Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Lieber Kollege Ritter, ich nehme schon erstaunt zur Kenntnis, dass Sie wieder Halbwahrheiten, die im Ausschuss eindeutig widerlegt worden sind,
Es bleibt eine Tatsache, dass von 225.000 ausgegebenen Essenportionen 0,7 Prozent reklamiert worden sind – an der Tatsache können Sie nicht vorbei – und dass von 17.800 Polizisten über 12.000 in Hotels und Pensionen untergebracht waren. Insofern bin ich nicht bereit, die Forderungen, die die Bundesgewerkschaft der Polizei auf dem Rücken von G8 austrägt, nämlich ihre Vorstellungen der Forderungskataloge aus den letzten 15 Jahren, hier auf dem Rücken von G8 auszutragen. Und alle, die im Innenausschuss gewesen sind, haben erlebt, wie die Realität der Ausführungen der Bundesgewerkschaft der Polizei im Innenausschuss gewesen ist im Vergleich zu ihrem Bericht. Da ist man nämlich ganz anders aufgetreten als vorher. Außerdem bin ich nicht bereit zu respektieren, dass der Bericht nachträglich eingestuft worden ist. Wir haben uns in unserer Sitzung im Juni gemeinsam darauf verständigt, dass der Bericht in diese Kategorie eingestuft wird
und damit allen Abgeordneten und Kollegen dieses Hauses zur Verfügung steht. Sie können gerne die Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder, die im Innenausschuss gesessen haben, fragen. Gleiches galt und gilt für den zweiten Bericht. Insofern sehe ich auch kein fehlerhaftes Verhalten. Es tut mir leid.
Insbesondere Sie hatten einen umfangreichen Bericht gefordert, insofern habe ich es für richtig und korrekt gehalten, den Bericht dementsprechend vorzutragen, damit Ihnen dann auch der Bericht zur Verfügung gestellt werden kann und mit den Aussagen, wie sie von mir getroffen worden sind, nachher im Raum steht.
Die letzten Wochen und Monate waren von einer voranschreitenden einsatztaktischen, aber auch politischen Auswertung und Nachbereitung des Großereignisses G8 im Hinblick auf die durchgeführten polizeilichen sowie nichtpolizeilichen Maßnahmen bestimmt.
Nachdem ich dem Innenausschuss in der Sitzung am 28. Juni 2007 einen umfassenden Zwischenbericht zum Ablauf des Einsatzgeschehens abgelegt und mit meinen Ausführungen in der Sitzung des Innenausschusses am 4. Oktober 2007 die letzten noch offenen Fragen und Problemfelder aufgegriffen habe, gehe ich davon aus, dass ich zumindest zum Einsatzgeschehen den Innenausschuss nunmehr ausreichend zum G8-Gipfel informiert habe. Ich habe immer dazugefügt, dass Sie weiter über die Kosten des G8-Gipfels informiert werden, je nach Eingang der Rechnungen, und auch über das eine oder andere Verfahren, was derzeit noch aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen in der Klärung ist.
Die einsatztaktische und fachliche Nachbereitung des Polizeieinsatzes anlässlich des G8-Gipfels wird der
zeit in den polizeilichen Fachgremien, insbesondere im Arbeitskreis Innere Sicherheit der Abteilungsleiter Polizei der Innenministerien und Innensenate der Länder sowie auf der Ebene der Inspekteure der Polizeien, dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, fortgeführt, gleichermaßen in den Gewerkschaften der Länder, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, aber auch in der Innenministerkonferenz, um für die einsatztaktische Bewältigung vergleichbarer Einsatzlagen Erkenntnisse zu erlangen. Daraus allein können Sie entnehmen, dass wir nie davon ausgegangen sind, dass ein solch großer Einsatz fehlerfrei abläuft, aber wir die Erkenntnisse, die man aus dem Einsatz gewinnt, für zukünftige Einsätze zur Verfügung stellen.
Der vorliegende Antrag von Ihnen mutet vor diesem Hintergrund ein wenig anachronistisch an. Er beinhaltet eine Unterrichtung des Landtages über die Konsequenzen der Landesregierung in Auswertung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels in unserem Land.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir uns aus meiner Sicht um eine sehr intensive politische Nachbereitung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels bemüht haben, im Übrigen unter meiner politischen Verantwortung, zu der ich auch stehe, genauso wie unter meiner politischen Verantwortung für das gesamte Einsatzgeschehen im Zusammenhang mit G8.
Wir haben uns mit allen kritischen Punkten auseinandergesetzt und umfassend darüber berichtet. Eine weitergehende Betrachtung des Einsatzes bis hin zu fachlichen Einzelthemen halte ich in diesem Rahmen hier nicht für zielführend. Jedem Abgeordneten steht der umfangreiche Abschlussbericht zur Verfügung.
Dem ersten Spiegelstrich des Antrages zufolge wird die Notwendigkeit gesehen, die Geeignetheit und Erforderlichkeit der im Antrag aufgelisteten Regelungen des SOG Mecklenburg-Vorpommern im Kontext des Polizeieinsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels zu bewerten. Ich sehe kein Erfordernis, die Eingriffsbefugnisse der Polizei anhand des Polizeieinsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels gesondert zu beurteilen. Die Evaluierung von polizeilichen Einsatznormen ist keine Besonderheit, die ein einzelner Großeinsatz auszulösen vermag. Grundsätzlich unterliegen alle Eingriffsbefugnisse der Polizei einer ständigen Kontrolle hinsichtlich ihrer Praktikabilität und Rechtmäßigkeit. Es erfolgen daher regelmäßige Anpassungen der Regelungen an die praktischen, aber auch rechtlichen Erfordernisse. Die Erfahrungen der anwendenden Kollegen in der Praxis sowie gesetzliche Neuerungen bilden hierbei die Grundlage.
Für die im letzten Jahr geschaffenen Befugnisse zur Video überwachung gemäß Paragraf 32 Absätze 3 und 4 SOG M-V zur präventiven Telekommunikationsüberwachung gemäß Paragraf 34a Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie zum Einsatz des Automatischen Kennzeichenlesesystems (AKLS) gemäß Paragraf 43a Sicherheits- und Ordnungsgesetz wurde zudem eine fünfjährige Befristung gesetzlich geregelt, um nach Evaluierung der Regelungen eine Entscheidung über die Fortdauer zu treffen. Die Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung unterliegt darüber hinaus der gesetzlich geregelten jährlichen Berichtspfl icht des Innenministers gegenüber dem SOG
Ich erkenne in Auswertung dieses singulären Einsatzes auch keine Notwendigkeit, die rechtlichen Instrumentarien der Amtshilfe zu überdenken. Der Teil des Antrages zielt offenbar vor allem auf die durch die Bundeswehr geleistete Amtshilfe durch den Einsatz der Bundeswehrtornados zu Aufklärungszwecken ab.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hat aber der Staatssekretär ganz anders berichtet. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Diesbezüglich wurde in dem von mir vorgelegten Bericht alles gesagt. Wir haben in einem geordneten Verfahren einen Antrag auf Amtshilfe bei der Bundeswehr gestellt, der vom Bundesminister für Verteidigung in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung verfassungsrechtlich geprüft und anschließend bewilligt worden ist. Ich bin der Auffassung – und ich wiederhole mich da gern –, dass es sich hier letztlich nicht um ein rechtliches Problem, sondern um politische Grundsatzdiskussionen über die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren handelt, die derzeit leider auf dem Rücken des G8Einsatzes ausgetragen werden,
und damit wird versucht, diese auf der falschen Ebene, nämlich der rechtlichen zu führen. Die Diskussion sollte dort geführt werden, wo sie hingehört: auf der politischen Ebene, losgelöst von einem konkreten Einsatz und im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages. Ich bitte daher, sowohl den Antrag gemäß dem ersten Spiegelstrich als auch den Antrag auf Prüfung der Regelungen zur Amtshilfe abzulehnen.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Kosten, die aus der Durchführung des Weltwirtschaftsgipfels resultieren, bin ich gern bereit, Sie über den gegenwärtigen Stand der angefallen Kosten zu informieren. Ein abschließendes Ergebnis kann ich jedoch erst nach Vorlage und Prüfung aller Rechnungen vortragen. Für eine Reihe von Ausgaben, insbesondere Personalausgaben wie Mehrarbeitsvergütung und Trennungsgeld für die zum Einsatz gekommenen eigenen Kräfte des Landes MecklenburgVorpommern und einsatzbedingte Mehrausgaben für Polizeikräfte anderer Länder, liegen noch keine beziehungsweise noch keine vollständigen Abrechnungen oder Rechnungen vor. Nach Vorlage weiterer Rechnungen werde ich dem Landtag selbstverständlich unaufgefordert einen weiteren Zwischenbericht beziehungsweise bei Vorlage aller Rechnungen ein abschließendes Ergebnis zu den Kosten des Einsatzes vorlegen. Insoweit ist der Antrag der Fraktion auch in dieser Hinsicht aus meiner Sicht entbehrlich. Es ist allen Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss vorgetragen worden, dass wir nach Eingang weiterer Rechnungen auch hier die Kosten gemäß dem entsprechenden Antrag vortragen. Und wenn es im Landtag gewünscht wird, tun wir dies auch gerne im Landtag.
Zur fi nanziellen Sicherstellung des Polizeieinsatzes anlässlich des G8-Gipfels hat das Land MecklenburgVorpommern im Einzelplan 04 – Innenministerium – insgesamt 56.789.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon sind bereits 802.000 Euro im Haushaltsjahr 2006 ausgegeben worden. In dem für 2007 vom Land zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 55,986 Millionen Euro sind unter anderem einsatzbedingte Mehrausgaben für die
zum Einsatz gekommenen Polizeikräfte anderer Länder in Höhe von 34,3 Millionen Euro enthalten. Weitere 22,5 Millionen Euro hat der Bund für den Polizeieinsatz anlässlich des G8-Gipfels bereitgestellt. Mit Stand vom 12.10.2007 beläuft sich die Höhe der bisherigen Istausgaben 2007 für die vom Land bereitgestellten Haushaltsmittel auf insgesamt 14,8 Millionen Euro. Das sind 26 Prozent des zur Verfügung stehenden Betrages.
Bezüglich der einsatzbedingten Mehrausgaben für die zum Einsatz gekommenen Polizeikräfte anderer Länder befi nden sich momentan Abrechnungen in Höhe von 14,8 Millionen Euro in der Prüfung. Es handelt sich hier überwiegend um Teilabrechnungen von bisher zehn Bundesländern.
Meine Damen und Herren, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 17,5 Millionen Euro, das heißt 78 Prozent der beim Bund bereitstehenden fi nanziellen Mittel für den Polizeieinsatz Weltwirtschaftsgipfel abgerufen. Der mit dem geplanten Kräfte- und Mitteleinsatz verbundene fi nanzielle Aufwand im nichtpolizeilichen Bereich, der für die Kommunen eine immense Belastung darstellte, konnte durch eine zusätzliche Vereinbarung zwischen den drei Gebietskörperschaften Bad Doberan, Güstrow und der Hansestadt Rostock sowie dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern einer Lösung zugeführt werden. Die geplanten 4,5 Millionen Euro für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr werden nach jetziger Einschätzung und Sichtung eines großen Teils der eingegangenen Rechnungen ausreichen, um die angefallenen Kosten dieses Bereiches zu decken. Diese Bilanz ist jedoch nicht nur der rechtzeitigen und guten fi nanziellen Planung der drei Gebietskörperschaften geschuldet, sondern eben auch der Tatsache, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Helfer – nämlich circa 85 Prozent von ihnen sind ehrenamtlich tätig – ihren Einsatz durch Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubes sicherstellten und dass einige Arbeitgeber durch Verzicht auf Lohnersatzleistungen für die Freistellung ihrer Arbeitnehmer den Einsatz unterstützten. Diese Bereitschaft kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Ich sage von dieser Stelle aus noch einmal ganz herzlichen Dank dafür.
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion wurde vereinzelt die Frage diskutiert, wie die Bundesregierung es zulassen konnte, einen Einsatz dieser Komplexität und Dimension in ein so wenig erfahrenes Einsatzland wie Mecklenburg-Vorpommern zu geben. Ich habe bereits im Innenausschuss betont, dass ich diese Diskussion nicht nachvollziehen kann. Allen Kritikern und Besserwissern zum Trotz haben wir letztlich bewiesen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern sehr wohl in der Lage sind, ein solches Weltereignis wie den G8-Gipfel erfolgreich zu schultern. Kein anderes Bundesland, kein Minister und schon gar nicht die Bundesregierung haben je die Kompetenz unserer Polizei und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrkräfte infrage gestellt.
Die überwiegend positive Resonanz des Einsatzes unserer Landespolizei und der Nipo-Kräfte im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels spiegelte sich auch in der Debatte in den bundesdeutschen Parlamenten sowie in der Medienlandschaft wider. Zwischenzeitlich stehen wir
bereits in Gesprächen mit Vertretern von Sicherheitsbehörden aus Japan, die im nächsten Jahr an den erfolgreichen Einsatz der Polizei in unserem Land anknüpfen wollen. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Ich bin stolz auf unsere Polizei und ich bin auch stolz auf die vielen ehrenamtlichen Helfer bei den Feuerwehren und beim THW, auf die Rettungsdienste und auf die Bundeswehr. Mithilfe der tatkräftigen Unterstützung von Kräften aus Bund und Ländern haben sie einen großen Teil zum Erfolg dieses Einsatzes beigetragen. Dafür möchte ich allen Einsatzkräften und freiwilligen Helfern an dieser Stelle nochmals danken.
Abschließend möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses für die konstruktive Arbeit im Rahmen der politischen Aufarbeitung der Thematik bedanken, die ja noch nicht beendet sein wird, weil uns Kosten und einige offene Fragen weiter begleiten werden. Aus diesem Grund werden wir die notwendigen Fragen auch weiterhin gemeinsam im Innenausschuss diskutieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Lietz hat gestern angesichts der Diskussion zum Thema Kommunalabgabengesetz die Meinung vertreten, die Opposition habe mit dem Kommunalabgabengesetz wohl ein Thema entdeckt, das hier als Dauerbrenner dienen soll. Herr Lietz, ich teile Ihre sehr scharfe Beobachtung, allerdings würde ich sie gerne noch um einen Punkt ergänzen. Es geht nicht nur um das Kommunalabgabengesetz, das hier einige als Dauerbrenner entdeckt haben, sondern auch um das Thema G8, das nach Meinung mancher Mitglieder dieses Hauses offenbar genauso dazu dient, hier eine Sitzung nach der anderen zu füllen.
Dieses, meine Damen und Herren, ist meines Erachtens schon bedenklich genug. Aber vielleicht noch bedenklicher ist für mich die Tatsache, wenn ich mir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ansehe, dass für die LINKEN ganz offenkundig G8 nur noch aus sicherheitspolitischer Sicht und aus der Sicht der Kosten ein betrachtenswertes Ereignis ist. Für mich greift eine solche Betrachtungsweise wesentlich zu kurz.
Meine Damen und Herren, der G8-Gipfel in Heiligendamm war ein Großereignis, wie es unser Bundesland zuvor nicht erlebt hat und, ich nehme an, auch in absehbarer Zeit nicht erleben wird. Es war ein Großereignis, das für unser Land ganz sicher einen Imagegewinn gebracht hat. Es war ein Großereignis, das für unser Land ganz sicher auch touristisch etwas gebracht hat. Aber lassen Sie mich jetzt eine sehr persönliche Anmerkung machen: Wir sollten vielleicht nicht nur auf dieses ganz enge Treffen der Staatsgäste schauen, sondern auch auf das, was sich im Umfeld getan hat. Für mich war das prägendste Ereignis das Konzert „Deine Stimme gegen Armut“, und
zwar die zigtausendfach friedlich dokumentierte Sehnsucht nach einer besseren Welt ohne Krieg, ohne Armut, ohne Hunger, einer Welt der Gerechtigkeit und der Menschenwürde. Das, meine Damen und Herren, war für mich das entscheidende Ereignis im Umfeld von G8.
Aber es ist natürlich legitim und berechtigt, in diesem Zusammenhang auch über das Thema Polizei und polizeiliche Arbeit zu sprechen. Zunächst müssen wir einmal festhalten, dieser G8-Gipfel war ein Großereignis, das auch für die polizeiliche Aufgabenbewältigung ohne Beispiel in unserem Land war, für das es keinen Testlauf gab und das man nicht vorher in einer Art Generalprobe einfach mal durchspielen konnte. Auch der Besuch des amerikanischen Präsidenten hatte bei Weitem nicht die Dimension dieser polizeilichen Aufgabe. Die Grundentscheidung, die polizeiliche Verhaltensweise auf eine Deeskalation auszurichten, meine Damen und Herren, ich glaube, das können wir im Nachhinein uneingeschränkt feststellen, war die richtige Entscheidung, die richtige Ausrichtung unserer Polizei. Diese Ausrichtung war erfolgreich.