Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Borrmann von der Fraktion der NPD, die Frage 14 zu stellen.

Herr Minister!

14. Laut Pressemitteilung wurde auf Feldern des Landes Mecklenburg-Vorpommern Rapssaat ausgebracht, die mit Genraps der Sorte Taurus D BN 3237/318 kontaminiert war, deren Anbau in Deutschland verboten ist. Rapssaatgut ist nach Ansicht von Experten bis zu 20 Jahre keimfähig.

Dazu die Frage:

Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zu garantieren, dass eine Weiterverbreitung von Genraps von den kontaminierten Flächen aus im Zeitraum

der unterstellten Keimfähigkeit ausgeschlossen wird?

Frau Präsidentin!

Herr Borrmann! Die Sorte Taurus, das möchte ich ausdrücklich vorwegstellen, ist in Deutschland zugelassen. In dem besonderen Fall wurde im Saatgut dieser zugelassenen Sorte Taurus mit der Partienummer Deutschland und der Abkürzung BN 3237/318 tatsächlich konstruktspezifi sche DNA nachgewiesen, die – und diese Informationen sind aus Nordrhein-Westfalen an uns übergeben worden – auf eine gentchnisch erzeugte Herbizidresistenz in Richtung des Herbizides BASTA hinweist. Aus diesem Grunde ist im Einvernehmen mit dem Sozialministerium und unserem Haus in Mecklenburg-Vorpommern den betroffenen Landwirten am 03.09.2007 eine behördliche Anordnung zugegangen, dass der in Rede stehende Raps, und zwar diese bestimmte Partienummer, zu vernichten ist. Vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei wurden parallel dazu entsprechende Hinweise an die 17 Landwirtschaftsbetriebe übergeben. Danach ist der Raps mit einem nicht selektiv wirkenden Herbizid auf der Basis von Lufi sat zu vernichten. Wir haben dann länderübergreifend festgelegt, dass im Anschluss an diese Maßnahmen kein Raps nachgebaut werden darf, sondern nur andere Kulturen, insbesondere Getreide.

Zusatzfrage: Wie lange soll diese Rapsanbauuntersagung dauern und wird sie auch die umliegenden Flächen umfassen?

Festgelegt ist – ich habe das angedeutet –, dass erstens kein Nachbau erfolgen darf, und zweitens, dass diese Flächen nachkontrolliert werden, sodass ich davon ausgehe, dass wir einen Nachbau dieses Rapses, der Spuren von gentechnisch veränderten Organismen aufweist, nicht haben werden. Ein Nachbau von Raps ist für diese Vegetationsperiode untersagt.

Wiederholung der Frage: Wie viele Jahre wird dieser Rapsanbau untersagt sein auf diesen entsprechenden Flächen?

Wir haben die Landwirte darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen einzuleiten sind, damit dieser Raps vernichtet wird. Solange dort auf diesen Flächen Rapspfl anzen auftauchen, werden Maßnahmen einzuhalten sein, dass dieser Raps sich nicht vermehren kann.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.

Herr Minister!

15. Der Verbraucherschutz in Deutschland wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, aufgrund der zunehmenden Berichterstattungen, verstärkt angezweifelt. Gammelfl eischskandale, aber auch das gesundheitsgefährdende Spielzeug beispielsweise aus China, verunsichern zahlreiche Verbraucher.

Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um den Einzelhandel und die Bürgerinnen und Bürger vor abgelaufenen Lebensmitteln und gesundheitsgefährdenden Produkten zu schützen?

Zunächst einige Vorbemerkungen. Grundsätzlich ist es in der europäischen und in den nationalen Rechtsvorschriften ganz klar verankert, dass zunächst die Unternehmen die Verpfl ichtung haben, sichere Produkte herzustellen und diese dann in den Verkehr zu bringen. Die Unternehmen haben die zuständigen Behörden zu informieren, sie haben sich zu registrieren und sie haben vor allen Dingen Eigenkontrollsysteme einzurichten, um damit die Rückverfolgbarkeit dieser Produkte sicherzustellen. Die Behörden – damit kommt der zweite Teil, die Überwachung durch die Behörden – kontrollieren durch geeignete Überwachungsmaßnahmen, ob der Unternehmer oder die Unternehmerin seinen Verpfl ichtungen jederzeit und vollkommen nachkommt.

In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 15 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte für die Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen – hier insbesondere auch das Thema, was Sie angesprochen haben, Spielzeug, das eine gegebenenfalls potenzielle Gefahr sein könnte – zuständig. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei überprüft dann natürlich auch und selbstverständlich anhand von Laboruntersuchungen diese Umsetzung. Seit 2005 wird im Übrigen die Überwachungsfrequenz nach einer Risikoabschätzung auf der Basis der Leitlinien der Länderarbeitsgemeinschaft für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgerichtet. Kriterien für die Risikobewertung der Betriebe und der Lebensmittelunternehmen sind insbesondere die Betriebsart, das bisherige Verhalten – im Übrigen auch der Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen –, die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und das Hygienemanagement. Je nach Risikobewertung wird die Kontrollhäufi gkeit für den jeweiligen Betrieb und das Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. So werden Betriebe, die zum Beispiel bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder bearbeiten, häufi ger in die Betriebskontrollen eingegeben beziehungsweise diesen Untersuchungen unterzogen.

Der aktuelle Hinweis – ich glaube, das darf ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen –, von dem Sie hier sprechen, ist, dass von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern keinerlei dieser Diskussionen ausgegangen sind. Insofern fühle ich mich und wir uns bestätigt mit den Maßnahmen, die wir seit Jahren eingeleitet haben. Und ich glaube, dass das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmerinnen und Unternehmer des Landes Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang sehr hoch ist. Ich kann mich an dieser Stelle nur bei den Unternehmen bedanken und insbesondere auch bei den Kontrollorganen. Im Übrigen weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass die aktuellen Arbeitsberichte aus der Überwachungs- und Untersuchungstätigkeit der zuständigen Behörden belegen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein effi zientes und effektiv arbeitendes Untersuchungs- und Überwachungssystem hat und wir diese auch veröffentlichen. Ich kann Sie nur darauf verweisen, auf die Internetseite des LALLF zu gehen, da können Sie alle aktuellen Untersuchungen und Hinweise herausnehmen.

Eine Zusatzfrage: Viele Unternehmen werden aus anderen Bundesländern beliefert. Welche Rolle spielt aus Sicht des Ministeriums die von den Medien dargestellte katastrophale Situation der Arbeitnehmer in der Fleischbranche bei den aktuellen Skandalen?

Wir haben eine Arbeitsgemeinschaft, von der ich eben schon gesprochen habe. Ich glaube, dass wir zunehmend dabei sind, ausdrücklich die Eigenkontrollsysteme in den Ländern zu verbessern. Ich nehme zur Kenntnis, dass es in der einen oder anderen Region Schwachstellen gibt,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

die dringend abgestellt werden müssen. Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, das hat auch stattgefunden, dass wir tatsächlich zu einer Verschärfung des Strafrechts kommen müssen, um den einzelnen schwarzen Schafen, die es in Deutschland oder auch in Europa gibt, endlich das Handwerk zu legen.

Eine zweite Zusatzfrage: Vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister Herr Seehofer die Zuständigkeit bezüglich Verbesserungen im Verbraucherschutz von sich weist – wie sollte der Verbraucherschutz aus Sicht des Ministeriums verbessert werden?

Ich glaube, ich habe es Ihnen angedeutet, das in einer Fragestunde darzustellen, ist sicherlich nicht ganz einfach. Ich kann nachweisen, dass wir aufgrund der vergangenen Jahre und der Erfahrungen, die wir gesammelt haben, in MecklenburgVorpommern ein hocheffi zientes Kontroll- und Überwachungssystem haben und wir in der Lage sind, mit den Unternehmen im Bund, vor allen Dingen auch mit den Überwachungssystemen, die wir haben, sehr schnell zu handeln, wenn wir tatsächlich Hinweise erhalten, oder durch die Eigenkontrollen beziehungsweise die behördlichen Kontrollen. Insofern gehen von Lebensmitteln und von Bedarfsgegenständen aus meiner Sicht innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Gefahren aus.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP, die Fragen 16 und 17 zu stellen.

16. Auf dem Tag der Regionen am 8. Juli 2006 kündigten Sie an, zeitnah nach der Wahl ein Programm aufzulegen, um devastierte Flächen (landwirtschaftliche Altanlagen) zu beseitigen.

Welcher Stand der Konzeptumsetzung ist erreicht?

Es ist richtig, Frau Reese, das Programm, das ich vor den Wahlen angekündigt habe, haben wir zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarung gemacht. Ich kann hier unterstreichen, an diesem Programm wird zurzeit innerhalb des Hauses gearbeitet. Es gibt auch bereits ganz konkrete Vorstellungen, was das Land im Zusammenhang mit den in der Vergangenheit durch die Bundesregierung vorgenommenen Maßnahmen zur Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum unternehmen wird. Hierzu haben wir uns zwischen den Ressorts – es ist eine ressortübergreifende Aufgabe – bereits verständigt. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen für die Schandfl eckenbeseitigung kostet jedoch enorme fi nanzielle Mittel, die nur zulasten anderer investiver Maßnahmen gebunden werden können. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, sorgfältig und strategisch abzuwägen, was in der Bedeutung tatsächlich für die Landesentwicklung prioritär ist.

Ich habe mich deshalb dafür entschieden, zunächst eine genaue Bestandsanalyse vornehmen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden ab 2007 entsprechende Anlagen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses vor Ort besichtigt und hinsichtlich der tatsächlichen und der rechtlichen Möglichkeiten zur Beseitigung untersucht. Die Flächen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten sind bereits nach ähnlichem Muster bewertet worden. Das Ergebnis dieser Empfehlung wird in meinem Haus bewertet und zum Gegenstand einer Kabinettsvorlage gemacht, die Anfang nächsten Jahres gemeinsam mit den konzeptionellen Vorstellungen zur Sanierung devastierter Flächen vorgelegt wird. Das Kabinett wird dann darüber entscheiden müssen, wie dieses Konzept Schritt für Schritt umgesetzt wird. Ich glaube damit deutlich machen zu können, dass wir hier eine klare rechtliche Absicherung benötigen, denn – Ihnen ist es bewusst und bekannt – Eigentum verpfl ichtet und wir werden nicht für Unternehmen oder andere Eigentümer die Verantwortung übernehmen können, sondern wir werden hier sehr genau abwägen müssen, welche Landesinteressen wir damit verfolgen oder umzusetzen haben.

Ich habe noch eine Nachfrage: Welche konkrete Zeitschiene stellen Sie sich vor, um tatsächlich Ergebnisse vorlegen zu können?

Ich habe es angedeutet, ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahr dieses Programm aufl egen werden und im nächsten Jahr damit beginnen wollen.

Die nächste Frage:

17. Um wie viele Flächen (landwirtschaftliche Altan- lagen) handelt es sich?

Die Gesellschaft für Abfall und Altlasten verfügt noch über circa 60 rückbaufähige Landesliegenschaften, von denen etwa die Hälfte Objekte mit Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen ehemals landwirtschaftlicher Nutzung sind. Die Landgesellschaft und die Ämter für Landwirtschaft haben beispielsweise 30 Standorte ermittelt, bei denen davon ausgegangen wird, dass kein haftbarer Nutzer mehr vorhanden ist. Darüber hinaus führen die Landkreise entsprechende Listen, in denen sie die landwirtschaftlichen Altanlagen in ihrem Amtsbereich aufgeführt haben. Hierbei handelt es sich jedoch zum größten Teil um solche Anlagen, bei denen noch ein handlungsverantwortlicher Landwirt oder ein Unternehmen vorhanden ist, die für die Beseitigung dieser Anlagen primär verantwortlich sind. Die tatsächliche Zahl landwirtschaftlicher Altanlagen ist derzeit nicht seriös darstellbar. Daher gilt es, die Bestandsanalyse, die wir zurzeit erarbeiten, abzuwarten.

Kennen Sie die Anzahl der Anlagen, die zurzeit zum Verkauf stehen?

Selbstverständlich kennen wir die.

(Heiterkeit bei Gino Leonhard, FDP)

Wie viele sind das?

Ich habe es Ihnen angedeutet: Wenn etwas zum Verkauf steht, dann ist es logisch, dass jemand da ist, dem es gehört, sonst könnte er es schlecht verkaufen. Deswegen will ich hier ausdrücklich sagen, es warten viele auf dieses Programm und glau

ben, der Staat wird dann den Eigentümern diese Altlasten abnehmen. Das kann nicht Sinn und Zweck dieses Programms sein.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.

Vielen Dank, Herr Minister Backhaus.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Kreher der Fraktion der FDP, die Frage 18 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

18. Durch den demografi schen Wandel waren die Zahl und der Grad der Beschäftigung der Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern lange Zeit von einem Stellenüberhang und von Teilzeitmaßnahmen geprägt.

Meine Frage dazu:

Wie prognostiziert die Landesregierung den Bedarf und die Auslastung der Lehrer im Land für die nächsten 5 Jahre für die unterschiedlichen Schularten?

Herr Abgeordneter Kreher, die demografi sche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern spiegelt sich auch in der Entwicklung der Schülerzahlen wider. Die Schülerzahl an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen wird nach heutigen Modellrechnungen noch bis zum Schuljahr 2009/2010 auf etwa 120.500 Schülerinnen und Schüler sinken. Danach ist mit einem leichten Anstieg bis auf 134.000 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/21 zu rechnen. Weiterführende Modellrechnungen wurden bisher nicht vorgenommen. Dafür ist eine neue Prognose der Bevölkerungsentwicklung notwendig, die voraussichtlich im Jahr 2008 erstellt wird.