muss ich die nächste Falschaussage korrigieren. Sie haben ja hier den Eindruck erweckt, es gäbe nicht zusätzliche Mittel,
es gäbe nicht zusätzliche Stellen. Das ist alles falsch. Richtig ist, das Bildungsministerium gibt nicht das ganze Geld aus, das es hat, weil es das auch gar nicht darf. Richtig ist übrigens auch, dass es kein Ministerium gibt, das alle Personalmittel ausgibt. Das liegt daran, dass niemand das darf. Ich darf sagen: Der Landtag schöpft sein Personalbudget im Umfang von 96,3 Prozent aus, der Rechnungshof ist besonders sparsam, 90,3, der Ministerpräsident, also die Staatskanzlei liegt bei 97 Prozent, der Innenminister bei 97,6 und so weiter und so fort.
Warum ist das so? Das liegt daran, dass es eine doppelte Haushaltsermächtigung über Stellen und über Geld gibt. Ich darf nie mehr Stellen besetzen, als ich habe, aber ich darf nicht mehr Geld auf diesen Stellen ausgeben, als ich zur Verfügung gestellt bekomme. Deswegen gibt es Nasensätze für jede Stelle. Das hängt beides zusammen. Da natürlich auch mal ein Mitarbeiter krank wird und dann die Krankenkasse zahlt oder eine Stelle mal nicht gleich besetzt werden kann, entstehen Lücken
Das heißt, da kann man nicht beliebig ran. Und ich kann es hier gerne sagen: Auch in diesem Jahr wird das Bildungsministerium,
wie in jedem Jahr in dieser Legislaturperiode, weniger Geld für Personal ausgeben, als es möglich gewesen wäre. Andersherum wäre es nämlich ein Problem.
Wenn wir mehr Geld ausgegeben hätten, als wir haben, wäre das ein Verstoß gegen das Haushaltsgesetz und den Beschluss des Landtages gewesen.
Warum ist das so? Ein ganz einfacher Grund ist folgender: Im Moment taxieren wir Lehrergehaltskosten pro Stelle mit etwa 75.000 Euro. Warum? Weil die Lehrerinnen und Lehrer im Verhältnis zu Berufsanfängern relativ alt sind. In den letzten Jahren haben wir aber 1.000 Berufsanfänger eingestellt. Die kosten am Anfang, weil sie noch nicht so viel verdienen, etwa 50.000 Euro. Ich bekomme also 75.000 Euro pro Stelle, kann auf dieser Stelle aber nur 50.000 Euro ausgeben, weil wir zum Glück so viele junge Lehrer gefunden haben. Allein dieser Effekt führt dazu, dass ich 25 Millionen nicht ausgeben kann.
Jetzt ist die Frage: Ist das ein Drama oder ist es ein Segen, dass wir diese jungen Kollegen gefunden haben, die in ein paar Jahren auch wieder mehr verdienen werden, sodass sich diese Lücke dann wieder schließen wird? Trotzdem hat das nicht dazu geführt, dass wir weniger für Personal ausgeben, sondern mehr. Ich darf das mal kurz sagen, das sind die Personalkosten für Lehrer: 2010 676 Millionen. Ich gehe jetzt die Jahre weiter: 692, 724, 739, 778, 790. In jedem Jahr geht es hoch, trotz dieser Effekte. Und jetzt kommen die ganzen BAföG-Millionen noch obendrauf, und wir können noch mehr tun. Wie schön ist das eigentlich?!
Dann der Vorwurf, es gibt keine Stellen für Inklusion. Sehr geehrte Frau Berger, ich glaube, da wird Frau Oldenburg auch zustimmen, das ist genauso eine Diskussion wie bei der Frage: Ist das jetzt ESF-Geld, ist das BAföG-Geld? Ich fürchte, dem Empfänger ist es völlig
egal, Hauptsache, es ist Geld. Was da draufsteht oder wo das herkommt, ist, glaube ich, denjenigen, denen geholfen wird, ziemlich egal, Hauptsache, das Geld kommt, es ist immer Euro.
Es ist auch nicht richtig, dass wir da nichts tun, sondern ich darf – es ist schon seit Wochen abgestimmt, aber ich nutze die heutige Gelegenheit – im Namen der drei Fraktionen, die den Inklusionsfrieden begründet haben, Folgendes verkünden: Es sind den Schulämtern und dem Ministerium bereits zehn Stellen für den Bereich der Schulaufsicht zusätzlich zur Verfügung gestellt worden. Ich hätte mich gar nicht getraut, so etwas vorzuschlagen. Das war der Wunsch oder der Vorschlag von Frau Oldenburg, der ich bis heute dankbar bin. Denn Schulräte sind nicht die Feinde der Lehrer, sondern ihre Helfer. Sie organisieren die Inklusion schulrechtlich und schulaufsichtlich. Die braucht man auch, wenn man Inklusion machen will.
zweiter Punkt zur Inklusion –, wir haben vor wenigen Tagen veranlasst, dass jedem Gymnasium mit sofortiger Wirkung mindestens zehn weitere Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt werden.
Es sind insgesamt 20 Stellen, damit die Gymnasien auch ihren Teil zur Inklusion im Bereich der Hochbegabtenförderung beitragen können. Ab dem nächsten Schuljahr wird diese Stellenzahl, wie vereinbart, auf mindestens 30 Stellen anwachsen. Das ist alles besprochen.
Die Botschaft, die da dranhängt – das könnte die Presse interessieren –, wie machen wir das, wie bringen wir diese mindestens zehn Stunden in die Gymnasien: dadurch, dass wir deutlich mehr Gymnasialabsolventen einstellen als je zuvor. Wir öffnen alle zur Verfügung stehenden Stellen und werden mutmaßlich die Einstellungszahlen zum 1. Februar mindestens verdoppeln und hoffentlich in allen Gymnasien dieses Landes sehr viele junge Menschen zum endgültigen Abschluss führen.
Im System sind seit Beginn des Schuljahres bereits 34 Stellen aus dem Europäischen Sozialfonds enthalten und zugewiesen, das sind Förderstunden. Es sind 20 Stellen für PmsA freigegeben, die genutzt werden können, um entweder die Beschulung von Flüchtlingskindern zu unterstützen oder um in die Inklusion im engeren Sinne gegeben zu werden. Aus diesen 20 Lehrerstellen kann man ab dem 1. Januar, wenn Sie diesen Haushalt hier so beschließen, insgesamt 36 PmsA, also Erzieherinnen und Erzieher, in den Schulen einstellen. Das ist exakt die Zahl, die im Inklusionsfrieden vereinbart wurde. Das alles kann ab 1. Januar vollzogen werden.
Letzter Punkt: Weitere 50 Stellen werden wir spätestens zum Schuljahr 2017/18 für den Bereich der Inklusion zur Verfügung stellen. Wir haben – also die Vertragspartner – noch nicht abschließend entschieden, in welchem Bereich. Wir haben gesagt, wir machen das zu diesem Zeitpunkt. Dann haben wir etwa 100 Stellen aus unserem Inklusionsfrieden bereits ins System gebracht, inklusive der etwa 100 von diesen 240 Stellen. Die nächsten 50 Stellen werden spätestens zum Schuljahr 2017/18 kommen.
Insofern, sehr geehrte Frau Berger, werden Sie es mir nachsehen, wenn ich sage, dass Sie in vielen Punkten irren und bei dem, was Sie vorgetragen haben, deutlich danebenliegen und die Regierung die Vereinbarung, die SPD, CDU und Linkspartei zum Thema Inklusion getroffen haben, Punkt für Punkt auch in gemeinsamer Abstimmung zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrer umsetzt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 08 sowie zu dem zum Einzelplan 08 zugehörigen Teil des Stellenplans. Hierzu ist zwischen den Fraktionen eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einzelplan 08 hat unsere Fraktion zu mehreren Aufgabenbereichen Änderungsanträge gestellt. Unser Hauptanliegen ist der Aufbau eines Kompetenzzentrums für den ökologischen Landbau. Da fordern wir, dass ein neuer Titel mit einem Finanzvolumen von 2 Millionen Euro pro Jahr eingerichtet werden soll. Für diesen Zweck haben wir im Kapitel 11 entsprechende Deckungsquellen aufgezeigt.
Wir wissen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Agrarland, ein Touristikland und es kann zum Vorreiterland in Sachen ökologischer Landbau werden. Wir wissen, dass es das auch werden sollte, denn ökologischer Landbau ist krisenfester, zukunftsfähiger und trägt jetzt schon zur heute oft gepriesenen guten Entwicklung – wir haben es mehrmals im Laufe des Tages gehört – des Landes bei.
Ökolandbau ist eine riesige Chance für die Landwirte, für die Agrarstruktur, für die Arbeitsplätze auf dem Land, für die Vielfalt an Pflanzen und Tieren, für die Natur und, meine Damen und Herren, für das Image des Landes Mecklenburg-Vorpommern.