Bereits im Dezember 2013 hat der Landtag MecklenburgVorpommern die Änderung des Brandschutz-Ehren- zeichen-Gesetzes beschlossen. Danach erhalten Angehö
rige der Feuerwehren für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, für langjähriges ehrenamtliches Engagement nicht nur das Brandschutz-Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre aktiven Dienst in den Feuerwehren, sondern seit 2014 auch eine finanzielle Anerkennung in Form einer Jubiläumszuwendung. Die Zuwendung beträgt 100 Euro für 10 Dienstjahre, 200 für 25 Dienstjahre und 250 Euro für 40 Dienstjahre. Zudem regelt seit 2014 eine neue Verordnung die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Aufwand, aber auch das ehrenamtliche Engagement insgesamt als Eckpfeiler unseres Gemeinwesens sollen damit angemessen berücksichtigt werden.
Die Feuerwehren haben sich in den zurückliegenden Jahren den genannten Aufgaben und fachlichen Anforderungen mit großem Engagement gestellt. Dennoch, die Sicherstellung des flächendeckenden Brandschutzes in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stellt eine zunehmend große Herausforderung dar. Das Hauptproblem in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur hinsichtlich der Gewährleistung des Flächen- und Brandschutzes ist die geringe Besiedlungsdichte. Mecklenburg-Vorpommern hat rund 1,6 Millionen Einwohner. Das sind weniger Menschen, als in der Freien und Hansestadt Hamburg leben. Vor allem hat Mecklenburg-Vorpommern mit 69 Einwohnern je Quadratmeter die geringste Bevölkerungsdichte aller Bundesländer. Es ist aber gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von existenzieller Bedeutung, dass in den Gemeinden funktionsfähige Wehren bereitstehen und im Notfall helfen können. Viele Feuerwehrleute arbeiten auswärts und stehen im Alarmfall nicht zur Verfügung. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um unter anderem die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren an Werktagen zu erhöhen und diese so zu organisieren, dass sie auch künftig gut aufgestellt sind. Diesem Ziel dient der vorliegende Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diesem Gesetzentwurf gingen intensive und umfassende Vorarbeiten voraus. Bereits im Jahr 2013 wurde seitens des Innenministeriums ein Eckpunktepapier vorgelegt, das viele Ideen und Vorschläge aus den Feuerwehren und den Kommunen bündelte und systematisierte. Durch Definitionen von Handlungsfeldern und sich daraus ergebenden Handlungslinien wurde ein Katalog von Maßnahmen zur Bewältigung der vorherrschenden Probleme erstellt. Das Eckpunktepapier bildete eine gute Beratungsgrundlage, um im breiten Dialog aller eine Novellierung des Brandschutzgesetzes zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang hat die SPD-Landtagsfraktion zahlreiche Gespräche mit Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geführt, um Anregungen, Vorschläge und Erwartungen aufzunehmen. Daneben haben wir auch das Gespräch mit Vertretern aller Berufsfeuerwehren, dem Landesfeuerwehrverband, den Stadt- und Kreisfeuerwehrverbänden, den Gewerkschaften, der AGBF – ach so, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, Kameraden der Feuerwehren neigen dazu, immer in der Abkürzung zu sprechen –,
(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, ja!)
dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Technischen Hilfswerk gesucht, um deren Sichtweise zu erfahren. Dieser Meinungsaustausch hat noch mal untermauert, vor welcher großen Herausforderung die Freiwilligen Feuerwehren bei uns im Land stehen. Nicht unwesentlich dabei war auch die über zehnjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr meines Fraktionskollegen Thomas Schwarz und mir.
Parallel dazu wurde von Abgeordneten eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Brandschutz ins Leben gerufen. In dieser Arbeitsgruppe wurden das Eckpunktepapier und jede einzelne der darin vorgeschlagenen 105 Maßnahmen gemeinsam von den zuständigen Fachpolitikern aller demokratischen Fraktionen beraten. Am Ende der auf breiter Ebene geführten Diskussionen in den Feuerwehren und in den demokratischen Fraktionen des Landtages steht als Ergebnis nun dieser Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Gesetzesänderung können viele sinnvolle Maßnahmen umgesetzt werden, die unseren Feuerwehren die Arbeit erleichtern und die Bedingungen der Kameradinnen und Kameraden verbessern. Um die Bedingungen für Feuerwehrfrauen und -männer attraktiv zu gestalten, können diese künftig aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein. Sie können gleichzeitig auch in einer anderen Hilfsorganisation Mitglied sein oder in der psychosozialen Notfallvorsorge für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte mitarbeiten. Neu ist auch, dass Personen, die zwar nicht feuerwehrdiensttauglich sind, dennoch unterstützend im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren mitarbeiten können, zum Beispiel in der Verwaltung, bei Öffentlichkeitsarbeiten oder der Kameradschaftspflege.
Aufgenommen wurde in den Gesetzentwurf zudem, dass die Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen haben. Die Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes hat der Landesfeuerwehrverband bereits gelegt. Die Brandschutzbedarfsplanung ist dabei die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Festlegung einer den öffentlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Der
Grundsatz, dass der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden, technischer Hilfeleistung und sonstigen Not- und Unglücksfällen kostenfrei sein soll, hat weiterhin Bestand. Eine Ausnahme hiervon bilden die Einsätze, die in den novellierten Kostenersatzregelungen aufgeführt sind.
Weitere neue Punkte im Gesetz sind unter anderem die Einrichtung von Brandschutzdienststellen auf Kreisebene und der Ausbau der LSBK – da sind sie wieder, die Abkürzungen –, der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz, zum Kompetenzzentrum für die Ausbildung der Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren. In dieser Regelung wird klargestellt, welche Einsätze der Feuerwehr zukünftig kostenpflichtig sein sollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen den vorliegenden Gesetzentwurf zügig beraten und noch in diesem Jahr beschließen. Bereits
heute Abend tritt im Anschluss an die Landtagssitzung der Innenausschuss zusammen. Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir einen großen Schritt nach vorn bei der Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehren und damit der Sicherstellung des Brandschutzes in unserem Land.
Ich möchte mich noch mal bei allen Beteiligten für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken und freue mich auf die Anhörung im Innenausschuss. Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, abweichend von den Festlegungen im Ältestenrat, die mitberatenden Ausschüsse zu streichen und den Gesetzentwurf nur in den Innenausschuss zu überweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes gilt mein Dank den Männern und Frauen, die sich in den Freiwilligen Feuerwehren unseres Landes engagieren für unsere Sicherheit,
die nicht nur Leib und Leben für uns einsetzen, sondern zum Teil an Unfallstellen, wenn sie zuerst vor Ort sind, schreckliche Bilder sehen, die sie ihr Leben lang begleiten, mit denen sie fertigwerden müssen, was oft nicht bedacht wird, weil man oft nur an Brandverletzungen oder Ähnliches denkt. Nein, sie leisten Großes.
Deswegen freut uns, dass in großen Teilen des Gesetzes dieses Engagement deutlich honoriert wird und auch stärker anerkannt wird. Es werden viele neue praktikable Regelungen hinzugefügt und es wird eine deutliche Verbesserung erzielt. Aber, und ein kleines Aber gibt es da – ob es klein ist, müssen Sie entscheiden –, das ist das Thema: Wie werden zukünftig die Kosten verteilt? Dieses neue Gesetz oder die Veränderung des Gesetzes ist wie so oft ein Gesetz, das wir hier mit viel gutem Willen beschließen und wo dann Dinge passieren, die wir jetzt wahrscheinlich noch gar nicht so richtig im Blick haben.
Ich möchte ein paar Beispiele erzählen, und zwar geht es um die Brandschutzbedarfsplanung. Uns ist ein solches Heft zum Thema Brandschutzbedarfsplanung vom Landesfeuerwehrverband übergeben worden. Das ist eine Handreichung für die Kommunalvertretungen, anhand derer sie eine Feuerwehr- beziehungsweise Brandschutzbedarfsplanung machen können. Da hat sich der Landesfeuerwehrverband viele Gedanken gemacht und es sind ganz viele Punkte aufgeführt, wie in Zukunft die Gemeinden prüfen sollen, ob es eine Gefahr in ihrer Gemeinde gibt oder nicht.
Zum Beispiel sollen sie klären, wie viele Autos es in der Gemeinde gibt. Da wird jeder sagen, ja, das ist durchaus noch sinnvoll. Aber es werden auch abgefragt die Kraftfahrräder, die in der Gemeinde sind.
Ein anderes Beispiel möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Es wird zum Beispiel gefragt, wie viel Windkraftanlagen
es in der Gemeinde gibt. Das ist absolut sinnvoll, weil von denen könnte eine Gefahr ausgehen. Aber es steht drin, die Gemeindevertreter sollen rauskriegen, wie viel Strom die pro Jahr produzieren. Das ist nicht so ganz einfach für die Gemeindevertreter, das rauszukriegen. Dafür müssen sie jemanden bezahlen, der ihnen diese Information besorgt.
Die Nachfrage, warum denn die Feuerwehr interessiert oder für die Feuerwehrbedarfsplanung interessant ist, wie viel Strom die Windkraftanlagen produzieren, hat ergeben, dass es Gefahrensituationen geben könnte, wie zum Beispiel eine Überschwemmung, sodass ein Dorf abgeschnitten wird. In diesem Fall möchte man gerne wissen, welche Notstromaggregate muss man aufbauen, um dieses Dorf weiterhin zu versorgen. Das hat aber mit den Windkraftanlagen vor Ort tatsächlich nichts zu tun.
Das Gleiche gilt auch für die Nachfrage, wie viel Strom über eine konkrete Trafostation fließt. Auch damit will man für den Notfall herauskriegen, wie groß muss die installierte Leistung der Notstromaggregate sein. Ich nehme das nur als Beispiel, um noch mal darauf aufmerksam zu machen, diese Feuerwehrbedarfsplanung soll einen tatsächlichen Bedarf für die Feuerwehr ermitteln, da sind wir uns völlig einig. Aber sie darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Das heißt, es muss da noch jemanden geben, der sich genau begründen lässt, warum welche Fragen abgefragt werden und ob sie sinnvoll sind für das erwünschte Ergebnis, nämlich rauszukriegen, wie hoch ist das Gefahrenpotenzial in der Gemeinde, um das möglichst schlank zu halten.
Ein Punkt, von dem ich glaube, dass er in den Kommunalvertretungen für großen Streit sorgen wird, ist der Punkt, und ich lese da kurz aus der Drucksache vor, hier geht es um das Thema „Kostenauswirkungen für Land, Kommunen, Wirtschaft“: „Zudem können Kosten entstehen für Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen erhöhte Gefahren ausgehen können, da der Entwurf die Regelung vorsieht, nach der dieser Personenkreis zu Unterstützungsleistungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz herangezogen werden kann. Die Höhe dieser Kosten lassen sich nicht beziffern, da sie vom Einzelfall abhängig sind.“
Was bedeutet das in der Praxis? Sie werden sofort sagen, klar, da kommt ein Investor, baut der Gemeinde eine Biogasanlage hin und es kann heftig knallen, wenn da was schiefläuft. Unter Umständen müssen Einsatzkräfte der Feuerwehr vor Ort diese Biogasanlage löschen. Sie müssen zum Beispiel auch wissen, ob gefährliche tödliche Gase, die bei so einer Biogasanlage entstehen, in der Luft sind, sodass man keine Kameraden in einen Einsatz schickt, bei dem sie wirklich lebensgefährlich verletzt werden, weil sie diese Gase einatmen. Das alles muss man selbstverständlich klären. Aber jetzt ist die Frage: Dieses Gerät, was da angeschafft werden soll, wer soll das bezahlen? Hier werden sich alle sagen, der Betreiber der Biogasanlage muss das bezahlen.
Das sind erhebliche Kosten, die durch Investitionen auf den ländlichen Raum zukommen. Bei der Biogasanlage sind wir uns noch alle einig. Wenn aber in der Gemeinde plötzlich ein Altenpflegeheim aufgebaut wird, was einen erheblichen Mehrbedarf im Brandfall erfordert, um diese
alten Menschen aus diesem Altenpflegeheim zu evakuieren, also einen höheren Bedarf an Feuerwehr erfordert, wird die Gemeindevertretung überlegen müssen, ist das ein Risiko, was von ihrer derzeitigen Feuerwehr noch abgedeckt wird, oder muss sie sozusagen zusätzliche Einnahmen generieren, um die dann notwendige Vorhaltung von mehr Mitteln zu gewährleisten.
Investoren in Gewerbegebieten, die dort Betriebe aufbauen, die ein Mehr an Gefährdung bedeuten, müssen sich natürlich an dem notwendigen Brandschutz, der vorgehalten werden muss, mit beteiligen. Das meint diese Formulierung. Über das Pflegeheim können wir gerne nachher noch streiten, Ralf Mucha,
aber bei der Frage, ob Gewerbebetriebe, die neu hinzukommen im ländlichen Raum, nicht mit dafür sorgen müssen, dass der Brandschutz für sie auch mit vorgehalten und bezahlt wird, ich glaube, da besteht Einigkeit.
Das hat aber Folgen für den ländlichen Raum. Wir in Rostock haben eine Berufsfeuerwehr. Wir haben also das Risiko relativ konzentriert in Rostock. Wir haben eine relativ professionelle Feuerwehr in Rostock, die rund um die Uhr im Einsatz ist, und wir werden andere Gefahrenpotenziale, gerade im gewerblichen Bereich, anders abdecken.
Im ländlichen Raum wird das durchaus ein Problem werden, wenn neue Industriebetriebe angesiedelt werden müssen, weil klar ist, die werden das Gefährdungspotenzial vor Ort erhöhen, wie zum Beispiel Biogasanlagen, neue Windkraftanlagen, aber auch irgendwelche anderen Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Und da ist der Punkt, wo ich glaube, dass wir gerade über das Thema FAG die ländlichen Räume stärken müssen, damit sie die Mehrkosten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entstehen werden im ländlichen Raum, auch bei den Gemeinden mit finanzieren.
Ein Beispiel sei nur genannt: das Thema Gewerbesteuer. Momentan ist es nämlich so, diese Gewerbebetriebe, ob Biogasanlage, Windkraftanlage oder ein gefährlicher anderer Betrieb, zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde. Aus dieser Steuereinnahme kann natürlich die Gemeinde auch die Feuerwehr – und das macht sie praktisch auch – unterstützen. Im Moment sieht aber der Solidarausgleich zwischen den Gemeinden vor, dass ein erheblicher Anteil dieser Gewerbesteuer in den Solidartopf fließt, also nicht in der ländlichen Gemeinde vor Ort bleibt, die aber genau das Gefährdungspotenzial sieht und dafür vorsorgenden Brandschutz betreiben soll.
Hier, glaube ich, müssen wir mit den Vertretern der Gemeinde diskutieren, inwieweit wir das ausgleichen können, sodass diese Gemeinden in Zukunft mehr von der Gewerbesteuer in ihrer eigenen Gemeinde behalten dürfen, um die Feuerwehr mit diesen Geldern zu unterstützen, damit sie Kapazitäten aufbauen, die Leib und
Leben der Kameradinnen und Kameraden schützen, wenn sie in diese gefährlichen Einsätze geht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nichts weiter als enttäuschend,