Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

(Vincent Kokert, CDU: Genauso ist es. – Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, das ist eine wichtige Errungenschaft für die Menschen.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig, sehr richtig.)

Und dann zu sagen, in keiner Weise ist etwas für die Menschen getan worden, das ist schlichtweg falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und insofern will ich schon noch mal darauf hinweisen, es betrifft immerhin in Mecklenburg-Vorpommern round about 220.000 Menschen, dass wir natürlich diese Personengruppe im Blick haben und dass wir natürlich sehen, dass es hier Regelungen geben muss, die ein ohnehin schon schwieriges Schicksal nicht noch schwieriger machen dürfen.

Meine Damen und Herren, ich will nur kurz darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt für weitere 41 kom

munale Träger, als Optionskommunen – das ist die bundesrechtliche Regelung – dort tätig zu werden. Herr Schulte sagte bereits, für unser Land würde dies die Zahl 2 bedeuten. Ich komme darauf noch zurück. Dass die Auswahlentscheidungen über weitere kommunale Träger vom Land getroffen werden nach bundeseinheitlichen Kriterien, ist auch schon erwähnt worden. Das will ich alles nicht weiter hier in den Mittelpunkt stellen.

Richtig ist, dass wir entsprechende Verfahrenszuständigkeiten zu klären hatten, also die Frage des Aufsichtsrechtes, die Zustimmungs- und Mitwirkungspflichten. Auch da sage ich Ihnen mal, Sie haben jetzt die Kritik angeführt, dass wir beim Kooperationsausschuss, der ausschließlich die Fragen zwischen Bund und Land regelt, jetzt den Städte- und Gemeindetag, also die kommunalen Einrichtungen, hier nicht mit vorsehen. Ich meine, man muss mal sagen, wenn der Bund und wenn das Land etwas zu verhandeln haben, dann muss es auch ein kommunaler Verband mal ertragen, dass er da vielleicht nicht dabeisitzt. Wir können natürlich die Gremien aufblasen, wie wir wollen, aber es bringt einfach nichts.

Wir verstehen uns im Land als die Sachverwalter der Kommunen, ganz klar, und werden, da können Sie ganz sicher sein, die Interessen der Kommunen auch gegenüber dem Bund entsprechend vertreten.

(Michael Roolf, FDP: Wir hätten ja eine einheitliche Meinung einbringen können – wollen Sie ja nicht.)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal hinweisen auf das Zulassungsverfahren, weil das ja auch besondere Schwierigkeiten im Lande letztlich macht. Ich will gar nicht verhehlen, dass wir, das will ich schon sagen, mit den Regelungen so weit nach hinten gekommen sind, war keine Absicht, aber das ist manchmal offensichtlich der politische Alltag. Was die Zweidrittelmehrheit bei der Beschlussfassung betrifft im Hinblick auf den kommunalen Träger, ist dies offensichtlich eine Sache, die dann doch einige Veränderungen in der politischen Lage mit sich bringt.

Sie wissen, dass wir ursprünglich drei Kreise kannten, die konkrete Absichten haben, es haben mehr Absicht bekundet, aber die vielleicht konkreter geworden sind. In einem Fall, in Ludwigslust, ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht worden. Im Fall von Mecklenburg-Strelitz ist sie erreicht worden. Wenn ich das richtig verstanden habe, war es dort, glaube ich, sogar ein einstimmiger Beschluss. In Nordvorpommern wird dies dann am 20.12. stattfinden. Da werden wir dann sehen, was da herauskommt.

Ich sehe das Problem, das will ich schon sagen, das haben wir immer gesehen, dass wir im Zuge der Kreisgebietsreform hier nicht möchten, dass irgendwas zurückgedreht werden muss, weil dies in der Tat – und da gebe ich Ihnen Recht – dann wirklich Kosten verursachen würde, die nicht notwendig wären. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ohne dass man das jetzt beeinflussen konnte, dass die gegenwärtige Situation mich etwas beruhigter diesbezüglich macht, weil ich weiß, dass MST sich entschieden hat, dass Müritz auch zumindest die Absicht bekundet hat, diesbezüglich als kommunaler Träger zu wirken. Und dann muss man mal sehen, wie das da wird am Ende in dem Kreis. Also ich glaube, das könnte man voraussehen. Nordvorpommern und Stralsund, glaube ich, werden sich einigen. Also ich glaube,

die Chancen sind gar nicht so ganz schlecht, dass es nicht zu einer Rückabwicklung kommen wird. Ich will dies an dieser Stelle nur noch einmal sagen.

Meine Damen und Herren, einen Punkt will ich herausgreifen, um jetzt auch nicht mehr Zeit in Anspruch zu nehmen als unbedingt notwendig. Das ist die Frage des Übergangs eines zugelassenen kommunalen Trägers dann nach der Kreisstrukturreform in den künftigen Großkreis. Wir haben ausdrücklich gesagt – und das ist ja das Thema, das wir eben schon gestreift haben –, dass wir einen sogenannten Zebrastatus nicht wollen. Das haben übrigens nicht alle Länder gesagt. Wir wollen das aber nicht, weil ich in der Tat der Meinung bin, …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist auch richtig so.)

Jawohl, ich denke, das ist richtig.

... das würde zu erheblichen Verwerfungen führen innerhalb des Kreises, es würde deutlich höhere Verwaltungskosten wahrscheinlich bringen. Und insofern ist auch die Regelung, dass wir mit einfachem Mehrheitsbeschluss aber dann die Entscheidung treffen können, an dieser Stelle, glaube ich, auch vernünftig. Ich denke – und ich hatte es ausgeführt an den beiden zukünftigen Kreisen –, dass wir hier vielleicht doch einigermaßen hinkommen werden. Wichtig wird sein – und das will ich noch mal an dieser Stelle sagen –, dass sehr schnell, also möglichst schnell nach dem 4. September nächsten Jahres dann auch die diesbezüglichen Entscheidungen getroffen werden. Aber ich glaube, das wissen die jeweiligen Kreise dann auch.

Meine Damen und Herren, bezogen auf die bevorstehende Kreisstrukturreform und die Einführung der Haushaltsdoppik wurde unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände auch die Verteilungssystematik der Landeszuweisungen in Paragraf 10 des Landesausführungsgesetzes neu geregelt, allerdings ohne Änderung des Gesamtvolumens. Das liegt ja bei so ungefähr 148 Millionen. Die Verteilung soll zukünftig nach dem Anteil der Bedarfsgemeinschaften des SGB II erfolgen. Dies stellt meines Erachtens einen sachgerechten Kompromiss zu den Positionen des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages dar, die sich allerdings hier nicht auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen konnten.

Ich will noch etwas sagen zu dem Thema Betriebssicherheit. Das bewegt uns ja in diesen Tagen natürlich sehr, weil doch in der Tat durch eine Reihe von Regelungen jetzt die Geschichte noch mal vor Weihnachten sehr intensiv diskutiert werden musste. Wir können nach unseren Informationen sagen, dass die Betriebssicherheit in den zukünftigen gemeinsamen Einrichtungen ab dem 1. Januar 2011 gewährleistet wird. Es ist so, dass im Wesentlichen – es ist noch nicht alles ganz klar, aber im Wesentlichen – die Übernahme der Beschäftigten der Ämter der kreisangehörigen Gemeinden geregelt ist. Das geschieht durch Übernahme, das geschieht durch Gestellung, das geschieht auch durch Zuweisung der Mitarbeiter.

Die Schwierigkeit bestand in der Tat darin, dass hier das Land nicht ohne Weiteres eingreifen konnte, weil das autonome Entscheidungen der Landkreise im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind. Ebenso sind die Fragen bei der Verlängerung der Liegenschaftsverträge weitestgehend geklärt. Ich denke, dass sowohl die Landkreise, kreisfreien Städte, aber auch die Bundesagen

tur für Arbeit damit alles Mögliche getan haben, um die Betriebssicherheit festzustellen.

Wir haben gerade am Montag noch mal eine Besprechung diesbezüglich gehabt. Wir werden auch noch mal zwischen Weihnachten und Neujahr mit dem Städte- und Gemeindetag, der da so einige Bedenken noch hat, uns noch mal hinsetzen. Also ich bleibe dabei: Das Ganze wird ab 1. Januar auch entsprechend laufen. Insofern denke ich, auch mit den Änderungen können wir gut leben.

Ich möchte mich noch mal bedanken bei den Abgeordneten, die sich hier sehr intensiv mit dem Gesetz befasst haben. Ich sage noch einmal, es ist wirklich ein Verfahren, was letztlich getragen ist von der Sorge um die Menschen, um die Einrichtungen, die mit den in Hartz IV gefallenen Menschen dort umgehen. Also insofern danke ich noch einmal und bitte um die Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP, der Abgeordnete Herr Roolf? – Nein. Zurückgezogen.

Dann nehmen wir den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der NPD Herrn Pastörs.

Danke schön, dass Sie mich nehmen, Frau Präsidentin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sei nicht so frech da!)

Wer hier frech ist, das zeigt sich an den Zwischenrufen, Herr Dr. Nieszery.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zu Ihnen bin ich gerne frech, Herr Pastörs, wissen Sie.)

Zu diesem Thema möchte ich auch nicht sehr lange ausführen, nur in Erinnerung zurückrufen, dass zunächst einmal diese ganze Arbeit, die man uns jetzt hier auferlegt hat, darin liegt, dass die Leute, die dieses Hartz-IVVerbrechen an den Menschen überhaupt erst zustande gebracht haben,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ein Gesetz und kein Verbrechen.)

dass das die SPD und die Grünen waren, und dass nunmehr sich auch die Sozialministerin damit versucht zu profilieren, dass ein Gesetz, das originär aus Ihrer Richtung kommt, jetzt noch nachgebessert werden soll. Das ist nichts anderes als Wahlkampfgeklingel und nicht mehr nach meiner Auffassung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah ja!)

Noch mal zum eigentlichen Inhalt: Es ist schon eine Unverschämtheit aus unserer Sicht, wenn hier vom Bundesverfassungsgericht ein Gesetz kassiert wird und dann die politische Klasse nicht darüber nachdenkt, wie man denn jetzt die Chance nutzen kann, dieses Gesetz von Grund auf noch einmal neu zu überdenken und überhaupt die Frage zu stellen: Ist das überhaupt ein Gesetz,

was wir damals da gemacht haben, was in Zukunft Fortbestand haben soll, kann oder darf, meine Damen und Herren? Nein, man ist den Weg der Verfassungsfeindlichkeit gegangen und hat ganz einfach gesagt, dann machen wir das so, wie wir das schon x-mal gemacht haben. Dann passen wir ganz einfach die sogenannte Verfassung – damit ist das Grundgesetz gemeint – unserer schlampigen Arbeit an. Das wollte ich noch mal ganz deutlich herausarbeiten.

Und wenn man dann so als Beschwichtigungspflaster 5 Euro den Menschen als Belohnung dafür verspricht oder in die Bestimmung hineinschreibt, dass sie dann den Mund halten – in Mecklenburg-Vorpommern immerhin über 200.000 Menschen, die darauf angewiesen sind –, dann ist das eine für uns sehr schöne Sache, weil die Menschen sich ganz einfach, wie soll ich sagen, gedemütigt fühlen, hier mit 5 Euro daherzukommen. Und wir merken schon, dass das gut investiertes Geld ist für die NPD im nächsten Wahlkampf, der ja hier nicht weit entfernt auf uns wartet,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wird Ihnen auch nicht helfen, Herr Pastörs, das wird Ihnen auch nicht helfen.)

meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir werden Sie demnächst verabschieden aus diesem Haus, und dann ist es gut.)

Hartz IV ist, wie ich meine, eine Lösung, die ganz klar in der Vergangenheit gezeigt hat, dass sie nicht geeignet ist, die hohe Beschäftigungslosigkeit besonders in dem Bereich der Unterqualifizierten zu verbessern. Hartz IV, und das hat der Minister gerade ausgeführt, das wäre das Wichtigste auch an der jetzigen Lösung, dass eine zentrale Lösung weiterhin angeboten werden könnte, also Leistung aus einer Hand, haben Sie eben gesagt, Herr Minister. Und das hört sich gut an.

Nun hatten wir in der Vergangenheit ja auch die Leistung aus einer Hand. Und dann schauen wir uns doch mal an, was denn die Kunden – so nennen Sie ja die Bedürftigen – zu dieser Leistung sagen. Ich bitte Sie, einmal auf die Zahlen zu schauen, wo bei den Sozialgerichten ganz einfach die Inkompetenz dieser Leistung aus einer Hand in den letzten Jahren dokumentiert wurde. Die Zahlen gehen steil nach oben, sodass man sich sogar genötigt sah, mehr Richter einzustellen, dass diese wahnsinnigen Akten, die nicht bearbeitet werden konnten zeitnah, doch einigermaßen dann zu einem Richterspruch gelangen können. So viel zu der Leistung aus einer Hand.

Leistung versteht der Kunde, der Bedürftige ganz, ganz anders, Herr Minister. Und es ist zu befürchten, dass das, was jetzt an Verwirrung gestiftet wird, nämlich durch die Anpassung des Grundgesetzes an die bestehende Regelung, und damit die Chance vertan worden ist, eine grundsätzlich logische und an den Erfahrungen aus der Vergangenheit angepasste neue Generallösung zu schaffen, die Situation für die Bedürftigen noch ganz massiv verschlechtern wird.

Zur Betriebssicherheit noch eins: Die Betriebssicherheit, die Sie hier versprochen haben ab Januar nächsten Jahres, die werden wir uns dann im Februar oder März einmal näher unter die Lupe nehmen, Herr Minister, denn es herrscht nach wie vor Verwirrung. Mich hätte interessiert, wie denn konkret die Planung, die personelle Planung aussieht, die Sie hier ja als in trockenen Tüchern

bezeichnet haben. Das sei alles, bis auf ein paar kleine Probleme, die man zwischen Weihnachten und Neujahr noch bespricht, dann vom Tisch. Das war zu dünn. Das ist ein Versprechen, das ich ganz gerne etwas besser unterfüttert hier von Ihnen wahrgenommen hätte.

Wir sagen Ihnen, dass die Aufrechterhaltung der Strukturen nach der Grundgesetzänderung nichts an den Problemen, aber auch gar nichts an den Problemen ändert. Und ich sage Ihnen auch, dass die Einführung von Hartz IV eines der größten sozialen Verbrechen an den durch Ihre Politik – auch im Bund – arbeitslos gewordenen Menschen darstellt. Wir werden ein sehr genaues Augenmerk haben auf das, was sich in diesem Bereich im Laufe des nächsten Jahres tut, wie das Ganze umgesetzt wird. Und ich bin ganz sicher, wir werden parteipolitisch daraus den einen oder anderen Nektar saugen können.