Heute pendelt sich der Wert im mittleren OECD-Durchschnitt ein. Das, meine Damen und Herren, ist im Grunde das Ergebnis. Und wir müssten weiter daran arbeiten, gute und beste Bedingungen für unsere Kinder zu schaffen. Sie sind nicht nur die Zukunft des Landes, sondern sie tragen …
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns weiter an den besten Bedingungen arbeiten! Setzen wir in dieser Legislaturperiode dazu noch am Lehrerbildungsgesetz an!
Arbeiten wir weiter an der Ertüchtigung und Verstärkung der Kindertagesstätten mit der vorschulischen Bildung! Und achten wir vor allem darauf, dass auch weiterhin die finanziellen Mittel in diesem Bereich eingesetzt werden, die zwingend erforderlich sind! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen, auf Drucksache 5/3476, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/3992.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungs- gesetz – GeoVermG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3476 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hatte den Gesetzentwurf über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen in seiner 96. Sitzung im Juni 2010 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss und den Verkehrsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat am 9. September dieses Jahres eine nicht öffentliche Anhörung durchgeführt, an der der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die IHK zu Schwerin, der Verband Deutscher Vermessungsingenieure, der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und weitere teilgenommen haben und die Möglichkeit nutzten, ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorzutragen und mit uns zu diskutieren.
Festgestellt wurde von allen Seiten, dass die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinien in ein Gesetz auf Landesebene und der somit aufgespannte gesetzliche Rahmen im Hinblick auf den Zugang zu Geodaten und deren Nutzung für vielfältigste Wirtschaftsbereiche von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist, denn aufgrund der rasanten Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien hat sich auch das Einsatzspektrum von Geoinformationen erheblich erweitert.
Zu einigen Einzelvorschriften gab es dann allerdings auch unterschiedliche Positionen bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf.
Mit dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz wird auf die veränderten Anforderungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nach einem modernen Auftrag des öffentlichen Vermessungswesens reagiert und deshalb in diesem Gesetz auch neu definiert.
Die umfangreichen und konstruktiven Ausschussberatungen, für die ich mich bei allen sehr herzlich bedanke, mündeten in zahlreiche Änderungsanträge der verschiedenen demokratischen Fraktionen ein. Auf einige dieser Änderungsanträge will ich hier kurz eingehen.
Die Fraktion der FDP hat beantragt, die Landgesellschaft als Vermessungsstelle aus dem Gesetz zu streichen. Weiterhin hat sich die Fraktion der FDP gegen die Verordnungsermächtigung im Gesetzentwurf ausgesprochen. Betont wurde durch diese Fraktion außerdem durchgängig, dass das Wertschöpfungspotenzial der Geodaten für die Wirtschaft noch weiter verbessert werden müsse. Diese Änderungsanträge konnten im Ausschuss alle keine Mehrheit finden.
Die Fraktion der SPD, der CDU und die Fraktion DIE LINKE haben festgestellt, dass die Wiederherstellung neben der Feststellung und Abmarkung von Grenzpunkten eine wichtige Aufgabe der Aufgabenträger nach Paragraf 5 Absatz 2 ist. Weiterhin sollte klargestellt werden, dass rechtlich und tatsächlich die Liegenschaftsvermessung mit Anhörung, Verwaltungsakt und Bekanntgabe untrennbare Bestandteile der in den Paragrafen 29 und 30 geregelten Verwaltungsverfahren sind.
Die Fraktion der SPD, der CDU und DIE LINKE haben sich außerdem aus Gründen der Rechtssicherheit und der Deregulierung dafür ausgesprochen, auf die Einführung eines Grenzfeststellungsvertrages als neues, zusätzliches gesetzliches Regelungsinstrument zu verzichten.
Die Fraktionen der SPD und CDU hatten außerdem als Ergebnis der Anhörung und aus Gründen der Rechtssicherheit beantragt, die Definition und Feststellung der Flurstücksgrenze neu zu fassen.
Die Beschlüsse des Innenausschusses sehen im Ergebnis vor, die hoheitlichen Tätigkeiten des amtlichen Vermessungswesens konkret und neu zu benennen. Die Anträge der letztgenannten Fraktionen fanden im Ausschuss eine Mehrheit.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen wird gegenüber den bisherigen Regelungen des Vermessungs- und Katastergesetzes zu Flurstücken, Flurstücksgrenzen und Grenzpunkten eine umfassende Neuregelung vorgenommen. Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgeschlagenen Regelungen zur Definition und Feststellung der Flurstücksgrenze als von den Grenzpunkten abgeleitete Größe waren insoweit nicht eindeutig.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf abschließend am 11. November sowie am 2. Dezember noch einmal beraten und ihm mit der von mir aufgeführten jeweiligen Änderung zugestimmt.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf einschließlich der Anlagen mit den Änderungen, die Ihnen auf der Drucksache 5/3992 vorliegen, anzunehmen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Timm eben die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Geoinformations- und Vermessungsgesetz eingebracht hat und die Fraktion DIE LINKE dem Ganzen ebenfalls zustimmt, bleibt mir nicht viel zu ergänzen.
In gebotener Kürze möchte ich für die Fraktion DIE LINKE nur Folgendes anmerken: Wir halten den Gesetzentwurf für vernünftig. Die gesetzlichen Grundlagen für das öffentliche Vermessungswesen werden modernisiert und den aktuellen Herausforderungen angepasst. Auch werden Zugang und Nutzung von Geodaten erleichtert, das heißt, es gibt klare gesetzliche Regelungen.
Meine Damen und Herren, aber immer dann, wenn wir den Zugang zu Daten ermöglichen wollen, ist zugleich zu prüfen, ob Belange des Datenschutzes gewahrt bleiben. In der Beratung des Innenausschusses haben fast alle Anzuhörenden die Regelungen im Gesetzentwurf als ausreichend angesehen. Im Paragrafen 15, „Schutz öffentlicher und sonstiger Belange“, heißt es unter anderem: „Soweit durch den Zugang zu Geodaten … personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden, ist der Zugang zu beschränken, es sei denn die Betroffenen haben eingewilligt …“, Zitatende.
Insbesondere die Kommunen sahen keine Probleme auf sie zukommen und waren im Großen und Ganzen recht zufrieden. Im Stillen habe ich mir an der Stelle gesagt: Wurde aber auch Zeit, dass der Innenminister einmal ein Gesetz vorlegt, das die Kommunen reinen Gewissens begrüßen können. Wenn es schon bei der Kreisgebiets
reform oder beim kommunalen Finanzausgleich nicht klappt, dann wenigstens beim Geoinformations- und Vermessungsgesetz. Immerhin, Herr Caffier!
Meine Damen und Herren, zurück zu unserem Gesetz. Ein Anzuhörender hatte Probleme: natürlich der Datenschutzbeauftragte mit der Problematik Datenschutz. Das wird Sie sicher auch nicht verwundern. Er meinte, dass die Regelungen im Paragrafen 15, die ich gerade noch mal benannt habe, in der Anwendungspraxis problematisch seien. Die Kommunen wären gar nicht in der Lage, in allen Einzelfällen abzuwägen.
Aber, meine Damen und Herren, ausnahmsweise ist meine Fraktion DIE LINKE den Empfehlungen des Landesdatenschützers hier nicht gefolgt.
Wir trauen den Kommunen zu, den Datenschutz auch bei der zu erwartenden Vielzahl oder Mehrzahl von Fällen zu gewährleisten und den Zugang zu personenbezogenen Daten zu beschränken, wenn es denn erforderlich ist. Aber – und damit will ich meine Rede schließen – sowohl die Landesregierung als auch der Landtag, als auch der neue Landesdatenschutzbeauftragte sind natürlich auch zu diesem Gesetz gefordert, die Praxistauglichkeit des Gesetzes insbesondere vor dem Hintergrund des Datenschutzes genau zu beobachten und bei Fehlentwicklungen gegebenenfalls unverzüglich zu handeln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein unkundiger Beobachter, der den Titel des Vorläufergesetzes „Kataster- und Vermessungsgesetz“ zur Kenntnis nimmt, mag zu der Einschätzung kommen, dass es sich hier um eine Materie handelt, so trocken wie die Ueckermünder Heide, aber dieses ist ein Fehlschluss. Und nicht nur der etwas modernisierte Titel „Geoinformations- und Vermessungsgesetz“ macht uns darauf aufmerksam, dass wir hier einen Regelungsgehalt vor uns haben, der politisch allerhand in sich hat und der ausgesprochen spannend ist.
Zunächst einmal ist unstrittig, dass die wirtschaftliche Bedeutung von Geoinformationsdaten wächst, die politische Diskussion hierüber ist ein sicheres Indiz. Wir wissen aber auch, dass die technische Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte – ich sage nur das Stichwort „satellitengestützte Vermessung“ – zu ganz anderen Möglichkeiten und damit auch zu ganz anderen Regelungserfordernissen führt. Und – Kollegin Měšťan hat ja freundlicherweise schon darauf hingewiesen – dort, wo die Fülle der Informationen größer wird, wo durch technische Möglichkeiten die Verknüpfungsmöglichkeiten von Informationen wachsen, da gibt es auch eine steigende Gefahr des Missbrauchs solcher Informationen. Und deswegen gibt es einen verstärkten Bedarf, einem solchen Missbrauch einen Regelungsmechanismus vorzuschieben.
Und nicht zuletzt geht es beim Thema Vermessungswesen auch um die Frage von Verwaltungsstrukturen, geht es um das Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und pri
vat erbrachten Dienstleistungen, insgesamt also ein bunter Strauß von Themen, deren Regelung nicht immer einfach, aber umso notwendiger ist.