Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

denn überall dort sollen an die aus Hamburg kommenden Züge andere Züge Anschlüsse sicherstellen, die wiederum in den eben genannten Städten entweder starten oder ankommen sollen. Die Züge im östlichen Landesteil sollen dann in der Regel in Berlin und aus Berlin den Fernverkehr anbinden, also für eine Vielzahl von Verbindungen in die gesamte Republik Anschlüsse sicherstellen.

Wenn wir jetzt an einer Stellschraube im westlichen Landesteil drehen, beeinflusst das das gesamte Land. Deshalb haben wir begonnen, nachdem wir das ganz konkrete Programm der Fahrzeiten des Fernverkehrs aus Berlin und Hamburg kennen, einen Gutachtenauftrag vorzubereiten, der a) konfliktärmere Fahrzeiten gen und aus Hamburg ermitteln und b) darauf aufbauend einen komplett neuen integrierten Taktfahrplan für den gesamten Bahnverkehr im Land entwickeln soll. Das soll dazu dienen, dass nicht eine Hilfe im westlichen Landesteil zum totalen Chaos von Rostock über die Urlaubsregionen entlang der Ostseeküste und auf den Inseln bis nach Neubrandenburg und Neustrelitz führt.

Wir werden das mit zeitlichem Druck angehen, deshalb ist bereits damit begonnen worden. Es gibt gleichwohl keine schnelle Lösung, denn so ein Gutachten ist komplex. Schon das Gutachten wird wegen der Komplexität erhebliche Arbeitszeit brauchen. Danach werden wir die in diesem Gutachten vorgeschlagenen Ideen auf allen betroffenen Schienenstrecken, also auch denen gen Berlin, mit der DB Netz AG Stück für Stück umsetzen müssen. Das wird auch noch mal Zeit in Anspruch neh

men, und wir wissen beide gut, bei dem spontanspritzigen Bahnkonzern wird das einige Flexibilitätserfordernisse an ihn richten.

Wir prüfen darüber hinaus als zweiten aktuellen Prüfauftrag möglichst kurzfristig wirksam werdende Maßnahmen, nämlich ob es freie, konfliktärmere – konfliktfreie weiß ich nicht, aber wenigstens konfliktärmere – Fahrlagen gen und aus Hamburg gibt oder ob wir die zusammen mit der Bahn schaffen können, die uns zumindest in den beiden Rushhour-Zeiten einzelne, schnell laufende Züge ermöglichen, die dann nicht in die Taktfahrpläne eingebunden sind. Wenn wir solche Zeiten rauskitzeln können sollten – wir sind mit großem Druck bei der Bahn dabei –, müssten wir dann allerdings noch freie Züge, freies Zugmaterial organisieren und die Finanzierung solcher zusätzlichen Verbindungen klären. Auch das wird nicht binnen der nächsten zwei bis drei Wochen gelingen, so leid es mir tut. Ich hoffe hier aber auf deutlich schnellere Prüfergebnisse als beim Gutachten.

Wir prüfen drittens erneut alle Anregungen und Gedanken, ob andere Bahnhöfe anstatt Büchen als Überholstellen – das ist ja das Problem, dass dort überholt werden soll – genutzt werden können, um möglicherweise dadurch die Wartezeiten wieder zu reduzieren. Das ist bereits im Vorfeld intensiv geprüft worden, es gibt aber aktuell gerade auch von Nutzern unseres Nahverkehrs verschiedene Hinweise, wo mit welchen größeren oder kleineren Baumaßnahmen andere, eventuell vorteilhaftere Ausweichstellen geschaffen werden können. Wir prüfen jeden Hinweis sorgfältig und sind auch für jeden Hinweis dankbar, aber wenn dafür erst neu gebaut werden muss, Ausweichstellen, verlängerte Bahnsteige, überhaupt Bahnsteige, ist auch das mit erheblichem zeitlichem Vorlauf verbunden. Und wenn dann neue Bahnsteige oder Ähnliches erforderlich sind, sind wir auch wieder in spannenden Prozessen bei den zuständigen Bundesbehörden mit entsprechenden Genehmigungsverfahren, die ebenfalls Veränderungen im Bahnbereich begleiten und die nicht immer die flexibelsten und schnellsten sind. Wir reden also auch dabei nicht über die ganz schnelle, zügige Sofortlösung.

Zudem bleibt beim Überholen, egal, wo überholt wird, immer das Problem, dass erst der Streckenabschnitt sicher frei sein muss, bevor der Fernzug in diesen einfährt. Das Gleiche gilt dann beim Wiederherausfahren unseres Nahverkehrszuges, wenn der Fernzug passiert hat. Die Gründe dafür sind die hohen Sicherheitsanforderungen im Bahnverkehr. Wenn ein ICE mit 230 bis 250 Stundenkilometern auf einen Nahverkehrszug zurauscht, hat er einen Bremsweg, der irgendwo zwischen einem und zwei Kilometern liegt. Deshalb wird der deutlich langsamere Nahverkehrszug mit erheblichem Sicherheitspuffer auf das Ausweichgleis geschickt. Auch beim Zurückfahren auf das Hauptgleis wird so ein erheblicher Sicherheitsabstand zwischen den Zügen verlangt. Das bindet dann viele Minuten. Wir werden also, auch wenn wir andere Überholstellen identifizieren können sollten, nur sehr begrenzt unter die zehn Minuten Wartezeit kommen. Ich weiß, dass das keinen der Betroffenen glücklich macht, aber ein Kampf gegen Windmühlen, nämlich gegen die geltenden Sicherheitsbestimmungen für solche Überholvorgänge, hilft keinem weiter. Er führt nämlich zu keiner Linderung erheblicher Nachteile, die die aktuellen Fahrplanänderungen ganz zweifelsohne auf der Strecke von und nach Hamburg mit sich bringen.

Diese drei Maßnahmen sind also diejenigen, die wir jetzt angegangen sind, kurzfristig und mittelfristig, für eine hoffentlich zeitnahe Linderung:

1. einige wenige Extrazüge zu den Rushhour-Zeiten, so-

fern sich mit dem Fernverkehr konfliktärmere Fahrlagen finden lassen

2. Prüfung möglicher anderer Kreuzungsbahnhöfe –

allerdings ein eher mittelfristiges Vorgehen, wenn es überhaupt erfolgversprechende Alternativausweichstellen geben sollte, die tatsächlich zu kürzeren Wartezeiten führen

3. ein Gutachten zur Überprüfung des gesamten inte

grierten Taktfahrplans im Lande mit dem Ziel, fernverkehrskonfliktärmere Verbindungen nach und aus Hamburg in einen dafür weitgehend neu aufzustellenden Taktfahrplan einzubinden – ebenfalls leider ein eher mittelfristiges Projekt

Für alle Maßnahmen gilt natürlich: so schnell wie möglich. Ich hoffe, ich konnte die bisherigen Maßnahmen deutlich machen, vor allem aber die weitere Vorgehensweise vorstellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Eine Nachfrage: Ist bei der Erstellung des Gutachtens die Bahn AG von Anfang an mit einbezogen? Wann etwa wird das Gutachten fertig sein, gibt es da einen Zeithorizont?

Wir sind jetzt dabei, die Ausschreibung vorzubereiten, weil sie da auch wieder in …

Herr Minister, ich muss auch den Abgeordneten Herrn Jaeger darauf aufmerksam machen, das war keine einfache Nachfrage, die war unterteilt.

Wann ist das Gutachten fertig und ist die Bahn AG mit einbezogen? Wenn das schon zu viel ist?

Wann das Gutachten fertig ist, werde ich Ihnen erst sagen können, wenn die Ausschreibung gelungen ist. Die wird gerade vorbereitet.

Zweitens. Informell wird die Bahn natürlich einbezogen, aber erst mal ist es unser Gutachten für unseren Taktfahrplan. Die Bahn ist auch Wettbewerber. Ich muss ja aufpassen, dass ich nicht mit einem Wettbewerber arbeite, wenn die anderen nicht dabei sind. Aber wir werden natürlich alle einzubeziehen haben, denn mit denen müssen wir die Veränderungen hinterher umsetzen. Wichtig wird für uns die DB Netz AG sein. Der Gutachter wird – davon gehe ich fest aus – sehr frühzeitig auch mit denen in Kontakt treten, denn nur mit denen zusammen wird es ja gelingen, überhaupt zu ermitteln, wo sind freie Fahrlagen und wie können andere Fahrlagen dann auch wieder eingepasst werden.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, auf Drucksache 6/4524, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 6/4890.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4524 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/4890 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Ulrike Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4524 in der 100. Sitzung am 23. September 2015 beraten und federführend an den Bildungsausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss überwiesen.

Die vierte Änderung des Schulgesetzes ist erforderlich, da in den kreisfreien Städten sowie in den ehemaligen kreisfreien Städten im Hinblick auf die Zulässigkeit der bisher praktizierten Schulwahlfreiheit im Primar-, also im Grundschulbereich, eine Rechtsunsicherheit besteht. Durch die mit der Gesetzesänderung vorgenommene rechtliche Klarstellung kann die bisher in den kreisfreien und ehemaligen kreisfreien Städten praktizierte Schulwahlfreiheit an Mehrfachstandorten aufrechterhalten bleiben. Ohne diese Änderung müsste die bisher praktizierte Schulwahlfreiheit im Primarbereich schulaufsichtlich eingeschränkt werden.

Am 11. November führte der Bildungsausschuss zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durch, an der neun der zwölf geladenen Sachverständigen – die Gemeinde Warsow, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Interessengemeinschaft Geschwisterkind, der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern, die Landeshauptstadt Schwerin, der Landkreis Rostock, der Philologenverband Mecklenburg-Vorpommern, der Verband Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern und der Städte- und Gemeindetag – teilnahmen. Die anderen drei zur Anhörung geladenen Sachverständigen reichten ausschließlich eine schriftliche Stellungnahme ein. Während der Anhörung sprachen sich die Sachverständigen mehrheitlich für die Beibehaltung der bisherigen Praxis aus und hielten insbesondere die Festlegung von verbindlichen Einzugsbereichen für nicht sinnvoll.

Im Folgenden werde ich die wesentlichen Aussagen, die allgemeinen Einschätzungen und die Kritikpunkte der eingeladenen Anzuhörenden darlegen:

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft machte während der Anhörung deutlich, sich für eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in MecklenburgVorpommern einzusetzen. Eine Schulwahlfreiheit sei

sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für deren Eltern wichtig. Dabei spielten unterschiedliche Kriterien wie beispielsweise spezielle Betreuungszeiten in den Schulen oder die Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern eine Rolle. Damit alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern und unabhängig vom Wohnort Zugang zu diesen Angeboten bekämen, müsste ferner die Kostenübernahme bei der Beförderung gleich geregelt sein und der Gesetzentwurf um diese Regelung ergänzt werden.

Die Interessengemeinschaft Geschwisterkind begrüßte zwar grundsätzlich die Bestrebung, die Wahlfreiheit im Primarbereich zu legitimieren, betonte aber gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf die in der Vergangenheit aufgetretenen Probleme nicht behebe und es aufgrund einer fehlenden Regelung hinsichtlich der Vergabeverfahren von Schulplätzen bei einer Kapazitätsüberschreitung auch künftig zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten kommen werde. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Wahlfreiheit werde durch die Festlegung von festen Einzugsbereichen verhindert. Das bisherige Verfahren, alle Schulen von kreisfreien Städten als örtlich zuständige Schulen anzusehen, sei sinnvoll und würde am ehesten einer Wahlfreiheit entsprechen. Des Weiteren sollten nach Ansicht der Interessengemeinschaft Geschwisterkind die gesetzlichen Kriterien des Schulvergabeprozesses unter anderem um eine sogenannte Geschwisterregelung erweitert werden.

Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern sprach sich ebenfalls für eine gesetzliche Geschwisterregelung aus und hob hervor, dass der Gesetzentwurf nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten biete. Pädagogische Konzepte sowie Neigungen und Interessen der Kinder fänden im Gesetzesentwurf gleichfalls keine Beachtung. Auch diene die Gesetzesänderung nicht der Vereinbarkeit von Schule, Beruf und Familie. Fehlen würde ferner eine Gleichstellung öffentlicher Schulen und Schulen in freier Trägerschaft hinsichtlich der Schülerbeförderung.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern empfahl, die bisherige Praxis beizubehalten, da sie eine sinnvolle, angemessene und wirkungsvolle Verfahrensweise sei, die sich in den vergangenen Jahren entsprechend den Planungserfordernissen und deren Umsetzung entwickelt und bewährt habe, und die Schulwahlfreiheit in dieser Hinsicht nicht infrage zu stellen. Andernfalls könnten immense verwaltungstechnische Probleme und darüber hinaus weitere Kosten entstehen. Für Städte und Gemeinden in Mehrfachstandorten solle daher für alle Schulen auch das Gebiet des Schulträgers als Einzugsbereich insgesamt festgelegt werden können. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine durch Einzugsbereiche starr festgelegte örtlich zuständige Schule wäre für die Schulträger, deren Schulen als Schulen am Mehrfachstandort zählten, nach Auffassung des Städte- und Gemeindetages weder sinnvoll noch umsetzbar.

Die Gemeinden Feldberger Seenlandschaft und Warsow haben sich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages angeschlossen und ansonsten darauf hingewiesen, dass für sie die Problematik „Mehrfachstandort“ nicht zutreffe.

Die Landeshauptstadt Schwerin stimmte der Auffassung des Städte- und Gemeindetages ebenfalls zu und betonte, dass die angedachte Gesetzesänderung den Eltern und Kommunen keine Vorteile verschaffe und eher zu einem höheren Verwaltungs- und Kostenaufwand führen

werde. Wichtiger wäre eine Anpassung des Schulgesetzes hinsichtlich der Kostenübernahme für die Schülerbeförderung in den kreisfreien Städten.

Der Landkreis Rostock merkte an, dass die verpflichtende Festlegung von Einzugsbereichen eindeutig eine Einschränkung von Steuerungsmöglichkeiten bei der gleichmäßigen Auslastung der Grundschulen im Territorium bedeuten würde. Die Festlegung von verbindlichen Einzugsbereichen hielt auch der Philologenverband für nicht sinnvoll und regte gleichfalls eine gesetzliche Verankerung der Geschwisterregelung an.

Der Verband Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vor- pommern hielt diese gesetzlich vorgeschriebene Geschwisterregelung für bedenklich und begrüßte, dass an Mehrfachstandorten nunmehr auch im Primarbereich eine gewisse Wahlfreiheit zur Aufnahme in der Schule gelten würde. Denn es würden sich auch künftig zahlreiche Eltern, die im sogenannten Speckgürtel größerer Städte wohnen, gegenüber denjenigen an Mehrfachstandorten benachteiligt fühlen, da die örtlich zuständige Schule nicht immer die Schule sei, die auch dem Elternhaus am nächsten gelegen wäre.

Die Hansestadt Wismar gab in ihrer ausschließlich schriftlich eingereichten Stellungnahme an, dass der Gesetzentwurf der rechtlichen Klarstellung diene und keine weitere Festlegung von Kriterien bezüglich der Schulplatzvergabe notwendig sei. Allerdings sei die Hansestadt Wismar nach wie vor der Auffassung, dass durch das Schulgesetz an Mehrfachstandorten Überschneidungen von Einzugsbereichen nicht ausgeschlossen seien und das Schulgesetz geändert werden müsse, wenn dem nicht so sein sollte, da es ansonsten zu einer Schlechterstellung der Eltern im Gegensatz zur bisherigen Praxis käme.

Auch der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern reichte ausschließlich eine schriftliche Stellungnahme ein und erklärte darin, dass aus seiner Sicht bezüglich der Zulässigkeit der bisher praktizierten Schulwahlfreiheit im Primarbereich in den kreisfreien und ehemals kreisfreien Städten keine Rechtsunsicherheit bestehe. Mit der beabsichtigten Regelung zur Festlegung von verbindlichen Einzugsbereichen werde vielmehr die Steuerungsmöglichkeit der Landkreise und kreisfreien Städte eingeschränkt. Zudem würde diese Regelung zu einem großen Unmut bei den Eltern sowie zu regionalen Ungleichheiten zwischen den Schulstandorten führen. Die Schulgesetzänderung sei deshalb entbehrlich.

Ich komme nun zu den Ergebnissen der Beratungen im Bildungsausschuss:

(Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU: Das ist doch Ihre Aufgabe!)

Meine Aufgabe ist, Bericht zu erstatten zu den Beratungen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das haben Sie noch nie richtig gekonnt.)

Und auch die Anhörung gehört …

(allgemeine Unruhe)

Ob es Ihnen gefällt, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD und CDU, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht –