Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Eine zweite und letzte Nachfrage: Werden die Wahlgebiete für die kommenden Kreistagswahlen und damit die entsprechenden Wahlbereiche seitens des Innenministeriums auf ihre Rechtmäßigkeit und damit entsprechend auf die Richtigkeit geprüft?

Also zunächst einmal ist die Rechtsaufsichtsbehörde der Landkreise zuständig und da wir als obere Rechtsaufsicht auch dafür zuständig sind, werden wir das selbstverständlich mit in die Prüfung einbeziehen.

Recht herzlichen Dank.

Sollte es aber aus der Sicht der Kommunalvertreter vor Ort die eine oder andere Unregelmäßigkeit geben und die Auffassung, sind wir selbstverständlich für solche Hinweise auch dankbar.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Herr Minister!

6. Inwieweit gibt es bei den Anschlägen auf Busunternehmen während der vergangenen Monate in Mecklenburg-Vorpommern Anhaltspunkte für politische Hintergründe?

Herr Abgeordneter Andrejewski, zu den angesprochenen Branddelikten laufen derzeit die Ermittlungen noch. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, dass es sich um politisch motivierte Straftaten handelt. Es wird allerdings in alle Richtungen derzeit ermittelt. Es ist somit auch nicht auszuschließen. Ich bitte einfach um Verständnis, dass wir aufgrund der derzeitigen Ermittlungslage und der laufenden Ermittlungen nicht über den aktuellen Sachstand informieren können.

Okay. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und bitte den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Frau Ministerin!

7. Wie steht die Landesregierung zu den Bestrebungen einiger Bundesländer, die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer neu zu gestalten?

Herr Abgeordneter, das sind nicht nur Bestrebungen einzelner Bundesländer, sondern aufgrund mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofes sind die Länder gehalten, eine Reform der Grundsteuer vorzunehmen, und insofern betrifft es alle Länder, die im Moment dabei sind, an dieser Reform zu arbeiten. Die Frage ist also ganz klar zu beantworten: Es geht nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie.

Und Zusatzfrage: Welche Grundrichtung beim Wie würden Sie da einschlagen wollen?

Wir werden uns als Land erst entscheiden können, wenn die drei Grundmodelle, die im Moment in der Diskussion sind, die ich vielleicht mal kurz anreißen darf, ausreichend erprobt sind.

Es gibt da zunächst mal das Verkehrswertmodell, das darauf abhebt zu unterscheiden, was eine einzelne Grundfläche und auch ein Gebäude darauf an Verkehrswert aufbringt. Das heißt, hier wird sehr deutlich unterschieden, ob sich eine Villa oder ein kleines Haus auf diesem Grundstück befindet. Das bildet in etwa die Unterschiede ab, ist natürlich auch mit sehr viel Aufwand zu gestalten.

Dann gibt es das sogenannte wertunabhängige Modell. Das geht von diesem Grundgedanken der Äquivalenz aus, dass die Bürger und Unternehmen im gleichen Maße an kommunalen Kosten für vorgehaltene Infrastruktur beteiligt werden. Hier ist allerdings die Bemessungsgrundlage deshalb unabhängig vom Wert des Grundstücks. Es geht nur nach rein physikalischen Größen.

Und zum Dritten gibt es eine Kombination aus beiden Modellen, das sogenannte gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell, welches eine wertabhängige Bodenkomponente und auf der anderen Seite eine wertunabhängige Gebäudekomponente miteinander verbindet.

Alle drei Modelle werden zurzeit auf Länderebene diskutiert und wir als Landesregierung werden uns dazu erst positionieren, wenn es umfangreiche Vergleichsberechnungen gegeben hat und wenn auch eine Berechnung der Verwaltungskosten vorliegt. Wir vermuten, dass das zum Ende des Jahres der Fall sein wird. Und danach entscheidet sich die Landesregierung, welchem Grundmodell wir uns zuneigen. Dabei haben wir natürlich besondere Aspekte unseres Landes zu berücksichtigen. Es geht dabei um Aufkommensneutralität, um Belastungsverschiebungen, es geht um die strukturellen Besonderheiten unseres Landes – ich sage nur, landwirtschaftliche Flächen – und ich will auch die soziale Ausgewogenheit ganz gewiss nicht unerwähnt lassen, aber auch die Kosten der Umsetzung sind dabei zu berücksichtigen.

Eine Zusatzfrage: Inwieweit könnte sich daraus die Möglichkeit einer Automatisierung des Einzugs der Grundsteuer ergeben und mit welchem Modell wäre das am ehesten machbar?

Eine Automatisierung wäre am leichtesten möglich, wenn man das verwaltungsunab…

Das werteunabhängige, das werteunabhängige.

Ja, genauso ist das. Allerdings muss man dabei auch berücksichtigen, dass das vermutlich unserem Land hier nicht gut zu Gesicht steht, weil es die inneren Unterschiede dabei nicht abbildet. Und ich persönlich wage auch nicht nachzuvollziehen, dass eine gleiche Grundsteuer bei gleicher Grundstücksfläche, obwohl einmal ein kleines Bauernhäuschen darauf steht und einmal eine sehr üppige Villa, festzusetzen ist. Also alle Faktoren sind dabei zu berücksichtigen.

Okay. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu darf ich den Abgeordneten Herrn Ralf Grabow, Fraktion der FDP, bitten, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

8. Ist mit der zehnjährigen Nutzung des geförderten multifunktionalen Schiffsanlegers am Ostufer der Warnow in Rostock dem Förderbescheid Rechnung getragen worden?

Herr Abgeordneter Grabow! Im Jahr 1996 hat die Hansestadt Rostock eine Förderung für den Bau des – so nannte er sich damals – multifunktionalen Schiffsanlegers in Schmarl und Oldendorf im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich endgültig auf 2,2 Millionen Euro, der Zuschuss auf 1,5 Millionen.

Ziel war die Errichtung von Anlegern sowohl für gewerbliche als auch für touristische Verkehre. Es ging seinerzeit auch sehr um die Querung dort. Nach Angaben der Hansestadt Rostock werden die Anleger auch nach Fertigstellung der festen Warnowquerung weiterhin zielentsprechend genutzt, allerdings jetzt vor allen Dingen für touristische Warnowlängsverkehre, was zu Deutsch nichts anderes heißt, als dass die Querung nicht mehr im Vordergrund steht aufgrund des Baus des Tunnels.

Eine Nachfrage: Und gibt das der Förderbescheid dann her?

Das ist nach dem Förderbescheid so nicht zu kritisieren.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Herr Minister!

9. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über diese Untersuchungen insbesondere zu weitergehenden Planungen diesbezüglich?

Herr Abgeordneter Müller! Die aktuelle BGR-Studie, also die Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, liegt der Landesregierung vor. Die Landesregierung und insbesondere das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie waren an der Erstellung dieser Studie allerdings nicht beteiligt. Konkrete weiterführende Untersuchungen sind seitens der Landesregierung derzeit nicht geplant.

Können Sie schon Angaben dazu machen, wo sich die 15 geplanten oder die 15 Standorte befinden?

Also das fällt mir jetzt ein bisschen schwer, da müssten wir jetzt eine Karte haben und dann müssten wir uns darüberbeugen. Und ich würde das auch dann nur unter Hinzuziehung von entsprechenden Fachleuten machen wollen, weil ich glaube, dass das dann auch entsprechend kartenscharf gemacht werden müsste.

Meine zweite Frage:

10. Wie bewertet die Landesregierung die Methode, Kohlendioxid unterirdisch einzulagern?

Nun, angesichts auch der dramatischen Ereignisse in Japan und der angekündigten Aussetzung der Laufzeitverlängerung von Kraftwerken bei uns in Deutschland bekommen die Abschaltung und die geologische Speicherung von CO2 auch noch mal eine andere Bedeutung. Um die Stromversorgung in Deutschland sicherzustellen und gleichzeitig die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, wird es erforderlich sein, auch unter Berücksichtigung von Abschaltungen entweder fossile Kraftwerke stärker zu nutzen oder eben auch alte Kraftwerke umzurüsten im Bereich der fossilen Kraftwerke.

In einem überarbeiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten CCS-Richtlinie vom 23. April 2009 ist zunächst die Erprobung des CCSVerfahrens in zwei bis drei Speichern bis 2017 geplant. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass diese Erprobung voraussichtlich – da muss man ein bisschen vorsichtig sein, weil die Beratungen nach wie vor nicht abgeschlossen sind – in Brandenburg stattfinden werden, wo der Energiekonzern Vattenfall in Jänschwalde eine 1,2 Milliarden Euro teure Demonstrationsanlage plant.

Dies schon vorausgeschickt will ich die Frage 2 auch gleich beantworten, wenn Sie einverstanden sind, oder?

Das war ja meine zweite Frage.

Okay. Ja, Entschuldigung.

Ich will dazusagen, dass die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid im großen industriellen Maßstab seitens der Landesregierung deutlich kritisch gesehen wird. Das will ich wie folgt begründen:

Erstens: Die verschiedenen technologischen Phasen des CCS-Verfahrens befinden sich, wie ich es auch sagte, gegenwärtig in Erprobung. Es sind viele Fragen in diesem Zusammenhang bis heute ungeklärt.

Zum Zweiten: Die Speicherstätten, wie wir wissen, sind begrenzt. Sie liegen sehr stark auch im Norden Deutschlands. Konkurrenzen um die Nutzung der unterirdischen Räume zeichnen sich heute schon ab. Zukünftige Konflikte können nach unserem derzeitigen Wissensstand zwar nicht hinreichend bewertet werden, aber man muss sie erwarten. Durch die Lagerung von CO2 würden Teile der unterirdischen Erdschichten natürlich unter Umständen auch für andere Nutzungen dauerblockiert.