Ein solcher Fall ist natürlich nicht ganz ungewöhnlich, dass man unter Umständen auch zu Mehrkosten kommt. Natürlich sind Unterlagen eingefordert worden. Es gilt zu prüfen, ob diese Mehrkosten, wie man in der Verwaltungssprache sagt, unabwendbar waren. Dann muss man sich darüber unterhalten, wie eine Aufgabenteilung erfolgt. Sollten sie dies nicht sein, dann bleibt der Vorhabenträger bei einem Problem.
8. Mit dem Tarifabschluss im Postgewerbe ist die Vereinbarung eines Existenz sichernden Mindestlohnes gelungen. Damit er zum Branchenmindestlohn werden kann, ist eine Aufnahme in das Entsendegesetz bzw. eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erforderlich.
Ich glaube, das Thema Mindestlohn haben wir hier reichlich diskutiert, sodass Ihnen die Haltung, auch meine persönliche Haltung, zu einem Mindestlohn bekannt ist. Während ein allgemeingesetz
licher Mindestlohn nach meiner Auffassung kontraproduktiv ist, so stellt die vom Bundeskoalitionsausschuss gefundene Kompromisslösung hinsichtlich einer Einigung der Tarifvertragsparteien, in welcher sich sowohl die Deutsche Post als auch die Wettbewerber wiederfi nden, einen durchaus möglichen Weg für die Postbranche dar. Ungeachtet der Zuständigkeit des Bundes und der grundsätzlich positiven Bewertung hinsichtlich einer tarifvertraglichen Lösung ist zu betonen, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung die Voraussetzungen des Tarifvertrages erfüllen müssen. Demnach müssen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer der Branche beschäftigen. Des Weiteren muss die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen Interesse geboten erscheinen. Das sind die Kriterien.
Beide Voraussetzungen und somit auch die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden gegenwärtig – das ist die Situation – von den Wettbewerbern der Deutschen Post AG in Zweifel gezogen. Hier ist auch noch einmal festzustellen, dass es seitens der Wettbewerber inzwischen einen eigenen Arbeitgeberverband gibt, der 35 Teilnehmer hat. Zahlreiche weitere Unternehmen haben ihr Interesse bekundet. Der Verband soll nach eigenen Angaben der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Briefbranche sein. Ich gebe das nur wieder. Es gibt nun seit gestern Abend, wenn ich richtig informiert bin, eine Kabinettsentscheidung zur Ausweitung des Entsendegesetzes auf die Briefdienstleister. Inwieweit das jetzt noch bestritten wird durch den von mir genannten Verband, kann ich jetzt noch nicht sagen. Ich denke aber, damit ist eine Voraussetzung geschaffen worden, dass es zu einer Regelung kommen wird.
9. Was unternimmt die Landesregierung auf Bundesebene, um einen Branchenmindestlohn im Postgewerbe sichern zu helfen?
Wie bereits dargestellt, liegt die Zuständigkeit für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das, wie gesagt, die entsprechende Entscheidung gestern ins Kabinett eingebracht hat. Ungeachtet dessen wäre eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu befürworten, wenn sie die Voraussetzungen des Tarifvertrages erfüllt und den sozialen Bedürfnissen der Beschäftigten und der Arbeitsplatzsicherung ebenso entspricht wie den Anforderungen eines effektiven Wettbewerbs auf dem neu geöffneten Postmarkt.
Würden Sie mir zustimmen, dass das bedeuten würde – wenn das nicht passieren würde, den Wettbewerb auf Lohnkonkurrenz zu reduzieren –, dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden würde?
Noch einmal: Es gibt eine Entscheidung mit der gestrigen Kabinettsbefassung. Ich denke, jetzt wird es darauf ankommen, dass noch einmal geprüft wird – das wird zumindest angezweifelt durch die Wettbewerber –, ob die Bedingungen für die Allgemeinverbindlichkeit gegeben sind. Dann wird es zu einem Mindestlohn in diesem Bereich kommen. Ich glaube, damit ist der Branche auch entsprechend geholfen.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion Herrn Roolf, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
10. Vor Kurzem trat das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Dem Vernehmen nach besteht bei zahlreichen Einzelhändlern der Wunsch, die sog. Bäderregelung auch noch im September und Oktober nutzen zu können. Bisher ist keine Fortschreibung erfolgt.
Zunächst einmal, Herr Abgeordneter Roolf, muss man feststellen, dass die aktuelle Regelung bis zum 30. November gilt. Also es besteht keine Not. Richtig ist, mit dem in Kraft getretenen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten können wir, also das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, gestützt auf den Paragrafen 10 im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Rechtsverordnung bestimmen, wie eine solche Bäderregelung neu aussieht. Wir haben vor dem Hintergrund der erheblichen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der bisherigen Bäderregelung – also wir arbeiten an diesen Dingen – eine Regelung zu treffen. Wir werden absichern, dass eine Öffnung in Kur- und Erholungsorten, in Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausfl ugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr ermöglicht wird. Die Saison soll mit Ausnahme des Monats Dezember für das gesamte Jahr einschließlich des 1. Advents gelten.
Wir sind dabei, ein entsprechendes Verfahren und Kriterien zu entwickeln, die ausschlaggebend sind, um die Ortschaften in Mecklenburg-Vorpommern als anerkannten Ausfl ugsort einzustufen. Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr sind diejenigen – das sind ja die einzelnen Kriterien –, die aufgrund herausragender Sehenswürdigkeiten, eines besonders attraktiven Angebotes an Freizeiteinrichtungen, herausragender kultureller Angebote, auch wegen ihrer exponierten landschaftlichen Lage oder aufgrund von See- und Flughäfen – wie man so sagt – regelmäßig oder über längere Zeit eine große Anzahl von Besuchern anziehen. Wir haben vor, auch diesbezüglich Abstimmungsgespräche mit den Partnern im Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Da sind zu nennen vor allen Dingen die Kommunen, die Kirchen und die Gewerkschaften.
Der erste Gesetzentwurf zur Ladenöffnung ist im November 2006 hier im Parlament eingebracht worden. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist am 13.06.2007 gemacht worden. Halten Sie Ihre Bearbeitungszeit für angemessen?
Was die Bäderregelung betrifft, konnten wir ja erst nach Gesetzesbeschluss mit der Arbeit beginnen. Das muss man bedenken. Da gab es ja erst die Möglichkeit, überhaupt auf entsprechender rechtlicher Grundlage hier tätig zu werden. Das haben wir getan. Wir sind mitten in den Abstimmungen und wir werden rechtzeitig – wie ich sagte – Ende Oktober beziehungsweise Anfang November eine Bäderregelung erlassen.
11. In welcher Art und Weise werden in diesem Zusammenhang die Belange der Welterbestädte berücksichtigt?
Sie sind kurz darauf eingegangen. Im Augenblick können Welterbestädte nicht die Bäderregelung in Anspruch nehmen, das heißt, nach Ihrem Informationsstand bleiben diese Städte weiterhin für September und Oktober ausgeschlossen.
Das ist richtig. In der alten Bäderregelung gibt es diesbezüglich keine Möglichkeit. Aber im Gesetz ist ausdrücklich diese Möglichkeit geschaffen worden. Damit werden in der neuen Bäderregelung die Welterbestädte wiederzufi nden sein.
Können Welterbestädte im September 2007 an Sonntagen ihre Geschäfte öffnen und können sie dafür einen Antrag stellen?
Sie sind, Herr Roolf, in der bisherigen Regelung nicht enthalten. Das schlussfolgert wiederum, dass sie das nicht können.
Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 12 und 13 zu stellen.
12. Presseberichten zufolge erhielt der Flughafen Barth eine investive Förderung in Höhe von rund 3 Mio. Euro. Der Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums bezeichnete den Förderantrag als „sogenannten Altantrag“, dessen Bewilligung nach den heute geltenden Förderrichtlinien nicht mehr möglich wäre.
Wann wurde der Antrag auf Investitionsförderung des Ostseefl ughafens Barth an welches Ministerium gestellt?
Ich will Ihnen gern zu dieser Frage antworten. Mit Bescheiden aus 1991 und 1992 wurden für den Ausbau des Flughafens 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Start- und Landebahn sowie Landebahnbefeuerung wurden erneuert. Von Beginn an war vorgesehen, eine weitere Ausbaustufe zu realisieren, nämlich den Ersatz des aus den 50er Jahren stammenden Towers. Das ist ein hochtrabendes Wort. Ich erlaube mir zu sagen, das ist eine Bretterbude, die dort steht, einschließlich des Gebäudes.
Ich glaube, man tut dem keinen Abbruch, wenn man das so formuliert. Die Sicherheitstechnik, die dort eingesetzt wird, stammt sozusagen aus Mitbringseln von den ersten Reisen von Flughäfen aus Westdeutschland. Ein seinerzeit entsprechender Antrag der Hansestadt Stralsund wurde 1995 an das Wirtschaftsministerium gestellt. Es gab verschiedene Gründe, warum es nicht zu einer Bescheidung gekommen ist. Dieser Antrag wurde noch einmal modifi ziert. In 2002 erfolgte eine erneute Beantragung beim Wirtschaftsministerium. Mit Schreiben vom 16.10.2005 wurde der grundsätzliche Förderbedarf innerhalb der GA anerkannt. Wir haben natürlich auch noch einmal geprüft, nachdem wie gesagt in der neuen Legislaturperiode diesbezüglich verständlicherweise dort aus der Region Aktivitäten erfolgten, ob eine Ersatzinvestition erforderlich ist. Es hat mehrere Runden gegeben, die notwendigen Investitionsmittel so niedrig wie möglich, also auf den ausschließlichen Ersatzbedarf zu reduzieren. Wir haben daraufhin nach Abstimmung mit dem Verkehrsministerium – es ging um die Frage des Luftverkehrskonzeptes – die Förderung zugesichert und einen vorfristigen Baubeginn genehmigt.
Die Entscheidung erfolgte aus folgenden Gründen: Die grundsätzliche Förderzusage hat es gegeben. Hier geht es auch ein bisschen um Kontinuität und Vertrauensschutz. Die Investition stellt die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit des Flughafens sicher in Übereinstimmung mit dem Luftverkehrskonzept. Hätte es die Investition nicht gegeben, hätte das eine Schließung des Flugplatzes nach sich gezogen. Der Flughafen Barth, das muss man wissen, hat nicht nur Bedeutung für die touristische und wirtschaftliche Erschließung der Region selbst, sondern er ist ausgewiesen als Ausweichfl ugplatz für RostockLaage. In diesem Zusammenhang sind auch die Aussagen im Hinblick auf den Altantrag zu verstehen.
Das ist die Förderrichtlinie zur Förderung von Infrastruktureinrichtungen über die Gemeinschaftsaufgabe.