Protokoll der Sitzung vom 31.01.2008

16. In welcher Weise werden in Mecklenburg-Vorpommern Windräder der Bauart, die sich durch die beschriebenen Unfälle als labile Konstruktionen erwiesen, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft?

Herr Abgeordneter, in den letzten zehn Jahren haben sich nachweislich sieben Ereignisse in Mecklenburg-Vorpommern zugetragen, und zwar:

1998 in Sarow im Landkreis Demmin – ein Brand in der Gondel

2001 im Landkreis Bad Doberan – ein Rotorabbruch

2004, Friedland, Moormannsdorf, das ist Mecklenburg-Strelitz – ein Blitzschlag

2004 in Helmshagen, Landkreis Ostvorpommern – ein Rotorabbruch

2004 Kavelstorf, Landkreis Bad Doberan – ein Brand in der Gondel

2004 Buschmühlen, Landkreis Bad Doberan – ein Rotorblatt ist da abgeknickt

2007 in Testorf, Landkreis Nordwestmecklenburg – ein Rotorabbruch

Ja. Das war die erste Frage.

Und die zweite Frage will ich dann auch gleich anschließen. Ich vermutete, Sie hätten eine Nachfrage.

Die aufgeführten Havarien bei Windenergieanlagen sind keiner spezifi schen Bauart oder einem bestimmten Windenergieanlagentyp zuzuordnen. Aus den Ergebnissen der entsprechenden Unfalluntersuchungen zu den Havarien ist nicht abzuleiten, dass es bei den Windenergieanlagen Bauarten oder Typen gibt, die besonders überprüft werden müssten. Im Rahmen der Überwachung wird nach Inbetriebnahme der Anlage regelmäßig auch die Anlagensicherheit durch die zuständigen Behörden überprüft. Im Fall einer Havarie ist durch den Betreiber eine Ursachenermittlung vornehmen zu lassen. Das Ergebnis wird dann an die Genehmigungsbehörden weitergeleitet, also sie werden informiert. Die müssen, wenn notwendig, entsprechende weitere Maßnahmen einleiten.

Eine Zusatzfrage: Hat es aufgrund des „Spiegel“-Berichts über diese Windmühlenvorfälle im vorigen Oktober noch besondere Anstrengungen gegeben oder besondere Zusatzprogramme?

Solche Zusatzprogramme sind mir nicht bekannt. Ich kenne im Übrigen, das tut mir jetzt leid, auch diesen „Spiegel“-Bericht nicht. Insofern kann ich dies nicht bestätigen.

Gut. Dann hat sich die zweite Zusatzfrage fast schon erübrigt: In diesem „Spiegel“-Bericht war von einer bestimmten Bauart die Rede, die besonders anfällig wäre, aber diesen Eindruck teilen Sie nicht?

Ich kann Ihnen nur das hier darstellen, was wir über die Behörden ermittelt haben. Es gibt diese Zuordnung zu einem besonderen Anlagentyp ganz offensichtlich hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu hat der Abgeordnete Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 17 und 18 gestellt. Da er an der Landtagssitzung heute nicht teilnehmen kann, bittet er darum, dass seine Fragen schriftlich beantwortet werden.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 19 zu stellen.

Herr Minister!

19. Die Überfi schung der Ostsee, insbesondere der Dorschbestände, durch Fischer der Republik Polen war bereits in den letzten Monaten mehrfach Gegenstand der Erörterung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Maßnahmen hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bislang unternommen, um dem Zustand der Überfi schung ein Ende zu setzen und damit die Existenz der deutschen Fischer zu sichern?

Herr Borrmann, ich will noch mal eine Vorbemerkung machen. Ich kann mich daran erinnern, und ich habe ein relativ gutes Gedächtnis, dass wir praktisch zu jeder Landtagssitzung die gleichen Fragen gestellt bekommen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Ich werde noch mal versuchen, Ihnen die Antwort darauf zu geben,

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

vielleicht verstehen Sie es dann ja irgendwann.

(Michael Andrejewski, NPD: Leider gibt es nur Versuche.)

Im Rahmen der gemeinsamen Initiative der norddeutschen Bundesländer, nämlich Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bereits im vergangenen Jahr in Berlin und Brüssel haben wir eingefordert, dass die Überfi schung der Ostsee und damit die Quotenüberfi schung stärker als bisher unterbunden werden muss. Ich habe mich noch mal Ende des letzten Jahres direkt in einem Gespräch an den Kommissar Borg gewandt mit der dringenden Bitte, die Überfi schung, insbesondere eines Nachbarlandes, zu unterbinden. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der diesjährigen Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in der Ostsee die Bundesregierung erneut aufgefordert, dass im Sinne einer verantwortungsbewussten Fischereipolitik Überfi schungen in allen Mitgliedsstaaten wirkungsvoll unterbunden werden müssen.

Überfi schungen konterkarieren sämtliche bestandserhaltenen Maßnahmen oder insbesondere auch die in Richtung der Wiederauffüllung ausgerichteten Maßnahmen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren entwickelt haben. Eine effektive Fischereiaufsicht ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Management der Bestände. Und Sie haben es wahrscheinlich und hoffentlich auch aufgenommen, dass wir mit unserer Fischereiaufsicht sehr intensiv unsere eigene Fischerei kontrollieren und damit auch sehr genau wissen, wo welche Fische und welche Fischarten angelandet werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Vor diesem Hintergrund wird die Gründung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur in Vigo als ein wichtiges Element und als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer noch wirksameren Fischereiaufsicht in allen Mitgliedsstaaten angesehen. Das Land MecklenburgVorpommern wird die Europäische Union und damit die Europäische Fischereiaufsichtsagentur auch weiterhin mit entsprechenden Fischereikontrollen in der Ostsee unterstützen. Darüber hinaus sieht die Landesregierung in dem von Mecklenburg-Vorpommern vorbereiteten Projekt zur aquakulturgestützten Dorschfi scherei einen ganz wesentlichen Beitrag, um den Erhalt der Dorschbestände in der Ostsee zu unterstützen.

Zusatzfrage, Herr Minister: Sie sagten, Sie hätten am Ende letzten Jahres mit dem zuständigen Kommissar darüber gesprochen. Haben Sie

da konkrete Maßnahmen beraten? Zeitschiene? Können Sie da nähere Ausführungen machen?

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Quotenverteilung – Sie haben das hoffentlich aufgenommen, das habe ich das letzte Mal schon gesagt – nehmen wir zur Kenntnis, dass wir noch mal durch die Europäische Union beziehungsweise durch die internationale Staatengemeinschaft eine Verringerung der Quoten, insbesondere beim Dorsch, aber auch beim Hering, aufzunehmen hatten. Dies wird dazu führen, dass die Kontrollen verstärkt werden. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass zwei Fischereiaufsichtsschiffe zurzeit im Bau sind, die durch die Bundesrepublik Deutschland mit in die internationalen Kontrollen gegeben werden sollen.

Zweite Zusatzfrage: Können Sie konkrete Termine nennen in diesem Jahr, wo Sie im Gespräch möglicherweise mit dem Kommissar den Sachstand noch mal erörtern können oder werden?

Ich will noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, im Außenverhältnis vertritt die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland in den Verhandlungen. Das ist nun mal so. Wir können nur auf der Arbeitsebene oder letzten Endes auf der politischen Ebene dafür werben, dass die Maßnahmen, die wir angeschoben haben, in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung umgesetzt werden. Und da bin ich mir sicher und das weiß ich auch, dass die BLE als auch der Bundesminister in der Frage der Einhaltung der Quoten auf unserer Seite stehen und damit die Kontrollen verschärft werden.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und hierzu bitte ich nun den Abgeordneten und Vizepräsidenten Andreas Bluhm, die Fragen 20 und 21 zu stellen.

Herr Minister!

Auf Antrag der Fraktion der CDU hat der Landtag am 12. Mai 2004 beschlossen, dass „Die Landesregierung …, zweimal jährlich, zum Schuljahresbeginn bei gleichzeitiger Refl exion auf das abgelaufene Schuljahr sowie zum Halbjahr, an den Landtag einen Bericht über den Stand der Unterrichtsversorgung im Land zu geben.“ hat (Drucksache 4/1189 vom 30.04.2004). Die letzte Unterrichtung des Landtages erfolgte am 09.05.2006 (Drucksache 4/2258).

20. Warum wurden in der gegenwärtigen Legislaturperiode dem Landtag keine Unterrichtungen zum geltenden Beschluss des Landtages zugeleitet?

Und gestatten Sie gleich die zweite Frage dazu:

21. Wann sollen die ausstehenden Unterrichtungen dem Landtag zugeleitet werden?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Vizepräsident Andreas Bluhm!

(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und NPD)

Ja was?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, und FDP)