Eingehen möchte ich noch auf die so genannte Erleichterung der Hotelmeldepflicht. Meines Erachtens zeigt die Regelung, wie schwierig Deregulierung in Deutschland ist. Derzeit müssen die Gäste in jedem Fall einen besonderen Meldeschein für das Beherbergungswesen eigenhändig ausfüllen und unterschreiben. Dieses wurde von den Tourismusverbänden als umständliche und entbehrliche Überwachung kritisiert. Die Erleichterung besteht nun darin, dass Stammgäste, die innerhalb des vergangenen Jahres schon einmal einen Meldeschein ausgefüllt haben, zukünftig diesen nur noch unterschreiben müssen und das Hotel die Ausfertigung als Serviceleistung übernimmt.
Daraus ergeben sich natürlich auch Fragen: Warum gilt das nur für Stammgäste, die innerhalb eines Jahres das Hotel zum zweiten Mal aufsuchen? Warum kann man nicht generell dem Hotel das Ausfertigen als Serviceleistung übergeben? Warum kann die Meldepflicht für Hotels nicht generell entfallen?
Bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung werden kritische Stimmen laut. Ich denke da besonders aus dem Brief des Städte- und Gemeindetages an die Paragrafen 17, 25 bis 27, 30, 31, 34 a und 38.
Lassen Sie mich anhand der Paragrafen 25 bis 27, durch die eine Verlängerung der jeweiligen Anmeldefristen von zwei Monaten auf sechs Monate beabsichtigt ist, auf die Folgen aufmerksam machen. Die Verlängerung der Anmeldefristen könnte zu einem nicht bezifferbaren Verlust an Anmeldungen mit Hauptwohnsitz für die Kommunen führen. Dies hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Zuweisungen für die Kommunen zur Folge. Dieses
Problems und weiteren Problemen werden wir uns als CDU-Fraktion im Innenausschuss annehmen. Im Gesetzgebungsverfahren ist es natürlich für uns selbstverständlich, dass wir auf eine Anhörung nicht verzichten können und auch nicht verzichten werden.
Die CDU-Fraktion wird einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Innenausschuss zustimmen.
Können Sie mir erklären, warum der Hotelgast bei der Anmeldung nicht seine Identität nachweisen muss? Er muss zwar den Zettel ausfüllen, aber er ist nicht verpflichtet, den Ausweis zu zeigen. Wie überprüft der Hotelier das?
Herr Abgeordneter Schubert, gestatten Sie noch eine weitere Frage des Abgeordneten Friedrich? (Zustimmung)
Die Frage ist, ob Ihnen das bekannt ist und wie nach Ihrer Meinung gewährleistet sein kann, dass der Hotelgast auch derjenige ist, als der er sich da einträgt.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gelegentlich gehen in der politischen Diskussion ein paar Gespenster um. Wenn man über E-Government redet, wird man dieses ebenfalls feststellen können. Auch hier werden gelegentlich Gespenster aufgebaut. So kommt einem in der politischen Diskussion immer wieder die Aussage entgegen, E-Government sei etwas ganz Furchtbares, weil man nun nur noch über elektronische Wege, nur noch über das Internet mit seiner Verwaltung kommunizieren könne. Und diese schreckliche rot-rote Landesregierung würde doch allen Ernstes jeder Oma zumuten, sich einen PC anzuschaffen, um über das Internet mit der Verwaltung zu reden.
(Andreas Petters, CDU: Genau. – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Ein gutes Weihnachtsgeschenk für die Oma.)
Wenn wir diese Gespenster dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüberstellen, ergibt sich ein ziemlich klares Bild. Diese Gespenster sind frei erfunden, denn das, was wir hier vor uns haben, der Innenminister hat darauf verwiesen, ist ein zentrales Stück – nicht das ganze, aber ein zentrales Stück – für das, was wir als E-Government vorhaben, um unsere Verwaltung zu modernisieren.
Natürlich haben wir auch das Thema Anpassung an das Melderechtsrahmengesetz des Bundes, aber dieses scheint mir hier nicht der entscheidende Aspekt zu sein. Der entscheidende Aspekt ist die Frage des Einsatzes der Möglichkeiten der modernen Technik, der Elektronik in unseren Verwaltungen und hier ganz konkret im Bereich des Meldewesens. Und da, meine Damen und Herren, ist die Regelung sehr klar und so gilt sie generell: Wer zukünftig elektronisch mit seiner Verwaltung kommunizieren möchte, wird diese Möglichkeit erhalten. Dieses halte ich für gut und ich bin sehr sicher, dass die Zahl der Menschen, die dieses von sich aus wollen, auch in Mecklenburg-Vorpommern wachsen wird. Wir alle wissen, ihre Zahl ist in unserem Land noch relativ gering. Die aktive Internetnutzung bei uns ist deutlich niedriger als in anderen Bundesländern, aber ich bin sicher, die Zahl wird wachsen.
Aber, meine Damen und Herren, wer diesen Weg nicht gehen will, wer persönlich zu seiner Verwaltung gehen möchte, um dort seine Verwaltungsdinge zu regeln, wird dieses auch zukünftig tun können, sowohl nach diesem Gesetz als auch nach allem anderen, was in diesem Land vorgesehen ist. Das Gespenst, man könne nur noch elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren, ist in der Tat ein Gespenst.
Was ich allerdings wesentlich wichtiger finde, als die Möglichkeit für den Bürger zu schaffen, elektronisch mit seiner Verwaltung zu kommunizieren, ist die Kommunikation der Verwaltungseinheiten untereinander. Meine Damen und Herren, wir wissen, dass der Bundeskanzler – es war noch der vorige Amtsträger – gemeinsam mit allen 16 Ministerpräsidenten eine Vereinbarung getroffen hat, wonach alle deutschen Behörden bis zum Jahr 2008 über sichere Intranetleitungswege miteinander kommunizieren müssen. Diese Möglichkeit muss geschaffen werden. Und auch in unserem Land sind wir auf dem richtigen Weg, wenn wir eine solche Vernetzung über sichere Intranetleitungen herbeiführen. Behördenkommunikation über das Netz Lawine ist insgesamt richtig und wird auch für unsere Meldebehörden eine wesentliche Arbeitserleichterung mit sich bringen. Das zentrale Informationsregister wird dieses komplettieren und wir werden insgesamt zu einer Vereinfachung von Verwaltungsabläufen kommen, wir werden zu einer Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsabläufen kommen und wir werden alte Zöpfe abschneiden.
Das Thema Abmeldungen hat der Innenminister bereits erwähnt. Es ist bei unseren technologischen Möglichkeiten kaum noch jemandem zu erklären, warum man sich an der einen Behörde abmelden und an der anderen Behörde anmelden muss, ob denn nicht die Behörde, wo man sich anmeldet, auf elektronischem Wege der anderen Behörde mitteilen kann, dass jemand umgezogen ist. Vorhin kam bei meinen Ausführungen ein Zwischenruf „Selbstverständlichkeit“. Ja, meine Damen und Herren, in unse
rem Zeitalter muss dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Sie sehen, es ist in diesem Gesetzentwurf – wenn ich das mal so salopp sagen darf – wesentlich mehr Musik drin, als der etwas trockene und nüchterne Titel verrät. Ich glaube, wir gehen hier einen wichtigen Schritt zur Modernisierung unserer Verwaltung.
Dass das Thema Datenschutz und das Thema Beachtung der informationellen Selbstbestimmung hier eine zentrale Rolle spielen, muss ich, glaube ich, nicht unterstreichen. Wir werden uns im Innenausschuss sicherlich mit diesem Thema auseinander setzen und sicherlich auch den Datenschutzbeauftragten fragen, wie weit in etwa Regelungen wie elektronische Signatur und andere sind, wie weit hier die Möglichkeiten tatsächlich bestehen, dies alles sicher und unter datenschutzrechtlichen Aspekten vernünftig zu gestalten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen kleinen Satz zum Thema Kosten sagen. Zunächst einmal, lieber Kollege Schubert, natürlich muss man für solche moderne Technologie zunächst einmal Geld in die Hand nehmen, das wird einem nicht geschenkt. Aber ich glaube, so, wie jedes vernünftige Unternehmen immer wieder investiert, um seine technische Ausstattung zu verbessern, müssen wir auch in unseren Verwaltungen Geld in die Hand nehmen, müssen wir investieren, müssen wir unsere Technik auf einen modernen Stand bringen, damit wir im Vollzug entsprechende Einsparmöglichkeiten erschließen. Das ist ein völlig normaler Vorgang, das wird hier auch stattfinden.
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen und auch über die übrigen Regelungen, die hier noch keine Rolle gespielt haben, diskutieren.
Ganz nebenbei: Die Überweisung in den Tourismusausschuss, die der Ältestenrat uns hier vorschlägt, halte ich für eine richtige und sinnvolle Festlegung.
Wir alle, meine Damen und Herren, oder die meisten von uns werden mitbekommen haben die Diskussionen um die Rügenkarte, um die Usedomkarte und um das, was unsere Hoteliers uns, wie ich finde, vernünftigerweise anbieten möchten, um den Tourismus hier noch ein kleines Stückchen attraktiver zu machen. Wir sind schon ein tolles Land, aber auch das Gute kann besser werden und dem sollte man Türen und Tore öffnen. Das, was wir im Moment in unseren Melderechtsbestimmungen an Regelungen haben, stammt aus einer Zeit, in der insbesondere die Kuppelei, die Förderung der Unzucht
und Ähnliches im Denken der Juristen eine große Rolle spielte, aus der Motivation heraus, dieses zu unterbinden. Ich hoffe, über diese Zeiten sind wir hinweg. Wir können auch über die entsprechenden rechtlichen Regelungen hinwegkommen. Deswegen bitte ich Sie um Überweisung dieses Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass nur die Juristen diesbezüglich da hinterher waren, etwas aufzuklären.
Das muss ich mal zu Ehren der Juristinnen und Juristen sagen. Das war wohl eher eine Wertevorstellung.
Meine Damen und Herren, mit der Neufassung des Melderahmenrechtsgesetzes auf Bundesebene ist es angezeigt und nur konsequent, auch das Landesmeldegesetz anzupassen. Natürlich enthält der Gesetzentwurf keine Sensation, denn vor allem der Zweck ist bereits mit dem Rahmengesetz auf Bundesebene für die Länder hinlänglich bestimmt worden.
Für die Belange der öffentlichen Verwaltung werden Meldedaten erhoben, die die Identifizierung einer Person und ihrer Wohnung ermöglichen. So weit, so gut, könnte man sagen. Das ist der Rahmen, der für das Landesgesetz gelten soll. Niemand hat wohl auch ernsthaft etwas dagegen, dass Gesetze sich den Möglichkeiten von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien stellen müssen. Das Internet beispielsweise eröffnet weit reichende und unkomplizierte Zugriffe auf Daten. Und auch gegen elektronische Datenübermittlung ist kaum etwas zu sagen, wenn der Datenschutz stimmt. Sicherlich ist auch aus Sicht der Betroffenen zu begrüßen, dass zukünftig weniger Daten erfasst und registriert werden. Das Melderechtsrahmengesetz des Bundes wurde 2002 und 2004 geändert. Und wie in anderen Fällen schlägt diese Änderung auch auf das Landesrecht nieder.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Gesetz ein bundeseinheitlicher Rahmen, insbesondere über die Zweckbindung und den Umfang der Meldedatenerhebung sowie Speicherung, festgelegt wird. Dennoch hat aus unserer Sicht dieses Gesetz genau einen Makel, nämlich den Makel, den Rahmengesetzgebungen in der Regel immer haben, sie halten sich nämlich im Rahmen nicht deutlich zurück.
Das heißt, wir haben das Gefühl, dass hier etwas überreguliert und den Ländern sehr wenig Spielraum für eigene Regulierung gegeben wird. Diesen hätten wir uns gern gewünscht. Dennoch sind, wenn auch spärlich, Handlungsspielräume für die Länder durchaus gegeben. Und um hier den Stier, wer auch immer das sein mag, gleich bei den Hörnern zu packen, will ich zwei Sachverhalte benennen:
Erstens. Es ist aus unserer Sicht nicht einzusehen und kaum begründbar, warum bei der Übermittlung von Daten aus dem Melderegister gemäß Paragraf 35 nicht wie bislang eine geltende Widerspruchsregelung durch eine Einwilligungsregelung ersetzt werden sollte. Leider sind entsprechende seit Jahren von dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geäußerte Bedenken nach der Umsetzbarkeit der Widerspruchsregelung und nach ihrer Fragwürdigkeit aus Sicht des Rechts auf informelle Selbstbestimmung lapidar mit der Begründung