Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Wir haben dem Landrat Hinweise gegeben und auch ausdrücklich auf die Nähe zum Nationalpark, einem der schönsten, die es in Deutschland gibt, nämlich der Vorpommerschen Boddenlandschaft, hingewiesen. Wenn man das Gelände kennt, Sie kennen es wahrscheinlich auch, dann wissen Sie, dass die Wasserfläche und die Grenze des Nationalparks nicht weit weg sind. Ob es eine gute Strategie ist, da jetzt eine Ferienhaussiedlung, oder was auch immer dort weiter geplant wird, zu bauen, zumal Born noch ausreichend freie Grundstücke in der Kommune zur Verfügung hat, das muss in Ruhe abgewogen werden. Wir werden dieses Thema weiter begleiten.

Zweite Frage: Sehen Sie aus heutiger Sicht einen möglichen Nutzungskonflikt vor dem Hintergrund der in der Nähe befindlichen Nationalparkausweisung oder auch der in der Nähe befindlichen Wasserfläche?

Wenn man auf dem Grünland – das ist ein extensiv genutztes Grünland an der Grenze zu einem Nationalpark – ein doch erhebliches Baugebiet vorhatte, jetzt zwar eingeschränkt und re- duziert, dann halte ich das auch aufgrund der Gesamtentwicklung des Darßes insgesamt für hinterfragungswürdig.

Danke.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich bitte die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 12 zu stellen.

Guten Morgen!

12. Welchen Mehrspartentheatern beziehungsweise

Theaterträgern wurden bis zum heutigen Tag nur 90 Prozent der Landeszuschüsse für das Jahr 2015 ausgezahlt?

Guten Morgen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger! Es sind die Hansestadt Rostock und die Hansestadt Stralsund beziehungsweise das Volkstheater und das TVP.

Aus welchem Grund?

Rostock betreffend ist es so, dass mich …

(Unruhe bei Minister Lorenz Caffier)

Entschuldigung, wir hatten jetzt hier noch ein technisches Problem zu klären.

Also ich möchte zwei Nachfragen stellen.

Es sind zwei Zusatzfragen möglich und die können Sie stellen.

Also im Falle Rostocks ist es so, dass mich der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock am Montag darüber informiert hat, dass er sich nicht in der Lage sieht, die Zielvereinbarung zu erfüllen, die die Auszahlung dieser zehn Prozent vorsieht. Er adressiert den Grund dafür an das Volkstheater Rostock und informiert darüber, dass die Stadtverwaltung damit beschäftigt ist, ein alternatives Konzept zu entwickeln, das bis Januar auch zur Prüfung dem Volkstheater übergeben werden soll. Er hat vor diesem Hintergrund vorgeschlagen, dass die zehn Prozent nicht ausgezahlt werden.

Nach meiner Kenntnis ist es so, dass die Hansestadt Rostock zwischenzeitlich einspringend die Liquidität des

Volkstheaters sichern will – auf eigenes Risiko. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters ist, dass diese Mittel in das Jahr 2016 verschoben werden und, sobald die Zielvereinbarung erfüllt ist, auch zur Auszahlung kommen. Ich habe dieser Bitte entsprochen und dem Kabinett diesen Verfahrensvorschlag heute unterbreitet. Das Kabinett hat diesen Verfahrensvorschlag gebilligt. Aber, wie gesagt, es ist ein Handeln des Kabinetts auf Bitte des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock.

Der zweite Fall ist Stralsund. In Stralsund ist es so, dass wir für das TVP einen entsprechenden Bescheid zur Auszahlung der zehn Prozent überstellt haben. Die zuständige Stelle, hier das Beteiligungsmanagement der Hansestadt Stralsund, hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Bescheid aus ihrer Sicht eine Verlängerung der Laufzeit bis zum Jahr 2020 beinhaltet. Wir haben gegenüber dem Oberbürgermeister gestern erklärt, dass dies nicht zutreffend ist. Das kann man dem Bescheid auch entnehmen. Im Bescheid wird in der Präambel ein Kurzname gewählt für die Vereinbarung, die unterzeichnet ist, und es ist ausdrücklich in dem Schreiben rechtlich klargestellt worden, wie aus unserer Sicht dieser Bescheid zu interpretieren ist, nämlich so: Wie es im Bescheid steht, ist verbindlich die vereinbarte Laufzeit der Zielvereinbarung bis zum Jahr 2017. Insofern hat die Hansestadt Stralsund kein rechtliches Risiko.

Es gibt einen zweiten Einspruch der Hansestadt Stralsund, der die Frage stellt, ob der Vorbehalt, diese Bedingungen über ein Haushaltsjahr zu strecken, zulässig ist oder nicht. Ich habe gestern in einem persönlichen Schreiben den Oberbürgermeister darüber informiert, dass es ein interessanter Rechtsstreit ist, eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Stadt und dem Land, welche Rechtsauffassung am Ende durchgreift, habe aber darauf hingewiesen, dass ich im Interesse des Theaters diesen Rechtsstreit gerne als akademische Auseinandersetzung in die Zukunft verlagern möchte, und bin der Bitte des Oberbürgermeisters nachgekommen, diesen Vorbehalt aufzugeben. Dem Schreiben, das ich gestern Herrn Badrow übersandt habe, liegt ein geänderter Bescheid bei, der diesen Vorbehalt nicht mehr enthält. Herr Badrow hat sich heute Morgen bei mir dafür bedankt und ich habe das so interpretiert, dass er jetzt die Mittel des Landes anfordern wird und wir das unmittelbar auszahlen.

Zweite Nachfrage: Welchen Theatern wurden Insolvenzbeihilfen in welcher Höhe und bei welchen beantragten Summen genehmigt oder bewilligt?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, Insolvenzbeihilfen haben wir überhaupt nicht geleistet. Ich frage mich auch, ob das rechtlich zulässig wäre. Was die Landesregierung tut, ist, Zuwendungen zum Defizitausgleich auszureichen – verabredungsgemäß –, und dort sind bisher keine entsprechenden Zuwendungen ergangen, weil den Beschluss oder die Ermächtigung hierfür hat das Kabinett erst in seiner heutigen Sondersitzung gegeben. Jetzt werden die Prüfungen schnellstmöglich abgeschlossen und die Zahlungen veranlasst.

Die Frage war ja auch, bewilligt.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ich kann...

Moment mal, also so gehts nun auch nicht, Frau Berger. Sie haben zwei Zusatzfragen gestellt.

Die der Minister aber nicht beantwortet hat.

Frau Berger, das entscheiden nicht Sie, ob der Minister die beantwortet hat. Der Minister hat sie beantwortet. Ob Sie mit der Antwort zufrieden sind, ist etwas anderes. Aber Sie können hier nicht einfach weitere Anmerkungen und Nachfragen machen. Das geht nicht. Das geht nun wirklich nicht. Das können Sie gerne individuell mit dem Minister klären, dazu ist er mit Sicherheit bereit, aber nicht hier am Mikro. Tut mir leid.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das geht nur im Bildungsausschuss.)

Anscheinend ist er dazu nicht bereit.

Frau Berger, dafür erteile ich Ihnen jetzt einen Ordnungsruf.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Aber einen dicken!)

So geht es nicht.

Ich bedanke mich beim Minister und rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

13. Wie geht die Landesregierung mit den massiven

Verschlechterungen bezüglich der Fahrzeiten und Umsteigemöglichkeiten um, die sich aus der Fahrplanumstellung der Deutschen Bahn AG ergeben?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für Ihre Nachfrage, die sich allerdings – das wissen wir beide, darüber haben wir gestern auch gesprochen – mit einem umfangreicheren Aussprachepunkt am heutigen Abend überschneidet. Auch wenn ich geneigt bin, die gesamten Inhalte, die ich mir für den heutigen Abend anzusprechen vorgenommen habe, bereits jetzt anzusprechen, will ich mich um Zurückhaltung bemühen. Allerdings ist das ein Drahtseilakt.

Zunächst ist es wichtig, die Ursache der aktuellen Probleme deutlich zu benennen. Zum einen ist südlich von Berlin das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 8 abgeschlossen worden. Damit organisiert die Bahn im Fernverkehr den gesamten Bahnverkehr zwischen München, Berlin, Leipzig und Hamburg zu diesem Fahrplanwechsel neu. Gerade die ICE-Verbindungen auf dieser langlaufenden Strecke zwischen München, Hamburg via Berlin und Leipzig sind vollkommen neu organisiert und vor allem mit neuen Fahrzeiten versehen worden. Au

ßerdem ermöglichen die neuen, deutlich höheren Mittelzuweisungen der Bundesregierung an die Deutsche Bahn für Unterhaltungsmaßnahmen und nachholende Sanierungsarbeiten am Bahnnetz umfangreiche Brückensanierungen im Bahnnetz in der Innenstadt von Hamburg.

Die neu organisierten Fernverkehre, die ich zunächst ansprach, werden uns vermutlich längerfristig erhalten bleiben. Auch die Bauarbeiten werden uns mehrere Jahre lang Schwierigkeiten bereiten. Sie fragen nun, wie die Landesregierung mit diesem Thema umgeht. Ich finde, dazu gehört zunächst auch, die bereits erreichten Linderungen und Milderungen, die bisher keine öffentliche Wahrnehmung erfahren haben, zu erwähnen.

Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die VMV, hat schon im Vorfeld alles versucht, die Folgen zu lindern. Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Nahverkehrszüge aus unserem Lande überhaupt noch bis zum Hamburger Hauptbahnhof fahren können. Dies war zunächst durch die Bahn anders vorgesehen wegen der entsprechenden Streckenkonkurrenzen. Unsere Züge sollten am Stadtrand von Hamburg enden und die Fahrgäste dann mittels S- und U-Bahn ihren weiteren Weg organisieren.

Zudem haben die Kolleginnen und Kollegen der VMV zusammen mit der DB Netz AG eine Vielzahl von Fahrplanvarianten durchgespielt, um schon im Vorfeld der Fahrplanumstellung alles zu versuchen, die Verlängerung der Fahrzeiten insbesondere in Richtung Hamburg so gering wie möglich zu halten. So konnten insbesondere für zwei besonders von Fahrzeitverlängerungen betroffene Verbindungen auf der Strecke Schwerin–Hamburg noch einmal deutliche Verbesserungen der Fahrzeiten erreicht werden, auch wenn wir jetzt nicht mit allem zufrieden sein müssen.

Wir prüfen aber auch weiterhin die Möglichkeiten zur Linderung der Problemlagen. Diese Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Auch wenn ich, ganz deutlich formuliert, die geäußerten Verärgerungen aufseiten der Pendlerinnen und Pendler verstehen kann, sollte dabei im Blick bleiben, dass die Regel „Fernverkehr vor Nahverkehr“ keine Verhandlungsfrage unserer Verträge ist, auch wenn das zuweilen anders gehofft wird. Unsere Verträge haben wir mit einem Nahverkehrsunternehmen, der DB Regio, abgeschlossen. Diese gehört zwar auch zum großen Bahnkonzern, ist aber bei der Zuweisung der Trassenzeiten, der Streckennutzungsmöglichkeiten also, genau so zu behandeln wie ein nicht zum Bahnkonzern gehörender Bahnanbieter, die wir im Übrigen zum Teil im Nahverkehr auf unseren Strecken im Land ja auch beauftragen.

Alle Hoffnungen, die sich darauf richten, dass die sehr langlaufende Fernverkehrsverbindung von München über Berlin und Leipzig nach Hamburg aufgrund unseres Protestes verlegt wird, halte ich, offen eingestanden, für wenig zielführend. Alle Hoffnungen, dass das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 8 zurückgedreht wird, scheinen mir deshalb wenig realistisch, wenn man die zur Grundlage von Verhandlungen macht.

Wenn man das zugrunde legt, bleibt es dann also bei dem Nutzungskonflikt zwischen unseren Nahverkehrszügen auf der Strecke und den Fernzügen, die sie gleichermaßen nutzen. Dem werden wir nur durch die Suche

nach vollkommen anderen Fahrzeiten entgehen können, in denen dann kein Fernzug mit uns konkurriert. Diese Suche war schon bisher und ist auch weiterhin nicht ganz einfach, denn diese Verbindung, diese Linie wird intensiv genutzt.

Darüber hinaus hätte eine solch radikale Veränderung vor allem nachhaltige Auswirkungen auf das gesamte Bahnsystem bei uns im Land. Auch die Bauarbeiten an den Brücken in Hamburgs Innenstadt, die ich als weitere Ursache für die Verzögerungen erwähnt habe, werden für uns durch die Bahn nicht sein gelassen werden, denn die sind dringend erforderlich. Wir werden also ebenfalls mit deren Folgen umzugehen haben. Auch das ist keine schlichte Frage von Verhandlungen, denn wir reden an keiner Stelle darüber, ob die DB Netz AG – das ist das Tochterunternehmen der Bahn, dem die Schienen gehören und das die Schienen verwaltet – uns möglichst viel Böses will. Auch die bekommen schlicht Anmeldungen, sowohl von uns für den Nahverkehr als auch von der Fernverkehrstochtergesellschaft der Bahn – dann in Konkurrenz zu unseren Nahverkehrsanmeldungen. Diese Nutzungskonflikte auf der Trasse löst die DB Netz AG nach weitgehend vorgeprägten Regeln.

Nochmals: Dem werden wir uns nur durch vollkommen neue Fahrlagen, also Fahrzeiten unserer Nahverkehrszüge, entziehen können. Das hat aber Folgen. Jeder der Züge, das wissen Sie auch sehr gut, ist in ein komplexes, integriertes Taktfahrplansystem bei uns im Land eingebunden. Wenn wir im westlichen Landesteil etwas ändern, wirkt sich das bis Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Neustrelitz aus,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Funktioniert bloß nicht.)

denn überall dort sollen an die aus Hamburg kommenden Züge andere Züge Anschlüsse sicherstellen, die wiederum in den eben genannten Städten entweder starten oder ankommen sollen. Die Züge im östlichen Landesteil sollen dann in der Regel in Berlin und aus Berlin den Fernverkehr anbinden, also für eine Vielzahl von Verbindungen in die gesamte Republik Anschlüsse sicherstellen.