Insofern haben wir ein kleines Mosaiksteinchen dazu geliefert, dass da Bewegung hineinkommt. Und insofern ist es auch nicht sonderlich sinnvoll, wenn wir im Sozialausschuss in den nächsten Tagen und Wochen womöglich einen zweiten Aufguss kreieren und das ganze Thema noch einmal hochholen. Sie sollten jetzt erst einmal Ihre Arbeit ordentlich beenden und wir werden uns das anschauen.
Darüber hinaus muss ich Ihnen sagen, dass Ihr Antrag Widersprüchliches enthält, und ich muss insofern jetzt in dem Antrag ein bisschen herumpuzzeln. Im Punkt 2 Ihres Antrages wollen Sie die Beschränkung auf ein Kontrollgremium – eine legitime Forderung. Im Punkt 5 Ihres Antrages wiederum wollen Sie die klare Abgrenzung zweier Prüfinstanzen. Es wäre also hilfreich gewesen, noch einmal zu hinterfragen: Was will ich eigentlich, was ist
Anliegen des Antrages? Dass es zwei Prüfinstanzen gibt, hat letztlich einen inhaltlichen Hintergrund. Frau Ministerin hat darauf abgestellt, dass MDK und Heimaufsicht durchaus unterschiedlichen Fokus legen auf die Geschehnisse und die Rahmenbedingungen für die Heime.
Ein weiterer Gedanke, den ich ansprechen möchte, hat hier ebenfalls Erwähnung gefunden, nämlich angemeldete Kontrollen. Sie sprechen sich dafür aus, dass diese angemeldeten Kontrollen zurückgefahren und offenbar durch unangemeldete Kontrollen ersetzt werden. Ich habe das hinterfragt und mir ist von Expertinnen und Experten gesagt worden: Also beim besten Willen, die unangemeldeten Kontrollen würden noch viel mehr Schwierigkeiten bringen, wenn sie ausgedehnt werden zulasten der angemeldeten Kontrollen, denn diese geben den Heimen immer noch die Chance, dass der Dienstplan entsprechend eingerichtet wird. Unangemeldete Kontrollen stark auszuweiten würde zu Schwierigkeiten führen, die darin bestehen, dass letztlich an der Stelle den zu Pflegenden die Zeit genommen wird.
Dann operieren Sie mit Begriffen, die recht schwammig sind und letztlich nicht greifbar und schlüssig zu einer Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen führen würden. Sie operieren in Ihrem Antrag mit dem Begriff der verbesserten Pflege. Verbesserte Pflege als ein Schlagwort ist durchaus auch in unserem Sinne, wenn wir es denn nur definieren würden. In Ihrem Antrag ist die Sache sozusagen nicht ganz kenntlich. Und insofern ist es schwer, einer solchen Sache zuzustimmen, auch wenn man es wollte.
Nun noch zur Verschlankung der Pflegedokumentationen. Da sagen die Experten, eine Standardisierung wäre hilfreich und sinnvoll. Eine Verschlankung von Dokumentation enthält aber auch das Risiko der Ungenauigkeit und damit folgend eine schlechtere Pflegedurchführung bei den zu Pflegenden. Insofern ist das auch eine Sache, die eher zweifelhaften Charakters ist.
Insofern möchte ich es an dieser Stelle jetzt dabei bewenden lassen, den Antrag auseinander zu nehmen. Gesagt hatte ich es, wir können diesem Antrag so nicht zustimmen und halten auch kurzfristig eine Behandlung im Sozialausschuss für nicht zielführend und sinnvoll. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Koplin, Sie demotivieren mich hier fast, indem Sie meinen, dass die CDU Pflege nicht begriffen hat.
Eine menschenwürdige und hochwertige Pflege ist nur im gesellschaftlichen Konsens erreichbar und im Verbund aller gesellschaftlichen Kräfte.
Und ich stelle hier schon wieder fest, dass Rot-Rot dazu nicht bereit ist. Das kann es eigentlich nicht sein.
Sie können doch nicht einfach hierher gehen und sagen: Jetzt, weil Wahlkampf auf Bundesebene ist, weil Herr Schröder beschlossen hat, wir machen Wahlkampf,
machen wir für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nichts mehr und arbeiten nicht an der Entbürokratisierung. Das kann es doch nicht sein, meine Damen und Herren!
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: Das hat auch kein Mensch gesagt, Herr Glawe!)
Wogegen wir uns wehren ist erstens, bei der Pflege geht es um einen ganzheitlichen Ansatz. Ich will versuchen, mich wieder ein bisschen zurückzunehmen, aber im Mittelpunkt steht der Mensch in dieser Frage, der pflegebedürftige Bürger, der Hilfe braucht. Und da ist nun mal, wie es im Leben so ist, die Politik mit Gesetzen gefragt. Und wenn Sie Landesarbeitsausschüsse oder auch einen Landespflegeausschuss einsetzen, ist das in Ordnung. Oder Sie sagen dazu runder Tisch, das ist auch in Ordnung. Nur am Ende muss die Politik sagen, was sie will. Und Frau Ministerin muss auf Bundesebene sagen, was im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist. Dabei wollen wir ihr helfen. Sie verweigern sich, meine Damen und Herren. Es geht insgesamt um soziale Hilfen, um die Zukunft der Heime, um die Zukunft der Pflege,
um Familie, um Freunde, um Finanzen und auch um Bürokratie. Das ist sozusagen Politik im Selbstverständnis
Nun will ich Ihnen noch mal zwei, drei Dinge sagen. Es gibt 800 Vorschriften und bürokratische Hemmnisse. Worüber Sie gesprochen haben, Herr Heydorn wie auch Herr Koplin, sind Dinge, die vom MDK und, ich vermute, vielleicht von der Heimaufsicht des Landes aufgeschrieben worden sind.
Heimaufsicht, Gesundheitsamt und MDK – das sind die drei, die Sie genannt haben. Alles andere ist Ihnen wahrscheinlich gar nicht gegenwärtig, habe ich den Eindruck.
Bauaufsicht, Brandschutz, Rettungsamt, Amt für Arbeitsschutz, Standesamt, Zuwendungsgeber, Investitionsmaßnahmen, Sozialversicherungsträger – ich kann es auflisten, wir haben 800 verschiedene Vorträge.
Jetzt noch einmal zu Herrn Heydorn, zu seinen Ausführungen nach der Prüfung von Pflege- und Prozessqualität. Es ist selbstverständlich der CDU bekannt, dass wir nach Struktur, Prozess und Ergebnis zu einem Pflegeprozess kommen und immer wieder darüber nachdenken müssen, ob die Qualität in Ordnung ist oder nicht, ob sie ex- oder intern gesichert und geklärt werden muss. Das ist der CDU sehr wohl bekannt,
Herr Heydorn, das muss ich Ihnen noch einmal sagen, da brauche ich von Ihnen keinen Nachhilfeunterricht. Und bei der Frage der Auslöser einer Prüfung, ist sie turnusmäßig anders durch berechtigte Antragsteller, sind alle Pflegekassen oder auch Beschwerdeführer sozusagen Betroffene, das ist alles in Ordnung, nur man muss doch mal fragen dürfen, ob es weiterhin angezeigt ist, dass man all diese Dinge zusammenfassen kann. Deshalb haben wir in unseren Antrag hineingeschrieben, dass – so, wie es das Heimgesetz in Paragraph 20 auch fordert – nicht nur Absprachen stattfinden, sondern die Kontrollen nicht durch verschiedene Institutionen an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Zeiten stattfinden, ohne dass sie laufend oder teilweise den Pflegeprozess in den Heimen stören. Wir tragen nicht das vor, was wir uns ausdenken, sondern das ist so, wie das Leben draußen spielt, meine Damen und Herren,
denn wenn ich draußen in den Pflegeheimen bei den Fachkräften vortrage, welches Leid oder welches Kreuz durch die Dokumentation in der Pflege ausgelöst wird, erhalte ich in jeder Belegschaftsversammlung Beifall. Sie sagen: „Das ist blanker Unsinn, Glawe, was du hier erzählst.“ Ich meine, Ihnen fehlt so langsam auch der Realitätssinn.