Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das am 23.06.2005 in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das zum 1. August 2001 in Kraft getretene Bundeslebenspartnerschaftsgesetz beinhaltete ursprünglich ausschließlich die begriffliche Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben des Bundesrechts. Das heißt, es wurde in 14 verschiedenen Landesgesetzen und Verordnungen, von der Gemeindekassenverordnung über das Denkmalschutzgesetz bis zur Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung, der Begriff „Ehegatte“ durch das Wort „Lebenspartner“ ergänzt. Die öffentliche Anhörung des Lesben- und Schwulenverbandes, des Vereins lesbischer und schwuler Polizeibeamter und des Landesverbandes der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Dezember 2005 wie auch spätere schriftliche Äußerungen dazu ergaben, dass diese Anpassungen aus Gründen der Gleichstellung zu begrüßen seien, jedoch nicht weit genug gehen würden.
Am 22. Februar 2006 wurde die Beratung des Gesetzentwurfes von der Sitzung des Innenausschusses auf Antrag von SPD und Linkspartei.PDS zurückgezogen und ein Änderungsantrag vorgelegt, der sich inhaltlich nicht auf den eingebrachten Gesetzestext bezog, sondern unter der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes und anderer Vorschriften“ einen völlig neuen Gesetzentwurf enthielt. Dieser Gesetzentwurf beinhaltete unter den Überschriften „Problem“ und „Lösung“ einen gänzlich neuen Ansatz, der im ursprünglichen Gesetzentwurf gar nicht zur Debatte stand. Nunmehr ging es um die Anpassung des Landesrechtes an das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts sowie das am 12.02.2005 in Kraft getretene
Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts, welches inhaltlich ja dann Zuständigkeiten neu regelt. Sowohl das Problem dieses Gesetzentwurfes wie auch die inhaltliche Lösung weisen keine Übereinstimmung mit dem Problem und der Lösung des ursprünglichen Gesetzestextes aus. Entsprechend folgerichtig war der Änderungsantrag auch als völlig neuer Gesetzentwurf gestaltet.
Die CDU-Fraktion hat sofort darauf hingewiesen, dass ein neuer Gesetzentwurf nicht im Laufe der Ausschussberatungen eingeführt werden könne, sondern einer Ersten Lesung im Parlament bedarf. Es wurde daraufhin durch den Ausschussvorsitzenden eine Prüfung durch die Landtagsverwaltung veranlasst. Durch den Direktor des Landtages wurde mit Schreiben vom 22.03.2006 erläutert, dass der Rechts- und Europaausschuss am 02.03.2006 einstimmig folgendes grundsätzliches Verfahren beschlossen habe: „Das Parlament kann ohne erneute Erste Lesung den Inhalt der Gesetzesvorlage umfassend ändern, soweit die Änderungen in einem unmittelbaren Sachzusammenhang zur Ursprungsvorlage stehen.“ Ein solcher unmittelbarer Sachzusammenhang ist anzuerkennen, wenn die Ergänzungen an dem Gesetzgebungsgrund oder an den Gesetzgebungszielen der ursprünglichen Vorlage anknüpfen. Jenes Schreiben kommt zu dem Ergebnis, dass ein derartiger unmittelbarer Sachzusammenhang bestehe und die Änderung zulässig sei. Das sieht die CDU-Fraktion anders.
Mit Änderungsantrag vom 24. März 2006 wurde der Änderungsantrag vom 23. Februar 2006 für erledigt erklärt. Nun aber werden per Änderungsantrag nicht nur die Artikel zur Anpassung des Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes aufgenommen, sondern darüber hinaus auch weitere 19 neue Artikel eingefügt, mit denen die verschiedensten Landesgesetze vom Landesarchivgesetz über das Landesbeamtengesetz bis zur Änderung des Landesministergesetzes, die bisher nicht Gegenstand des Gesetzes waren, begrifflich an das Bundeslebenspartnerschaftsgesetz angepasst werden.
Eine erneute schriftliche Anhörung einzelner Verbände zu diesen Änderungen folgte. Erst am 26.04. dieses Jahres wurde dem Ausschuss mit Drucksache 4/258 die Stellungnahme der Normprüfstelle übersandt, die inhaltlich auch fünf Seiten Kritik an den Änderungen übt. Daraufhin werden in einem neuen Änderungsantrag von SPD und Linkspartei.PDS vom 10.05.2006 drei vorgesehene Anpassungen wieder gestrichen.
Die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, hat sich bei der Endabstimmung im Innenausschuss enthalten und eine Zustimmung kommt auch heute nicht in Betracht. Wir sind der Auffassung, dass das Gesetzgebungsverfahren mit Mängeln behaftet und eine Verfassungswidrigkeit wegen des Bepackungsverbotes nicht auszuschließen ist. Wir werden uns deshalb enthalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anpassung von Landesrecht an vorgegebenes Bundesrecht ist ja häufig eine relativ unspektakuläre Sache, die hier ohne große Diskussionen vollzogen wird. Das scheint bei der Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes und weiterer gesetzlicher Vorschriften, die in diesem Zusammenhang stehen, offenbar nicht so zu sein. Wir haben es gemerkt an den sehr umfangreichen Ausschussberatungen und auch an der jetzigen Diskussion.
Und zur Diskussion jetzt, Frau Friemann-Jennert, wäre ich Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie uns nicht nur über das Verfahren die Position der CDU dargestellt hätten, sondern wenn Sie etwas zum Inhalt beziehungsweise zur Sache selbst gesagt hätten.
Die Frage der Redezeit, die kann man ja bekanntlich vorher regeln. Ich habe die Position der CDU zu den inhaltlichen Fragen sowohl hier als auch weitgehend im Ausschuss vermisst. Das ist schade. Ich bin der Auffassung, wir sollten zu dieser Frage sehr wohl, sehr klar und sehr deutlich Stellung nehmen. Der Bund, meine Damen und Herren, hat dies bereits vor einer Reihe von Jahren getan, denn unter rot-grüner Führung wurde 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz als verfassungskonform bestätigt. Wir wissen, hier wird die Partnerschaft sozusagen verbrieft und besiegelt, die Partnerschaft zwischen Menschen gleichen Geschlechts der Ehe in vielen Fragen gleichgestellt. Das Landesrecht ist dem anzupassen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah in der Tat 14 Bereiche vor. Wir haben uns nach der ersten Anhörung entschieden, dieses Gesetz wirklich aufzubessern und weitere Punkte hinzuzufügen. Ich glaube, es war beispielhaft, wie diese Anhörung gelaufen ist, denn sie hat uns sehr viele neue Aspekte gebracht, hat uns aufmerksam gemacht auf Lücken, die der Gesetzentwurf enthielt. Ich möchte allen, die an dieser Anhörung teilgenommen haben, insbesondere dem Landesverband der Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern, für ihre Positionierungen hier danken. Da hat das parlamentarische Verfahren sehr gefruchtet.
Wir haben nun eine Vorlage vor uns, meine Damen und Herren, in der 27 Gesetze und Verordnungen geändert werden. Ich glaube, der inhaltliche Zusammenhang – das Schreiben des Rechtsausschusses, Frau Friemann-Jennert, sagt dies auch sehr deutlich – zum Gegenstand, über den wir reden, ist gegeben. Dieses ist unzweifelhaft so. Deswegen glaube ich auch nicht, dass wir hier vom Verfahren her gegen die Verfassung verstoßen. Ich glaube vielmehr, wir hätten noch mehr machen müssen, denn der Vorsitzende hat es in seiner Ausführung bereits deutlich gemacht, wir haben noch nicht alle Punkte erfasst. Wir werden uns noch einmal in der nächsten Wahlperiode mit diesem Thema auseinander setzen müssen.
Heute können wir feststellen, wir sind das vierte Land in der Bundesrepublik Deutschland, das eine so weitgehende – noch nicht perfekte – Anpassung unserer gesetzlichen Vorschriften an das Lebenspartnerschaftsrecht vor
nimmt. Ich glaube, dieses steht einem modernen, einem toleranten, einem liberalen Rechtsstaat sehr gut zu Gesicht. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Mit der heutigen Zweiten Lesung des Gesetzentwurfes wollen wir eine weitreichende Anpassung des Landesrechts an das geltende Bundesrecht vornehmen. Die Drucksache macht deutlich, wie umfangreich insbesondere im Rahmen der Beratungen des Innenausschusses hier gearbeitet wurde. Zahlreiche Änderungen wurden durch die Koalitionsfraktionen eingebracht und sind das Ergebnis von Anhörungen, aber auch von zahlreichen Einzelgesprächen mit Interessenverbänden und Vereinen, von denen heute einige anwesend sind. Im Zuge des heutigen Anpassungsgesetzes wird zusätzlich auch das seit September 2001 existierende Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz geändert. Hier gibt es insbesondere Änderungen im Bereich des Namensrechts.
Die zahlreichen Diskussionen im federführenden Innenausschuss sowie im Rahmen der Entstehung des Gesetzes machen insgesamt leider aber auch deutlich, dass es immer noch ein weiter Weg ist zur wirklichen Gleichstellung. Dies kann man übrigens für den Begriff der Gleichstellung insgesamt feststellen, denn grundgesetzlich ist verankert: Alle Menschen sind gleich, egal welcher Religion, Hautfarbe, Sexualität oder Behinderung sie angehören. Dies hört sich theoretisch gut an, macht aber in der täglichen Umsetzung immer noch immense Schwierigkeiten.
Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien schreiben ebenfalls eine umfassende Gleichstellung vor. Andere europäische Staaten zeigen, dass Gleichstellung mehr bedeuten kann als das, was wir in Deutschland kennen und erleben. Es gibt Staaten, die beispielsweise den Begriff der Ehe für alle selbst gewählten Formen des familiären Zusammenlebens gelten lassen. In Deutschland, und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern, gilt weiterhin das altbewährte Prinzip von Mann und Frau, zumindest wenn es um die Ehe geht. Daher kann die heutige Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur wirklichen Gleichstellung sein. Weitere Schritte, Herr Friese hat es gesagt, müssen folgen.
Dies sollte beispielsweise einhergehen mit einer gesellschaftlichen Diskussion auch über den Begriff der Familie. Für uns als Linkspartei.PDS ist Familie dort, wo mindestens zwei Menschen selbstbestimmt zusammenleben. Das können sein Mutter und Kind, Vater und Kind, das können zwei Männer sein, das können zwei Frauen sein, aber auch andere Lebensformen sind möglich.
Neben der spannenden gesellschaftlichen und damit auch politischen Diskussion zu diesem Thema gilt es, weitere Lebensbereiche im Rahmen wirklicher Gleichstellung anzupassen. In Deutschland sind das zwei Themenbereiche, und zwar insbesondere das Steuerrecht und das
Adoptionsrecht. Genügend Aufgaben also, in einer neuen Legislatur hier im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern am Thema weiterzuarbeiten, aber auch Bundesratsinitiativen zu unterstützen oder selbst mit anderen Ländern auf den Weg zu bringen.
Im Rahmen der Ersten Lesung gab es hier und da Unverständnis über meine Ausführungen hier im Hohen Hause. Deshalb heute noch einmal deutlich: Alle Änderungen, die wir mit zäher Kleinarbeit in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet haben, sind dem Innenministerium zuvor bekannt gewesen, bekannt deshalb, weil wir sie als Fraktion dem Innenministerium zugearbeitet hatten. Deshalb mein Unverständnis damals wie auch heute darüber, dass im Hause des Innenministeriums, aus welchem Grunde auch immer, nicht so gearbeitet wurde, wie es möglich und nötig war.
Ich kann für meine Fraktion betonen: Sollte es wieder zu ähnlichen Situationen kommen, dann sind wir willens und in der Lage, solche Gesetze selbst zu entwerfen und parlamentarisch einzubringen. Zweifelsohne hätten wir wenigstens zwei Jahre eher die heutige Schlusslesung erlebt. Dies soll aber nicht die heutige Freude über das Landesanpassungsgesetz schmälern. Insbesondere für alle vom Gesetz Betroffenen bleibt der 27.06.2006 ein Tag der Freude, Freude über ein Stück mehr Gerechtigkeit, Freude über ein Stück mehr Anerkennung und Freude über ein Stück mehr Selbstbewusstsein. – Danke schön.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Drucksache 4/1767. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2280, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 30 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 30 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS sowie Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/2280 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/2280 bei Zustimmung der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes und anderer Gesetze, auf Drucksache 4/2046, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/2318.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2046 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmeldegesetzes beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung an das geänderte Rahmenrecht des Bundes sowie Regelungen von elektronischen Meldevorgängen und Meldeauskünften. Wir haben im Ausschuss selbst festgestellt, dass das eigentlich zu wenig ist. Das Bundesrecht hindert uns aber an einer weiteren Vereinfachung insbesondere für das Beherbergungsgewerbe. Deshalb sieht unsere Beschlussempfehlung auch eine Entschließung vor, in der die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine Lockerung des Rahmenrechtes des Bundes einzusetzen. Außerdem soll das Innenministerium die Kostenverordnung anpassen, damit auf das automatisierte Verfahren angemessene Gebühren erhoben werden können.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum des Landtages die Annahme der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf in der geänderten Fassung und bittet um Zustimmung zu der vorgelegten Entschließung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.