8. Auf wie vielen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfl äche wurden im Jahr 2006 und 2007 in Mecklenburg-Vorpommern Energiepfl anzen angebaut?
Die Frage kann ich kurz und knapp beantworten, Frau Schwebs. 2006 waren es exakt 62.000 Hektar Energiepfl anzenanbau und im Jahr 2004 104.000 Hektar.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Der Schuss ging nach hinten los. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Ich hätte dazu eine Zusatzfrage: Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung im Zusammenhang mit der zur Verfügung stehenden Fläche zur Produktion von Lebensmittelpfl anzen?
Also die Diskussion läuft ja deutschland-, europa- oder, wenn man so will, weltweit. Wir gehen davon aus, dass in Kürze Entscheidungen der
Europäischen Union getroffen werden, dass die zeitweilige Flächenstilllegung abgeschafft wird. Sie wissen, in diesem Jahr wird es schon keinen Zwang zur Flächenstilllegung mehr geben, und wir gehen davon aus, dass wir in Deutschland oder insbesondere in MecklenburgVorpommern hier ein gesundes Verhältnis haben werden. Hauptargument ist die Lebensmittelproduktion. Aber auf der anderen Seite wollen wir auch, dass erneuerbare Energien und alternative Entwicklungen für die Landwirtschaft entstehen können. Insofern sehe ich hier zurzeit kein Missverhältnis, auch – falls die Frage noch kommen sollte – was den Maisanbau betrifft. Zu DDR-Zeiten hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern über 130.000 Hektar Maisanbau. Zurzeit sind es gut 90.000 Hektar. Also wir haben da zurzeit noch kein Problem.
9. Welche Anteile der gewonnenen Biomasse werden für die Herstellung von Kraftstoff, für die Vergasung und Verbrennung (Wärmegewin- nung) bzw. für die stoffl iche Nutzung im Land eingesetzt?
Ja, wir haben natürlich das Ziel, dass wir die stoffl iche und energetische Verwertung möglichst weiter vorantreiben. Zurzeit ist es in Mecklenburg-Vorpommern so, dass circa 70 Prozent der Flächenareale für die Herstellung von biogenen Treibstoffen genutzt werden, 29 Prozent für Strom und Wärme und etwas unter 1 Prozent ist für die stoffl iche Nutzung. Unser Ziel ist es aber, dass wir die Mehrfachnutzung, also die stoffl iche, zunächst die stoffl iche und dann die energetische Nutzung, weiter verstärken. Und ich gehe davon aus, dass wir da auch weiter vorankommen.
Da hätte ich eine Zusatzfrage, Herr Minister: Wissen Sie, wie viel Biomasse aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern gebracht werden muss, um die im Land bestehenden Anlagen für Gas- oder Wärmegewinnung auszulasten?
Das ist natürlich ein sehr weites Feld. Sie können beginnen bei Wismar mit dem Holzbearbeitungszentrum, das ist ja auch stoffl iche und, wenn Sie so wollen, in der zweifachen Nutzung energetische Verwertung. Da sind erhebliche Mengen, wenn ich das sagen darf. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, wenn wir das Holz betrachten, aus den Landesforsten um 800.000 Festmeter Holz. Wir verarbeiten aber in Mecklenburg-Vorpommern schon mittlerweile 3,5 Millionen Festmeter. Also lässt sich daran leicht erkennen, dass ein Großteil zum Beispiel der stoffl ichen Verwertung von Holz schon aus anderen Regionen Deutschlands, Europas oder aus anderen Regionen dieser Erde kommt. Das ist das eine.
Um noch mal auf die energetische Verwertung bei Biomasse zu kommen, die genauen Massenströme sind mir so nicht bekannt. Aber selbstverständlich wissen wir, das erhebliche Mengen, wenn wir Penkun uns ansehen, 30, 40 Prozent der Biomasse, heute schon aus Polen kommen.
10. In diesem Jahr sollen an mehreren Standorten in Deutschland Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Zuckerrüben vorgenommen werden. Die gv-Zuckerrüben H7-1 verfügen über eine Resistenz gegen bestimmte Herbizide, wie beispielsweise Roundup (Wirkstoff Glypho- sat), der seinerzeit von der Firma Monsanto entwickelt wurde. Laut der den Behörden vorliegenden bzw. genehmigten Anträge ist auch in Mecklenburg-Vorpommern – konkret in Thulendorf – ein solcher Freisetzungsversuch geplant.
Herr Borrmann, für jede beabsichtigte Freisetzung muss gemäß Gentechnikgesetz Paragraf 14 Absatz 1 eine Genehmigung beantragt werden, die nur dann bewilligt werden kann, wenn von der geplanten Freisetzung nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine Gefährdung für den Menschen und für die Umwelt entstehen kann und ausgeht.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das BVL, seit dem 1. April 2004 als Bundesoberbehörde für die Genehmigung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen verantwortlich. Die PLANTA, Angewandte Pfl anzengenetik und Biotechnologie GmbH, hat am 02.01.2007 beim BVL, also beim Bundesamt für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, einen Freisetzungsantrag gestellt. Die Entscheidung über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen trifft das BVL im Benehmen, ich betone, im Benehmen, mit dem Bundesamt für Naturschutz, mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Ich gehe davon aus, Sie wissen, dass das alles höchstkarätige wissenschaftliche Einrichtungen sind. Darüber hinaus geben die Biologische Bundesanstalt für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit und die zuständige Behörde des betroffenen Bundeslandes – das sind also wir – ihre Stellungnahmen zum Freisetzungsvorhaben ab.
Am 04.12.2007 stellte die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit in einer umfangreichen Stellungnahme fest, dass keine schädlichen Einwirkungen zu erwarten sind. Unser Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, und zwar die Abteilung Pfl anzenschutzdienst, stellt in seiner Stellungnahme vom 17.01.2008 fest, dass durch den Anbau von gentechnisch veränderten, Glyphosat toleranten Zuckerrüben keine Beeinträchtigungen der Gesundheitsregionen und des EU-Schutzgebietes, in dem sich dieses Areal befi ndet, zu erwarten sind.
Zusatzfrage: Es werden ja vermutlich auch Aufl agen erteilt, dass die Rüben nach der Ernte komplett abgeerntet werden und keine dort liegen bleiben. Wer wird diese Aufl agen kontrollieren, sind die Aufl agen schon erteilt?
Selbstverständlich werden im Zusammenhang mit den Genehmigungen Aufl agen erteilt. Insofern ist klar, dass der amtliche Pfl anzen
schutzdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aus unserer Sicht und aus meiner persönlichen sowieso wirklich sehr, sehr gut ausgebildet und damit auch mit hoher Kompetenz ausgestattet ist. Hier sind Inspektionen nicht nur vorgesehen, sondern werden durchgeführt. Selbstverständlich wird bei Auffälligkeiten von Symptomen sofort informiert beziehungsweise werden Maßnahmen eingeleitet. Und so gibt es eine ganze Reihe von weiteren Hinweisen beziehungsweise Aufl agen bis hin zu der Tatsache, dass die Ernte möglichst, ich betone, möglichst, vollständig zu verwerten ist.
Zweite Zusatzfrage: In welche Zuständigkeit fällt die Kontrolle dieser Aufl agen? Welches Ministerium ist dafür zuständig?
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Lüssow von der Fraktion der NPD, die Fragen 11 und 12 zu stellen.
11. Laut einer Meldung des Deutschen DepeschenDienstes sollen die deutschen Kutter- und Küstenfi scher ihre Netze künftig mit akustischen Warnsystemen, sogenannten Pingern, ausrüsten. Die ersten von 35 betroffenen Fischereibetrieben haben Ihren Angaben zufolge ihre Netze bereits mit dem Tierschutzsystem versehen.
Inwieweit, wann und bei welcher Gelegenheit hat die Landesregierung auch mit Behörden der Republik Polen und/oder des Königreichs Dänemark sowie anderen Ostsee-Anrainerstaaten Gespräche mit der Zielrichtung geführt, diesen für die Fischer ihres Zuständigkeitsbereiches gleichgelagerte Maßnahmen vorzuschlagen?
Also ich habe ja schon mehrfach versucht, solche Fragen aus Ihrer Fraktion zu beantworten, aber ich will es noch einmal tun:
1. Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union ist es, dass die Nutzung lebender äquatischer Ressourcen unter der Gewährleistung von nachhaltigen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen erfolgt.
2. Die Auswirkungen der Fischerei auf die marinen Ökosysteme sollen dabei auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Auch das ist das Ziel der Europäischen Fischereipolitik.
3. Es ist das Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik, dabei Maßnahmen zur Reduzierung von Beifängen – und insbesondere, das ist ja das Thema, der Schweinswale in der Ostsee – zu begrenzen, und deswegen sind die Fischereiunternehmen aufgefordert worden per EU-Verordnung, diese sogenannten Pinger einzusetzen, um damit die Schweinswale zu schützen.
4. Es ist das Ziel der Europäischen Fischereipolitik und auch der der Bundesrepublik Deutschland, dass wir alles dafür tun, dass wir gemeinsam innerhalb der Ostseeanrainer in diese Maßnahmen und diese Verfahren einbezogen werden. Das Land MecklenburgVorpommern hat diesen Prozess aktiv gestaltet und sich eingebracht. Im Ergebnis wurden mit der Verordnung der Europäischen Union mit der Nummer 812 des Rates vom 26.04.2004 Maßnahmen zur Reduzierung der Schweinswalbeifänge in der Ostseefi scherei festgelegt. Kernstück dieser Verordnung ist: Fischereiunternehmen, das habe ich schon angedeutet, müssen zwingend in ihren und an ihren Stellnetzen auf eigene Kosten akustische Abschreckvorrichtungen, sogenannte Pinger, gegen Walbeifänge anbringen, wenn ihre Fahrzeuge eine Länge von zwölf Metern oder mehr aufweisen oder wenn sie in Gebieten fi schen, in denen es zu einem hohen Beifang an kleinen Walen kommen kann. Für Mecklenburg-Vorpommern sind bestimmte Gebiete festgelegt. Ich will hier nur ein besonderes herausnehmen, Stoltera bis Bornholm.
12. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Ostsee-Pipeline warnten Walforscher vor dem Einbringen giftiger Substanzen in das Gewässer.
Ach so. Ja, ja, ich kann zum Glück lesen. Das haben wir gestern gemerkt, dass Sie nicht lesen können.
(Udo Pastörs, NPD: Was Sie können, das sehe ich in Redefi n. Hengste kaufen, die noch nicht be… und so weiter. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die noch nicht besamt sind, was?!)