Protokoll der Sitzung vom 19.11.2015

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ bei Menschen eingestuft. Die Studien, die zu dieser Einstufung führten, waren keine Risikostudien. Sie fußen auf der Direktgabe des reinen Wirkstoffes an Versuchstiere. Viele Studien weisen auf schädliche Wirkungen von Glyphosat auf Bodenorganismen, die Bodenfruchtbarkeit sowie auf die Gesundheit und Reproduktionsleistungen bei Nutztieren hin. Andere Studien – und diese sind in der Mehrzahl, auch das will ich ganz klar sagen – zeigen genau das Gegenteil.

Im April 2015 hat das BfR einen Risikobericht für die Neuzulassung von Glyphosat vorgelegt und den Wirkstoff Glyphosat als „weitgehend unbedenklich“ eingestuft. Vor Kurzem verteidigte das BfR seine Einschätzung während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Und nun gibt es seit dem 12. Oktober die Einschätzung der EFSA. Aber wenn nur die geringsten Zweifel darüber bestehen, dass bei Einhaltung aller heute schon bestehenden Regelungen zum Glyphosateinsatz ein gesundheitliches Risiko für unsere Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann, dann müssen Herbizide mit diesem Wirkstoff, genau wie schon andere Herbizide mit Gefährdungspotenzial für den Menschen, verboten werden.

An dieser Stelle weise ich auch darauf hin, dass es durchaus Alternativen zum Einsatz von Glyphosat gibt. Dazu zählen der Einsatz von anderen selektiven Herbiziden, die Grünlanderneuerung durch Neuansaat – allerdings dann mit dem Umbruch –, die selektive Nutzung der pfluglosen Bodenbearbeitung, mehr mechanische Bodenbearbeitungs- und -pflegeverfahren, eine veränderte Fruchtfolge und noch einiges mehr. Alles das gehört aber nach unseren Vorstellungen auch zur guten fachlichen Praxis.

Aber immer, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir dabei auch die Ökonomie im landwirtschaftli

chen Betrieb im Auge haben, denn der Landwirt muss von seinen Erzeugnissen auf dem Boden natürlich leben können.

(Thomas Krüger, SPD: Genau so.)

Solange Glyphosat keine Neuzulassung erhält, sollte ein Anwendungsmoratorium in Deutschland und Europa er- lassen werden.

(Regine Lück, DIE LINKE: Völlig richtig.)

Aus diesem Grunde werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Krüger von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben es uns mit dem Thema Glyphosat nie leicht gemacht. Die Diskussionen sind ja hier im Haus schon öfter gelaufen zu diesem Thema. Und ich denke mal, wir sollten es uns auch dieses Mal nicht leicht machen und uns einfach in einer Schwarz-Weiß-Diskussion ergehen und auch so entscheiden.

Wir haben im November 2013 einen Antrag gehabt, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat. Dieser Antrag war uns so wichtig, dass auch wir als Sozialdemokraten gesagt haben, dieser Antrag muss im Agrarausschuss diskutiert werden. Wir haben den Antrag in den Ausschuss überwiesen. Auch mit den Stimmen meiner Fraktion hat es dann eine Anhörung gegeben. Das fand ich damals richtig und wichtig. Das Ergebnis der Anhörung war, dass die dort anwesenden Experten, bis auf einer, uns gesagt haben, dass dieses Spritzmittel bei sachgemäßer Anwendung – ganz wichtig: bei sachgemäßer Anwendung – keine gesundheitlichen Gefahren hervorruft.

Dennoch, meine Damen und Herren, haben wir einen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der den Einsatz von Glyphosat beschränken sollte. Wir haben entschieden – darüber waren wir uns alle einig –, dass nur ausgebildete Personen dieses Mittel zur Anwendung bringen dürfen. Damit war aus unserer Sicht beispielsweise auch ausgeschlossen, dass dieses Mittel in Hausgärten Anwendung finden sollte. Ausdrücklich haben wir auch gesagt, dass dieses Mittel im kommunalen Bereich keine Anwendung finden soll. Wir wissen, dass dieses Mittel insbesondere zum Sauberspritzen von Wegen hin und wieder angewandt worden ist. Das wollten wir nicht. Zudem haben wir beschlossen, dass die Sikkation weitestgehend nicht mehr erfolgen soll. Zu all diesen Dingen, die wir seinerzeit im Agrarausschuss festgelegt und dann hier im Landtag beschlossen haben, steht meine Fraktion nach wie vor.

Ähnlich sah es auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Im Mai 2014 gab es einen Erlass zum Thema Glyphosat. Hier ging es auch um das weitestgehende Verbot der Sikkation. Es geht darum, dass Obergrenzen bei der Anwendung von Gly

phosat je Hektar eingehalten werden sollen, und auch eine Beschränkung der Häufigkeit des Mittels wurde hier festgelegt.

Gut ein Jahr nach unserem Beschluss zur Einschränkung des Glyphosateinsatzes haben wir einen Antrag vorliegen, der uns auffordert, die Zulassung des Glyphosats über ein Moratorium auszusetzen. Meine Damen und Herren, es ist anderthalb Jahre her, dass wir die Anhörung hatten. Um zu ermessen, ob eine abweichende Entscheidung notwendig ist, müssten wir aus meiner Sicht erneut fachlich in das Thema einsteigen, um zumindest eine Anhörung durchzuführen. Und, meine Damen und Herren, die Zeitabläufe für solch ein Verfahren sind uns allen miteinander bekannt.

Die GRÜNEN schreiben in ihrem Antrag, ich zitiere: „Derzeit steht Glyphosat kurz vor der Entscheidung zur Neuzulassung in der Europäischen Union.“ Die Entscheidung kann dafür, aber auch dagegen sein.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, das dauert noch.)

Was sollten wir, frage ich mich, denn hier und heute besser und fachlich fundierter machen können als der gesamte wissenschaftliche Sachverstand der Europäischen Union? Meine Antwort, meine Damen und Herren, heißt: Nichts. Es sei denn, es ist Eile geboten. Das würde die Situation ändern. Und damit ist die Frage zu stellen: Ist denn Eile geboten? Ich sage Nein. Sie sagen selbst, es gibt in Kürze eine Entscheidung. Auch aus landwirtschaftlicher Betrachtung besteht keine Eile, denn in den nächsten Monaten wird auf den Äckern unseres Landes nicht mit Glyphosat gearbeitet.

Sie führen zudem das Argument an, dass in unseren Flüssen und Seen Rückstände von Glyphosat beziehungsweise – das haben Sie auch korrekt ausgeführt – von den Abbauprodukten des Glyphosats gefunden worden sind. Ich sage es ganz klar: Ja, auch wir wollen möglichst saubere Flüsse und Seen und auch wir wollen, dass die Oberflächengewässer in einem möglichst optimalen Zustand sind. Und um es klar zu sagen: Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel gehören nicht in Gewässer. Daher muss sicherlich noch mehr getan werden, um die Gewässer zu schützen. Da sind wir uns, glaube ich, einig – ich glaube, einig quer durch alle Fraktionen hier im Haus.

Insbesondere Gewässerrandstreifen halte ich vor diesem Hintergrund für besonders wertvoll und wichtig. Hier haben wir bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ja auch alle miteinander noch Hausaufgaben zu machen. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass Gewässerrandstreifen bei den Greeningmaßnahmen entsprechend von der EU anerkannt werden. Ich hoffe und spreche mich ausdrücklich dafür aus, dass wir an dieser Stelle in Zukunft noch weiterkommen werden.

Ein wenig verwundert bin ich, Frau Dr. Karlowski, dass Ihre Studie – Sie haben 15 von den über 30.000 Gewässern untersucht – so kurz vor der Entscheidung der EU und vor diesem Antrag öffentlich geworden ist. Die Mess- ergebnisse sind ja schon – bei Ihnen zumindest – seit über einem Jahr bekannt. Die Frage ist: Ist das Zufall?

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Richtig ist, meine Damen und Herren, dass es für eine Reihe von Stoffen, wie zum Beispiel dem Glyphosat, keine Grenzwerte in Oberflächengewässern gibt. Das kritisiere ich ausdrücklich. Ich glaube, da müssen wir weiterkommen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schön, da sind wir einer Meinung.)

Grenzwerte gibt es bei Nahrungsmitteln und einen Grenzwert gibt es für Trinkwasser. Bei Nahrungsmitteln habe ich eine Studie aus dem Jahr 2011 gefunden. Damals sind bundesweit 1.112 Proben genommen worden. Von diesen Proben waren fast 96 Prozent frei von Rückständen, 4 Prozent hatten Rückstände von Glyphosat, wobei 3 von 4 der belasteten Proben die Grenzwerte überschritten. Das sind inakzeptable Zahlen, das will ich auch ganz klar sagen.

Vor diesem Hintergrund gab es dann ja Einschränkungen, sowohl in unserem Antrag als auch durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit En- de 2014. Ob diese Einschränkungen bereits vier Monate später, als Sie Ihre Proben genommen haben, so gegriffen haben, dass man sie bewerten kann, kann ich nicht sagen. Mir kommt der Zeitraum allerdings sehr, sehr kurz vor.

Zur Analysetechnik selbst: Heute kann man fast alles feststellen. Richtig ist das, was Paracelsus im Jahre 1538 gesagt hat. Der hat nämlich gesagt, die Dosis macht das Gift. Ich war mit meinem Arbeitskreis kürzlich in der LMS/LUFA. Da werden für Mecklenburg-Vorpommern die entsprechenden Untersuchungen gemacht. Mich hat die Analysetechnik, die die LMS dort vorhält, wirklich sehr beeindruckt. Die Fachleute können von der Spurendichte her einen Würfelzucker in einem Gewässer von der Größe der Ostsee nachweisen. So hoch entwickelt ist unsere Analysetechnik. Und natürlich, je höher die Technik entwickelt ist, umso mehr lässt sich nachweisen. Deswegen gilt der entscheidende Satz von Paracelsus: Die Dosis macht das Gift.

Auch die Einstufung als „wahrscheinlich krebserregend“ oder „vermutlich krebserregend“ geht von bestimmten Dosen aus. Stoffe, die in die gleiche oder höhere Risikostufe einsortiert wurden, listet die Seite www.gesundheitstabelle.de auf. Zu den krebsgefährlichen Stoffen gehören wegen ihrer Inhaltsstoffe auch Lebensmittel, beispielsweise Kartoffelchips, Pommes Frites, Spekulatius, Champignons, Bier, Wein, hochprozentige Alkoholika, Schwarztee, Algen, Matjes, Muscheln, Vollkornreis, Blaubeeren, Bitterschokolade, Nüsse, Spinat, Sellerie, Zimtgebäck, Waldmeister, Estragon, Basilikum, Anis, Fenchel, Muskat, Pinie, Lorbeer, Rosen, Piment, Gegrilltes, geräucherte Lebensmittel. Und dazu, meine Damen und Herren, gehört auch die Wurst.

Das ist jetzt keine abschließende Aufzählung gewesen. Noch einmal: Das sind Lebensmittel, die alle wegen ihrer Inhaltsstoffe als „wahrscheinlich krebserregend“ oder „krebserregend“ eingestuft sind. Das heißt für uns aber nicht, dass wir Bier, geräucherte Wurst und Bitterschokolade verbieten werden. Vielmehr heißt das, dass wir sehr genau betrachten müssen, wie hoch die Dosis eines Stoffes ist, den wir zu uns nehmen. Gleiches gilt auch für Glyphosat.

Deshalb haben wir vor anderthalb Jahren hier entschieden, wie auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und

Lebensmittelsicherheit, neue Regeln zu erlassen und die Anwendung damit zu begrenzen. Der Minister hat berichtet, dass es im vergangenen Jahr nicht einen Antrag auf Sikkation gab. Ich nehme an, Sie werden mir nicht widersprechen, dass insbesondere der Eintrag in menschliche Lebensmittel durch Sikkation der Hauptweg war. Deshalb haben wir einen Riegel vorgeschoben und haben gesagt, nur in ganz begrenzten Fällen ist eine Sikkation noch möglich.

Die Fachleute der EU werden nun entscheiden müssen, ob das, was wir geregelt haben, ausreichend ist. Ich sage für die SPD-Fraktion aber auch ganz klar, wenn die Experten zu der Einschätzung kommen, dass eine reale Gefahr besteht, dann muss Glyphosat verboten werden. Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hörten es, das Thema Glyphosat war nun schon mehrfach Bestandteil von Landtagssitzungen. Am 12. Dezember 2013 hatten wir den Antrag der LINKEN, mit dem der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat beschränkt werden sollte. Auch DIE LINKE hat festgestellt, dass dieses Pflanzenschutzmittel erhebliche Gefahrenpotenziale in sich birgt. Sie wollte daher insbesondere Anwendungen zur Beschleunigung der Erntereife in der Landwirtschaft sowie den Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich und in öffentlichen Bereichen verboten wissen. Die GRÜNEN wiederum wollten damals den Eintrag von chemischen Pflanzenschutzmitteln in Gewässern aller Art, insbesondere in Kleingewässern der Agrarlandschaft, un- terbinden.

Das Herbizid Glyphosat ist bekanntlich weltweit das meist ausgebrachte Pestizid mit fatalen Auswirkungen für den Acker, die Bodenfruchtbarkeit, die Gesundheit aller Lebewesen und die Biodiversität, also die Vielfalt in der Natur. Die Gefahren, die viele sogenannte Pflanzenschutzmittel mit sich bringen, sind auch den Verantwortlichen in den Behörden und in der Politik bekannt, werden dennoch sehr häufig verneint. Liegt das vielleicht daran, dass die Chemiekonzerne mit diesen Mitteln sehr viel Geld verdienen und ein Teil davon als Steuern wieder in den Staatshaushalt fließt?

Die Europäische Union stuft Glyphosat nun bekanntlich als, Zitat, „wahrscheinlich nicht krebserregend“ ein und nimmt hiermit eine gegensätzliche Haltung zur Weltgesundheitsorganisation ein. Minister Backhaus fordert nun zu Recht eine eindeutige Stellungnahme des Bundes. Im Jahre 2016 läuft die Zulassung des Mittels im EU-Raum aus. Auf der Grundlage des Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, in dem die Einstufung als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ erfolgt, soll die EU-Kommission im nächsten Jahr über eine Neu- beziehungsweise Weiterzulassung entscheiden.

Die GRÜNEN fordern nun mit diesem Antrag die Landesregierung mit Nachdruck auf, die Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Eine Aussetzung bis zur EU-Entscheidung führt aber nicht zum Ziel. Wenn Sie für die Nichtzulassung sind, muss dies auch so eingefordert werden.

Zur wohlwollenden Einstufung des Bundesinstituts für Risikobewertung habe ich ja schon in der Vergangenheit bemerkt, dass dieses gar eine 66-prozentige Erhöhung für vertretbar hält. Ich habe diesbezüglich festgestellt, dass es sicherlich nur ein Zufall ist, dass die Pharmakonzerne einen großen Einfluss auf Politik und Medien haben.

Auf die nachgewiesenen Einflüsse von Glyphosat auf das Hormonsystem des Menschen habe ich bereits im Dezember 2013 und im Juli 2014 aufmerksam gemacht. Mittlerweile befinden sich in den Körpern von 45 Prozent der Stadtbewohner Europas diese hochgefährlichen Pestizide, die akut und sehr giftig sind, Langzeiteffekte verursachen und die Umwelt schädigen. So verwundert es nicht, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer noch weitgehend unkontrolliert erfolgt. Hinsichtlich der Gefährlichkeit von Glyphosat vertreten Wissenschaftler allerdings unterschiedliche Einschätzungen.

Selbstverständlich hat für die NPD das Wohl von Mensch, Tier und Umwelt Vorrang vor Profitinteressen. Aufgrund der Stimmenmehrheit von SPD und CDU hier im Landtag werden weiterhin fast ungezügelt Gifte ausgebracht, Gifte, die wir dann alle durch die Nahrung aufnehmen. Glyphosat trägt aus Sicht der NPD ein unkalkulierbares Risiko mit nicht absehbaren Folgen für Mensch und Natur in sich. Wir sollten daher, wie ich es bereits im Juli 2014 empfohlen habe, dem Vorbild Österreichs folgen und den Einsatz von Glyphosat strikt begrenzen oder notfalls untersagen. Ich erinnere noch einmal an die Studie des BUND zur menschlichen Belastung mit Glyphosat, wonach 70 Prozent der untersuchten Urinproben Glyphosat enthielten.

Der Antrag ist aber keine Antwort auf den ungezügelten Einsatz von Giftstoffen in der Landwirtschaft. Pflanzenschutzmittel beziehungsweise sogenannte Unkrautvernichtungsmittel mögen heutzutage in der Landwirtschaft unverzichtbar sein. Dies ändert aber nichts daran, dass eine klare und verbindliche Entscheidung unausweichlich ist. Ein erneuter Aufschub der Entscheidung und das der EU entgegengebrachte Vertrauen helfen aber niemandem. Wir werden den Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe jetzt noch mal die Gelegenheit, auf einige Punkte einzugehen. Ich fange mal mit dem zeitlichen Ablauf der Genehmigung an.

Es geht hier um die Zulassung von Glyphosat. Es ist so, dass Glyphosat mit 31.12. dieses Jahres seine Zulassung verloren hätte beziehungsweise sie hätte neu bekommen müssen. Aber aufgrund der heute gehörten strittigen Einschätzung – ist es nun wahrscheinlich krebserregend nicht nur für Krebsmäuse, sondern auch für Menschen oder ist es harmlos, das ist immer noch nicht geklärt – hat die EU diese Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung oder über ein Verbot von Glyphosat um ein halbes Jahr verlängert oder ausgesetzt.

Darauf basierend fordern wir gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE, die sich jetzt geäußert hat, dass sie unserem

Antrag zustimmen wird, das Moratorium. Deswegen ist es notwendig, aus dem Vorsorgeprinzip heraus zu handeln und das Mittel auf Bundesebene zu verbieten, also ein Moratorium auszusprechen. Die Anhörung im Agrarausschuss zum Thema Glyphosat, die heute schon mehrfach erwähnt wurde, fand vor über einem Jahr statt. Erst im Frühling dieses Jahres hat es die neue Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation gegeben.