a) Haben die derzeitigen Planungsregionen Bestand oder welche funktionsräumlichen Gesichtspunkte der Raumordnung werden anderenfalls zu beachten sein?
b) Soll der Grundsatz der Nichtteilung bestehender Kreise, ich denke an die Landkreise Demmin oder Parchim, oder aber die Einwohner- und Flächenvorgabe Vorrang haben? Auch dazu müssen wir uns entscheiden.
c) Welche Siedlungsstrukturen sollen für künftige Kreisgebiete berücksichtigt werden, die gegenwärtigen oder die von der Enquetekommission möglicherweise später einmal empfohlenen?
Meine Damen und Herren, wir nehmen heute die Unterrichtung der Landesregierung zur Kenntnis. Namens meiner Fraktion habe ich Ergänzungs- und Klärungsbedarf signalisiert. Wir werden dem Antrag auf Vorlage eines Zwischenberichts zustimmen.
Ich möchte abschließend noch einmal aus dem Leitbild der Landesregierung zitieren: „Der Beschluss eines solchen Konzeptes hat rechtliche Bedeutung für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Selbstbindung des Gesetzgebers.“
Und gerade wegen dieser Selbstbindung tragen wir als Mitglieder des Landtags große Verantwortung und wir müssen uns erheblich und in starkem Maße mehr als in der Vergangenheit konzeptionell hier einbringen. Das hat uns das Verfassungsgericht ganz klar mit auf den Weg gegeben. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Armin Jäger, CDU: Okay, dazu sind Sie eingeladen.)
Frau Měšťan, auch ich habe einige Zitate aus dem Leitbild mitgebracht, die teilweise ein bisschen relativierend wirken werden.
Erstens. Ich habe mein Augenmerk nur auf einige wenige Inhalte des Konzeptes gerichtet, weil ich denke, wir werden das Konzept ganz ausführlich und umfassend in der Enquetekommission in der Tiefe beraten. Wie gesagt, aus dem Grund habe ich mich auf einige Dinge, die mir wichtig sind, beschränkt.
Zweite Anmerkung. Eigentlich bin ich der Auffassung, dass man sich nicht ständig wiederholen sollte von allen Rednern her. In diesem Fall fände ich es sehr schön, wenn man das vielleicht schon so ein bisschen vorsortieren würde, um die Beratungen nachher etwas zu vereinfachen. Ich bin gespannt auf das, was noch kommt.
Am 27.11. beschloss die Landesregierung ihr Konzept „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ und leitete es dem Landtag zu. Als zuständiges Gremium wird die Enquetekommission über das Konzept beraten und ihrerseits dem Landtag mit einem Zwischenbericht eine Empfehlung abgeben. Nach dem ehrgeizigen Ziel der Landesregierung soll der Landtag bereits im Frühjahr 2008 seinen eigenen Beschluss zu Zielen, Leitbild und Leitlinien für eine Kreisgebietsreform in MecklenburgVorpommern fassen. Dies kann durchaus auch abweichend von den Zielen der Landesregierung geschehen. Dieser Beschluss wird dann Grundlage für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, in dem auch der Dialog mit den Betroffenen geführt werden soll.
Das Leitbild soll den Gesetzgeber bei der Entscheidung, wie die einzelnen Kreise konkret entwickelt werden, leiten. „Es trifft keine Vorabfestlegung“ hinsichtlich „einer bestimmten Struktur, sondern ermöglicht innerhalb des
Rahmens unterschiedliche Strukturen.“ So ist in der Vorbemerkung zu lesen. Die Vorbemerkung des Papiers weist zwar auf die Selbstbindung des Gesetzgebers hin, sagt jedoch auch: „Durch das Aufstellen von Grundsätzen sollen für die landesweite Reform einheitliche Kriterien aufgestellt und so der Willkür vorgebeugt werden.“ Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber an die einmal beschlossenen Grundsätze starr gebunden ist. Das Leitbild defi niert vielmehr einen konkretisierungsbedürftigen Rahmen, den der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen verlassen kann.
Der mit dem Beschluss der Landesregierung zum Ausdruck gebrachte Reformansatz beschränkt sich in der Tat zunächst vordergründig auf die kreisliche Ebene. Auf Seite 2 und Seite 6 jedoch wird deutlich, dass hiermit gleichwohl eine Verwaltungsreform insgesamt in Betracht gezogen wird. Dazu heißt es: „Dabei bilden Kreisgebietsreform und Funktionalreform eine Einheit und sind aufeinander abzustimmen.“ Zur Einbeziehung einer Gemeindegebietsreform führt der Beschluss aus, dass zwar für eine Reform der Gemeindestrukturen „ein evidenter Bedarf … besteht“, die Enquetekommission des Landtages dies „derzeit untersucht und... somit erst zu einem späteren Zeitpunkt gesetzgeberisch umgesetzt werden (kann)“.
Unter Punkt 5.4 „Kommunalisierung von Aufgaben“ wird ausgeführt, dass Aufgaben nur dann vom Land auf die Kreise übertragen werden sollen, wenn die neuen Kreise „nach den Grundsätzen einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, orts- und bürgernahen Verwaltung die am besten geeigneten Verwaltungsträger für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe sind“. Für die Synergie- und Skaleneffekte, die durch den „Abbau von Doppelzuständigkeiten“ erzielt werden sollen, ist „zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung und die fachliche Kompetenz weiter gewährleistet sind“. Dies entspricht im Großen und Ganzen den Positionen meiner Fraktion.
Hinsichtlich der Zielgröße für Einwohnerzahlen wurden als abstrakte untere Zielgröße 175.000 Einwohner für die Landkreise defi niert. Dies ist, fi nde ich, ein niedriger Ansatz, wenn man berücksichtigt, dass nur einen Absatz vorher im Papier davon die Rede ist, wie sich allein durch die „Bewirtschaftung“ von mehr Einwohnern in einem Landkreis die Personalausgaben je Einwohner verringern. Allein hier wäre man bei einem höheren Ansatz schnell bei Einsparungen von mehreren Millionen Euro angelangt. Meine Fraktion, ich verhehle es nicht, hätte hier gerne die Zahl 200.000 gesehen.
Als Flächenausdehnung geht der Beschluss von einer in der Regel nicht zu überschreitenden Zielgröße von 4.000 aus. Auch dies ist dem Urteil des Oberverfassungsgerichtes geschuldet.
Für Ärger und erste Klageandrohungen haben die Ausführungen zur Einkreisung der kleineren kreisfreien Städte geführt, von denen nur Rostock und eventuell Schwerin ausgenommen werden. Der Ministerpräsident hat dazu ja schon gesprochen. Es wird der Status der „großen kreisangehörigen Stadt“ normiert. Die Stärkung der Zentren inklusive der Grundzentren ist im Leitbild enthalten. Konkretere Ausführungen dazu enthält das Papier jedoch nicht.
Der Enquetekommission obliegt es nun, sich mit den formulierten Zielen, dem Leitbild und Leitlinien auseinanderzusetzen, diese auf den Prüfstand zu stellen und für den Landtag eine Empfehlung zu erarbeiten. Jeder von Ihnen wird die Drucksache 5/1059 aufmerksam gelesen haben und so wissen Sie, und das wurde ja vorhin auch schon gesagt, dass hier ein zeitlich enger Rahmen gesetzt ist. „Es ist geplant, die gesetzlichen Grundlagen“, so steht dort zu lesen, „für eine Verwaltungsreform bis Mitte 2010 zu schaffen. Unter Berücksichtigung einer Umsetzungsphase sollen die Gesetze 2011 in Kraft treten.“
Und damit kommen wir zu unserem Entschließungsantrag: „Die Enquete-Kommission des Landtages ,Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung‘ wird gebeten, bis zum 31. März 2008 einen Zwischenbericht zu der Unterrichtung durch die Landesregierung ,Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern‘ dem Landtag vorzulegen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist natürlich eine Selbstverpfl ichtung und möglicherweise nicht notwendig, dennoch ist sie sinnvoll, denn in ihr wird ein konkretes Berichtsdatum fi xiert, was die Dringlichkeit, die der ehrgeizige Zeitplan erfordert, unterstreicht. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, Vincent Kokert, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch von mir zwei kurze Vorbemerkungen. Erst mal bin ich sehr dankbar, dass dieses Thema, was ja emotional immer sehr stark und intensiv geführt wird,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Unsere Emotionen halten sich in Grenzen. – Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Egbert Liskow, CDU)
hier auf einer sehr sachlichen Ebene geführt wird. Und ich möchte auch gleich zu Beginn die Gelegenheit nutzen, um mich bei den kommunalen Spitzenverbänden, bei den Kommunalpolitikern, hier namentlich Heinz Müller, Wolf-Dieter Ringguth, zu bedanken, die die Möglichkeit genutzt haben, unserer Aufforderung im Sommer diesen Jahres zu folgen, sich intensiv mit einzubringen in die Diskussion. Aufgefordert waren alle dazu. Wir haben hier am 24. August eine Sondersitzung durchgeführt auf Initiative der Fraktion DIE LINKE.
Und in dem Zusammenhang haben wir damals alle gebeten und gesagt, dass die Möglichkeit besteht. Diese ist unterschiedlich wahrgenommen worden von den einzelnen Institutionen, ist auch vom Städte- und Gemeindetag beziehungsweise vom Landkreistag genutzt worden, in unterschiedlicher Intensität, aber sie ist genutzt worden.
Der Ministerpräsident hat in seiner Rede das Wesentliche zum Reformbedarf, zum Reformziel und zum Reformweg ausgeführt. Ausführungen grundsätzlicher Art sind daher
auch auf der Grundlage der Ausführungen meiner Vorredner nicht mehr nötig. Einige Punkte, die mir darüber hinaus als Kommunalminister am Herzen liegen, möchte ich trotzdem gerne noch einmal ansprechen. Anlässlich der Sondersitzung im August diesen Jahres haben wir an dieser Stelle gesagt, dass es mein, unser fester Wille ist, bis zum Herbst diesen Jahres im Rahmen eines breiten Dialogs ein Leitbild für die Kreisstruktur- und Verwaltungsreform zu erarbeiten und vorzulegen.
Ich freue mich sehr, denn meines Wissens haben wir noch Herbst, sodass ich heute sagen kann, es ist uns gemeinsam gelungen, dieses Versprechen einzulösen.
Wir haben ein gemeinsames Leitbild als Landesregierung vorgelegt. Von Anfang an habe ich die Landräte und Oberbürgermeister sowie die kommunalen Landesverbände und die angesprochenen Kommunalvertreter in den Dialog mit einbezogen und ihnen Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen für ein Leitbild zur Verwaltungs- und Kreisstrukturreform in die Diskussion einzubringen.
Sowohl der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag – in unterschiedlicher Intensität – als auch kleinere kreisfreie Städte haben daraufhin thesenhaft ihre Vorstellungen mitgeteilt. Diese Anregungen sind vom Innenministerium so weit wie möglich mit berücksichtigt worden. Bereits am 2. August hat es auf meine Einladung hin eine Konferenz mit allen Landräten, Oberbürgermeistern und den Geschäftsführern der Kommunalverbände gegeben. Schon nächste Woche, am 18. Dezember, werden wir uns in diesem Kreis erneut hier in Schwerin treffen.
Auch darüber hinaus bin ich im ständigen Dialog mit den angesprochenen Verbänden, vom Städte- und Gemeindetag, Landkreistag und den einzelnen Körperschaften.
Bevor ich zu einigen ausgewählten Einzelpunkten des Konzepts „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in MecklenburgVorpommern“ komme, muss ich zunächst noch einmal einige Abgeordnete der Opposition enttäuschen. Das Konzept äußert sich nicht zur Anzahl der künftigen Landkreise. Wer dieses am Konzept der Landesregierung kritisiert – und da waren ja nicht wenige Stimmen in den letzten Tagen zu vernehmen –, der hat zwei Dinge meines Wissens nach nicht verstanden, und zwar zum einen, dass wir mit dem Leitbild und den Leitlinien einen Orientierungsrahmen vorgeben, der lediglich eine Zielvorstellung bezüglich der künftigen Strukturen im Land darstellen soll. Das Leitbild soll den Gesetzgeber bei der Entscheidung, wie die einzelnen Kreise konkret zugeschnitten werden, leiten. Deswegen reden wir auch von einem Leitbild. Es trifft keine Vorabfestlegung bezüglich einer bestimmten Struktur, sondern ermöglicht gerade innerhalb des Rahmens durchaus verschiedene Strukturmodelle. Zum anderen hat er aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts einen wichtigen Schluss nicht gezogen, nämlich den, dass eine Verwaltungs- und Kreisgebietsreform mehr ist als ein bloßes Zahlenspiel.
Ausführungen zum Warum der Verwaltungsreform, zum Reformbedarf erübrigen sich an dieser Stelle. Herr Ministerpräsident hat in eindringlichen Worten dargelegt, dass die weitere Konsolidierung der Landeshaushalte und der kommunalen Haushalte eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, nicht für einzelne Kreise, sondern für die Zukunftsfähigkeit des gesamten Landes, darstellt. Schnelle und entschlossene Reformschritte sind ohne Alternative.