Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Ich möchte gern noch eine Nachfrage stellen: Welche Kosten sind entstanden durch dieses Gutachten?

Für das Gutachten sind Kosten angefallen in Höhe von 14.384 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Meine zweite Frage, Herr Minister:

10. Weshalb ist die Genehmigungsbehörde bisher in Sachen Genehmigung der Erweiterung der Pufferlagerung im Zwischenlager Nord untätig geblieben und welche Kosten (Prozess- und Schadensersatzkosten) können daraus resultieren?

Die Genehmigungsbehörde ist keineswegs untätig geblieben. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Prozesskosten sind bislang nicht entstanden. Über die Kosten im Zusammenhang mit der von der EWN erhobenen Untätigkeitsklage wird das Gericht zu entscheiden haben. Schadensersatzansprüche sind nicht geltend gemacht worden. Es ist nicht ersichtlich, dass ein entsprechender Anspruch begründet werde.

Auch dazu eine Nachfrage: Sie sprachen von der Untätigkeitsklage, die gegen Sie erhoben wurde. Welcher Streitwert wurde vom Gericht festgesetzt?

Es ist vorläufig ein Streitwert von 10 Millionen Euro festgesetzt worden. Dieser Streitwert wird von uns bestritten.

Eine zweite Nachfrage: Warum ist eine Fristverlängerung dieser Untätigkeitsklage beantragt worden?

Wir haben Fristverlängerung beantragt, um neue Aspekte zu prüfen und auch um die rechtliche Vertretung der Landesregierung, des Umweltministeriums vornehmen zu können. Dieses ist vom Gericht akzeptiert worden.

Herr Minister, ich sehe, dass es weitere Zusatzfragen gibt, die gestellt werden können.

Ich bitte zuerst den Abgeordneten Herrn Liskow und dann den Abgeordneten Herrn Riemann, ihre Zusatzfragen zu stellen.

Herr Minister, gibt es neue Gutachten, die durch Ihr Haus in Auftrag gegeben worden sind, und welche Kosten entstehen der Landesregierung dadurch,

(Wolfgang Riemann, CDU: Dem Land.)

entstehen dem Land?

Es gibt gegenwärtig keine neuen Gutachten. Wir haben eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung unserer Vertretung beauftragt.

Herr Minister,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Na, na, na, na!)

welche Kosten entstehen dem Land durch diese Rechtsberatung?

Wie Sie wissen, stehen wir am Anfang des Verfahrens, und ich kann Ihnen am Anfang des Verfahrens nicht sagen, welche Kosten entstehen.

Mit welchen Kosten planen Sie denn?

Dafür gibt es keine konkreten Planungen. Die Kosten hängen, wie Sie wissen, unter anderem vom Streitwert ab.

(Dr. Armin Jäger, CDU: 10 Millionen, das wollen wir mal festhalten.)

Herr Minister, Sie sprachen selbst von 10 Millionen Streitwert. Wo ist hier haushaltstechnisch unter welchem Titel Vorsorge getroffen worden für den möglicherweise eintretenden Schaden für dieses Land durch diese Klage?

Wir haben dazu gegenwärtig keine Vorsorge getroffen. Ich will noch einmal darauf hinweisen, die Festlegung des Streitwertes von 10 Millionen Euro ist vorläufig durch das Gericht vorgenommen worden. Wir bestreiten diesen Streitwert.

Dann sehen wir uns noch mal.

Herr Minister, es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Born. Bitte, Herr Dr. Born, formulieren Sie.

Herr Minister, da Sie eben den vom Gericht festgesetzten vorläufigen Streitwert mit 10 Millionen Euro beziffert haben,

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

wäre es, wenn es nach den gesetzlich vorgesehen Gebühren geht, ganz einfach, die voraussichtlichen Kosten hier mitzuteilen. Da Sie sagen, Sie können das gegenwärtig nicht, gehe ich da recht in der Annahme, dass Sie eine Gebührenvereinbarung getroffen haben, soweit es die Prozessvertretung des Landes angeht? Können Sie uns sagen, in welcher Höhe sich diese bewegt und wie hoch ansonsten die Kosten sind, die nicht die eigenen Anwaltskosten ausmachen? Denn wenn der Streitwert festgesetzt ist durch das Gericht, kann man das aus der Tabelle ablesen.

S e l b s t v e r s t ä n d l i c h ist mit der beauftragten Kanzlei über die Honorierung gesprochen worden, über die Varianten. Endgültige Festlegungen dazu sind noch nicht getroffen worden, zumindest kann ich sie hier im Detail nicht darlegen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen das schriftlich mitteilen.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Herr Minister, die Kosten im Übrigen?

Herr Dr. Born, wenn Sie eine weitere Zusatzfrage stellen wollen, müssten Sie das signalisieren. Und dann bitte ich Sie auch, die in Paragraph 65 Absatz 4 dafür geltenden Regelungen zu beachten.

Frau Präsidentin, ich wollte den Minister nur erinnern an meine Frage.

Herr Dr. Born, Sie können eine Frage formulieren.

Dann stelle ich eine zweite Zusatzfrage, wenn Sie das gestatten.

Bitte.

(Siegfried Friese, SPD: Sprechen Sie doch mal mannhaft ein lautes Wort!)

Herr Minister, wenn Sie bitte den ersten Teil meiner Frage beantworten, wie hoch sich die Kosten im Übrigen belaufen, unabhängig von den Anwaltskosten, die Sie uns jetzt gegenwärtig nicht mitteilen können.

S e l b s t v e r s t ä n d l i c h werden die Gesamtkosten abhängig sein vom Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das müsste er wissen. – Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

insofern kann ich sie heute nicht konkret beantworten. Das, was ich konkret beantworten kann, bekommen Sie als schriftliche Antwort.

Danke schön.

Herr Minister, es gibt offensichtlich weitere zusätzliche Fragen.

(Rudolf Borchert, SPD: Schaulaufen. – Zuruf von Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

Herr Schubert, bitte formulieren Sie Ihre Frage und dann Herr Ankermann.

Herr Minister, wie heißt die Anwaltskanzlei, die die Landesregierung vertritt in diesem Fall?

Die Anwaltskanzlei heißt Klinger mit Sitz in Berlin.

Bitte, Herr Ankermann.

Herr Minister, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie dem Parlament mitgeteilt haben, Sie könnten nicht sagen, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen hat, die von den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abweicht?