(Vincent Kokert, CDU: Dazu brauchen wir doch keinen Landtagsantrag. Das können wir doch jederzeit beantragen.)
Und, Herr Professor Methling, wenn Sie sich Ihren Antrag noch einmal durchsehen, dann geben Sie zu, haben Sie zu all dem vor vier Wochen schon eine Vorfestlegung gemacht. Sie haben das alles schon kritisiert, was da angeblich falsch gelaufen ist. Es hat in den letzten vier Wochen keine neue Erkenntnis gegeben. Und Sie sagen, es hat sich alles erledigt?
als Dienstleister zuständig. Er kann uns diese Dienstleistung erbringen. Diese Dienstleistung beinhaltet die Punkte, die ich eben gesagt habe. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, dass der Landesrechnungshof – so, wie Herr Professor Methling es schon festgestellt und gesagt hat, dass alles in Ordnung ist – wirklich ein Testat fertigmacht und sagt: Jawohl, so, wie die Sozialdemokraten in der Staatskanzlei mit Steuergeldern umgegangen sind, und noch mal, es sind nicht Parteigelder der SPD gewesen,
es ist Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger im Land gewesen, damit das noch mal klar ist, also keine SPDMitgliedsbeiträge, über die wir hier sprechen, das war richtig.
Wenn Sie sich diesem Ansinnen verschließen, dann, meine Damen und Herren, Herr Professor Methling, muss ich Ihnen recht geben, dass das Parlament kein Interesse an der Aufklärung hat. Wir Liberalen haben ein Interesse daran. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind ein großer Aufklärer.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Till! Die Fraktion der FDP beantragt, dass der Landtag den Landesrechnungshof ersucht, die Vergabe des Auftrages zur Erstellung des „Mecklenburg-Vorpommern Monitor 2008“ umfassend zu prüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin über diesen Antrag überrascht, denn am 22. Januar wurde das Vergabeverfahren im Finanzausschuss bereits ausführlich durch den Chef der Staatskanzlei Herrn Reinhard Meyer dargestellt, beraten und es wurden Nachfragen gestellt. Die Ausschussmitglieder nutzten die Möglichkeit und stellten ihre Fragen, unter anderem auch der Abgeordnete der FDP Herr Hans Kreher. Herr Schweisfurth war anwesend und somit hätte auch die Möglichkeit bestanden, Fragen an Herrn Schweisfurth zu stellen. Zum Teil wurde es ja auch gemacht. Insofern finde ich, dass man zur Kenntnis nehmen sollte, dass wir am 22. Januar dieses Thema sehr sachgerecht, sehr ruhig – so, wie wir es gewohnt sind im Finanzausschuss – und auch sehr kompetent beraten haben.
Herr Roolf, Sie sind natürlich auch recht herzlich eingeladen zu einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung im Finanzausschuss.
Und wenn Sie sich so für das Thema interessieren, wäre es nett gewesen, Sie wären mit dabei gewesen, dann hätten Sie nämlich Ihre Fragen an Herrn Schweisfurth gleich stellen können.
(Vincent Kokert, CDU: Richtig. – Michael Roolf, FDP: Wir wollen die Öffentlichkeit auch beteiligen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der FDP-Antrag bietet mir in dankenswerter Weise die Möglichkeit, jetzt noch einmal das Vergabeverfahren in den Grundzügen darzustellen.
Die Meinungsumfrage wurde auf der Grundlage – neben dem Präsidenten des Landesrechnungshofes, den wir alle sehr schätzen, es ist ja durchaus angebracht, dass auch die SPD-Fraktion sich mit dem Thema beschäftigt, und das haben wir selbstverständlich ausführlich gemacht – der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A VOL Abschnitt 1 als öffentlicher Auftrag vergeben. Dabei war das Verfahren der freihändigen Vergabe die rechtlich zulässige Vergabeart. Diese Vergabeart war durch den Gegenstand des Auftrages bestimmt, Herr Roolf.
Zum Wettbewerb um den Auftrag wurden fünf einschlägige Agenturen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vier ordnungsgemäße Angebote wurden abgegeben. Den Agenturen war bekannt, dass die Auftragsvergabe über zwei Stufen erfolgt. In der ersten Stufe, der Auswahlstufe, wurden die Bewerber ermittelt, über deren Angebot verhandelt werden sollte. Und die Auswahl erfolgte dann anhand von Kriterien, die den Agenturen selbstverständlich bereits mit dem Angebotsschreiben übermittelt worden waren. Dazu gehören, dass der Preis mit 40 Prozent bewertet wurde, die Referenzen mit 20 Prozent, die Leistungsfähigkeit der Agentur mit 20 Prozent, kreatives und motorisches Potenzial ebenfalls mit 20 Prozent, sodass auch das gewährleistet ist, was von Ihnen, Herr Roolf, zu Recht eingefordert wird, was ja aber auch rechtlich vorgeschrieben ist, nicht das billigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis der Auswahl wurden dann zwei Agenturen – so, wie es üblich ist – zu Vertragsverhandlungen eingeladen. In dieser Verhandlungsstufe wurde dann im Rahmen einer detaillierten Präsentation der Angebote ermittelt, welche dieser Agenturen den Auftrag erhalten solle oder man könnte auch sagen, welches Angebot aus Sicht des Auftraggebers, des Geldzahlenden, praktisch dann auch das wirtschaftlichste ist. Die Agenturen wurden anschließend über das Ergebnis der jeweiligen Stufe entsprechend der Regelung der VOL ordnungsgemäß informiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vergabeakte wurde bereits durch den Präsidenten des Landesrechnungshofes geprüft und nicht beanstandet. Es gab lediglich die Empfehlung, zukünftig größeres Augenmerk auf die Begründungstiefe und Dokumentationsdichte bei der Durchführung des Vergabeverfahrens nach Para
graf 3 VOL zu legen. Darüber hinaus war der Präsident des Landesrechnungshofes in der besagten Finanzausschusssitzung anwesend, in der der Chef der Staatskanzlei das Vergabeverfahren ausführlich erläutert und sich den Fragen der Ausschussmitglieder gestellt hat. Ich gehe davon aus, dass auch der FDP das Schreiben von Herrn Schweisfurth vorliegt, Herr Kreher. Das liegt Ihnen ja vor, das Schreiben des Präsidenten des Landesrechnungshofes, sodass ich, glaube ich, hier nicht noch daraus zitieren muss.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Er hat es ja interpretiert. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Ich kann es auch noch zur Verfügung stellen, denn das Zitat liegt gerade bei Herrn Methling auf dem Tisch.
Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Fraktion bezieht sich mit ihrem Antrag, und das ist insofern völlig korrekt, auf Paragraf 88 Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung, wonach der Landesrechnungshof zur Prüfung ersucht werden kann. Insofern ist das völlig korrekt. Ich habe mich auch für den Antrag bedankt. Nach Paragraf 88 Abschnitt 5 ist festgelegt, ich zitiere: „Durch Beschluss des Landtags kann“ – wohlgemerkt, kann – „der Landesrechnungshof ersucht werden, eine vom Landtag bestimmt bezeichnete Angelegenheit von besonderer Bedeutung zu prüfen und hierüber zu berichten. Berichtet er dem Landtag, so unterrichtet er gleichzeitig die Landesregierung.“ Ende des Zitats.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man mag darüber streiten, ob das Vergabeverfahren zum „Mecklenburg-Vorpommern Monitor 2008“ eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist. Das ist jetzt nicht mein Thema. Entscheidend ist aber, dass es aus Sicht der Koalitionsfraktionen und anscheinend auch aus der Sicht des Präsidenten des Landesrechnungshofes überhaupt keinen weiteren Prüfungs- beziehungsweise Aufklärungsbedarf durch den Landesrechnungshof gibt. Insofern ist der Antrag der FDP-Fraktion überflüssig und wird deshalb von uns auch abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Borchert hat es schon gesagt, wir haben am 22. Januar das Thema im Finanzausschuss diskutiert. Der Präsident des Landesrechnungshofes und der Chef der Staatskanzlei Herr Meyer waren anwesend. In unseren Augen haben sich beide gründlich zu unseren Fragen, die wir dort gestellt haben, geäußert. Eigentlich haben sie sogar mehr getan.
Wenn die FDP-Fraktion drei Punkte zu prüfen verlangt durch den Landesrechnungshof, dann kann ich nur sagen, zu erstens, also zu den haushalterischen Aspekten und den Ausschreibungsmodalitäten, hat der Chef der Staatskanzlei wirklich ausreichend referiert. Herr Borchert hat es hier in Kurzform ja noch einmal dargestellt. Wenn ich mich nicht irre, dann haben wir dazu auch eine Ausschussdrucksache, die die konkreten Vergabemodalitäten beinhaltet. Da kann man das nachlesen. Zum Zweiten möchten Sie gerne, dass der Landesrechnungshof das Preis-Leistungs-Verhältnis einschätzt