, greifen Sie mal darauf zurück und setzen Sie das zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes ein.

Worauf es uns ankommt, ist, noch einmal zu betonen, dass man das nicht grenzenlos machen sollte, dass man nicht jedes Vermögen als Vorsorgevermögen für den Fall des eigenen Todes deklarieren kann, sondern dass man sinnvolle Grenzen einzieht und einfach die maßgeblichen Beträge etwas erhöht. Insofern kann ich noch einmal sagen, ich bitte um Zustimmung für diesen Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Gabriele Meˇsˇt’an, PDS – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke schön, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Walther von der Fraktion der PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich kann mich kurz fassen. Ich möchte mich bedanken für die sehr sachliche, konstruktive Diskussion zum Thema Bestattungsvorsorge. Ich freue mich, dass wir bei diesem aus meiner Sicht sehr wichtigen Thema hier sehr rasch zu einem Konsens gekommen sind, wie wir damit umgehen. Es freut mich auch, weil ich persönlich in den letzen Monaten sehr stark bei diesem Thema dafür geworben habe, Mehrheiten zu finden. Sie wissen, das ist im parlamentarischen Raum nicht immer so einfach. Dass wir es an dieser Stelle dennoch geschafft haben, im Sinne der Betroffenen auch unseres Landes, freut mich umso mehr. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken und für die Zustimmung nochmals werben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Siegfried Friese, SPD)

Danke schön, Herr Walther.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1696. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1696 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Vorfahrt für Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern – Wirtschaftsund Arbeitsmarktpolitik strukturell bündeln –, Drucksache 4/1694.

Antrag der Fraktion der CDU: Vorfahrt für Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern – Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik strukturell bündeln – – Drucksache 4/1694 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Strenz von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meinen Ausführungen möchte ich gerne vorab ein paar Thesengrundsätze beziehungsweise Forderungen voranstellen:

Erstens. Wir müssen die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zielgerichteter für arbeitsmarktentlastende

Maßnahmen einsetzen, denn zurzeit wird nur ein Viertel der ESF-Mittel für diesen Zweck eingesetzt und das ist zu wenig.

Zweitens. Die Mittel aus dem ESF sollten verstärkt für Zuverdienstmöglichkeiten eingesetzt werden. Dadurch ließen sich die Beschäftigungsmaßnahmen des Landes nahezu verdoppeln. Auf dieser Basis könnte auch die Entwicklung eines dauerhaften gemeinwohlorientierten Beschäftigungssektors sinnvoll sein.

Drittens. Die Programme zur Förderung von Existenzgründungen müssen zwischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium besser koordiniert werden.

Viertens. In der Arbeitsmarktpolitik wird zu viel Geld für Verwaltung und so genannte Overheadkosten eingesetzt. Bei manchen Projekten werden bis zu 50 Prozent der Mittel nur für Verwaltung verwendet. Das muss anders werden!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Fünftens. Die Programme und Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik müssen überschaubarer werden, denn nicht die Vielzahl an Richtlinien und Einzelprogrammen bringt die Erfolge, sondern die Konzentration auf möglichst wenige Bereiche. Wir müssen vor allem dort fördern, wo eine Chance auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt real besteht.

(Barbara Borchardt, PDS: Und da gibt es ein Muster?)

Meine Damen und Herren, diese fünf Thesen bilden zumindest zum Teil die Grundlage des Ihnen hier vorliegenden Antrags und finden nicht nur deshalb weitgehend meine vollste Zustimmung. Ich gestehe nämlich, diese Thesen und Grundsätze sind nicht meiner Feder entsprungen. Diese Forderungen, meine Damen und Herren, die im Kern eine Neuausrichtung und Umstrukturierung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Land Mecklenburg-Vorpommern fordern, wurden vom Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Herrn Dr. Backhaus natürlich in Mecklenburg-Vorpommern auf dem letzten Parteitag im April in Gägelow offenbart.

Meine Damen und Herren, nun bin ich die Letzte, die nicht bereit wäre, gute programmatische Vorstellungen des politischen Mitbewerbers anzuerkennen

(Beifall Andreas Petters, CDU)

und als Grundlage für eine vielleicht gemeinsame Initiative dann auch zu verwenden. Darum und deshalb geht es uns mit dem vorliegenden Antrag im Kern um drei Dinge:

Erstens wollen wir angesichts der Tatsache von Rekordarbeitslosigkeit und chronischer Wachstumsschwäche eine Bündelung der Ressourcen vollziehen, um so zumindest auf der Ebene der Verwaltung ein Ziehen an einem Strang in Richtung Wachstum und Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für die CDUFraktion ist es schlicht und einfach nicht ersichtlich, warum direkt zusammenhängende Politikfelder einer künstlichen strukturellen Teilung unterzogen worden sind. So sind, ich denke, das ist unstrittig in diesem Hohen Hause, die Existenzgründerpolitik, die Existenzgründerförderung sowie die Verbesserung des Existenzgründerklimas originäre, also ursprüngliche Aufgaben der Wirtschaftspolitik. Wohin es führt, wenn dieser ordnungspolitischen Grundregel nicht entsprochen wird, hat nicht

zuletzt der leider öffentlich ausgetragene Streit über Kompetenzen und Ziele der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zwischen Minister Ebnet und Minister Holter offenbart.