Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Zum Zweiten: Die Speicherstätten, wie wir wissen, sind begrenzt. Sie liegen sehr stark auch im Norden Deutschlands. Konkurrenzen um die Nutzung der unterirdischen Räume zeichnen sich heute schon ab. Zukünftige Konflikte können nach unserem derzeitigen Wissensstand zwar nicht hinreichend bewertet werden, aber man muss sie erwarten. Durch die Lagerung von CO2 würden Teile der unterirdischen Erdschichten natürlich unter Umständen auch für andere Nutzungen dauerblockiert.

Zum Dritten: Auch die ökologischen Risiken der Lagerung von CO2, zum Beispiel für Grundwasser, sind bisher nicht ausreichend erforscht.

Und viertens: Es ist auch unklar, ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen um eine in der Tat kosteneffiziente Lösung handelt, zumal CO2

Abscheideanlagen den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes um circa 15 Prozent absenken würden.

Wenn man das zugrunde legt, dann, will ich natürlich noch einmal ganz deutlich sagen, wollen wir nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern zur CO2-Ablagerung von Unternehmen außerhalb unseres Landes dient. Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass wir ja mit dem Energiekonzept 2020 einen deutlichen Schwerpunkt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt haben. Dazu zählt zum Beispiel auch die verstärkte Nutzung von Tiefengeothermie. Und das ist zum Beispiel schon ein Konkurrenzthema, wenn man das mal sich vorstellt.

Außerdem laufen auch gegenwärtig Erkundungen – wie man auch in der Presse nachlesen kann – im Zusammenhang mit der Nord Stream, um zum Beispiel Zwischenspeicher für Gas im Lande einzurichten. Es wäre auch denkbar – aber das sind alles Fragen, die sich ganz neu stellen werden –, dass zum Beispiel unterirdische Druckluftspeicher für Stromspeicherung diskutiert werden müssten.

Die Landesregierung sieht das jedenfalls so, dass wir die Möglichkeit haben müssen, zwischen solchen Anwendungen Prioritäten zu setzen. Und insofern ist unsere Haltung ganz klar darauf gerichtet, die Entscheidungshoheit im Lande selbst zu halten.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und darf die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, bitten, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

(Minister Dr. Till Backhaus stellt das Saalmikrofon ein.)

Herzlichen Dank.

Sehr geehrter Herr Minister! Frau Präsidentin!

11. Wie hoch ist die derzeit tatsächliche Zahl der noch offenen Anträge zum Flächen erwerb von Alteigentümern?

Sehr geehrte Frau Reese! Sie wissen, das ist ein Thema gewesen, mit dem sich der Landtag hier intensiv beschäftigt hat, und es geht noch mal um die Frage der Entschädigung von nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümern. Das möchte ich ausdrücklich vorausschicken.

Mit meinen Ausführungen, die ich am 28.01.2011 hier im Hohen Hause zum Ausdruck gebracht habe, ist es so, dass es innerhalb des Flächenerwerbsprogramms in Mecklenburg-Vorpommern keine Verzögerungen gegeben hat. Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen und der BVVG in Mecklenburg-Vorpommern hat es in Mecklenburg-Vorpommern – ausdrücklich betone ich das – keinen Stau gegeben. Anträge im Übrigen von erwerbswilligen Alteigentümern damals bis 2004 wurden in den Ämtern für offene Vermögensfragen vorgezogen und in der Form von Teilbescheiden vor dem endgültigen Ausgleichsleistungsbescheid so beschieden, dass die BVVG Kaufverträge zeitnah bis zum Jahr 2004 abwickeln und umsetzen konnte.

In den Teilbescheiden war im Übrigen die Höhe der gekürzten Bemessungsgrundlage ausgewiesen, die für die Bestimmung des Flächenerwerbsanspruches dann auch maßgeblich ist. Sie wissen, dass es da auch bestimmte Berechnungen gibt, um tatsächlich auch die Wertgrenze dann zu ermitteln.

Diese in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2004 vollzogene Praxis hat nach Aussage der BVVG dazu geführt, dass alle damals erwerbswilligen nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer auch zeitgerecht günstig Flächen erwerben konnten. Insofern hatten wir tatsächlich hier mit dem Gesetz, das die Bundesregierung jetzt erlassen hat, kein Problem. Wer indes sein Kaufinteresse nicht offenbarte, gelangte naturgemäß dann auch nicht in den Genuss des Bescheides. Insofern gibt es keine offenen Anträge.

Was zukünftig passieren wird, nachdem das Gesetz ja jetzt in Kraft getreten ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber Sie wissen, die nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer haben jetzt die Möglichkeit, ein halbes Jahr ihre Anträge zu stellen. Ich gehe davon aus, dass es eine Welle von Anträgen geben wird. Wenn Sie sich aktuell die Verkaufspreise in Mecklenburg-Vorpommern anschauen, die liegen um die 20.000 Euro pro Hektar Ackerland. Und wenn die nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer diese Flächen dann für 2.665 Euro kaufen können, ist das, wenn man das so sagen darf, eine optimale Möglichkeit für Alteigentümer, Flächen zu erwerben.

Eine Zusatzfrage: Können Sie beantworten, woher die Zahlen 200 beziehungsweise 230 offene Fälle dann kommen?

Die sogenannten 200 noch offenen Fälle beziehen sich auf die jetzt noch offenen Anträge nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Wir haben ja einmal den Antrag nach dem Flächenerwerbsprogramm und auf der anderen Seite die Anträge, die im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes gestellt worden sind. Und da waren noch 200 Anträge offen. Das sind also nicht Alteigentümer, die ein Kaufinteresse im Rahmen der Flächenerwerbsverordnung gehabt haben, sondern da geht es um die Anträge der sonstigen Entschädigung.

Herzlichen Dank.

Eine weitere Frage habe ich dann noch: Von welchem Flächenbedarf gehen Sie aus für das, was denn da auf uns zukommen könnte?

Ja, da befinden wir uns im spekulativen Bereich. Die Bundesregierung hat ja selber prognostiziert, dass man davon ausgeht, dass in den neuen Bundesländern eine Mindereinnahme, das heißt ein Verlust bei den Verkäufen von ehemals volkseigenen Flächen von 370 Millionen Euro entstehen wird. Innerhalb des Bundesfinanzministeriums spekuliert man zurzeit mit Mindereinnahmen, also Verlusten bei den Verkäufen aufgrund dieses Gesetzes, von über einer Milliarde Euro.

Wir werden jetzt das nächste halbe Jahr abwarten müssen, wie viele Anträge gestellt werden. Und Sie wissen ja auch, dass die Antragsteller und deren Verwandtschaftsgrade deutlich erweitert worden sind, also bis in den vierten Grad hinein. Und Hochrechnungen der BVVG selber haben ergeben, dass man davon ausgeht, dass etwa 50.000 Hektar dann an diese nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer wohl verkauft werden könnten. Ich gehe davon aus, das wird deutlich mehr.

Okay, dann möchte ich jetzt meine zweite Frage stellen.

12. Wie hoch sind die Investitionen beziehungsweise Aufwendungen für Otterschutzeinrichtungen – hier zum Beispiel Otterwege in Brücken und Unterführungen, kontrollierte Überwege – in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren gewesen?

Der Landesregierung liegen keine direkten Erhebungen zu den Investitionen und den Aufwendungen im Rahmen von Otterschutzeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern für die letzten zehn Jahre vor. Entsprechende Projekte werden durch unterschiedliche Träger, ob das die Straßenbauverwaltung ist oder auch andere Finanzierungsinstrumente, meist im Zusammenhang mit der Realisierung von Maßnahmen, zum Beispiel an Straßen oder auch an Bahnanlagen, vorgenommen.

Der Fischotter – auch das ist mir wichtig, noch mal zu betonen – ist eine nach europarechtlichen Anforderungen streng geschützte Art. Das wissen wir, denke ich, auch alle. Für diese Art sind in den Mitgliedsstaaten Schutzgebiete, insbesondere FFH-Gebiete, auszuweisen, in denen die Verschlechterungen – da gilt ja das Verschlechterungsverbot, das heißt, die Population darf sich nicht verschlechtern –, um dann auch diese Arten mit besonderen Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Im Rahmen von Managementplänen sind entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

Als eine von verschiedenen Schutzmaßnahmen für den Fischotter wird dabei die Umstellung – im Übrigen auch in der Fischerei, wir haben ja gerade einen Binnenfischereitag gehabt, da ist ja auch die Fraktion beteiligt gewesen –, und hier gibt es mit den sogenannten Otterschutzgittern noch erhebliche Probleme, sodass ich davon ausgehe, dass wir mit den Fischern, und so haben wir das auch noch mal dargestellt, das ist ja dann insofern auch schon die zweite Frage, die ich damit beantworten darf, wenn Sie mögen, dass wir im Rahmen der Managementplanung weiterhin mit den örtlichen Fischereibetrieben intensiv zusammenarbeiten, um damit auch mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei nach spezifischen Lösungen zur Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen zu suchen.

Und ein Problem, was dort ausdrücklich hochgekommen ist – für diejenigen, die sich nicht jeden Tag damit befassen –: Die Binnenfischer arbeiten ja entweder mit Reusen oder auch mit Netzen, die aufgestellt werden. Und insbesondere in der Reusenfischerei gibt es mit dem Otterschutzgitter noch erheblichen Forschungsbedarf, aber wir sind an dem Thema dran. Und ich glaube auch, dass wir zu einem guten Einvernehmen zwischen den Fischern und den Fischottern kommen werden.

Noch eine Zusatzfrage: Planen Sie, die Maßnahmen bei den Fischern zu fördern?

Wir fördern das in einzelnen Projekten und wir werden das auch weiterhin tun, dort, wo es sinnvoll ist. Aber ich will auch ausdrücklich sagen, wir werden hier keine Experimente machen, sondern es muss darum gehen, dass diese Gitter dann auch funktionieren. Alles andere würde einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten und unterm Strich dann nichts dabei rauskommen. Insbesondere bei den Reusen gibt es Forschungsbedarf. Da ist die Landesforschungsanstalt aber auch dran, mit den Fischern gemeinsam.

Herzlichen Dank.

Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu der Unterrichtung durch die Landesregierung – Strategiebericht der IMAG Demografischer Wandel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/4126.

Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu der Unterrichtung durch die Landesregierung Strategiebericht der IMAG Demografischer Wandel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/4126 –

Das Wort hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Sellering.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land hat sich in den letzten 20 Jahren sehr gut entwickelt.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Das sehen wir jeden Tag, wenn wir im Land unterwegs sind, das sagen mir viele Menschen in meiner Bürgersprechstunde oder bei Veranstaltungen

(Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)

und das habe ich bei den Jubiläumsfeiern im letzten Jahr sehr oft gehört. Meine Damen und Herren, wir haben viel geschafft, viel erreicht,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)

die Landesregierung zusammen mit dem Landtag, gemeinsam mit den Menschen im Land, in der Wirtschaft, im Sozialbereich, in der Kultur. Übrigens ist im Land vor allem dadurch viel erreicht worden, dass die Leute angepackt haben und nicht, dass sie sich gegenseitig angeschrien haben.

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren, neben den vielen guten und erfolgreichen Entwicklungen gibt es auch eine, die uns vor große Herausforderungen stellt. In Deutschland sinkt die Bevölkerungszahl, und das bei einem immer größer werdenden Anteil an Älteren.

(Stefan Köster, NPD: Sie meinen Ausländer.)

Und in Mecklenburg-Vorpommern vollzieht sich dieser Prozess früher und weitergehender. Sie alle kennen die Zahlen,