Protokoll der Sitzung vom 25.04.2008

Herr Minister!

Der Bau der Ortsumgehung Hagenow im Zuge der B 321 ist im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Planungen, die seit Mitte der 90er Jahre bestehen, fanden ihren Niederschlag im Regionalen Raumordnungsprogramm Westmecklenburg.

Es geht dabei um den Bau einer ortsnahen Trasse, die möglichst geringe fachliche und naturschutzrechtliche Konfl ikte verursacht.

Ich frage die Landesregierung:

23. Welche Gründe führten zur Aussetzung des Raumordnungsverfahrens für die Ortsumgehung Hagenow im Zuge der B 321, obwohl bereits im März 2006 die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens mit einer Dauer von 6 Monaten angekündigt war, nachdem sich die Stadtvertretung Hagenow für die Prüfung mehrerer Varianten ausgesprochen hatte?

die Landesregierung auch in Gespräche mit dem Bund über dessen Beteiligung eintreten und entsprechende Bundesmittel beantragen.

Eine Nachfrage: Wie stellt sich diese Situation gegenüber dem von den Medien, sage ich noch einmal, angekündigten Anbau für das Caspar-David-Museum in Greifswald dar?

In welchem Zusammenhang?

In dem Zusammenhang bezüglich der Mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes und gegebenenfalls des Budgets in der Bundesförderung.

Wir haben uns für diese Priorität, bezogen auf das Caspar-David-Friedrich-Haus, entschieden. Man muss auch ganz deutlich sagen, wo und an welcher Stelle in Deutschland sollte man sich um Caspar David Friedrich kümmern, wenn nicht in Greifswald. Das ist, denke ich, klar und das haben wir auch gegenüber dem Bund deutlich geäußert. Insofern sind für den Erweiterungsbau für das Staatliche Museum in Schwerin Drittmittel lediglich formlos in Aussicht gestellt worden.

Im Übrigen brauche ich Ihnen als Finanzausschussvorsitzende nicht zu sagen, welch langes Prozedere in dieser Fragestellung mittlerweile dort in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden ist. Und wenn wir hier – und das sage ich ganz deutlich – die Schrittfolge, so, wie ich sie angedeutet habe, und die Grundsätze, was diesen Erweiterungsanbau betrifft, zum Beispiel durch eine Drittelfi nanzierung geklärt haben, dann denken wir, dass wir auch in die Gespräche mit dem Bund über die Beteiligung des Bundes über Bundesmittel eintreten.

Das heißt, dass die Finanzierung des Anbaus in Greifswald im Gegensatz zur Finanzierung des Anbaus in Schwerin in der Mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung abgesichert ist?

Zumindest haben wir es gegenüber dem Bund prioritär erklärt.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Lüssow, Fraktion der NPD, die Frage 22 zu stellen.

Herr Bildungsminister!

22. Laut Medienberichten bereiten sich sogenannte Opferverbände auf den Besuch von Schulklassen in Gedenkstätten vor, da solche Besuche künftig verstärkt von der Landesregierung gefördert werden sollen (SVZ vom 27. März 2008).

Aus welchen politischen und pädagogischen Gründen werden diese Fahrten gefördert?

Herr Abgeordneter, der Beschluss des Landtages zum Doppelhaushalt 2008/2009 vom 13. Dezember 2007 war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Beschlusses des Landtages vom 11. Juli 2007 zur Förderung von Klassenfahrten zu Gedenkstätten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Beschlussempfehlung und Bericht, Landtags- drucksache 5/646) wurde die Förderung damit begründet, dass Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und Orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte in besonderer Weise einen aktiven und

Und ich würde die zweite Frage auch gleich mit benennen:

24. Zu welchem Ergebnis kam der mit der Umweltverträglichkeitsprüfung beauftragte Gutachter der Straßenbaubehörde und welche Schlussfolgerungen müssen daraus gezogen werden?

Frau Abgeordnete, erlauben Sie, dass ich bei dieser Gelegenheit einmal vorstelle, welche Schwierigkeiten manchmal mit dem Straßenbau verbunden sind. Für die Ortsumgehung Hagenow, die im Bundesverkehrswegeplan steht, wurden sechs Varianten untersucht. Es hat sich dann aus unserer Sicht herausgestellt, dass es eine Vorzugsvariante gibt, nämlich die sogenannte Variante 5a. Diese wurde weiterverfolgt und im Rahmen der Linienplanung wurde durch das zuständige Straßenbauamt Schwerin eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Bestimmung des Konfl iktpotenzials des Raumes angefertigt. Das ist ganz normal, das ist immer so und das war so. In dieser ist die artenschutzrechtliche Untersuchung der Fledermausfauna anhand einer sogenannten Potenzialabschätzung durchgeführt worden. Hierbei wird über das Vorhandensein von bestimmten Lebensraumtypen auf das Vorkommen bestimmter Arten geschlossen. Ein exakter Nachweis der Individuen wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt.

Wir wurden dankenswerterweise vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern darauf hingewiesen, dass sich die europäische Artenschutzgesetzgebung geändert und für den Straßenbau erschwert hat, sodass wir in jeder Planungsphase die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotsnormen überprüfen sollten. In jeder Planungsphase! Da gibt es einige. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Gesetzgebung im Bereich des europäischen Artenschutzes kann aus den bisher vorliegenden Ergebnissen keine belastbare Bewertung der artenschutzfachlichen Situation, insbesondere der in diesem Bereich existierenden Fledermausvorkommen, vorgenommen werden. Den neueren Kriterien genügt das, was bisher untersucht wurde, nicht mehr.

Zur Gewährleistung der Verfahrenssicherheit wurde daher entschieden, das Raumordnungsverfahren bis zum Vorliegen fundierter Ergebnisse auszusetzen. Gegenwärtig werden weitere Untersuchungen zur Feststellung des Vorkommens von Fledermäusen durchgeführt. Mittels Vor-Ort-Kartierungen der Fledermauspopulation im Untersuchungsraum werden die Vorkommen bis zum Ende der Schwärmzeit im September 2008 erfasst. Danach sind diese Zählungen auszuwerten, sodass im Oktober 2008 die Ergebnisse vorliegen werden. Das ausgesetzte Raumordnungsverfahren soll anschließend wieder aufgenommen und abgeschlossen werden.

Der Gutachter hat auf der Grundlage der Potenzialabschätzung, die der Umweltverträglichkeitsstudie zugrunde liegt, eine artenschutzrechtliche Beurteilung der Varianten vorgenommen. Um dem neuen europäischen Artenschutz umfassend entsprechen zu können, sind weitere Untersuchungen von Fledermausvorkommen notwendig. Insbesondere zur Ermittlung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Paragrafen 42 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz bei den einzelnen Varianten müssen exakte Kartierungen der Fledermauspopulation erhoben werden. Erst die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Kartierungen im Untersuchungsraum können Aufschluss

darüber geben, ob es aus artenschutzrechtlicher Sicht unkritische Linienvarianten gibt, die dann im Rahmen des strikt zu beachtenden Vermeidungsgebotes weiter zu beplanen sind.

Beeinträchtigen alle Linienvarianten die Population und der europarechtlich zu schützenden Arten, dann sind für diese die Befreiungstatbestände zu prüfen. Dabei ist nachzuweisen, dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und dass die beeinträchtigte Lokalpopulation trotz Befreiung in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt.

Ich hätte zwei Nachfragen, Herr Minister. Ich bedanke mich für die Ausführungen, die Sie jetzt zum Erhalt der Arten aufgrund der neuen EU-Richtlinien gemacht haben. Ich möchte gern trotzdem noch einmal wissen, welcher fi nanzielle Aufwand steht hinter dem Auftrag, ein weiteres Gutachten vorzunehmen, obwohl ich davon ausgehe, dass das, was das LUNG untersucht hat, bereits deutlich machte, dass es schwierig ist, eine Straßenführung durch das Naturschutzgebiet zu führen?

Frau Měšťan!

Entschuldigung. Ich habe jetzt einen Satz zu viel gesagt. Welcher fi nanzielle Aufwand steht dahinter?

Ich muss diese Frage, wenn Sie erlauben, schriftlich beantworten. Ich werde Ihnen die Antwort nachreichen, denn ich habe die entsprechenden Zahlen und Unterlagen für dieses Gutachten jetzt nicht bei mir.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn ich das schriftlich bekomme. Danke schön.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit. Hierzu hat der Abgeordnete Jörg Vierkant, Fraktion der CDU, die Fragen 25 und 26 gestellt. Da er an der Landtagssitzung heute nicht teilnehmen kann, ist vereinbart worden, dass seine Fragen schriftlich beantwortet werden.

Ich bitte nun, die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 27 und 28 zu stellen.

Werter Herr Sellering! Werter Herr Minister!

Meine Fragen beziehen sich auf meine Kleine Anfrage, die ich gestellt habe, auf Drucksache 5/1359 vom 10.03.2008, die sich mit der Situation der Schuldnerberatungsstellen hier in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern befasste.

Auf meine Frage 6, ob die Landesregierung bestätigen kann, dass ihr die Probleme der Beratungsstellen bekannt sind bei der Finanzierung des geforderten 10-prozentigen Eigenanteils mindestens seit dem Jahr 2004 und diese Probleme auch in der Anhörung vom Finanzausschuss am 7. November 2007 glaubhaft vorgetragen wurden, hat mir die Landesregierung folgendermaßen geantwortet:

„Der Landesregierung sind Probleme eines Trägers bekannt, den laut Richtlinie geforderten 10%igen Eigenanteil aufzubringen.“

Damit wurde meine Anfrage nicht beantwortet und ich frage hier erneut:

27. Kann die Landesregierung bestätigen, dass ihr die Probleme der Beratungsstellen bei der Finanzierung des geforderten 10-prozentigen Eigenanteils mindestens seit dem Jahr 2004 bekannt sind?

Ich will gern auf die Fragen eingehen. Sie haben gesagt, dass die Antwort, die wir auf die Kleine Anfrage gegeben haben, nicht ausreichend und nicht richtig sei. Die Antwort ist so richtig, aber sie ist natürlich relativ knapp. Zu der Frage, die Sie jetzt stellen: „Kann die Landesregierung bestätigen, dass ihr die Probleme der Beratungsstellen bei der Finanzierung bekannt sind“, könnte ich knapp mit Nein antworten. Aber ich glaube, ich muss ein bisschen weiter ausholen und Ihnen die Situation einfach erklären.

Es geht um Folgendes: Uns ist ein einzelner Fall eines Trägers bekannt gewesen – ich glaube, seit 2002 gab es immer mal Probleme –, dass dieser in manchen Bereichen nicht den Eigenanteil aufbringen konnte und er in der Tat Beratungsstellen nicht weiterbetrieben hat. Das war ein Träger; wobei man sich natürlich auch fragen muss, die jetzige Analyse, die wir zu den Schuldnerberatungsstellen machen, zeigt, dass wir hinreichend versorgt sind im Land; sodass natürlich nicht nur der Eigenanteil dahinterstehen kann, sondern auch eine gewisse Überlegung, ob wir diese Beratungsstellen, die dichtgemacht worden sind, wirklich gebraucht haben. Wir haben konkret von einem Träger gehört, dass er Schwierigkeiten mit den zehn Prozent hatte.

Ihre Frage zielt ja darauf ab, ob es generelle Schwierigkeiten gibt beziehungsweise seit wann wir generelle Schwierigkeiten kennen. Dazu muss ich Ihnen sagen, uns als Ministerium sind generelle Schwierigkeiten der Träger, dass man sagt, dieses ganze System funktioniert nicht, die Träger können die zehn Prozent nicht aufbringen, nicht bekannt. Die gibt es nicht. An uns ist auch nichts herangetragen worden.

Eine Quelle gibt es noch, das bezieht sich gleich auf Ihre zweite Frage, dass die Landesarbeitsgemeinschaft einen jährlichen Bericht macht. Und in diesen jährlichen Berichten hat es zwei Hinweise gegeben, die ein wenig in die Richtung gehen könnten. Das ist einmal der Jahresbericht 2004. Da wird gesagt, wie wichtig Schuldnerberatung ist, und es wird gesagt, es bedarf einer verlässlichen und transparenten Finanzierung der Schuldnerberatung durch Länder und Kommunen. Man darf die Schuldnerberatung nicht einschränken, sondern man muss sie weiterhin ausbauen und weiterentwickeln. Das ist das Einzige, was in diese Richtung zielen könnte. Dass man da mehr machen muss, von den zehn Prozent ist nicht die Rede. Von den zehn Prozent ist erstmalig die Rede in einem Bericht 2006. Und da heißt es dann:

„Angesichts der Dimension der Überschuldungsproblematik ist die Forderung nach einem personellen Ausbau des Beratungsnetzes und einer verlässlicheren Finanzierungsgrundlage für die Träger nur konsequent und nahe liegend. Und dies umso mehr, da diese Forderung von Wissenschaft und Gläubigerseite gleichermaßen vertreten wird.“ Und dann kommt ein Satz, der sich auf Sie bezieht: „Ein erster Schritt in die richtige Richtung könnte die Abschaffung des Eigenanteils für die Träger der Beratungsstellen sein, um auf diese Weise den Fortbestand

des bestehenden Beratungsnetzes in M-V für die Zukunft zu sichern.“ In einem zweiten Schritt müsste man an personelle Verstärkung denken.

Man muss natürlich sehen – Sie wissen ja, Ihre Frage hier im Landtag und auch Ihre Kleine Anfrage zielte darauf ab –, dass wir demnächst den Bericht über die Schuldnerberatungsstellen vorliegen haben werden. Ich muss Ihnen sagen, dass dieser Bericht sich deshalb verzögert, weil wir intern in Würdigung der Zahlen in Diskussionen eingetreten sind, und das ist keine leichte Problematik. Ich kann vielleicht heute hier nur sagen, unterm Strich kann ich die Wertung der Landesarbeitsgemeinschaft nicht teilen, dass wir zu wenig Personal haben und man aufstocken müsste.

Ich will Ihnen vielleicht einmal drei Daten sagen: Die Entwicklung der Eingangszahlen, wie viele neue Fälle haben wir, hielt sich seit vier, fünf Jahren auf einem Niveau von 5.000 und geht etwas zurück. Die Zahl der Erledigungen – die auch eine Rolle spielen, wenn man guckt, ob wir mit den Fällen fertig werden – steigt kontinuierlich an und liegt um 1.000 im letzten Jahr über den Eingängen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Bestand. Wir haben etwa 18.000 im Bestand. Dieser Bestand ist ab 1999 kontinuierlich angestiegen, was völlig logisch ist, weil die Verfahren etwa 5 bis 6 Jahre dauern. Wir haben ja immer gesagt, die schwierigen Verfahren müssen so lange betreut werden, bis völlig klar ist, dass man nach 5, 6 Jahren den normalen Stand erreicht. Ab da, kann man sagen, haben wir Normalität und wenn wir diesen Bestand beschauen, dann hat er sich seit 2004 konstant gehalten. Und im letzten Jahr gab es erstmalig einen signifi kanten Abbau um etwa 1.000. Der Bestand wird weniger und wenn ich das betrachte – ich gebe zu, auch mit der Erfahrung eines Justizministers, der versucht, seine Leute über Zahlen an die Arbeit zu bekommen –, dann, muss ich sagen, ist die Ausstattung auf den ersten Blick ausreichend. Wir werden das noch genau würdigen, aber die Zahlen sprechen nicht die Sprache, dass man sagt, hier muss dringend verstärkt werden.

Was den Bericht der Landesarbeitsgemeinschaft angeht, muss ich deutlich sagen, das ist ein ganz wichtiger Partner. Alle Schuldnerberatungsstellen sind sehr wichtige Partner für uns in diesem wichtigen Politikfeld und alles, was diese uns mitteilen darüber, sind wichtige Informationen. Soweit es darum geht, dass die Landesarbeitsgemeinschaft sagt, wir brauchen mehr Geld, muss man natürlich auch im politischen Raum immer im Hinterkopf haben, hier artikulieren sich die Zuwendungsempfänger. Diesen Teil haben natürlich die Schuldnerberatungsstellen auch und deshalb neige ich dazu, sehr vorsichtig hinzuschauen. Und wenn Sie dann sehen, dass die Zuwendungsempfänger selbst den zehnprozentigen Eigenanteil bisher nur ein einziges Mal generell angesprochen haben in 2006, dann schließe ich daraus, dass unser Bild, was sich sonst bisher dargestellt hat, dass dieser Eigenanteil bisher bei nur einer Stelle das Problem war, ob man weitermachen kann oder nicht, dass das jedenfalls kein Problem ist, das in der Vergangenheit dringend auf dem Tisch gelegen hat.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das will ich Ihnen sagen, das Besserstellungsgebot gilt aber.)