Protokoll der Sitzung vom 05.03.2009

Zum anderen bitte ich Sie um Verständnis, wenn Sie sich mit Wirtschaft intensiv befassen, dann werden Sie ganz schnell merken, die Fälle sind nicht, wie manchmal in der Presse beschrieben, so relativ klar und eindeutig.

Nehmen Sie einmal das Beispiel Opel. Ich will einmal auf etwas ganz anderes hin. Da ist es leicht zu sagen, das muss abgetrennt werden von Opel, wie die Schlagzeilen alle so lauten. Wenn man dahinterschaut, dann wird man spüren, mit welchen Problemen das im Moment verbunden ist. Die Dinge sind leider nicht ganz so einfach, wie sie sich oftmals darstellen.

Also ganz konkret: Wir haben solche Gesetzesinitiativen nicht vor. Sie würden auch nicht helfen. Davon bin ich überzeugt.

Zweite Zusatzfrage, die zielt genau darauf ab: Könnten Sie sich nicht vorstellen, dass – beispielsweise bei den Werften – es eine gewisse Signalwirkung hat, wenn ein Investor nur dann einsteigt, wenn er weiß, ich kann mich nur dann an das Land wenden, wenn ich hier seriös finanziere?

Wissen Sie, was ist „seriös finanzieren“? Ich will Ihnen einmal eine Gegenfrage stellen. Das ist ganz schwer zu beantworten. Es ist lange Jahre, übrigens auch unter Nutzung von Fonds, HedgeFonds und so weiter, erfolgt. Es gibt Finanzierungen, die sind überhaupt nicht zu beanstanden. Es gibt andere Beispiele, das ist völlig korrekt. Ich glaube nicht, dass solche Aktionen hilfreich sind, sondern sie würden eine weitere bürokratische Hürde aufbauen im Hinblick auf Investoren. Nein, hier geht es um etwas ganz anderes. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verkäufer ihre Verantwortung wahrnehmen müssen, und da gibt es noch einiges, auch in den vorhandenen Verträgen. Darauf werden wir im Übrigen auch drängen.

Herr Minister, der Abgeordnete Pastörs möchte eine weitere Zusatzfrage stellen. Bitte, Herr Abgeordneter.

Es stehen 400 Entlassungen im Raum. Können Sie uns sagen, ob der geltende Tarifvertrag, der vorsieht, dass bis 2010 keine Entlassungen vorgenommen werden dürfen, Bestand hat, oder schätzen Sie das so ein, dass hier die Not so groß ist, dass selbst dieser Vertrag nur noch Makulatur ist?

Ich halte eigentlich nicht sehr viel davon, hier in Landtagsberatungen über solche Dinge zu spekulieren, weil wir immer davon ausgehen müssen, wenn Unternehmen in aller Öffentlichkeit diskutiert werden, führt das zu Reaktionen bei all denen, die Geschäfte mit diesen Unternehmen machen, und nicht im Regelfall zu hilfreichen Reaktionen im Hinblick auf das betroffene Unternehmen.

Nach meiner Kenntnis will ich nur so viel zur Sachaufklärung sagen: Es ist nicht so, dass das eine tarifrechtliche Frage ist, sondern es ist eine Frage der Festlegungen, der Bindungen, die im Kaufvertrag seinerzeit verankert wurden, und die sind natürlich einzuhalten. Allerdings weiß ich auch, dass es dort eine Klausel gibt, die auf die wirtschaftliche Situation abstellt. Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass dieses noch ein heftiger Streit wird.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

12. Mit welchem Konzept und welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung den CD-/DVD-Standort in Dassow erhalten?

Herr Abgeordneter, im Falle der in die Insolvenz geratenen Unternehmen der CD-/DVD-Produktion sind die beteiligten Insolvenzverwalter, es sind zwei, der DVD-Dassow GmbH und der Betriebsgesellschaft Disk-Technologie-Center GmbH sowie die Hypo-Vereinsbank als erstrangige Grund

pfandgläubigerin, nach wie vor bemüht, das wissen wir, den Standort zu erhalten, gegebenenfalls durch Neuansiedlung von Unternehmen anderer Branchen.

Sie wissen, dass zwei Unternehmen, mit anderer Produktion als Tonträgerherstellung befasst, dort angesiedelt sind. Die Landesregierung wird und kann im Übrigen auch nur die Aktivitäten der genannten Insolvenzverwalter im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten unterstützen.

Eine Zusatzfrage: Welches Ergebnis beziehungsweise welche Ergebnisse hat dann das Gespräch am 16. Februar des Betriebsrates mit dem Staatssekretär Möller ergeben?

In solchen Gesprächen geht es um die gegenseitige Information, auch darum, den Stand zu erörtern, zu schauen, wo man helfen kann. Man kann es vereinfacht so darstellen: Das Land kann dann helfen, wenn es einen Investor gibt, wenn natürlich ein tragfähiges Konzept, ein durchfinanziertes Konzept vorgelegt werden kann.

Eine zweite Zusatzfrage: Dem Vernehmen nach hat der Betriebsrat ein Konzept vorgelegt. Was hat dieses Konzept ergeben?

Die Beurteilung der Konzepte seitens des Betriebsrates und die Beurteilung der Konzepte durch den Insolvenzverwalter gehen leider deutlich auseinander. Wir müssen das gründlich abwägen und insofern dann auch entscheiden, inwieweit Hilfen möglich sind. Ich kann nur noch einmal sagen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bin ich froh darüber, dass wir dort zwei Unternehmen haben am Standort, die sich allerdings nicht mit DVD-Produktion befassen. Was die DVD- oder CD-Produktion betrifft, gibt es im Moment keinen Bewerber, der ein durchfinanziertes Konzept dort nachweisen kann.

Herr Minister, der Abgeordnete Herr Borrmann, Fraktion der NPD, möchte eine weitere Zusatzfrage stellen.

Herr Minister, welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den Vorgängen um die Unterstützung, die Finanzierung des CD-Werks Dassow auch durch das Land gewonnen hinsichtlich der Eigenkapitalquote und einer soliden Finanzierung von Unternehmen?

Da gibt es keine notwendigen gesonderten Schlussfolgerungen. Es gibt klare Spielregeln, nach denen die Entscheidungen des Landes im Falle von Investitionsförderung getroffen werden.

Eines will ich sagen, wir haben eine zusätzliche Einheit aufgebaut, die sich befasst mit größeren Förderfällen, wo wir noch einmal über das, was ohnehin über die jeweiligen Banken vorgelegt wird und, und, und, noch einmal die Förderwilligkeit prüfen. Das ist eine Erfahrung, die man macht, aber das führt natürlich auch, das muss ich klar sagen, zu längeren Zeitabläufen und mehr Bürokratie. Das ist dann die Folge.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Herr Pastörs, Sie haben Ihre zwei Zusatzfragen doch gestellt oder … Moment, Entschuldigung, okay, ja. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs.

Ja, schönen Dank, Frau Präsidentin.

Ich habe noch eine Frage: Herr Minister, aufgrund der sich doch häufenden Insolvenzen in sehr großen Volumina vom Land aus gesehen, ist es da nicht geboten, die Richtlinien in Bezug auf Eigenkapital zu erhöhen, um damit eine höhere Sicherheit auch für das Land, für die Finanzen, die das Land ausreicht, zu erreichen?

Herr Abgeordneter, ich will ganz deutlich sagen, wir haben in den früheren Jahren viel höhere Insolvenzzahlen schon erlebt in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist Ausdruck des Strukturwandels. Das ist kein Gradmesser für eine wirtschaftliche Entwicklung. Das will ich ganz deutlich noch mal sagen. Das ist zwar in der Zeitung immer recht populistisch dargestellt.

Eine Insolvenz ist immer auch Ausdruck der Dynamik, die in einer wirtschaftlichen Entwicklung steckt. Wir sagen zum Beispiel immer, wir brauchen hier in MecklenburgVorpommern mehr das verarbeitende Gewerbe. Insofern ist das per se erst einmal kein Gradmesser für problematische Dinge. Wir sehen aus gegenwärtiger Sicht zumindest keine Notwendigkeit, in dem von Ihnen genannten Punkt „Eigenkapital“ Förderrichtlinien zu verändern.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, die Fragen 13 und 14 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

13. In welchen Bereichen konnten Mängel bisher beseitigt wer den?

Ja, es geht um das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Ich glaube, auch diesem Hohen Hause noch einmal sagen zu dürfen, bei dem Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe geht es um ein länderübergreifendes Projekt mit einer besonderen Bedeutung für die naturräumliche Ausstattung.

Im Jahr 2007 hat die UNESCO eine Überprüfung vorgenommen und ist zur Erkenntnis gekommen, dass die Maßnahmen hätten eingeleitet werden müssen in den vergangenen Jahren, dass diese nicht umgesetzt worden sind. Aus diesem Grunde habe ich sofort reagiert. Bisher konnten folgende Mängel im organisatorischen und personellen Bereich abgebaut werden:

Seit dem 1. Januar 2009 wird der Landesanteil des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe, also auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns von einem neu errichteten Außendezernat des Amtes für das Biosphärenreservat Schaalsee verwaltet, sodass das dort vorhandene Know-how – der Schaalsee als Biosphärenreservat ist deutschland-, europaweit höchst anerkannt für die Umsetzung dieses Biosphärenreservates – genutzt werden kann.

Zusätzlich zu dem Personal, das bisher dem LUNG im Übrigen als Naturpark im Elbetal zur Verfügung stand, werden dem Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee

beziehungsweise der dort für fünf Jahre eingesetzten Projektgruppe zwei zusätzliche Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes zur Verfügung gestellt und die weiteren Maßnahmen werden dann umgesetzt.

14. Welche unterstützenden Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die kritisierten Defizite auszugleichen?

Ich glaube, Sie haben eben schon die Frage mitbeantwortet.

Einen Teil, Frau Reese, habe ich schon …

Moment bitte mal, Herr Minister.

Ich glaube, es gibt noch eine Zusatzfrage zu der ersten Frage. Herr Borrmann, bitte.

Herr Minister, können Sie Aussagen dazu machen, welchen finanziellen Umfang die von Ihnen geschilderten Maßnahmen haben?

Der finanzielle Aufwand, ich habe das eben angedeutet, sind die zusätzlichen Projektarbeitsplätze, die dort eingesetzt werden. Diese sind im Rahmen des Haushalts unseres Hauses umgesetzt. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Kosten entstehen, sondern es ist eine Verpflichtung der UNESCO und wir sind stolz darauf, dass wir drei Nationalparke, zwei Biosphärenreservate heute schon haben und die sieben Naturparke. Es wird jetzt endgültig ein zusätzliches Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe als länderübergreifendes Projekt umgesetzt.

Frau Präsidentin, darf ich dann die andere Frage noch beantworten?

Es kommt auch darauf an, neben den Dingen, die ich eben schon gesagt habe, selbstverständlich auch die anderen Kriterien umzusetzen. Die Anforderungen der internationalen Leitlinien und der nationalen Kriterien für die UNESCO-Biosphärenreservate geben einen Kern zum Anteil von mindestens 3 Prozent vor. Das länderübergreifende UNESCOBiosphärenreservat umfasst gegenwärtig mit allen Ländern eine Gesamtfläche von 342.847 Hektar, wovon 0,7 Prozent, das heißt 2.381 Hektar auf die Kernzonen entfallen. Das heißt, auch in den anderen benachbarten Ländern ist das Kriterium der 3 Prozent noch nicht erfüllt worden.

Der mecklenburgische Teil des UNESCO-Biosphärenreservats hat aktuell eine Gesamtfläche von 39.738 Hektar. Davon entfallen lediglich 3 Prozent, nämlich 133 Hektar, auf die Kernzonen. Um einen der Hauptkritikpunkte auch in diesem Bereich auszuräumen, wird daher neben den organisatorischen und personellen Veränderungen derzeit insbesondere nach Möglichkeiten gesucht, den von der UNESCO geforderten Mindestanteil von den 3 Prozent Kernzone zu erreichen.