Protokoll der Sitzung vom 29.06.2006

Die Beauftragung der Bundesanstalt soll mindestens bis zu dem Zeitpunkt dauern, zu dem das eingesetzte Personal ohne die Eigentumsübertragung dieser Flächen abgebaut wäre. Bisher gibt es also keine weiteren Festlegungen, was die Konditionen betrifft. Insbesondere hinsichtlich der mit der Flächenübertragung verbundenen Verpflichtungen, über die Kosten habe ich jetzt gesprochen, gibt es noch keine Detailschärfe. Sie sind dann zu konkretisieren in der abschließenden Befassung der Landesregierung. Diese ist uns im Moment nicht möglich, weil uns die Konditionen nicht bekannt sind.

Seitens des Umweltministeriums, das kann ich im Moment beantworten, besteht die Vorstellung, Flächen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches bestehender Naturschutzverwaltung mit integrierter Flächenverwaltung, das sind also unsere Nationalparkämter und Ämter für die Biosphärenreservate, an das Land zu übertragen. Das sind etwa 10.000 Hektar. Sie sind ohnehin schon Bestandteil der Großschutzgebiete und würden dann von den Verwaltungen mitbetreut werden.

Insbesondere für großflächige Bereiche ohne bestehende Naturschutzverwaltung mit integrierter Flächenverwaltung – das sind dann etwa 13.000 Hektar – sieht das Umweltministerium aufgrund des dort vorhandenen hohen Potenzials eine Option in der Übertragung an die DBU. Mit hohem Potenzial gemeint sind umfangreiche für diesen Zweck eingestellte Mittel sowie für den vorgesehenen Aufbau geeigneter Strukturen.

Das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt hat dazu einen entsprechenden Beschluss gefasst, der unter anderem sicherstellt, dass jährlich bis zu 5 Million e n Euro bei der DBU für die Finanzierung der Aufwendungen für die von der Bundesstiftung übernommenen Flächen des Nationalen Naturerbes bereitstehen. Die DBU orientiert darauf, die angebotenen nationalen Naturerbeflächen ab 500 Hektar und größer zusammenhängende Flurstücke zu übernehmen.

So weit die Antwort, die ich gegenwärtig geben kann, was die Einordnung in das Land betrifft. Was detaillierte Naturschutzgebietsfestlegungen oder naturschutzfachliche Festlegungen betrifft, sind diese dann im Detail für die einzelnen Gebiete vorzunehmen, es sei denn, es handelt sich bereits um Naturschutzgebiete, wie wir auch einige haben, oder Gebiete in den Großschutzgebieten, wo das eindeutig geklärt ist.

Darf ich dazu eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Vor dem Hintergrund der von Ihnen gerade beschriebenen …

Muss ich mir einen Stift holen?

Nein, nein, das können Sie so, Herr Minister.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vor dem Hintergrund der von Ihnen gerade beschriebenen strengen Vorgaben des Haushaltsvermerkes des

Haushaltsausschusses des Bundestages möchte ich Sie fragen, wie nach Ihrer Auffassung die Finanzierung des flächengebundenen Personals sowie der Folge- und Risikokosten, beispielsweise aus wie auch schon von Ihnen genannt etwaigen Altlasten aus vormaliger militärischer Nutzung, gesichert werden könnte?

Ja, das ist gerade unsere Aufgabe, dieses genau zu prüfen. Deswegen sind vorlaute Kommentare, was Übernahmen oder Nichtübernahmen betrifft, gar nicht am Platze. Man muss, wenn man diese Flächen übernimmt, sie unter den Konditionen übernehmen, die der Bund stellt. Dazu gehört die Personalfrage, über die wir gemeinsam diskutiert haben. Dazu gehört auch die Altlastenfrage. Wir sind nicht gezwungen, Flächen zu übernehmen. Wir werden uns das sehr genau ansehen müssen, wie die Risiken sind, die wir dann eventuell übernehmen, beziehungsweise derjenige, der die Flächen übernimmt, muss sich das sehr genau anschauen. Ich bin mir sicher, dass meine Kollegen im Kabinett auch darauf achten werden, dass wir dort nur eine Entscheidung treffen, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern verträglich ist.

Darf ich dazu eine zweite Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Zu Ihrer letzten Äußerung: Werden denn auch zu erwirtschaftende Deckungsbeiträge aus naturnaher und daher der Naturerbefunktion gar nicht entgegenstehender Nutzung hierbei Berücksichtigung finden?

Ja, sicher wird das berücksichtigt sein. Viele dieser Flächen sind zugleich bewirtschaftete Flächen, ob nun nach konventioneller oder nach naturnaher Waldbewirtschaftung, FSC-zertifiziert oder PEFC-zertifiziert. Es wird dort gewirtschaftet und natürlich muss man das gegenüberstellen, welche Deckungsbeiträge man dort erzielen kann, welche Gewinne man erzielen kann und welche Aufwendungen man zu betreiben hat. Das gehört zur Prüfung, die wir ganz eindeutig vorzunehmen haben. Da können Sie sicher sein, dass wir im Interesse des Landes dieses zu prüfen haben, und andere, die möglicherweise Interesse an der Übernahme der Flächen haben, müssen das genauso tun. Ich stelle zumindest fest, dass diejenigen, die sehr schnell „Hier!“ gerufen haben, inzwischen den Arm doch etwas heruntergenommen haben. Wir werden das genauso tun müssen, für das Land Mecklenburg-Vorpommern das zu prüfen.

Ich möchte meine zweite Frage stellen:

4. Wie sollen die Flächen als Nationales Naturerbe in das landesweite Naturschutzgebietssystem eingebunden werden, und wie sichert sich das Land als oberste Naturschutzbehörde den ihr zustehenden naturschutzfachlichen Einfluss auf die künftigen Eigentümer?

Ja, ich habe schon darüber gesprochen, dass manches dort noch nicht konkret feststeht. Es bestehen zumindest für die potenziellen Übertragungsflächen über die ohnehin existierenden fachlichen Planungen – zum Beispiel die Ausweisung von Kerngebieten in Naturschutzgroßprojekten des Bundes als Naturschutzgebiet – hinaus zurzeit keine Überlegungen hinsichtlich der Ausweisung von Naturschutzgebieten. Die naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen wer

den zum einen durch den Bund in Form von Rahmenvereinbarungen und gebietskonkreten Übertragungsvereinbarungen gegebenenfalls in Verbindung mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten vorgegeben werden. Darüber hinaus wird auch das Land bei Bedarf bestimmte Erfordernisse gegenüber Dritten durch die genannten Instrumente absichern.

Ich will also noch einmal mit anderen Worten sagen, wenn das Land oder wenn jemand anders diese Flächen übernimmt, müssen Naturschutzziele erfüllt werden. Es sind Flächen des Nationalen Naturerbes und sie müssen also solche Naturschutzflächen sein. Wie konkret die Bedingungen sind, was die Nutzung in verschiedenen Zonierungen möglicherweise betrifft, das muss dann entsprechend festgelegt werden. Und wir müssen alle Instrumente nutzen, um diese Festlegungen zu treffen. Ob in Verordnungen, ob in Vereinbarungen, das wird dann jeweils zu entscheiden sein.

Wir haben über ein Gebiet ganz besonders gesprochen, die Grenzheide, die ein sehr großes Gebiet ist und wo es auch Nutzungen gibt, und dieses müssen wir sehr sorgsam weiterdiskutieren. Ich gehe auch davon aus, dass darin Ihr spezielles Interesse liegt und weniger in den Flächen, die sich ohnehin in den Großschutzgebieten befinden.

Darf ich eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Herr Minister, bei diesen naturschutzfachlichen Auflagen, die dann zu erfüllen sind, wo Sie als Land auch ein bestimmtes Mitspracherecht haben, sichern Sie denn ein gewisses Mitspracherecht aus den Regionen heraus, was die Nutzung, aber auch den Naturschutz auf der anderen Seite betrifft, zu? Können Regionen mit eingebunden werden?

Ich denke, wir sind seit Wochen in der Diskussion, was die Nutzung und den Schutz gerade in diesem Bereich betrifft, und Sie können davon ausgehen, dass wir uns bemühen werden, alles miteinander in Beziehung zu bringen beziehungsweise Nutzung und Schutz dort, wo Nutzung weiter vorgesehen ist, dann auch so zu gestalten, dass die naturschutzfachlichen Ziele eingehalten werden. Ich betone noch einmal, es sind Naturschutzflächen. Das heißt nicht, dass sie nicht genutzt werden können. Und wenn es beispielsweise um den Waldumbau geht, kann hier möglicherweise die Entnahme von Nutzholz, von Nadelholz, sogar angestrebt und nicht verboten sein. Also das muss man dann konkret belegen. Ich will zum Ausdruck bringen, dass die bisherigen genutzten Wälder FSC-zertifiziert sind, das heißt, nachgewiesenen haben, dass naturgemäße Waldbewirtschaftung in hohem Maße betrieben wird, dass es keinen Grund gibt, diese Nutzung aufzugeben, weil das Ziel ist, Waldumbau zu erreichen.

Ich bedanke mich.

(Beifall Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, wir bleiben im Geschäftsbereich des Umweltministers. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Liskow, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Guten Morgen! Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich stelle der Landesregierung folgende Fragen:

5. Welche Schritte, zum Beispiel Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht, plant die Landesregierung nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald bezüglich der Klage von EWN und ZLN gegen das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, in dem dieses dazu verpflichtet wird, die beantragte Genehmigung zur erweiterten Zwischenlagerung von externen sonstigen radioaktiven Reststoffen/Abfällen am Standort Lubmin zu erteilen, einzuleiten und welche möglichen weiteren Folgen, zum Beispiel Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Kläger, können sich aus dem Urteil ergeben und wie gedenkt die Landesregierung darauf zu reagieren?

Herr Abgeordneter Liskow, Ihre Frage 1 kann ich wie folgt beantworten: Bisher liegen dem Umweltministerium das erstinstanzliche Urteil und dessen Begründung sowie eine gerichtliche Kostenfestsetzung schriftlich nicht vor. Über weitere Schritte befindet die Landesregierung erst dann, wenn diese vorliegen. Schadensersatzansprüche sind durch die Energiewerke Nord gegenüber dem Umweltministerium nicht geltend gemacht worden.

Darf ich eine Nachfrage stellen? interjection: (Zustimmung)

Wann erwarten Sie das schriftliche Urteil?

Ja, nun will ich nicht für das Gericht sprechen. Sie werden verstehen, dass ich das nur begrenzt tun kann. Nach meinen Informationen ist in etwa zwei bis drei Monaten mit dem Urteil zu rechnen.

Die zweite Frage:

6. An welcher Stelle und in welcher Höhe hat die Landesregierung im Landeshaushalt Vorsorge getroffen für den Fall einer in ihrem Sinne negativen Entscheidung im Rechtsstreit mit der EWN und ZLN bezüglich eventuell entstehender Kosten für Gebühren, Anwälte und Schadensersatzanforderungen bei Rechtswirksamkeitswerdung der gerichtlichen Entscheidung und unter Annahme welchen Streitwertes?

Herr Abgeordneter Liskow, im Haushaltsplan 2006/2007 konnte die Landesregierung keine explizite Vorsorge für den Fall des Unterliegens im Rechtsstreit mit den Energiewerken Nord und dem ZLN treffen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung war nicht absehbar, ob, wann und in welchem Umfang Ausgaben auf das Land zukommen. Es fehlte die so genannte Etatreife für eine entsprechende Einplanung. Die haushaltsseitige Absicherung wird bei Vorliegen einer rechtskräftigen Zahlungsverpflichtung des Landes in Abstimmung mit dem Finanzministerium vorgenommen. Das ist so üblich und so festgelegt.

Eine Nachfrage? (Zustimmung)

Herr Minister, seit wann wissen Sie denn, dass die EWN Sie beklagt, und seit wann wissen Sie die Höhe des Streitwertes?

Wir wissen bisher keine Höhe des Streitwertes, um dort zu beginnen. Dazu hat das Gericht auch keine Entscheidung getroffen. Wir wissen, dass die Energiewerke Nord über einen Streitwert von 10 Millionen Euro gesprochen haben. Dieser ist aber

bisher nicht festgesetzt und insofern können wir dazu auch gegenwärtig keine Aussage treffen. Auf jeden Fall konnten wir das nicht im Haushaltsplan 2006/2007.

Die Frage, seit wann Sie von der Klage wissen, haben Sie nicht beantwortet.

Wir haben bereits im April über diese Klage gesprochen, das heißt, das genaue Datum kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, wann es eingegangen ist. Auf jeden Fall haben wir im April ausführlich darüber gesprochen und die Klage, die gegen das Umweltministerium gerichtet ist, ist kein Ergebnis einer Gerichtsverhandlung, sondern ist sozusagen die Klage, die von den Energiewerken Nord vorgetragen wurde, die wir uns natürlich so nicht zu Eigen gemacht haben, die Positionen und auch das, was den Streitwert betrifft.

Vielen Dank.

(Beifall Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS, und Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Flächendeckende Einführung der „Rauchfreien Schule“ in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2174, und hierzu die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Landesaktionsplan zur Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2289, hierzu die Beschlussempfehlung u n d den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2321.

Antrag der Fraktion der CDU: Flächendeckende Einführung der „Rauchfreien Schule“ in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/2174 –

Unterrichtung durch die Landesregierung: Landesaktionsplan zur Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/2289 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/2321 –