Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Nein, das ist die Ganzheitlichkeit. Es gibt vier Sparten, dazu gehört auch die Tanzsparte, im Übrigen nicht nur in Neustrelitz mit der Tanzkompanie.

(Manfred Dachner, SPD: Zur Verantwortung gehört, auch mal Nein zu sagen.)

Aber doch nicht für diesen Bereich. Ich habe gerade über die Bedeutung gesprochen,

(Egbert Liskow, CDU: Wir sollen keine Einzelprojekte unterstützen.)

eben gerade über die Bedeutung gesprochen. Es geht nicht allein um Neustrelitz an dieser Stelle, das sei sehr wohl angemerkt, sondern auch um Rostock. Wir schlagen hier mit einem Änderungsantrag zum Beispiel vor, die Stiftung Tanzkompanie wieder als eigenständige, institutionell geförderte Stiftung zu führen.

(Egbert Liskow, CDU: Das ist aber ein Einzelprojekt.)

Das kostet Geld, aber Kultur kostet Geld. Keine Kultur kostet viel mehr Geld, das wissen Sie doch, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein zweiter Änderungsantrag, den wir Ihnen vorschlagen, bezieht sich auf den Schutz des schriftlichen und audiovisuellen Kulturguts. Wir hatten vor einiger Zeit dazu einen Antrag vorgelegt.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Reflexartig wie immer haben Sie den abgelehnt. Mittlerweile haben sich Expertinnen und Experten in ganz Deutschland auch noch mal zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf geboten ist. Es gab gerade jüngst in Neubrandenburg eine Veranstaltung. Herr Donig war dabei und kann bezeugen, dass die Bedeutsamkeit des Schutzes von Kulturgut, des schriftlichen, audiovisuellen Kulturguts dringend geboten ist.

Wir haben dafür auch eine Summe eingestellt. Wenn man sich diese Summe anschaut, die da eingestellt ist, und die mal hochrechnet, wie lange es dauert, den Handlungsbedarf, den es gibt, faktisch die Bedarfe zu befriedigen, dann kommen wir auf eine utopische Zahl, nämlich auf 250 Jahre, die es dauern würde, bis alles durch ist, alles geschützt ist. Es liegt in der Natur der Sache, in der Tat in der Natur der Sache, dass diese Schriftstücke, diese Zeitungen, diese Dokumente und Urkunden, dass sie uns über die Zeit vor den Augen und unter den Händen faktisch zerfallen und unwiederbringlich zerstört werden würden, wenn wir da nicht handeln. Natürlich, auch um Nein zu sagen, es gibt da Grenzen. Diese

Grenzen erkennen wir ganz klar, sagen aber auch, das, was eingestellt ist, reicht nicht aus. Wir machen einen Vorschlag, einen seriös und finanziell abgesicherten Vorschlag, mehr Mittel zum Schutz des schriftlichen und audiovisuellen Kulturguts einzustellen, um hier dem Bedarf zu entsprechen.

Ein dritter Vorschlag, den wir unterbreitet haben, ist an uns herangetragen worden während der Beratungen zum Haushalt, und zwar an alle demokratischen Fraktionen. Es gab den Wunsch von Kinobetreibern, auf gewerblichem und nicht gewerblichem Gebiet einen Kinoprogrammpreis auszuloben, auch für unser Land. Andere Länder haben das auch.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Es geht hier um Kinos, die, ich sage mal so, den anspruchsvollen Film bringen. Das wird der Sache nicht ganz gerecht, korrekter muss es heißen, es geht um den unabhängigen Film, den zum Beispiel die Kachelofenfabrik in Neustrelitz zeigt, oder Latücht in Neubrandenburg ist ein Beispiel, und es gibt eine ganze Reihe anderer Programmkinos, die sich da aufzählen lassen, die sich sehr verdient machen. Es ist eine Frage der Wertschätzung, der Achtung und letztendlich auch der Förderung, wenn wir hier einen Kinoprogrammpreis hätten.

Wir waren alle eingeladen als demokratische Fraktionen, uns diese Idee, den Vorschlag, der auch durchfinanziert und konzeptionell untersetzt war, anzuhören. Herr Reinhardt von der CDU zog ein Separatgespräch vor. Er wollte nicht im Rahmen der demokratischen Fraktionen darüber reden, alle anderen saßen gemeinsam am Tisch.

(Marc Reinhardt, CDU: Hat zeitlich nicht gepasst.)

Es wäre sehr gut und wichtig, wir hätten uns diesbezüglich darauf einigen können, und den Kinos, die insbesondere im ländlichen Raum wirken, eine entsprechende Unterstützung geben können. Dazu wollen wir hier noch mal aufrufen, wir wollen Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, dementsprechend auch einen Änderungsvorschlag unsererseits. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und appelliere noch mal an Sie, unsere Änderungsanträge anzunehmen, weil Sie damit unter Beweis stellen würden, dass in diesen Fragen Ihnen kulturelle Vielfalt, Kulturschutz und kulturelle Bildung, insbesondere, wenn es um Filmförderung geht, am Herzen liegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch mal an die vorherige Debatte anknüpfen. Herr Butzki erklärte, dass die 15 Millionen Euro inklusive für Schulen ausreichend seien. Wir sehen das als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anders. Herr Butzki, wie sollen 15 Millionen Euro für fünf Jahre, also etwa 3 Millionen pro Jahr, ausreichen, wenn allein der Bau einer Standortschule in Greifswald 17 Millionen Euro kostet? Also ich glaube, das ist einfach nicht auskömmlich.

Zudem, Herr Butzki, hat die Koalition selbst 20 Millionen Euro zur Unterstützung von Kitas und Schulen eingestellt zur Sanierung und Ertüchtigung sowie zum Ausbau der Gebäude, natürlich auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation, aber da habe ich Herrn Sellering immer im Ohr, das soll nicht nur für Flüchtlinge gut sein, sondern auch immer für die öffentliche Bevölkerung, denn da sei de facto noch ein Sanierungsstau. Also, Herr Butzki, wenn Sie uns hier weismachen wollen, dass alles gut, dass alles in Ordnung ist, dann hat das mit der Realität vor Ort wenig zu tun.

(Andreas Butzki, SPD: Sie kennen sich aus, ne?!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich aber auf den Hochschulbereich konzentrieren. Ich hatte das ja auch vorhin in der Generaldebatte angekündigt, dass ich hierzu noch etwas sagen möchte. Kollege Hikmat Al-Sabty von den LINKEN hat auch schon entsprechend in das Thema eingeführt. Auch wir GRÜNEN sind der Auffassung, dass die BAföG-Millionen, die dem Land vom Bund in den Schoß gelegt wurden – zum richtigen Zeitpunkt, da haben Sie einfach Glück gehabt –, nicht ausreichen.

Warum reichen sie nicht aus? Wir haben erlebt, dass die Hochschulen zunächst einmal von ihrer Forderung abrücken mussten, nämlich, dass 100 Prozent der Stellen im Stellenplan auch mit 100 Prozent Geld im Haushalt gegenfinanziert werden. Vereinbart wurden jetzt 97 Prozent für Universitäten, 98 Prozent an Fachhochschulen und 100 Prozent an der HMT. Das will ich der Vollständigkeit halber hier auch erwähnen. Das heißt, die Hochschulen haben, die Universitäten haben, sagen wir mal, 100 Stellen im Stellenplan, kriegen aber nur Geld für 97 Stellen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist de facto eine Kürzung, denn den Hochschulen, obwohl man ihnen Stellen versprochen hat, kriegen nur 97 Prozent oder 98 Prozent. Das entspricht, wir haben das umgerechnet, 70 Stellen im Land. Ich finde, einfach mal 70 Stellen unter den Tisch fallen zu lassen, weil die BAföG-Millionen nicht ausreichen, ist schon ein ziemlicher Einschnitt für die Hochschulen, insbesondere, weil man ihnen im Jahre 2005 mal versprochen hat, dass über das Personalkonzept hinaus keine weiteren Kürzungen an den Hochschulen mehr anstehen sollen. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein deutliches Zeichen, dass die BAföG-Millionen nicht ausreichen, die der Bund zur Verfügung stellt, um das systematische Defizit an den Hochschulen auszugleichen.

Den nächsten Hinweis, dass dieses Geld nicht ausreicht, liefert uns ein neuer Bewirtschaftungsgrundsatz im Einzelplan 07 bei den Wirtschaftsplänen der jeweiligen Hochschulen. Ich empfehle Ihnen insbesondere die Lektüre dieses neuen Bewirtschaftungsgrundsatzes. Es ist der Bewirtschaftungsgrundsatz, der unter h) in jedem Wirtschaftsplan der Hochschulen steht. Da lesen wir: „Erträge aus Overheadpauschalen … stehen der Hochschulleitung mindestens in Höhe von 90 v. H. zur Deckung von direkten und indirekten Kosten dieser Projekte zur Verfügung. Diese Mittel können mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für andere Zwecke verwendet werden, sofern die Hochschulen nachweisen, dass zur Deckung der direkten und indirekten Kosten die Einbehaltungen nicht vollständig benötigt werden.“ Im Übrigen steht dort, dass das jeweils das Bildungsministerium im Einzelfall entscheidet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier steht nichts anderes, als dass die Drittmittelprojekt-Overhead- pauschalen, also was die Drittmittelgeber, zum Beispiel die EU, zum Beispiel die DFG vor allem, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, den Hochschulen zur Deckung der allgemeinen Kosten geben, dass das die Hochschulen nehmen sollen, um de facto eine grundständige Finanzierung sicherzustellen. Das wird einverleibt. Ich finde das hochgradig bedenklich, denn diese Ausnahmeregelung, die hier in diesem Bewirtschaftungsgrundsatz niedergelegt ist, dass die Hochschulen dem Ministerium nachweisen müssen, dass alle Kosten gedeckt sind, das ist in der Praxis einfach nicht realisierbar. Das ist ein Riesenaufwand. Die Hochschulen müssten komplett ihre Rechnungen aufmachen, das können sie auch gern, aber es ist schwer, alle Kosten nachzuweisen. Das ist sozusagen eine Bedingung, die schon so angelegt ist, dass sie nicht erfüllbar ist.

Was heißt das jetzt in der Realität? Bisher teilten sich diese Overheadpauschalen die Fakultät und die Universität gemeinsam zu jeweils 50 Prozent. Die Fakultäten haben mit diesem Geld teilweise schon freiwillig, aber natürlich auch darüber hinaus grundständige Lehre finanziert. Sie haben zum Beispiel Verbrauchskosten bei Chemiepraktika bezahlt. Das soll jetzt alles die Universität vereinnahmen und die Fakultäten sagen sich: Also Entschuldigung, es ist schon eine Frechheit, dass ihr uns die grundständige Lehre nicht finanziert, aber dass ihr jetzt auch noch den Notnagel, den wir euch bieten – nämlich, dass wir selbst eingeworbene Drittmittel haben, mit denen ihr eigentlich nichts zu tun habt, selbst eingeworbene Drittmittel –, benutzt, um euer Loch zu füllen, euer Haushaltsloch, weil ihr nicht bereit seid, aus dem Landeshaushalt zu bezahlen, das ist wirklich der Gipfel der Frechheit!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt in der Tat Hochschulleitungen, die heute glauben, dass sie trotzdem, trotz dieses sehr stringenten und sehr unschönen Bewirtschaftungsgrundsatzes die Freiheit haben, auch in Zukunft mindestens die Hälfte an die Fakultäten abzugeben. Ich denke, es ist ein Irrglaube, denn sobald die Hochschulen in finanzielle Probleme reinlaufen, wird der Minister, der Finanzminister, die Finanzministerin oder der Bildungsminister oder die Bildungsministerin in Zukunft auf diesen Bewirtschaftungsgrundsatz hinweisen und sagen: Nee, nee, nee, bevor ihr nach mehr Geld ruft, verbratet erst mal eure Drittmittel! Das ist nämlich ein ganz unfeiner Zug, den hier die Landesregierung und die Koalition heute beschließen wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worauf ich aber eigentlich hinaus will, ist, noch mal zu verdeutlichen, die BAföG-Mittel, diese 20 Millionen Euro – 19,2 sind es genau – reichen nicht aus, um das strukturelle Defizit an den Hochschulen auszufinanzieren. Entsprechend haben wir als GRÜNE Ihnen zwei Änderungsanträge vorgelegt, nämlich einerseits diesen Bewirtschaftungsgrundsatz zu streichen und es den Hochschulen im Sinne der Hochschulautonomie freizustellen, wie sie mit dieser Overheadpauschale umgehen. Zweitens haben wir noch mal gefordert, jeweils 5 Millionen Euro pro Jahr, also zusammen im Doppelhaushalt über 10 Millionen Euro einzustellen, um 100 Prozent Ausfinanzierung der Professorenstellen und der wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen und aller anderen Stellen an den Hochschulen sicherzustellen, denn 100 Prozent der Aufgaben kann man nur mit 100 Prozent des Personals erledigen.

Ich möchte Sie daran erinnern, das Land MecklenburgVorpommern war einmal sehr stolz darauf, dass Sie den Globalhaushalt für die Hochschulen eingeführt haben. Das Prinzip des Globalhaushaltes beinhaltet ja, dass, wenn eine Stelle kurzzeitig nicht besetzt ist, weil sie zum Beispiel neu berufen wird, eine Professur neu berufen wird – da ist möglicherweise die Stelle für einige Monate nicht besetzt –, dass diese Mittel im Sinne eines Globalhaushaltes dazu genutzt werden können, dass man zum Beispiel neue Großgeräte oder kleinere Geräte anschafft oder das als Berufungszulage für den neuen Professor mit ausgeben kann. Jetzt kommt die Koalition und insbesondere der Bildungsminister um die Ecke und sagt: Na wieso denn, wenn die Stelle nicht besetzt ist, dann könnte doch das Land das Geld bekommen. Und das machen Sie de facto, indem Sie jetzt den Ausfinanzierungsgrad bei den Hochschulen auf 97 Prozent festschreiben, an den Universitäten auf 97 Prozent, bei den Fachhochschulen auf 98 Prozent. Ich finde, das ist ein ganz unfeiner Zug. Gestehen Sie sich doch ein, dass die BAföG-Mittel eben leider nicht ausreichen, um die Probleme an den Hochschulen zu lösen! Legen Sie doch mal eine Schippe drauf!

Ich hatte auch mal vernommen, man überlegt, gerade, Herr Liskow, was den Bauunterhalt anbelangt, da sind noch einige Fragen ungelöst bei den Hochschulen, ob man nicht noch mal nachsteuert während der Haushaltsdebatte. Ich habe gemerkt, die Koalition steuert nicht nach, es bleibt bei den Bundesmitteln. Das Land legt de facto oder nur marginal eigene Landesmittel dazu. Das finde ich bedauerlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen bitte ich an dieser Stelle noch einmal: Stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu! Dann könnten wir wenigstens die Ausfinanzierung sicherstellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Es ist noch Suppe da.“

(Helmut Holter, DIE LINKE: Oh!)

So beschrieb der Bildungsminister im Sommer dieses Jahres, wie und warum er es geschafft hat, aus dem 50Millionen-Paket auch noch das Geld für die Höhergruppierung der Seiteneinsteiger und anderer Lehrkräfte zu schöpfen.

Es ist also noch Suppe da, zum einen aus dem 50Millionen-Paket, zum anderen aus den nicht verausgabten Personalkosten des Bildungshaushaltes. Auch in diesem Jahr werden wieder Dutzende Millionen nicht ausgegeben und landen, um im Bild zu bleiben, im Suppentopf der Finanzministerin, nicht aber auf den Tellern der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte.

Genau aus diesem Suppentopf möchten wir also einen Nachschlag,

1. für die Grundschülerinnen und Grundschüler,

2. für die Grundschullehrkräfte,

3. für die Vergütung unentgeltlicher Mehrarbeit und

4. mindestens eine Kelle, um den Unterrichtsausfall zu

Diese Bestellung geben wir heute wiederholt mit unseren Änderungsanträgen auf.

So ist es zum Beispiel für uns unverständlich und auch unerträglich, akzeptieren zu müssen, dass Grundschullehrkräfte schlechtergestellt, schlechter vergütet werden als all ihre Kolleginnen und Kollegen. Sie leisten die gleiche Arbeit wie alle anderen Lehrkräfte. Sie bilden und erziehen die Kinder wie alle anderen Lehrkräfte. Sie sind Klassenleiterinnen und Klassenleiter wie alle anderen Lehrkräfte. Sie unterrichten sogar mehr Wochenstunden als alle anderen Lehrkräfte. Wir fordern, dass gleichwertige Arbeit auch gleich vergütet wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Nur weil die Kinder kleiner sind, kann es doch nicht bedeuten, dass die Arbeit dieser Lehrkräfte mit einem kleineren Gehalt abgespeist wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Meine Lehrer haben immer Pech gehabt.)