Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Ankündigung zu diesem Tagesordnungspunkt ist darauf hingewiesen worden, dass wir eine kuriose, so möchte ich das mal sagen, Situation haben. Zum gleichen Gegenstand, nämlich der Änderung des Landespfl egegesetzes, haben wir zwei Gesetzentwürfe im Verfahren. Der eine ist der Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS, seinerzeit noch so eingereicht, und der andere Gesetzentwurf, der zurzeit in der Bearbeitung dem Sozialausschuss vorliegt, ist dort im Verfahren.
Wir haben zugleich in der Diskussion hier im Parlament zu diesen beiden Gesetzentwürfen eine aus meiner Sicht unangemessene Debatte geführt – von allen Seiten – mit Schuldzuweisungen: Wer war zuerst da? Wie ist das mit den Fristen? Ich bin hier ans Rednerpult getreten, um deutlich zu machen, dass wir auf diesem Niveau unsererseits nicht weiterdiskutieren, sondern nach Lösungen suchen wollen. Gleichwohl werde ich noch einmal betonen, worum es uns mit der Vorlage des Gesetzentwurfs vom Mai diesen Jahres ging.
Wir wollten das Landespfl egegesetz, insbesondere das Landespfl egewohngeld, rechtzeitig verlängert sehen, wir wollten, dass es weitergezahlt wird, und wir wollten vor allen Dingen Rechtssicherheit schaffen für alle Betroffenen, und zwar nicht nur für einen kurzen oder mittelfristigen Zeitraum, sondern bis zum Jahre 2013. Dafür hatten wir inhaltlich mehrere gute Gründe. Einer bestand unter anderem darin, dass wir im Dezember vergangenen Jahres mit dem Erlass Nummer 15 Erfahrungen sammeln konnten, wie ein Gesetz angewandt wird oder, besser gesagt, nicht angewandt werden sollte, denn nach unseren Recherchen gab es noch im März diesen Jahres, also Monate nach Inkraftsetzen des Erlasses, bei der Umsetzung des noch geltenden Gesetzes Schwierigkeiten mit der Anwendung sowohl technisch, was die Software betrifft, als auch mit der Rechtsanwendung zum Nachteil der Betroffenen, wie wir meinen. Das ist ein Beispiel einschlägiger Erfahrungen, wie wir sie nicht erneut machen sollten, deshalb die Betonung auf die Rechtzeitigkeit.
Seit September liegt uns nunmehr – ich hatte darauf verwiesen – der Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Er ist im Sozialausschuss intensiv diskutiert worden. Hierzu gab es Einmütigkeit, was die Stellungnahmen betrifft hinsichtlich der Fortführung des Landespfl egewohngeldes. Es wird begrüßt und davon ausgegangen, dass es weitergezahlt wird.
Zugleich hat die Landesregierung aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weiter geht als der, den wir vorgelegt haben, der substanzieller ist. In Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag haben die Stellungnahmen ergeben, es sind doch noch einige Diskussionen und Änderungs überlegungen anzustellen und Änderungen gegebenenfalls vorzunehmen. Deshalb unser Vorschlag: Unseren Gesetzentwurf sollten Sie heute, das empfehle ich, annehmen. Dann haben wir die Möglichkeit, an dem Gesetzentwurf der Landesregierung substanziell und solide weiterzuarbeiten. Wir gewährleisten damit die Rechtzeitigkeit der Fortsetzung der Zahlung des Landespfl egewohngeldes. Betrachten Sie unseren Vorschlag, unseren Antrag oder diese Empfehlung meinerseits als eine Chance, dass wir uns die Zeit nehmen können, die für
eine sachgerechte und nachhaltige Regelung notwendig ist und bis dahin mindestens die Verlängerung des Status quo gewährleisten. Für die Qualität eines Gesetzes werden wir alle in Haftung genommen und insofern ist es nur gut und richtig, wenn wir einer Schnellschussmentalität nicht nachgeben, sondern solide und sachgerecht daran arbeiten.
Im Übrigen verweise ich auf eine Baustelle, die auf uns zukommt oder auf die wir zugehen: Fortschreibung des Sozialhilfefi nanzierungsgesetzes. Die Regelungen laufen zum Jahresende aus. Wenn ich bedenke, dass dieses Gesetz im November gegebenenfalls durch die Landesregierung oder die Koalitionsfraktionen eingebracht wird, dann haben wir die Schwierigkeit, das bis zum Jahresende solide zu bearbeiten. Auch hier hätten wir faktisch wieder eine Situation, die uns dahin führt, dass wir nach der jetzigen Geltungsdauer rückwirkend ein Gesetz beschließen müssten. Davor möchte ich warnen und empfehle noch einmal die Annahme unseres Gesetzentwurfs. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben seit März dieses Jahres eigentlich in fast jeder Landtagssitzung über das Landespfl egegesetz gesprochen. Ich habe Ihnen immer gesagt, wir werden zeitgerecht darüber entscheiden und dann das Gesetz verlängern. Das haben wir getan. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im September im Landtag war. Er wird jetzt beraten. Wir wollen das Pfl egewohngeld verlängern bis 2012. Letzte Woche haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf beschlossen wird. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und das Pfl egewohngeld wird kontinuierlich fortgeführt.
Ich freue mich, dass Sie das unterstützen. Ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie selbst so ein bisschen Urheber sein wollen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das können Sie doch vertreten. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sind!)
Nötig war das nicht. Nötig war das nicht, sondern das ist unser ureigenstes politisches Ziel. Dieses Ziel haben wir verfolgt. Wir hätten es auch ohne Sie verfolgt, aber ich bin froh, dass Sie mit im Boot sind. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie brauchen nur alle Vorschläge zu übernehmen, Herr Sellering.)
und, ich denke, auch nicht zuzustimmen brauchen, weil ich nicht das Problem sehe, dass wir hier gegebenenfalls bei dem Gesetzentwurf, den die Regierung eingebracht hat, zu einem Schnellschuss ausholen müssen.
Wir haben darauf hingewiesen, der Gesetzentwurf befand sich zur Anhörung im Sozialausschuss. Er ist einheitlich begrüßt worden. Insbesondere ist von allen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, darauf aufmerksam gemacht worden, dass man sehr begrüßt, dass das Pfl egewohngeld fortgeschrieben werden soll. Und wenn man sich die Situation in der letzten Legislaturperiode noch einmal vor Augen führt, so haben wir im Sozialbereich zwei große Knackpunkte zu bearbeiten gehabt. Das eine war das Kindertagesstättenförderungsgesetz und das andere das Landespfl egegesetz. Wenn man jetzt im Vergleich einmal sieht, wie damit umgegangen wird, wie dieses Landespfl egegesetz sachlich von den Fachleuten betrachtet wird, dann liegen Welten dazwischen. Ich habe mir die Stellungnahmen zu den Anhörungen …
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Weil niemand mehr unsachliche Polemik betreibt, Herr Kollege. – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ich habe mir die Stellungnahmen zu der Anhörung angeguckt. Da geht es meines Erachtens im Verhältnis zum Gesamtthema um Kleinigkeiten. Das wird man jetzt im laufenden Verfahren gut in den Griff bekommen, sodass wir sicher sein können, dass das Landespfl egegesetz hier auch zeitgerecht verabschiedet wird. Von daher müssen wir keine Sorgen haben, dass wir a) einen Schnellschuss machen und b) das Pfl egewohngeld zum 1. Januar 2008 nicht weitergezahlt wird. Wir bleiben bei der Ablehnung. Wir sind aber dabei, das vernünftig zu handeln. Das Tätigwerden der Opposition an dieser Stelle wäre meines Erachtens jedoch entbehrlich gewesen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sicher überall nach Ihrer Meinung. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)
Meine Damen und Herren! Es ist schon einiges gesagt worden. Die Anhörung fand im Sozialausschuss statt. Sie war sehr sachlich, das ist richtig. Sicherlich sind auch ein paar Wünsche da. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Liberalen auch ein paar Änderungsvorschläge bringen werden, auch wenn wir wissen, dass wir nicht die Mehrheit haben. Ich denke aber, man muss auch einmal ein paar Sachen ändern dürfen, auch andere Sachen, die man vielleicht schon dreimal versucht hat, noch ein viertes Mal zu versuchen. Insofern will ich mich kurz halten. Die FDP …
Deswegen sage ich das ja mit der Absicht, dass man als Opposition auch einmal diskutieren darf und nicht gleich weggestimmt wird. Das ist mein persönlicher Wunsch an mancher Stelle. Insofern wird die FDP-Fraktion sich der Stimme enthalten.
Meine sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landespfl egegesetz, das uns die PDS damals vorgelegt hat, ist abgelehnt worden, weil die Koalitionäre sich einig waren, dieses Landespfl egegesetz, was Sie – Sie sagten ja vorher Polemik – als PDS damals einfach schlicht verschlafen haben, fortzuschreiben. Das ist die Geschichte dieses Landespfl egegesetzes. Deswegen ist es ja so brisant und deswegen passt es Ihnen auch nicht.
Sie haben es leider vergessen, ich will es noch einmal sagen: Im Jahre 2002, am 31. Dezember lief dieses Gesetz schon einmal aus.
dass 5.700 zu Pfl egende in den Heimen weiter ein Landespfl egegeld erhalten konnten. Dann haben Sie noch ein Jahr gebraucht, um die ganzen Dinge überhaupt auf den Weg zu bringen.
Sich jetzt hier hinzustellen und sich als die Retter oder Vordenker zum Landespfl egegesetz darzustellen, das ist schlichtweg falsch. Denn die Geschichte, die haben Sie selbst begründet durch Ihre Fehlleistung damals.
Meine Damen und Herren, ich bin dem Sozialminister sehr dankbar, dass wir das, was wir im Koalitionsvertrag mit verabredet haben – und, Herr Heydorn, Sie sind auch federführend mit dabei gewesen –,
rechtzeitig auf den Weg gebracht haben, das Pfl egewohngeld, die Pauschalförderung, teilstationäre und stationäre Förderung, Einzelförderung in diesem Gesetz wiederfi nden. Alles das haben Sie in Ihrem Gesetz weitestgehend
nicht bedacht. Deswegen ist das, was wir vorschlagen werden, weit zielführender und für die Bezieher von Pfl egewohngeld in unserem Land deutlich besser als das, was Ihr Gesetzentwurf beinhaltet. Deswegen können wir dieses Gesetz nur ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU und Volker Schlotmann, SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ja klasse!)