Protokoll der Sitzung vom 16.12.2010

Herr Köster, entsprechend Paragraf 99 schließe ich Sie wegen gröblicher Verletzung von der laufenden Sitzung aus.

Die NPD hat um eine Auszeit gebeten von 25 Minuten. Ich unterbreche die Sitzung bis 19.00 Uhr.

Unterbrechung: 18.32 Uhr

Wiederbeginn: 19.03 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 28 aufrufe, darf ich Sie darüber informieren, dass die Fraktion der NPD die Drucksache zu Tagesordnungspunkt 30 zurückgezogen hat, sodass dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Jahresübergreifende Förderung im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern ausweiten – dynamisierte Regionalbudgets erproben, auf Drucksache 5/3978. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4007 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Jahresübergreifende Förderung im kulturellen Bereich in MecklenburgVorpommern ausweiten – dynamisierte Regionalbudgets erproben – Drucksache 5/3978 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4007 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Torsten Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat auch gerade den Änderungsantrag der FDP erwähnt. Ich will vorwegsagen, dass wir dem zustimmen möchten. Und nun zu dem, was eigentlich vorweg gehört, nämlich der Einbringung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fragen der Förderung im kulturellen Bereich hatten den

Landtag auch in vorangegangenen Legislaturperioden beschäftigt. Zumeist war es um die Ausgestaltung der Kulturförderrichtlinie und um Abläufe von der Antragstellung bis zur Bewilligung und schließlich um Ausreichen der Fördergelder gegangen.

Der Ihnen vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE geht darüber hinaus. Er betrifft Aspekte einer Veränderung beziehungsweise Erweiterung von Fördermodalitäten, und das unabhängig von der natürlich viel zu geringen Höhe des bereitgestellten finanziellen Fördervolumens. Zwar stellen wir den Antrag auch unabhängig von den gegenwärtigen Finanzkrisen, aber nicht losgelöst davon. Wir alle wissen um die alarmierende Situation der kommunalen Finanzen und damit auch die monetäre Lage vieler Kulturvereine und Initiativen.

Wie die Zweite Kulturanalyse ausweist, stellen die Kommunen in Verbindung mit den Kreisverwaltungen immerhin circa 25 Prozent aller Gelder bereit. Es ist also folgerichtig, dass die kommunalen Zuschüsse zunehmend dürftig ausfallen, auch die Einnahmen relativ bescheiden sind entgegen den Kosten, die laufend steigen. Sehr viele Vereine erhalten sich so ohnehin nur dank ehrenamtlicher Tätigkeit ihrer Geschäftsführungen am Leben. Sie müssen in aller Regel mit geringen Fördermitteln auskommen.

Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom Dezember 2008 nach der finanziellen Förderung kultureller Projekte weist aus, dass Vereine mit zum Teil sehr geringen Fördermitteln auskommen müssen. Neben durchaus höheren Beträgen sind Summen von 1.000 Euro und selbst 200 Euro genannt. Da müssen Betteltouren unternommen werden auf der Suche nach Sponsoren und Drittmittelgebern. Täglich müssen Klimmzüge unternommen werden, um wenigstens die Portokasse einigermaßen zu füllen.

Es ist höchste Zeit, dass der Bedeutung von Kunst- und Kulturvereinen endlich angemessen Rechnung getragen wird. Diese Vereine nehmen mit viel privatem Einsatz eine öffentliche, gemeinnützige Aufgabe wahr, auch eine Bildungsaufgabe. Also ist es erforderlich, den Handlungsspielraum der Vereine und Verbände zu erweitern, sodass die Motivation für die Einwohnerinnen und Einwohner wächst, sich selbst zu engagieren, den unabhängigen Freiraum sinnvoll fürs gesellschaftliche Miteinander zu nutzen. Die kulturellen Potenzen der Gesellschaft darf das Land nicht länger unterbelichten.

Unser Antrag erwächst aus dem Verständnis, dass Kulturförderung eine verpflichtende Aufgabe des Staates ist, Steuermechanismen des Marktes in Kunst und Kultur nur bedingt wirken und über den Markt allein kulturelle Vielfalt und kulturelle Teilhabe nicht gesichert werden können. Für eine funktionierende Demokratie aber ist es eine Bringschuld, Barrieren des Zugangs der Beteiligung an Kunst und Kultur abzubauen. Das verlangt, so unser Auftrag an die Landesregierung, bestehende Festschreibungen in der Förderpolitik zu hinterfragen und erforderliche Veränderungen herbeizuführen.

Gegenwärtig gilt, dass auf der Grundlage der Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 44 Landeshaushaltsordnung Fördermittel ausschließlich in Form der jährlichen Projektförderung gewährt werden. Die Kulturförderrichtlinie sieht lediglich absolute Ausnahmen davon vor. In Punkt 5.6 heißt es dort, Zitat: „In besonders begründeten Ausnahmefällen sind über

jährige Projekte förderfähig und können, soweit eine haushaltsrechtliche Ermächtigung in Form einer Verpflichtungsermächtigung vorliegt, beschieden werden.“ Zitatende.

Diese fast ausschließliche Jährlichkeit der Projektförderung und der Ausschluss der Möglichkeit institutioneller Förderung stehen seit vielen Jahren in der Kritik der Verbände, Vereine und Initiativen – wie zuletzt auf der Landeskulturkonferenz. Gefordert wird eine gesetzliche Regelung, die kalenderjahresübergreifende einschließlich einer zweijährigen Projektförderung und eine institutionelle Förderung von langjährig bewährten organisatorischen Zusammenschlüssen wie Verbände und Vereine ermöglicht. Argumentativ wird dargestellt, dass der jährliche Abrechnungsverlauf beträchtliche Arbeitsressourcen und Kreativität bindet, die der eigentlichen inhaltlichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der zumeist ehrenamtlich geleiteten Projekte verloren gehen.

Projektförderung kann eine verlässliche Infrastrukturförderung nicht ersetzen. Jährlichkeitsprinzip und Fehlbedarfsfinanzierung entgegen Festbetragsfinanzierung führen zu mangelnder Flexibilität und zu Mittelkürzungen beziehungsweise Rückzahlungsforderungen bei der erfolgreichen Akquise von Eigen- und Drittmitteln. Diese Hürden des öffentlichen Zuwendungsrechts sind engage mentunfreundlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, so berichtet der „Nordkurier“ in der „Pasewalker Zeitung“ vom 14. Oktober dieses Jahres über ein Symposium auf dem Kulturgut Bröllin unter der Überschrift „Förderpraxis als zu kurzsichtig kritisiert“. Zu den Ergebnissen erklärt eine auf dem Kulturgut arbeitende Kulturmanagerin, Zitat:

„Kritisiert wurde die Förderpraxis, die erforderlich mache, dass jedes Jahr aufs Neue Projekte entwickelt werden müssen. Dies verhindere geradezu eine nachhaltige Projektarbeit. Das Ziel sollten langfristige und somit nachhaltige Förderprogramme insbesondere im Bereich der kulturell-künstlerisch inspirierten Gemeinwesenarbeit sein. Zum Erreichen einer Kontinuität im Sinne der Nachhaltigkeit kann die Schaffung von Stellen für Fachleute Hilfestellung bei der selbstständigen Weiterentwicklung und Durchführung von Initiativen und Projekten geben. Die Chance liege hierbei in der gemeinsamen Entwicklung von Projekten und Maßnahmen, es biete die Möglichkeit, unterschiedliche Initiativen zusammenzuführen.

In der Diskussion sei hierfür die Wichtigkeit von regionalen Vereinen als Orte des Treffens und der Kommunikation hervorgehoben worden.“ Zitatende.

Hinzu kommt, dass der jeweilige Förderetat und mithin die Budgets für einzelne Bereiche außerordentlich eng bemessen sind. Bereichsübergreifende Zusammenarbeit scheitert sehr oft an bürokratischen Hürden und an wenig innovativen Denkprozessen der Handelnden. In der Diskussion um die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Kulturförderung werden folgende Probleme immer wieder benannt: Öffentliche Haushalte wie auch Dritte, die eine Förderung beziehungsweise Unterstützung aus den öffentlichen Haushalten bekommen, sind an den Grundsatz der Jährlichkeit gebunden. Alle Ausgaben sind bis zum Ende des Jahres zu tätigen beziehungsweise bei Einhaltung der Zweimonatsfrist (bei Zuwendungsempfängern) spätestens bis Ende Februar des Folgejahres.

Jahresübergreifende Projekte sind deshalb derzeit in aller Regel nicht möglich oder müssen haushaltstechnisch in zwei Projekte aufgeteilt werden, um dieser Bedingung Rechnung zu tragen. Diese Regelung führt immer wieder zu Problemen, insbesondere dann, wenn die endgültige Bewilligung eines Projektes sich über Monate verzögert, sodass der Zeitplan des Projektantrages nicht eingehalten werden kann und das Jahresende schneller kommt als erwartet.

Bei Förderungen, die mit der Durchführung von Veranstaltungen verbunden sind, ist die Jährlichkeit der Förderung auch deshalb problematisch, weil aufgrund der häufigen Verzögerung bei der Bewilligung der Mittel sich die meisten Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte ereignen, während die ersten Monate weitgehend veranstaltungsfrei bleiben. Das ist weder für das Publikum noch für die Ökonomie des Betriebes eine sinnvolle Lösung. Derartige Kompatibilitätsprobleme sind ein Ausdruck dafür, dass freigemeinnützige Träger und staatliche Verwaltung unterschiedlichen Logiken gehorchen und differente Organisationskulturen und Finanzierungsstrukturen ausgebildet haben.

Das Haushaltsrecht, das für die Erfordernisse des öffentlichen Dienstes mit großen Organisationseinheiten und komplexen Verwaltungsstrukturen geschaffen worden ist, wird der eher kleinteiligen Landschaft der Kulturträger übergestülpt, mit zum Teil grotesken Folgen: wenn zum Beispiel der Zuwendungsbescheid für ein halbjähriges Projekt Ende Oktober eintrifft und bis zum 31. Dezember abgerechnet werden soll. Allein diese Tatsache bringt die Zuwendungsempfänger oft an den Rand der Legalität.

Zu den Alltagssorgen der Zuwendungsempfänger gehören mit Blick auf die Finanzierung ihres Betriebes die oft verspätet ausgestellten Bewilligungsbescheide, wenn die Landes- und Kommunalhaushalte erst spät genehmigt werden. Bei inoffiziellen institutionellen Förderungen, die im Wege der Projektfinanzierung ausgegeben werden, entsteht dann das Problem der Zwischenfinanzierung, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden Kosten in den ersten Monaten eines Jahres bezahlen zu können. Bei größeren Geschäftsstellen handelt es sich schnell um große Summen, die aufgrund fehlender Rücklagen nicht kompensiert werden können, zumal die Möglichkeiten der Kreditaufnahme sehr begrenzt sind.

Zu spät ausgestellte Zuwendungsbescheide sind umso problematischer, wenn es keine Erteilung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gibt oder Eigenmittel nicht zur Überbrückung eingesetzt werden können. Noch schwieriger wird es, wenn ausgesprochene Haushaltssperren zugesagte Förderungen verringern. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger tragen dann ein zu hohes Risiko für Veranstaltungen oder Aktivitäten in den ersten Monaten eines Jahres, zumal sie oftmals bereits verbindliche Verpflichtungen in der Hoffnung auf eine Förderung eingehen mussten, um das Projekt überhaupt realisieren zu können.

Und, das sei am Rande noch erwähnt, sollte es zur Regel werden, dass institutionelle Förderungen als Festbetragsfinanzierung – möglichst zur Selbstbewirtschaftung – erfolgen, zumindest einen Finanzsockel schaffen, der dann gegebenenfalls durch weitere Projektförderungen und Eigeneinnahmen aufgestockt werden kann, ohne dass diese zusätzlichen Mittel auf die Basisförderung angerechnet werden, dann können die projektbezogenen Förderungen weiterhin als Anteilsfinanzierung,

auch als Fehlbetragsfinanzierung, Ausfallbürgschaft, Darlehen et cetera erfolgen.

Zu Fragen, sehr geehrte Damen und Herren, der Regionalisierung der Kulturförderung, die ja auch Bestandteil unseres Antrages ist, will ich nachher in der Debatte etwas sagen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit bis hierher.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bildungsminister Herr Henry Tesch, der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Koplin, zunächst einmal vielen Dank für den Antrag zur Kulturförderung, zeigt er doch die hohe Wertschätzung der Kultur durch die Fraktion und auch interessante Gedanken zur Kulturförderung.

Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, einerseits für die Kulturförderung des Landes die jahrgangsübergreifenden Förderungen auszuweiten und andererseits in einem ausgewählten Kulturentwicklungsraum die Einführung dynamisierter Regionalbudgets zu erproben. Begründet wird dies mit den Erfordernissen von längerfristigen Kulturprojekten und der mittelfristigen Stützung und finanziellen Absicherung freier Träger in ihrer Kulturarbeit sowie mit der Stärkung der Regionen.

Wirft man einen Blick – und Sie waren ja bei der Konferenz dabei – in die aktuelle Kulturanalyse für Mecklenburg-Vorpommern, so sind dort die kulturellen Aktivitäten aufgezeigt, deren Vielfalt und das Engagement all derer erfasst, die sich für die kulturellen und künstlerischen Belange in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Betrachtet wurden außerdem die kulturellen Einrichtungen mit ihren Angeboten, den Zielgruppen, die finanzielle Ausstattung, die Mitarbeiterstruktur sowie ihre gesellschaftlichen Verknüpfungen. Dabei wurde auch die regionale Verteilung untersucht. Die Analyse ergibt somit, glaube ich auch, eine solide Basis auch für den Umgang mit der Frage nach jahrgangsübergreifender Förderung sowie Regionalbudgets in Kulturentwicklungsräumen.

Im Ergebnis zeigt das Datenmaterial eine weitverzweigte, vielfältige Kulturlandschaft, deren Akteure quantitativ und qualitativ hochwertige Kulturprojekte machen und mit ihrer Arbeit, mit ihrer Situation und mit der Vergabeform von Fördermitteln zufrieden oder sehr zufrieden sind. Sie haben die Zahl noch im Kopf, das waren 90 Prozent. 90 Prozent finde ich insofern schon eine beeindruckende Zahl. Da waren natürlich andere Säulen, was die Finanzierungshöhen anbetrifft.

Nun zu den Anliegen im Einzelnen, zunächst zur jahrgangsübergreifenden Förderung unter Punkt 1 Ihres Antrages: Wie Sie wissen, stehen bereits jetzt geeignete Verfahren zur Verfügung und sie werden zweckentsprechend erfolgreich genutzt. Um mehrjährige Projekte im Wege der Projektförderung fördern zu können, bedarf es der Einrichtung von Verpflichtungsermächtigungen. Sie haben es kurz zitiert. Und diese sind in der Kultur

förderung des Landes an nicht öffentliche Träger bereits in Höhe von 205.000 Euro für das jeweils nächste Haushaltsjahr vorhanden und werden unter anderem auch für die kulturelle Filmförderung genutzt.

Eine Erhöhung der vorhandenen und Schaffung von neuen Verpflichtungsermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2012 würde die Förderung von Projekten mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren durchaus ermöglichen. Sie müssen sinnvoll, angemessen und ohne Alternative sein. Das trifft allerdings dann nur für Projekte zu, für die im laufenden Jahr Verträge für das darauf folgende oder übernächste Jahr zwingend erforderlich sind. Also das würde funktionieren.

Für eine Förderung von kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden, die jährlich Projekte konzipieren und durchführen, ist die Form von Verpflichtungsermächtigungen weder sinnvoll noch angemessen. Diese verbessern die Finanzsituation eines Kulturträgers nicht, bedeuten aber eine absolut feste Bindung an den einmal festgelegten Förderzweck und weitere Mitförderer.

Sie haben ja gerade aus einer Presseveröffentlichung zitiert. Insofern, glaube ich, wäre es auch fair, wenn wir einfach auch mal die Größe von bestimmten Vereinen und Strukturen betrachten, denn kleinere Vereine sagen das genau andersherum. Und insofern würde das vielleicht auch noch mal einer genaueren Unterlegung bedürfen. Ich finde, viel flexibler können im Rahmen von jährlichen Projektförderungen auch Planungen für Projekte der Folgejahre durchgeführt werden. Auch das ist möglich.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Form der Verpflichtungsermächtigung als jahrgangsübergreifende Förderung ist möglich. Sie kann ohne weitere neue Regelungen für dafür geeignete Maßnahmen von Kulturträgern beantragt werden.

Zum Punkt 2 Ihres Antrages, zur Frage der Regionalbudgets in ausgewählten Kulturentwicklungsräumen: Wir haben ja im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Treffen der Landesregierung mit dem Arbeitskreis des Städte- und Landkreistages mit Vertretern der Kulturverwaltungen von Kreisen und Städten dieses Thema im Herbst auf der letzten Sitzung 2010 angeregt diskutiert. Insofern weiß ich nicht, ob Sie es wissen, ich will es auch nicht unterstellen, ich will nur sagen, für mich – aber, wie gesagt, nicht falsch verstanden – klingt es natürlich so, wir sind schon dabei und jetzt sagen Sie: Macht das mal! Also insofern will ich nur sagen, es war schon Thema auf der Sitzung im Herbst 2010.