Protokoll der Sitzung vom 22.10.2015

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Diese Vorgaben werden in Mecklenburg-Vorpommern konsequent und auch erfolgreich umgesetzt.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Staatsanwaltschaften des Landes stellen solche Fälle bei einer Menge von maximal sechs Gramm regelmäßig ein.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Polizei darf aber trotzdem ermitteln. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die gebotene einheitliche Rechtsanwendung stellt der Generalstaatsanwalt im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht sicher. Die Ermittlungstätigkeit wird auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!)

Hier wird nicht der gesamte Katalog von Ermittlungsmaßnahmen losgetreten, sondern vielmehr werden in solchen Fällen durch einen sogenannten Schnelltest Gewicht und Betäubungsmittelart festgestellt und sodann wird dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt. Anschließend wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt. Mehr wird in der Regel nicht veranlasst.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

An welcher Stelle bitte schön sollte die von Ihnen in Ihrem Antrag angeführte Entlastung einsetzen?

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, es besteht kein Handlungs- und es besteht kein Klärungsbedarf.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das sieht der Landes- vorsitzende der Deutschen Kriminalbeamten aber anders.)

Soweit Sie außerdem die für eine Verfahrenseinstellung zu berücksichtigende Cannabismenge von sechs auf zehn Gramm erhöhen wollen, muss ich dem ebenfalls eine klare Absage erteilen. Unser Vorgehen entspricht der Praxis in den meisten Bundesländern. Das hat eine Länderumfrage Thüringens gerade bestätigt. Die Grenze von maximal sechs Gramm ist auch nicht willkürlich. Ich bemühe noch mal das Bundesverfassungsgericht, das ausdrücklich auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verwiesen hat: Hiernach sind bei Cannabis Mengen bis zu drei Konsumeinheiten, also insgesamt sechs Gramm, noch als geringe Menge anzusehen. In einigen Bundesländern wurden höhere Mengen toleriert. Wahr ist aber auch, dass die meisten dieser Länder, zum Beispiel Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen, die geringe Menge bei Cannabis wieder auf sechs Gramm herabgesetzt haben –

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

aus guten Gründen und aufgrund der Erfahrung, dass sich höhere Grenzwerte nicht bewährt haben.

Nach alledem sehe ich keinerlei Handlungsbedarf. Die gefestigte Praxis in Mecklenburg-Vorpommern entspricht in jeder Hinsicht den gesetzlichen und vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Vorgaben. Es besteht kein Anlass, hiervon abzurücken. Dazu werden auch Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, mich nicht bewegen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut, Frau Ministerin! Herr Saalfeld hat jetzt die Chance, den Antrag zurückzuziehen. – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Drese von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vordergründiges Ziel des vorliegenden Antrages ist es, die Polizei zu entlasten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Soll es sein!)

Diese Zielstellung ehrt die GRÜNEN, sie wird mit den im Antrag genannten Maßnahmen aber wohl kaum zu erfüllen sein.

Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei, in jedem Fall des Verdachts einer Straftat gemäß Paragraf 29 Absatz 1, 2 und 4 Betäubungsmittelgesetz die Ermittlungen aufzunehmen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daran kommen auch die Antragsteller nicht vorbei, sieht doch der Antrag vor, dass gegen jeden Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. So sollen die in dem Antrag geforderten Verwaltungsvorschriften beinhalten, dass die Polizei jeden Beschuldigten vernimmt, dabei insbesondere Angaben über die Drogenabhängigkeit des Täters und den Erwerb der Betäubungsmittel aufnimmt und eine Klärung über den Verzicht auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände herbeiführt. Die Polizei würde damit nicht wirklich entlastet. Die Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften müssen den Sachverhalt zunächst aufklären, um feststellen zu können, ob die Voraussetzungen des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz für das Ablehnen von der Strafverfolgung vorliegen.

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom Oktober letzten Jahres, wo eine entsprechende Verwaltungsvorschrift existiert, heißt es: „Die Richtlinie zur Anwendbarkeit des § 31a“ Betäubungsmittelgesetz „führt nach Auffassung der Praxis zu keiner spürbaren Entlastung der Strafverfolgungsorgane.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so?!)

Hinzu kommt die Forderung in dem Antrag, die Menge, bei der die Verfahren eingestellt werden, von bis zu sechs Gramm auf bis zu zehn Gramm zu erhöhen. Dies würde dazu führen, dass die Staatsanwaltschaften in noch mehr Fällen das Verfahren einstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich gilt: Die Möglichkeit, von der Strafverfolgung abzusehen, kann zur Entlastung der Strafgerichte führen. Dies betrifft aber nicht nur die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, denn die Strafprozessordnung eröffnet den Staatsanwaltschaften und Gerichten bei allen Delikten der sogenannten Kleinkriminalität die Möglichkeit, das Verfahren mit oder ohne Auflage einzustellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben es längst bemerkt, das Argument der Entlastung der Polizei ist vorgeschoben. Eigentlich geht es den GRÜNEN um etwas völlig anderes. Lassen Sie mich daher noch grundsätzlich etwas zum Thema sagen. Gerade in der Drogenpolitik gibt es keine einfachen Lösungen. Eine reine Verbotspolitik vermag das Drogenproblem genauso wenig zu lösen wie eine völlige Liberalisierung.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das fordert ja auch niemand.)

Über den Umgang mit Drogenhandel und Drogenkonsum wird schon seit Jahrzehnten sehr ideologisch und auch sehr emotional diskutiert. Insbesondere was den Cannabiskonsum anbelangt, sind die Debatten in vielen Bereichen mittlerweile von der gesellschaftlichen Realität längst überholt worden. Entwicklungen wie die Freigabe in Teilen der USA, die Situation in den liberalen Niederlanden oder die Forderung nach Cannabis für Schmerzpatienten machen es notwendig, sich mit dieser Thematik weiterhin zu beschäftigen.

Die gesamte Bandbreite des Themas – Umgang mit Cannabis, Cannabis als Medizin, Cannabis als Genussmittel, Cannabis als Risikofaktor – erfordert es, ideologiefrei darüber zu reden, das heißt aber auch, die Gefahren von Cannabis nicht zu bagatellisieren. Cannabis ist keine harmlose Substanz. Regelmäßiger und intensiver Cannabisgebrauch kann zu körperlichen und psychischen Erkrankungen sowie zu negativen sozialen Konsequenzen führen. Als problematisch ist auch festzustellen, dass der Wirkstoffgehalt an THC bei illegalen Cannabisprodukten in den vergangenen Jahren intensiviert worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, trotz aller Anstrengungen, Konsumenten aufzuklären und zum Umgang zu bewegen, sind Drogen noch immer zu häufig Bestandteil von Alltags- und Subkulturen. Unsere Aufgabe muss auch weiterhin die Abwehr und die Vorbeugung von Suchterkrankungen bleiben. Dabei wollen wir weder den Konsum bagatellisieren noch Konsumenten kriminalisieren, sondern unser Ziel ist es, Drogenmissbrauch zurückzudrängen.

Sehr geehrte Damen und Herren, den vorliegenden Antrag lehnen wir ab.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Jetzt bin ich ja mal gespannt, was Frau Borchardt möchte. – Heiterkeit und Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Tja, Sie Drogenabhängigen!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie auch? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Die Drogenabhängigen in Bezug auf Rauchen, meine ich. Da sind wir ja sozusagen in einer Selbsthilfegruppe.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. –

Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD

und CDU – Beifall Thomas Krüger, SPD,

und Torsten Koplin, DIE LINKE –

Jetzt jagen wir nicht gleich die Polizei

auf Sie los, Frau Borchardt.)

Gut. Ja, ja, ich muss ja aufpassen.

(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD – Zurufe von Heinz Müller, SPD, Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst mal möchte ich feststellen, bevor der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, haben wir schon mitgeteilt bekommen, was die Justizministerin hier sagt – durch die Presseerklärung. Das finde ich ja auch sehr bemerkenswert.