Protokoll der Sitzung vom 05.03.2009

Der mecklenburgische Teil des UNESCO-Biosphärenreservats hat aktuell eine Gesamtfläche von 39.738 Hektar. Davon entfallen lediglich 3 Prozent, nämlich 133 Hektar, auf die Kernzonen. Um einen der Hauptkritikpunkte auch in diesem Bereich auszuräumen, wird daher neben den organisatorischen und personellen Veränderungen derzeit insbesondere nach Möglichkeiten gesucht, den von der UNESCO geforderten Mindestanteil von den 3 Prozent Kernzone zu erreichen.

Als potenzielle neue Kernzonen kommen unter anderem aus meiner Sicht bestehende Naturschutzgebiete und die gemeldeten FFH, also Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sowie weitere Prüfflächen in das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Biologie in Betracht, die derzeit als Pfle

gezone definiert worden sind. Auch Flächen des Bundes (wer sich dort auskennt, weiß das, nämlich der Schieß- platz Lübtheen) sind in den Suchraum mit aufgenommen worden.

Ich habe noch eine Zusatzfrage: Denken Sie, dass der zeitliche Rahmen, der vorgegeben wurde, eingehalten werden kann zur Beseitigung der Defizite?

Ich gehe davon aus, das ist uns ja gelungen tatsächlich und das ist mir auch eine Herzensangelegenheit, die Probleme der UNESCO aufzugreifen. Ich muss ausdrücklich noch einmal feststellen, es ist in den vergangenen Jahren, bevor ich diese Aufgabe übernommen habe, dieses Projekt so nicht umgesetzt worden. Wir werden alles dafür tun, dass dieses länderübergreifende Biosphärenreservat von wirklich nationaler Bedeutung auch den Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen wird. Ich gehe davon aus, dass wir das erreichen werden.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.

Herr Minister!

15. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der von Bundes ministerin Ilse Aigner in Aussicht gestellten Prüfung des deutschlandweiten Anbauverbots von Genmais vor dem Hintergrund, dass der Anbau von Genmais bereits in anderen Staaten der Europäischen Union, wie zum Beispiel Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Griechenland, schon länger verboten ist?

Das ist ein hochsensibles Thema. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stützt ihre Entscheidung über den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen auf die Bewertung, die Stellungnahmen der europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit und andere Genehmigungsprozesse, die innerhalb von Deutschland durch die beteiligten Bundesbehörden und Gremien vorgenommen worden sind. Dabei gilt es, das auf europäischer Ebene vertraglich eindeutig geregelte Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen zu akzeptieren. Nach Auffassung der Landesregierung ist die Koexistenz zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsweisen unter Einhaltung kulturartiger spezifischer Regelungen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen möglich.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, zurzeit ist in Deutschland nur eine Maissorte für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zugelassen. In den bisherigen Verhandlungen zum Gentechnikrecht hat sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern stets für ein sehr hohes Schutzniveau für das Wirtschaften ohne Gentechnik sowie für einen fairen Interessenausgleich zwischen den Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt.

Ich will an dieser Stelle auch deutlich machen, ich glaube, es ist richtig und notwendig, dass weiterhin an diesem Thema geforscht wird. Das ist ein Zukunftsthema. Ich will auch deutlich machen damit, dass die grüne Gentechnik sehr wohl in Deutschland beforscht werden muss, um gegebenenfalls Risiken, die aus anderen Regionen dieser Erde oder von Großkonzernen auf

Deutschland übertragen werden könnten, ausdrücklich auszuschließen.

Aus diesem Grund haben wir mit Steuergeld am Standort Groß Lüsewitz eine aus meiner Sicht richtungweisende Entscheidung getroffen. Im Übrigen weise ich auch darauf hin, dass ich mich an die Bundesministerin Frau Aigner gewandt habe, mit der ich im Übrigen auch mehrfache persönliche Gespräche gehabt habe, dass ich eine persönliche Meinung abgegeben habe zu ihrem Verhalten und dies nicht die Meinung der Bundesregierung ist. Ich habe in diesem Zusammenhang einen Brief an die Bundesministerin Aigner geschrieben und darin das Anliegen einer Prüfung der Zulassungsfähigkeit des Maises mit der Bezeichnung „Monsanto 810“ und was die Überprüfung angeht grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig habe ich die Bundesministerin aufgefordert, mir endlich klare Informationen vorzulegen, um dann auch konkrete Gründe für das erneute Prüfverfahren zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.

Außerdem habe ich die dringende Bitte geäußert, dass aus Gründen der Rechtssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern eine derartige Prüfung rechtzeitig und unverzüglich abzuschließen ist, weil – wenn man Landwirt ist, weiß man das – die Aussaat kurz bevorsteht. Im Übrigen habe ich das auch schon in dem Zusammenhang in der Diskussion vor zwei Jahren getan. Ich habe mich an den Bundesminister Seehofer gewandt. Leider habe ich nie eine konkrete Antwort erhalten.

Zusatzfrage: Haben Sie die Ministerin um einen Termin für die Antwort gebeten oder haben Sie einen solchen Termin gesetzt?

Ich habe erstens darum gebeten. Ich habe das auch eben erläutert, Herr Borrmann, dass ich darum gebeten habe, mir unverzüglich zu antworten. Das heißt, sobald der Brief eingetroffen ist – und der ist eingetroffen, das weiß ich –, dass ich unverzüglich eine Antwort bekomme. Zusätzlich habe ich dieses Thema für die Agrarministerkonferenz am Ende des Monats angefordert.

Zweite Zusatzfrage: Ist die Darstellung in der Presse richtig, dass Sie sich gegen den Anbau von „Monsanto 810“ eingesetzt haben, oder ist das eine Falschdarstellung?

Ich habe ganz klar gesagt, wenn mir die Bundesministerin und die zuständigen Behörden erneut gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Prüfung Risiken darstellen, dass wir dann prüfen werden, ob wir die Zulassung oder ein Anbauverbot in Mecklenburg-Vorpommern aussprechen.

Danke.

Herr Abgeordneter Pastörs möchte eine weitere Zusatzfrage stellen. Bitte schön.

Herr Minister, worauf führen Sie zurück, dass Ihr Brief nicht beantwortet worden ist? Ist Ihnen da etwas bekannt geworden, was in der Substanz dazu geführt hat, dass man Ihnen den Brief nicht beantwortet hat?

Nein, ich habe den Brief in der letzten Woche versandt und ich gehe davon aus, dass ich unverzüglich darauf eine Antwort bekomme.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Backhaus.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Ministerin für Soziales und Gesundheit wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Kreher, Fraktion der FDP, die Frage 16 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

16. Wurde mit der Landesbühne Anklam Kontakt aufgenommen über das Thesenpapier mit dem Titel „Mit Vielfalt gegen Kulturkombinate“ und darüber diskutiert?

Sehr geehrte Herr Abgeordneter Kreher! Die Landesregierung führt die Gespräche derzeit ausschließlich mit den Trägern der Theater und Orchester beziehungsweise mit den Empfängern der FAG-Zuweisungen. Zuweisungsempfänger für die Vorpommersche Landesbühne Anklam ist der Landkreis Ostvorpommern.

Ein Gespräch des Bildungsministeriums mit dem Landkreis Ostvorpommern fand am 21. Oktober 2008 statt. Der Landkreis Ostvorpommern war in diesem Zusammenhang, zuletzt mit Schreiben des Staatssekretärs Herrn Michallik vom 4. Februar 2009, gebeten worden, spätestens bis zum 15. Februar 2009 dem Bildungsministerium die künftigen Strukturen beziehungsweise Kooperationsbeziehungen, gegebenenfalls auch eigene Konzepte der Vorpommerschen Landesbühne Anklam mitzuteilen. Ein diesbezüglicher Posteingang war bis zum 4. März 2009 nicht zu verzeichnen.

Die bisher genannten Informationen sind mit Schreiben des Abteilungsleiters IV vom 27. Februar 2009 an den Landkreis Ostvorpommern erneut angemahnt worden. Auszüge aus dem von der Landesbühne Anklam entwickelten Thesenpapier sind dem Bildungsministerium ausschließlich aus der Presse bekannt. Das Thesenpapier ist bisher weder vom Landkreis Ostvorpommern noch von der Vorpommerschen Landesbühne Anklam dem Bildungsministerium zur Verfügung gestellt worden. Insofern gab es bisher noch keine Grundlage, über das Thesenpapier Kontakt mit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam oder mit dem Landkreis Ostvorpommern aufzunehmen und über das Papier zu diskutieren.

Eine Zusatzfrage, ich weiß nicht, ob Sie die beantworten können: Da es Ihnen bekannt ist, wie bewerten Sie das Papier?

Das würde ich gern dem zuständigen Minister zunächst überlassen und würde die Frage mitnehmen. Aber aus der Beantwortung hat sich eben ergeben, dass sozusagen das Papier dem Bildungsministerium nur aus der Presse bekannt ist und das Bildungsministerium erst, wenn das Papier selbst vorliegt, auch eine Bewertung vornehmen kann.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 17 zu stellen.

Frau Ministerin!

17. Wie stellt sich die Bestandssituation der Gymnasien, vor allem im ländlichen Raum, aus Sicht der Landesregierung in Meck lenburgVorpommern dar?

Herr Abgeordneter! Im Schuljahr 2008/2009 gibt es in MecklenburgVorpommern 51 Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft und 7 Gymnasien in freier Trägerschaft. Die Frage der Bestandsfähigkeit stellt sich nach den Vorschriften des Schulgesetzes nur für die Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft. Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde für die Gymnasien am Einzelstandort eine abgesenkte Schülermindestzahl von 44 für die Jahrgangsstufe 7 festgelegt, wenn gemäß dem genehmigten Schulentwicklungsplan bei Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden.

Gegenwärtig wird durch die Träger der Schulentwicklungsplanung gemeldet, welche Gymnasien im Einzelnen davon betroffen sind. Eine erste Abfrage der Anzahl der für die Jahrgangsstufe 7 an den Gymnasien angemeldeten Schüler zeigt Folgendes: Drei Gymnasien am Einzelstandort und damit vor allem im ländlichen Raum haben die Schülermindestzahlen 54 beziehungsweise 44 nicht erreicht. Für eines dieser Gymnasien sieht der fortgeschriebene Schulentwicklungsplan bereits die Umstrukturierung in eine Kooperative Gesamtschule vor. An den Mehrfachstandorten haben sieben Gymnasien die Schülermindestzahl 61 nicht erreicht. Für eines dieser Gymnasien ist der Schulentwicklungsplan ebenfalls im Hinblick auf eine Umstrukturierung zu einer Kooperativen Gesamtschule fortgeschrieben worden.

Weitere Fortschreibungen von Schulentwicklungsplänen in Bezug auf die Errichtung einer Kooperativen Gesamtschule werden von den Trägern der Schulentwicklungsplanung gegenwärtig geprüft. Es ist abzuwarten, für welche Gymnasien durch die Träger ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt wird. Über einen solchen Antrag wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Grundlage des Schulgesetzes entschieden.

Eine Zusatzfrage: Den Medien ist zu entnehmen, dass vor allem die Schulstandorte in Wittenburg und in Hagenow zumindest in Gefahr sind. Bis wann können die mit einer Antwort seitens des Ministeriums rechnen?

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wittenburg hat genug Schüler, Herr Köster.)

Zu diesen Einzelfragen würde der Bildungsminister im Nachgang zu dieser Fragestunde Stellung nehmen.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD – Stefan Köster, NPD: Lesen Sie mal lieber die Zeitung, Frau Dr. Seemann!)

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 18 und 19 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

18. Haben alle beteiligten Ministerien dem Bau beziehungsweise dem Projekt Bau eines Alternativhafens zum Nothafen Darßer Ort eine hohe Priorität eingeräumt und haben diese ihre Zuarbeiten zum regionalen Raumordnungsverfahren fristgerecht geliefert?

Abgeordneter Leonhard, ich kann diese Frage mit einem eindeutigen Ja beantworten. Das geplante Vorhaben Sportboothafen Prerow ist wegen seiner Raumbedeutsamkeit und wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens zu prüfen. Dieses Verfahren wird in meinem Haus durchgeführt und das Ziel des Verfahrens besteht darin, unter Beteiligung aller betroffenen Planungsträger, Institutionen, Kommunen, Verbände sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit festzustellen, wie der Hafen raum- und umweltverträglich gestaltet werden kann.

Grundlage für diese Prüfung sind umfassende Untersuchungen aller betroffenen Bereiche. Wir haben deshalb im Oktober vergangenen Jahres eine Anlaufberatung durchgeführt. Sie diente dazu, das Vorhaben in seinen Grundzügen vorzustellen und den Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren festzulegen. Beteiligt wurden neben den Trägern öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Planungsträger, Institutionen und Verbände, auch die Ressorts Landwirtschaft und Umwelt sowie das Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium und das Innenministerium. Und die Hinweise der Träger öffentlicher Belange und die von den beteiligten Häusern zugearbeiteten fachlichen Belange haben dann Eingang in den Untersuchungsrahmen gefunden.

Sie können sich vorstellen, dass zur Beurteilung der Raum- und Umweltverträglichkeit eines solchen Pro jektes, das in unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft geplant ist, umfangreiche und komplexe Untersuchungen notwendig sind. Auf der Grundlage des Untersuchungsrahmens wurden diese so weit möglich bereits 2008 eingeleitet. Auch dabei unterstützen uns die Ressorts, indem sie die notwendigen Grundlagen zur Verfügung stellen und die Untersuchungen begleiten.