Protokoll der Sitzung vom 05.03.2009

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 7 und 8 zu stellen.

Herr Minister!

7. Welche Kommunen im Land und/oder Gesellschaften der Körperschaften haben in der Vergangenheit sogenannte Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen, in deren Rahmen beispielsweise Stadtwerke, Kanalnetze oder andere öffentliche Betriebe an US-Investoren verpachtet und unmittelbar darauf wieder zurückgemietet wurden?

Herr Abgeordneter Pastörs, die Anfrage in ähnlicher Form wurde vom Abgeordneten Leonhard auf der Drucksache 5/1974 schon einmal beantwortet. An dieser Beantwortung hat sich nichts geändert. Zum derzeitigen Stand haben wir im Land drei Kommunen, und zwar die Kommune Schwerin, die Kommune Rostock und die Kommune Neubrandenburg, die in unterschiedlicher Konstellation über das sogenannte CBL oder Cross-Border-Leasing-Verträge verfügen.

Zusatzfrage: Können Sie uns sagen, was geschieht, wenn eine dieser Kommunen, die sich auf dieses Eis begeben hat, davon betroffen wird, dass

ein Leasingunternehmen Konkurs geht? Was geschieht dann konkret, was bedeutet das für die Kommunen?

Sie wissen, dass in vielen Fällen die Cross-Border-Leasing-Geschäfte Geschäfte sind, die nicht unmittelbar der Rechtsaufsicht der Kommune unterliegen. Wenn wir von den Stadtwerken et cetera sprechen, sodass wir auch hier nicht in jedem Fall die Einflussmöglichkeiten haben. Wir haben dies natürlich zum Anlass genommen, gerade im Zusammenhang mit der Frage des Versicherungsvertreters, der jetzt in Insolvenz …

Sie meinen die Versicherungsfirma.

Firma, danke.

… gegangen ist, zu prüfen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bis auf eine unbestätigte Risikoeinschätzung durch die Stadt Neubrandenburg betrifft das die Städte Rostock und Schwerin überhaupt nicht. In der Stadt Neubrandenburg wird es durch den Geschäftsführer der Stadtwerke, mit dem wir gestern oder vorgestern erneut ein Gespräch geführt haben, durch die Rechtsanwaltskanzlei so eingeschätzt, dass eine Durchgriffhaftung – und das ist die Frage, die uns als Kommunalvertreter betrifft – auf die Stadt Neubrandenburg eher als unwahrscheinlich, ich kann das jetzt auch nur original wiedergeben, eingestuft wird. Wir werden aber bei diesen Gesprächen selbstverständlich auch die Beobachtung dazu weiter aufrechterhalten, das ist unsere Verpflichtung.

Zweite Zusatzfrage: Wenn es entgegen der Einschätzung, die Sie gerade vorgetragen haben, doch zu einem solchen Fall kommen sollte, was würde das konkret für diese Gemeinde, für diese Körperschaft bedeuten?

Ich möchte hier kein Schreckensszenarium schüren. Konkret ist natürlich bekannt, dass es einige Städte im Land gibt, zu denen sich auch Neubrandenburg zählt, deren Haushaltssituation angespannt ist. Das ist sehr freundlich formuliert.

Sehr freundlich, ja.

Dementsprechend wird bei jeder zusätzlichen Belastung – und eine Insolvenz in der Frage ist natürlich mit einer möglichen Durchgriffshaftung auch für die Stadt Neubrandenburg gegebenenfalls mit einer Belastung verbunden – gemeinsam beraten werden, welche Aufgaben dadurch gemeinsam gegebenenfalls getragen werden müssen. Derzeit, und nur das kann ich wiedergeben, kann man dieses aber nicht erkennen. Wir werden selbstverständlich diese Entwicklung weiterhin verfolgen beziehungsweise auch mit der Stadt im Gespräch bleiben. Es ist allerdings schwierig, wenn die Städte solche Entscheidungen treffen – diese in Neubrandenburg liegt ja schon zehn, zwölf, fünfzehn Jahre zurück – wie die ehemaligen damaligen Stadtwerke und zu diesen Entscheidungen die Rechtsaufsichtsbehörden nicht befragt werden müssen, weil es eben über andere Gesellschaften geht, aber wenn es am Ende doch durchschlägt, alle gemeinsam in die Haftung kommen. Das sind erhebliche Schwierigkeiten. Da muss man auch sehen, dass das insbesondere bei der Lastenverteilung nicht auf alle so durchschlägt, dass es hier heißt, weil in einzelnen Konstruktionen hier alleinige Entscheidungen getroffen worden sind, ist das jetzt die Verantwortung aller. Wir werden diesen Weg weiter beobachten und uns auch damit auseinandersetzen.

Danke schön.

Herr Minister, der Abgeordnete Herr Borrmann möchte eine weitere Zusatzfrage stellen. (Zustimmung)

Bitte formulieren Sie Ihre Frage.

Herr Minister, erwägen Sie beziehungsweise die Landesregierung eine Gesetzes initiative, die künftig derartige Cross-BorderLeasing-Geschäfte bei ausgelagerten Betrieben unterbindet oder stark einschränkt?

Wir erwägen diese Gesetzesfrage zurzeit nicht, weil es nach wie vor nicht umsonst die kommunale Selbstverwaltung gibt. Wenn, dann ist die Frage, was unterliegt gegebenenfalls rechtsaufsichtlichen Genehmigungen oder nicht. Das sind Fragen, die zur Kommunalverfassung – die ja auch irgendwann in dem Hohen Haus wieder ansteht – gegebenenfalls mit eingebracht werden müssen. Aber dem will ich heute nicht vorgreifen.

Nächste Frage:

8. Bei welchen CBL-Geschäften mit welchen Kommunen und/oder Gesellschaften der Körperschaften war dabei der Versicherungskonzern AIG zwischengeschaltet, der im Zuge der Bankenkrise, wie wir gehört haben, Milliardenverluste machte?

Herr Abgeordneter Pastörs, nach Auskunft der Städte Schwerin und Rostock war in den dortigen CBL, wir kürzen das mal ab, also die Cross-Border-Leasing-Geschäfte, keine Beteiligung der AIG-Gruppe einbezogen. Bei dem CBL-Geschäft der Stadt Neubrandenburg ist nach Auskunft der Stadt der AIG-Konzern in die US-Lease-Konstruktion eingebunden. Ob durch die großen Verluste, wie gesagt, dem Versicherungsvertreter ein zusätzliches Bürgschaftsrisiko für die Stadt Neubrandenburg oder für die Stadtwerke erwächst, ist nach deren Einschätzung momentan nicht abschließend einzuschätzen. Wir haben deswegen vorgestern noch mal das Gespräch geführt. Und auch deren Rechtsanwaltskanzlei hat uns die Aussage, was die Durchgriffsrechte auf die Stadtwerke betrifft, noch mal in der Form bestätigt.

Zusatzfrage: Dann könnten Sie uns doch sicher beantworten, in welchem Volumen dieser Konzern dort engagiert war oder ist?

Nein, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen könnte ich das nicht, denn Stadtwerke sind eigenständige Einrichtungen, und das zählt zu den Betriebsteilen. In der Form kann und würde ich Ihnen die Frage so nicht beantworten.

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 9 zu stellen.

Frau Ministerin!

9. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand der Bemühungen dar, Änderungen bei den Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe vorzunehmen?

Herr Andrejewski, der Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für Prozesskostenhilfe befindet sich noch immer in den Ausschussberatungen des Deutschen Bundestages.

Gut, mehr wollte ich gar nicht wissen. – Danke.

Ich mache noch mal darauf aufmerksam, dass Sie die Antwort des Ministers oder der Ministerin hier nicht zu kommentieren haben.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 10 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Die abgereichte Frage lautet:

10. Welche Initiativen hat die Landesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Landtages „Königin-Louise-Route“, Druck sache 5/657, bisher ergriffen?

Herr Abgeordneter Koplin, 2007 wurde unter Beteiligung von Vertretern der Tourismusorganisation sowie der zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgruppe „Königin-Louise-Route“ gegründet. Es hat verschiedene Beratungen gegeben auch mit den betroffenen Landkreisen sowie der Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten Berlin/Brandenburg“. Es hat auch Workshops gegeben auf lokaler Ebene. Es hat sich gezeigt, dass bisher weder die organisatorischen noch die infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden waren, um die Route als Busroute, als Radwanderroute, Reitroute, Wanderroute oder Wasserwanderroute zu betreiben.

Der Tourismusverband unseres Landes hat auf die Qualitäts- und Produktkriterien verwiesen, die bisher – und das müssen wir realistisch sagen – nur mittelfristig und gemeinsam mit allen Beteiligten erfüllt werden können. Es gibt Handlungsempfehlungen, die Angebote für Individualreisende erarbeiten, dann Veranstaltungen durchzuführen, um auch den Bekanntheitsgrad des Themas Königin-Louise-Route zu erhöhen. Es wurde im Internet seitens des Tourismusverbandes ein sogenannter Platzhalter für die Königin-Louise-Route geschaffen.

2010, weil das doch einer etwas längeren Vorbereitung bedarf, soll es eine Fachtagung geben zum Thema Königin Louise und des Weiteren wird der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern das Thema Bezug nehmend auf die Königin-Louise-Route marketingmäßig beraten und auch jetzt mit den vorhandenen Möglichkeiten bewerben.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Herr Minister!

11. Welche Maßnahmen und gesetzlichen Initiativen wird die Landesregierung ergreifen, um kreditfinanzierte Käufe von bedeutenden systemischen Unternehmen durch Finanz anleger zu verhindern, bei denen die Kreditlast von den

gekauften Unternehmen getragen werden muss und diese dann so stark belastet, dass Hilfsaktionen des Landes notwendig werden, die den Landeshaushalt zusätzlich gefährden?

Herr Abgeordneter! Die Hilfsmaßnahmen des Landes, die, wie Sie – jetzt zitiere ich einmal – sagen, „den Landeshaushalt zusätzlich gefährden“, sind in dem genannten Fall, also Scandlines, weder ergriffen noch vorgesehen. Für die in Rede stehenden gesetzlichen Initiativen hat das Land keine Gesetzgebungskompetenz. Diese liegt ausschließlich beim Bund.

Es ist so, dass im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise seitens der Bundesregierung und der Europäischen Kommission im Bereich des Finanzwesens verschiedene gesetzliche Maßnahmen in Vorbereitung sind beziehungsweise zum Teil sogar schon verabschiedet wurden, die insgesamt dazu dienen, mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten herzustellen. Insbesondere die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit den Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren soll unter anderem verhindern, dass den Unternehmen durch institutionelle Anleger Schaden zugefügt wird. Insofern beabsichtigt die Landesregierung in dieser Hinsicht, keine zusätzlichen Initiativen zu ergreifen.

Ich will auch noch einmal etwas sagen zu dem Text, der als Vorbemerkung hier ausgewiesen ist. Es gibt keine Zusage von meiner Seite im Hinblick auf Investitionshilfen bei Schiffen gegenüber Scandlines, also gegenüber dem Auftraggeber – das ist falsch in der Presse dargestellt worden, das muss ich ganz eindeutig sagen –, sondern ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass wir Möglichkeiten haben, wenn das Unternehmen eine Hauptverwaltung zum Beispiel in Rostock errichten würde. Es steht da die Frage des Verkaufs der jetzigen Gebäude an. Da könnten wir helfen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir gegenüber Werftunternehmen Möglichkeiten haben, dort zu helfen im Hinblick auf die vorhandenen Instrumentarien, Stichwort Bauzeitfinanzierung von Schiffen.

Zusatzfrage: Können Sie sich ein Landesgesetz vorstellen, dass beinhaltet, dass nur dann das Land zusätzliche oder dass das Land nur dann Unterstützung gewährt, wenn entsprechende Kreditkäufe, wie sie hier in der Hauptfrage angedeutet sind, nicht zugelassen werden?

Erstens kann ich mir schlecht vorstellen, dass das Land mit seinen Möglichkeiten global agierenden Unternehmen hier rechtlich in der Position gesetzlich beikommen kann mit dem Ziel des Genannten. Das, glaube ich, wird nicht möglich sein. Da sollten wir uns nicht überhöhen.

Zum anderen bitte ich Sie um Verständnis, wenn Sie sich mit Wirtschaft intensiv befassen, dann werden Sie ganz schnell merken, die Fälle sind nicht, wie manchmal in der Presse beschrieben, so relativ klar und eindeutig.