Protokoll der Sitzung vom 28.03.2007

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen über das Gemeinsame Krebsregister, Drucksache 5/132, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 5/371.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen über das Gemeinsame Krebsregister (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/132 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/371 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen über das Gemeinsame Krebsregister auf Drucksache 5/132. Der Sozialausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/371 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/132. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 5/132 einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/132 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/132 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf ei nes Gesetzes über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Einmal- zahlungsgesetz 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern), Drucksache 5/337.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Einmalzahlungs- gesetz 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern – EzG 2006/2007 M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/337 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Sigrid Keler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Föderalismusreform des vergangenen Jahres haben Bundestag und Bundesrat die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Beamten vom Bund auf die Länder übertragen. Damit muss Mecklenburg-Vorpommern erstmals eigenverantwortlich entscheiden, ob und inwieweit Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die Beamten übertragen werden. Dabei gilt wie bisher, dass nur mittels gesetzlicher Regelungen die Besoldung der Beamten bestimmt werden kann.

Für die Arbeitnehmer der Länder sind Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in einer sozialen Staffelung vereinbart worden. 910 Euro erhalten die unteren, 610 Euro die mittleren sowie 210 Euro die oberen Entgeltgruppen. Diese werden in drei Raten ausgezahlt. Im Sep

tember 2006 und im Januar 2007 sind die ersten beiden Raten bereits überwiesen worden.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf überträgt diese Tarifregelung inklusive der sozialen Staffelung auf den Besoldungsbereich. Mit dieser Entscheidung einer 1:1-Übertragung ist unsere Anerkennung für die Leistung aller Landesbeamten verbunden. Dabei haben wir im Gegensatz zu anderen Ländern an der Sozialstaffelung festgehalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die notwendige rechtliche Grundlage für die Einmalzahlungen an Beamte geschaffen werden. Hierbei werden alle aktiven Beamten berücksichtigt, also neben den Landes- auch die Kommunal- und Körperschaftsbeamten in Mecklenburg-Vorpommern. Ähnlich wie beim Bund ist eine Einbeziehung von Versorgungsempfängern in die Regelung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zum Bundesgesetz werden die Mitglieder der Landesregierung sowie die Parlamentarische Staatssekretärin von der Regelung ausgenommen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist auch schade.)

Sie erhalten keine Einmalzahlungen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag sollen die Zahlungen im Mai und im September 2007 erfolgen. Für den Landeshaushalt sind damit Kosten in Höhe von circa 9 Millionen Euro verbunden. Diese sind bereits im Entwurf zum Nachtragshaushalt 2007 veranschlagt.

Meine Damen und Herren, ich werbe für die Unterstützung des vorliegenden Gesetzentwurfes und bitte Sie, diesen in die Ausschüsse zu überweisen und möglichst schnell zu verabschieden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Ilka Lochner-Borst, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Rudolf Borchert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Föderalismusreform lässt grüßen auch bei diesem Thema, denn seit dem 1. September 2006 sind die Länder zuständig für das Beamtenrecht. Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen, dass wir aus Sicht unseres Landes diese neue Kompetenz nicht unbedingt mit Freude entgegengenommen haben.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Ich möchte daran erinnern, dass unser Land im Bundesrat als einziges Land gegen die Föderalismusreform gestimmt hat, insbesondere aufgrund der Tatsache der Übertragung der Kompetenz im Beamtenrecht auf die Länder. Das ist ein ungewolltes Geschenk, möchte ich mal sagen, aber jetzt müssen wir damit umgehen. Insofern ist es richtig, dass man, solange man noch kein eigenes Landesbeamtengesetz hat, bundesgesetzliche Regelungen nutzt. Insbesondere in Absprache mit den Tarifparteien hat man sich auf den Gesetzentwurf eines Einmalzahlungsgesetzes verständigt, der sich sehr stark

an die Tarifergebnisse für Angestellte des öffentlichen Dienstes vom 19. Mai 2006 hält. Ich halte das für sinnvoll, für sachgerecht und wir werden das sicherlich auch unter sozialen Gesichtspunkten zu bewerten haben. Ich möchte dem insoweit nicht vorgreifen. Aus meiner Sicht zumindest ist der Gesetzentwurf so gelungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktiven Landesbeamten, Richter sowie die Kommunalbeamten werden mit diesem Gesetzentwurf in drei Raten, und zwar im September 2006, Januar 2007 und im September 2007, jeweils gestaffelt nach Besoldungsgruppen in drei Hauptgruppen diese Einmalzahlung erhalten. Das ist eine Spanne von 210 Euro für höhere Entgeltgruppen, für mittlere Entgeltgruppen 610 Euro und für die unteren Entgeltgruppen von 910 Euro. Ich habe jetzt nur die Gesamtsummen genannt, die sich aus den drei Raten ergeben. Auch die Empfänger von Anwärterbezügen sind mit einer Einmalzahlung von 300 Euro jeweils in drei gleichen Teilbeträgen berücksichtigt. Von der Einmalzahlung ausgenommen sind die Versorgungsempfänger, das heißt Beamte und Richter im Ruhestand. Wir werden sicherlich im Ausschuss diesen Ausschluss und seine inhaltliche Begründung noch einmal beraten und überprüfen,

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

aber ich gehe davon aus, dass es vom Grundsatz her dabei bleiben wird.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Schade.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine ganz wichtige Frage zum Schluss: Wie wird sich das im Haushalt auswirken? Die Finanzministerin hat es gesagt. Ich möchte es gern an dieser Stelle noch einmal wiederholen: Auch inklusive der Kosten, die wir noch in der ersten Rate in 2006 haben, wird der Betrag insgesamt als Summe im Landeshaushalt 2007 – er ist Gegenstand des Nachtragshaushaltes – in Höhe von circa 9 Millionen Euro bereitgestellt. Insofern ist dieses Einmalzahlungsgesetz auch vom Haushaltsrecht her gedeckt, wenn ich davon ausgehe, dass wir am 9. Mai 2007 wie verabredet den Nachtragshaushalt für 2007 beschließen werden.

Etwas schwerer einzuschätzen sind die fi nanziellen Auswirkungen für die Kommunen. Das ist sehr differenziert und da gibt es nach meinem Kenntnisstand auch noch nicht die Zahlen, die das kostenmäßig belegen könnten. Selbstverständlich gilt dann diese Regelung nicht nur für die Landesbeamten, sondern auch für die Kommunalbeamten.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Überweisung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, und Heinz Müller, SPD)

Danke schön, Herr Borchert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Gramkow von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Borchert, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie noch einmal darauf verwiesen haben, dass wir uns für das Land Mecklenburg-Vorpommern eigentlich so einen Flickenteppich im Besoldungsrecht nach der Föderalismusentscheidung nicht leisten wollten. Trotzdem haben wir die Entscheidung zu treffen.

Ich denke, zum Inhalt des vorliegenden Gesetzes ist viel gesagt. Ich kritisiere, dass dieser Gesetzentwurf so spät kommt, denn ich erinnere hier an eine Pressemitteilung der Finanzministerin vom 12. September 2006. Darin heißt es, dass die tarifl ich vereinbarten Einmalzahlungen in gleicher Höhe ab Januar 2007 wie für die Angestellten auch im Beamtenbereich gezahlt werden sollen. Darauf hatten sich im September 2006 der DGB, der Deutsche Beamtenbund des Landes und das Finanzministerium geeinigt. Leider konnten wir offensichtlich die Zusage nicht einhalten, aber ich sage auch, spät, aber noch nicht zu spät.

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, und ich möchte zwei neue Aspekte in die Debatte einbringen, dass auch die Ost-West-Angleichungen für die Beamtinnen und Beamten ebenfalls im gleichen Umfang und zur gleichen Zeit wie bei den Angestellten gezahlt werden sollen, das heißt, für die unteren Besoldungsgruppen zum 01.01.2008 und für die oberen Besoldungsgruppen zum 01.01.2010. Letztlich muss aber auch bei uns im Land sichergestellt werden – und ich hoffe, dass es da Übereinstimmungen gibt –, dass die Tarifergebnisse des Beamtenbereiches in Gänze übernommen werden. Und deshalb, meine Damen und Herren, setzen wir uns auch im Zusammenhang mit der Diskussion zu diesem Gesetz dafür ein, dass insbesondere die lineare Besoldungserhöhung umgesetzt wird.

Dabei geht es um die Übertragung der in 2008 wirksam werdenden Tariferhöhung von plus 2,9 Prozent und diese ist im Doppelhaushalt 2008/2009 zu veranschlagen. Das steht ebenfalls auf der Tagesordnung, denn diese Tarifentwicklung muss auch für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfänger spürbar werden. Denn schauen wir mal zurück: Statt regelmäßiger linearer Besoldungs- und Versorgungsanpassungen, um zumindest Infl ation und Kürzungen auszugleichen oder gewissermaßen am wirtschaftlichen Wachstum teilzuhaben, hat es bis 2007 immer wieder Nullrunden oder allenfalls Einmalzahlungen gegeben. Doch es ist aus unserer Sicht an der Zeit, das Einkommen wieder an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Ohne eine auf Dauer wirksame Besoldungserhöhung kann es keine wirkliche Ost-WestAngleichung geben.

(Beifall Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)

Wir erwarten eine klare Aussage der Landesregierung. Hierzu sollte allerdings auch das Parlament eindeutig Stellung nehmen.

Meine Damen und Herren, Frau Finanzministerin hat darauf hingewiesen, mein Kollege Rudi Borchert auch, man kann natürlich unterschiedlicher Ansicht sein, ob Versorgungsempfängerinnen oder Versorgungsempfänger, ich sage Pensionäre, wieder mal von der Einmalzahlung ausgenommen oder auch von der linearen Anhebung ausgeschlossen werden sollen. Das können Sie gern anders sehen. Die umfangreiche Begründung im Gesetzentwurf zeigt dies auch. Wir meinen aber, dass dieser Teil der

Bevölkerung von Infl ation und Kürzungen ebenso betroffen ist wie die aktiven Beamtinnen und Beamten.

Dann sei mir an dieser Stelle noch eine Bemerkung gestattet. Im Gesetzentwurf fi nden Sie den Satz: „Die Prüfung nach Gender-Mainstreaming-Kriterien ist erfolgt.“ Ich bin froh, dass dieses Prinzip jetzt immer mehr und mehr Berücksichtigung fi ndet.