Protokoll der Sitzung vom 28.06.2006

Sehr geehrte Damen und Herren, das Sondersystem Landwirtschaftliche Sozialversicherung berücksichtigt unternehmensspezifische Sicherungsinteressen, deckt die Bedürfnisse der Unternehmen und sichert die berufsständische Einflussnahme. Dennoch steht sie gerade vor dem Hintergrund der dramatischen Strukturentwicklung in der Landwirtschaft vor enormen Herausforderungen. Schon heute werden über 70 Prozent der Haushaltsmittel, die seitens des Bundes für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme verwandt. Die rot-grüne Bundesregierung hat in diesem Bereich erhebliche Kürzungen mit den Haushaltsbegleitgesetzen zum Nachteil der Landwirtschaftsunternehmen und ihrer Familien durchgesetzt. Gerade deshalb ist das heute durch den Strukturwandel bedingte finanzielle Defizit in den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsanstalten unvermeidbar gewesen.

Zum Hintergrund nur ein Beispiel: Das Verhältnis zwischen Beitragszahler und Rentner in der deutschen Rentenversicherung beträgt 10 Beitragszahler zu 4 Rentnern, in der Altersversicherung der Landwirtschaft beträgt das Verhältnis 10 Beitragszahler zu 15 Rentnern.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Das deutsche Rentenversicherungssystem wäre ohne massive staatliche Stützung längst zusammengebrochen. Dort wird die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sprich die Mitfinanzierung aus Steuermitteln, nicht infrage gestellt. Dies, meine Damen und Herren, muss erst recht für die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme gelten. Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Landwirtschaftliche Sozialversicherung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht nur die einer Berufsgruppe. Vor dem Hintergrund, dass in die deutsche Rentenversicherung im laufenden Jahr über 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt eingezahlt werden, ist der Anteil der landwirtschaftlichen Altersversicherung mit 3,7 Milliarden Euro durchaus vertretbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, es soll nicht der Eindruck entstehen, dass wir uns einer Reform entgegenstellen wollen. Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung ist weiterzuentwickeln. Die Bestrebungen des Bundes, durch eine Umstrukturierung eine dauerhafte finanzielle Entlastung zu erreichen, bedürfen durchaus der Unterstützung. Die Senkung der Verwaltungskosten ist unumgänglich,

um die Beitragssätze auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Gerade die Mittelostdeutsche Versicherungsanstalt, die für die gesamten neuen Bundesländer zuständig ist, hat hier einen Vorteil. Aus diesem Grunde ist meine Fraktion der Auffassung, dass die Landesregierung sich frühzeitig in die Diskussion um die Reform der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung einbringen muss. Ziel der Reform muss die finanzielle Entlastung der Beitragszahler, die Entlastung des Bundeshaushaltes und die Senkung von Verwaltungskosten sein. Auf keinen Fall darf es aber bei der beabsichtigten Reform zu einer strukturell bedingten Schlechterstellung der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern kommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Gerade die höchst unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Bundesländern sind historisch gewachsen. Damit verbunden sind die erheblichen Differenzen bei den Belastungen für die Landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung. Daher spricht vieles für die Weiterführung der bisherigen regionalen Gliederung der Versicherungssysteme. Eine bundesweit einheitliche Beitragsverteilung würde zu einem Finanztransfer von Ost nach West und Nord nach Süd führen. Es wäre nicht zu vermitteln, warum bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Beiträge nivelliert werden sollen. Dies würde unweigerlich zu einer stärkeren Beitragsbelastung im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung für unsere Betriebe führen.

Keinen Sinn macht es unseres Erachtens, die Verwaltungskosten bei der Betrachtung in den Vordergrund zu stellen. Kosten der Verwaltung, die mit einem Anteil von rund fünf Prozent zu Buche schlagen, stehen Leistungskosten von rund 95 Prozent gegenüber. Das kann und darf nicht dazu führen, die bisherigen regionalen Systemträger in einem einheitlichen Bundesträger zusammenzufassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass darüber nachgedacht werden muss, inwieweit andere Maßnahmen zur Konsolidierung des Systems beitragen können. Hierzu können die Begrenzung der Unfallrente auf aktive Landwirte, die Einführung unterschiedlicher Hebesätze, die Beitragserhebung nach Arbeitskräftebedarf oder eine Leistungsveränderung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft infrage kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, im Interesse unserer Landwirte frühzeitig aktiv zu werden, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Dieses Anliegen haben wir doch alle und deshalb sollten Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, unserem Antrag zustimmen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schlupp.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste erteile ich das Wort der Abgeordneten Frau Lilly Kühnel für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen der CDU haben sich

bei der Fraktion der FDP im Kieler Landtag belesen. Der dort vorgelegte Antrag „Landwirtschaftliche Sozialversicherung“ hat ihnen so gut gefallen, dass sie ihn gleich wortgleich unter Austausch der Ländernamen hier eingebracht haben.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Alles abgesprochen, selbstverständlich, aber nicht gerade einfallsreich. Die Landesregierung möge darauf hinwirken, dass die von der großen Koalition laut Koa-Vertrag angestrebte Reform der agrarsozialen Sicherungssyst eme an andere Sozialsysteme angepasst, modernisiert, mit diesen verzahnt werden soll. In diesem Zusammenhang möge die Landesregierung vor der Bundesregierung die besondere Situation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung deutlich machen. Insbesondere sei auf die unterschiedlichen Agrarstrukturen in Deutschland hinzuweisen, damit im Falle einer Senkung der Bundesmittel für die landwirtschaftlichen Sozialsicherungssysteme die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern strukturbedingt nicht schlechter gestellt werden. So weit der adaptierte FDP-Antrag.

Frau Schlupp sagte es bereits, rund 72 Prozent, 3,7 Milliarden Euro des deutschen Agrarhaushaltes sind jährlich für die Stabilisierung der agrarsozialen Sicherungssysteme – dazu gehören die Landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte – aufzubringen. Es ist schon interessant, vielleicht auch für Sie, zu wissen, wer überhaupt durch diese Landwirtschaftliche Sozialversicherung abgesichert ist. In die Landwirtschaftliche Unfallversicherung, sprich Berufsgenossenschaft, zahlen alle landwirtschaftlichen Unternehmen auf Hektarbasis ein und erhalten in der Regel staatliche Zuschüsse. Ich betone noch mal, auf Hektarbasis, also es wird hier nicht die Person versichert, sondern die Größe des Unternehmens. Das ist nämlich wichtig, wenn wir zu der nächsten Schlussfolgerung kommen.

Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung betrifft nicht die Angestellten des Unternehmens, das sagte Frau Schlupp, sondern „nur“ die Betriebsleiter von Einzelunternehmen, Geschäftsführer beziehungsweise Gesellschafter von juristischen Personen, nicht aber die Vorstände von eingetragenen Genossenschaften. Das ist zwar eine Kuriosität, aber das ist so. Ich weiß das deswegen, weil ich selbst in dieser Versicherung versichert bin. Also insgesamt kann man sagen, dass das in Mecklenburg-Vorpommern, ich weiß nicht die genaue Zahl, kaum mehr als 5.000 Personen betrifft.

Die Versorgung in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Landwirtschaftlichen Pflegekasse ist vergleichbar mit der in anderen gesetzlichen Krankenkassen. Die Finanzierung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Einstufungswerten und Beitragsklassen je nach Umfang des Unternehmens. Hierzu gehören noch viele andere kleine Details, die ich hier heute nicht nennen möchte. Das heißt, die Unternehmen im Osten kommen mehrheitlich nicht aufgrund der größeren Strukturen in den Bereich von staatlichen Zuschüssen.

Die Landwirtschaftliche Alterskasse stellt in den neuen Bundesländern ein besonderes Problem dar, aber dieses ist zurzeit noch nicht spürbar, weil die meisten Versicherten der landwirtschaftlichen Unternehmen noch An

sprüche aus den gesetzlichen Rentenversicherungen der ehemaligen DDR haben. Ohne diese Ansprüche könnte ein Versicherter nach jetzigen Regelungen maximal nur 10 Euro pro Arbeitsjahr geltend machen. Unternehmer ist man ja erst, wenn man den Betrieb übernommen hat, und Rentenanspruch hat man auch nur, wenn man den Betrieb wieder abgegeben hat. Das wäre also bei 30 Arbeitsjahren lediglich ein Rentenanspruch von 300 Euro.

Nach dem alten System in der Bundesrepublik mit dem Generationsvertrag (Altenteiler) ging es für Jahrzehnte auf, stößt aber auch dort schon seit Jahren an seine Grenzen. Wenn das alte System der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung in das in der Diskussion befindliche neue System eingebunden werden soll, so wird das nicht ohne staatliche Transferleistung möglich sein. Deswegen möchten wir in Mecklenburg-Vorpommern, wie gesagt, da wir zurzeit gar nicht so sehr davon betroffen sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht unnötig vorpreschen, weil noch nicht einmal klar ist, wie das alte System reformiert werden kann.

Der Bundesrechnungshof hat einen Prüfbericht zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Entwurf erstellt. Dieser liegt seit Ende März dieses Jahres der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie den Spitzenverbänden der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Prüfung vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt in Deutschland, was die Agrarstrukturen betrifft, ein deutliches Nord-Süd-Gefälle, vorherrschend groß strukturierte Unternehmen in Nord- und Mitteldeutschland und eine Vielzahl von kleineren Familienbetrieben in Süddeutschland. Man kann jedoch auch sagen, dass es in den neuen Bundesländern – das, glaube ich, wurde von meiner Vorrednerin auch schon gesagt – eine effiziente Verwaltungsstruktur der agrarsozialen Sicherung gibt. Es gibt nur einen einzigen Träger in den neuen Bundesländern – vor einigen Jahren waren nur vier Bundesländer beteiligt, Sachsen hat sich jetzt angeschlossen – mit Sitz in Hönow bei Berlin. Man könnte fast sagen, Anruf in Hönow genügt bei uns im Osten. Und ich kann Ihnen sagen, es funktioniert tatsächlich. Man ruft dort an und kriegt seine Behandlung bestätigt oder eben auch nicht. Es ergeben sich also in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Unfallversicherung regional gravierende Unterschiede, die das Solidarprinzip erheblich belasten würden.

Die Bundesländer waren bisher im Verfahren noch nicht beteiligt. Es gibt zurzeit weder eine Stellungnahme der Bundesregierung, geschweige denn eine Gesetzesinitiative, an der die Länder bereits mitwirken könnten. Bis Ende Juli dieses Jahres wird zunächst die Bundesregierung zu diesem Entwurf Stellung nehmen. Erst danach wird es einen fertigen Prüfbericht geben. Eine offizielle Aussage zum weiteren Vorgehen der Bundesrepublik liegt zurzeit nicht vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum jetzigen Zeitpunkt besteht also überhaupt noch keine Veranlassung, die Landesregierung zum Handeln aufzufordern. Wenn die Sache spruchreif ist, müsste die Landesregierung mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie sich nicht im Einklang mit dem Berufsstand für die Interessen der hiesigen Landwirte einsetzen würde.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Auch wenn der Antrag inhaltlich in die richtige Richtung weist, so ist der Zeitpunkt zurzeit nicht der richtige. Und damit lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall Heike Polzin, SPD – Zurufe von Wolfgang Riemann, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kühnel.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als gelernter Fahrzeugschlosser muss ich zugestehen, dass ich mich diesem Thema erst nähern musste, und ich verdanke das Wissen, über das ich jetzt verfüge, vor allen Dingen zwei Personen: Eine hat vor mir gesprochen. Frau Kühnel hat mich informiert über Zusammenhänge. Zum anderen meine ich den Präsidenten des Bauernverbandes des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Tietböhl, der mir Einsicht gewährte in einige Unterlagen der Präsidiumssitzungen, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben.

Meine Vorrednerinnen haben bereits darauf hingewiesen, dass de facto die Landwirtschaftspolitik sowohl des Bundes als auch des Landes nicht allein etwas zu tun hat mit Agrarprodukten, sondern immer auch Sozialpolitik ist. Insofern möchte ich als Sozialpolitiker das Gute an dem Antrag zuvorderst würdigen. Ich finde das gut, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn aus dem Antrag sprechen Sorge beziehungsweise Fürsorge für die sozialen Belange der Landwirte und für die Beschäftigten in der Landwirtschaft.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und diese Sorge hat ja, das haben wir gehört, einen realen Hintergrund, denn wir verzeichnen einen dauerhaften Rückgang der Anzahl der Beitragszahler und wir haben es mit einer Abhängigkeit von Bundesmitteln zu tun. Das konstatiere ich, das stelle ich also nicht in Kritik, aber diese Abhängigkeit hat natürlich Folgewirkungen. Hinzu kommt, dass die Bundesmittelkürzungen, von denen hier die Rede war, im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu erheblichen Beitragssatzerhöhungen für die Landwirte geführt haben und meines Wissens dadurch auch einige Landwirte an den Rand ihrer Existenz gekommen sind. Der Erhalt und vielmehr noch die Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems sind also notwendig. Da sind wir uns einig.

Dennoch verwundert mich der Antrag der CDU aus politischen Gründen, denn Sie verweisen in dem Antrag zu Recht auf Vorhaben der Bundesregierung, die Sie selbst stellen, und insofern, so empfinde ich das, ist der Antrag ein gewisser Misstrauensantrag an die eigene Bundesregierung.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das allerdings. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Es heißt in Ihrem Antrag, Herr Riemann, es stehen einschneidende Verwerfungen bei der Neustrukturierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme zu befürchten, insbesondere für die neuen Bundesländer. Hört, hört, möchte ich da sagen. Und verwunderlich ist zugleich, dass Sie eine gewisse Wasch-mich-aber-mach

mich-nicht-nass-Mentalität mit diesem Antrag an den Tag legen,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Das ist immer so bei der CDU. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

denn einerseits soll nach Ihrer Meinung das landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem reformiert werden – verständlich, nachvollziehbar. Andererseits sollen das soziale Sondersystem, die regionale Gliederung und die strukturelle Verschiedenheit aber erhalten bleiben. Was nun? Das eine oder das andere? Also da schieben Sie den Ball sozusagen in Richtung Landesregierung und sagen, sie möchten sich dafür einsetzen. Ich bin mir ganz sicher, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen wird, und damit bin ich auch schon bei dem, wo ich meine, dass der Antrag auch Mängel hat,

(Harry Glawe, CDU: Das widerspricht ja dem, was Sie ausgeführt haben.)

und die möchte ich nicht, Herr Liskow, unter den Tisch kehren. Das Schlechte – und das ist Dialektik, es ist doch nicht alles weiß oder alles schwarz, Herr Glawe –, das Schlechte an dem Antrag ist die fehlende Schlüssigkeit.

(Harry Glawe, CDU: Die Dialektik ist nur Theorie. Das müssen Sie in der Praxis werten.)

Auch wenn Sie das nicht hören möchten. Ich finde, dass er nicht schlüssig ist in sich. Statt ein gesetzlich abgesichertes, dauerhaftes und verlässliches Engagement des Bundes einzufordern, findet sich der Antrag bereits mit der Senkung der Bundesmittel ab. Und statt in Rechnung zu stellen, dass die Landwirtschaftliche Krankenversicherung ein Zweig der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, berücksichtigt der Antrag in keiner Weise den Diskussionsstand zur Veränderung des Gesundheitswesens auf Bundesebene. Insofern gebe ich Frau Kühnel völlig recht, der Antrag ist ein Zu-früh-Kommer.

(Vincent Kokert, CDU: Damit haben Sie ja Erfahrungen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Die Linkspartei.PDS unterstützt Beschlüsse des Präsidiums des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, jedoch nicht Ihren Antrag.

(Harry Glawe, CDU: Sie wollen doch gar keine Veränderungen.)